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Handreichungen - Jahrgang 1913-1938 - Themen Artikel
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Handreichungen Band 22 - Jahrgang 1937
Ein RundschreibenEin Rundschreiben
An die Mitglieder des „Bundes freikirchlicher Christen“ und der „Kirchenfreien christlichen Gemeinden“.
Wir unterzeichneten Beauftragten des „Bundes freikirchlicher Christen“ und der „Kirchenfreien christlichen Gemeinden“ haben in eingehender Aussprache geprüft, ob uns heute noch schriftgemäße Gründe voneinander trennen. Die widersprechenden Darstellungen über die Gründe der 1848 erfolgten Trennung gestatten es nicht, heute noch festzustellen, wie sich das Maß von Schuld auf beiden Seiten verteilt. Deshalb wurde davon abgesehen, diese Frage klären zu wollen. Die beiden Gruppen stimmen bekanntlich nicht nur in den allgemeinen biblisch-christlichen Anschauungen, sondern auch in ihrem religiösen Sondergut weitgehend überein. Wir haben uns deswegen auf die Erörterung der Fragen beschränkt, die bisher einer Wiedervereinigung im Wege standen. Dabei wurde festgestellt, daß der „Bund freikirchlicher Christen“ die Auffassung nicht hat, die die frühere „Christliche Versammlung“ vertrat, daß im Unterschied von anderen christlichen Gemeinschaften nur sie die Verheißung der Gegenwart des Herrn und Seinen Tisch habe. Wir stellten weiter fest, daß wir uns einig sind in der Anerkennung der biblischen Lehre von der Einheit der Gemeinde Gottes. Die Einheit beeinträchtigt aber unseres Erachtens nicht die Selbstständigkeit der örtlichen Gemeinden, die vielmehr in der Verwaltung und Regelung ihrer Angelegenheiten unter eigener Verantwortung handeln. Diese Selbständigkeit hinwiederum bedeutet nicht, daß sie etwas ohne Rücksicht auf oder gar gegen die Beschlüsse einer anderen Gemeinde tun können. Sie sind an diese gebunden, es sei denn, daß sich bei eingehender und unparteiischer Prüfung ein Beschluß als tatsächlich falsch erweist. Diese Möglichkeit besteht durchaus, denn keine Gemeinde ist in ihren Beschlüssen unfehlbar.
Die Aussprache hat somit ergeben, daß zwischen diesen beiden Gruppen in Deutschland keine Meinungsverschiedenheiten mehr bestehen. Alles, was in der Vergangenheit trennend zwischen uns gestanden hat, sehen wir als für immer abgetan an. Wir halten es daher für unsere Pflicht vor Gott, unseren Geschwistern zu empfehlen, das vor 90 Jahren abgeschnittene Band der Gemeinschaft wieder anzuknüpfen. Eine Periode unseligen Bruderzwistes findet damit ihr Ende. Sie hat nicht nur viel Herzeleid und Tränen in manche Familien und manchen Freundeskreis gebracht, sondern auch dem Zeugnis für unseren gemeinsamen Herrn viel Schaden getan.
Die praktische Durchführung dieser Vereinigung wird in weiteren Besprechungen erfolgen. Wir teilen aber das Ergebnis unserer bisherigen Verhandlungen den Gemeinden mit, damit unser aller Verhalten zueinander von nun an durch die vollzogene Einigung bestimmt wird.
Unser Herz ist voll Dank für das Gnadengeschenk dieser Einmütigkeit.
Kassel, den 20. August 1937. gez. Dr. Becker, Ernst Brockhaus, Hugo Hartnack,
Dr. Richter, Walter Vogelbusch, Christian Schatz,
Frhr. von Schleinitz, H. Neumann, Ernst Lange.
Wenn wir das vorstehende Rundschreiben auch in den „Handreichungen“ zur Kenntnis der Leser bringen, so tun wir es mit tiefer Anbetung vor unserem Herrn. Wonach vieler, vieler Brüder Herzen sich gesehnt haben, worum viele Gebete, viel Flehen und Seufzen hinaufgestiegen sind zum Gnadenthron, das ist Wirklichkeit geworden. „Vom Herrn ist es geschehen, wunderbar ist es in unseren Augen.“ (Ps 118,23)
Die praktische Ausführung wird noch manche Schwierigkeiten zu überwinden geben. Dafür laßt in unsere Herzen die Worte Gottes fassen: „Da ihr eure Seelen gereinigt habt durch den Gehorsam gegen die Wahrheit zur ungeheuchelten Bruderliebe, so liebet einander mit Inbrunst aus reinem Herzen.“ (1Pet 1,22) „Laßt uns nicht lieben mit Worten ..., sondern in Tat und Wahrheit.“ (1Joh 3,18) „Daran werden alle erkennen, daß ihr Meine Jünger seid, wenn ihr Liebe untereinander habt.“ (Joh 13,35)
Frhr. von Schleinitz.
Erstellt: 24.05.2024 23:14