Handreichungen - Jahrgang 1913-1938 - Themen Artikel
Handreichungen Band 13 - Jahrgang 1928
1Kor „Tut den Bösen von euch selbst hinaus“1Kor „Tut den Bösen von euch selbst hinaus“
Die Handlung des Hinaustuns hat der Herr der örtlichen Versammlung übergeben. In Gottes Gemeinde soll Böses nicht geduldet werden. Wenn jemand in dem Bösen beharrt, so ist er ein „Böser“. Es kann sein, daß das Böse, in welchem ein solcher verharrt, nicht in schweren moralischen Dingen besteht. Wir beurteilen Böses so leicht nach unserem Augenmaß; vor Gott aber besteht kein Unterschied in der Sünde. Ob das Böse nun moralisch Böses - oder ob es Widerspenstigkeit, welche in Gottes Augen gleich Wahrsagerei ist - oder Eigenwille, welcher gleich Götzendienst ist (1Sam 15,23) - oder ob es Habsucht oder dergl. ist - nicht Gnade, sondern Gericht soll daran geübt werden!
Jede Duldung des Bösen in der Gemeinde übt ihre Wirkung auf das geistige Leben der ganzen Gemeinde aus - der Geist wird gedämpft, und die Dinge fressen in der Gemeinde um sich wie der Krebs.
Nach menschlicher Beurteilung war Adams und Evas Sünde keine schwere Verfehlung; sie wurzelte im Hochmut und Eigenwillen. Gott tat sie hinaus. Ananias und Saphiras Sünde war Unwahrhaftigkeit und ein Beharren darin. Gott zeigte der jungen Gemeinde, daß Heiligkeit Seinem Hause geziemte, und entfernte die beiden aus ihrer Mitte. (Apg 5).
Damit ist jedoch nicht gesagt, daß jeder, der sündigt oder gesündigt hat, hinausgetan werden soll. Wenn z. B. jemand von einem Fehltritt übereilt wird, wenn er unter dem Ansturm des Satans zu Fall kommt, ihn aber bereut und Buße tut, so soll er zurechtgebracht, aber nicht hinausgetan werden. (Gal 6,1; 1Joh 1,9 und noch andere Richtlinien gibt uns das Wort: 1Tim 5,20; Tit 3,10; 2Thes 3,6.14.15; Mt 18,15 usw).
Wenn aber jemand in dem Bösen beharrt und darin vorangeht, alsdann ist die örtliche Gemeinde dem Herrn verantwortlich zu handeln, damit nicht durch die Duldung von Bösem in ihrer Mitte ihr Charakter als Gemeinde Gottes verlorengehe oder schließlich gar ihr Leuchter von dem Herrn hinweggenommen werde.
In dem Auftrag: „Tut den Bösen von euch selbst hinaus“ ist nicht nur
klar ausgesprochen, daß allein die örtliche Gemeinde den Ausschluß zu
vollziehen hat, sondern darin liegt auch selbstverständlich
eingeschlossen, daß auch allein die örtliche Gemeinde es zu beurteilen
hat, ob sie mit jemand auf Grund seines Verhaltens als mit einem
„Bösen“, der hinausgetan werden muß, oder in anderer Weise (z. B. als
mit einem, der „nicht gehorcht“ und „unordentlich wandelt“,
Wer anders als die örtliche Gemeinde, in deren Mitte der Betreffende sein Leben führt, wäre auch fähig, zu beurteilen, ob jemand als ein Böser hinausgetan werden muß?! In offenkundigen Fällen mag solches nicht schwer sein; in anderen aber kann, um zu einer rechten Beurteilung zu kommen, ein jahrelanges Miterleben nötig sein.
Das Hinaustun aus der Mitte der Gemeinde ist kein „dem Satan Überliefern“, das war eine rein persönliche Handlung Pauli in seiner Machtvollkommenheit als Apostel (1Kor 5,3-5; 1Tim 1,20). Niemals hat die Gemeinde den Auftrag empfangen, jemand dem Satan zu überliefern, so wie der Apostel es tat. Ihr ist nur gesagt, den Bösen von sich selbst hinauszutun. Wie könnte auch eine Gemeinde jemand dem Satan zum Verderben des Fleisches überliefern? Wir erwarten doch bei einem Ausgeschlossenen nicht das Verderben seines Fleisches vom Satan, sondern daß derselbe durch das Walten des Herrn wiederhergestellt werden möchte.
Jede örtliche Gemeinde ist für alles, was sie in ihrer Mitte hat und duldet und was sie tut, dem Herrn verantwortlich. Sie hat alles in ihrer Mitte an dem Worte der Schrift immer wieder zu prüfen und zu überwachen und muß sich beständig bewußt sein, daß der Herr , alles beurteilend und richtend, in der Mitte Seiner Gemeinden wandelt. Jeder Ausschluß muß deshalb nach dem Bilde von 3. Mose 14,40.41 nicht nur das Entfernen des „aussätzigen Steines“ aus dem Hause sein, sondern das ganze Haus innen muß gleichfalls abgekratzt werden. Die Entfernung des aussätzigen Steines muß von der Reinigung des inneren Hauses begleitet sein.
Über das „Wie“, wie diese Handlung des Hinaustuns geschehen soll, schreibt uns die Schrift keine Form vor.
Wir können deshalb auch keine bestimmte Form für die Ausschlußhandlung aufstellen. Die Schrift sagt nur: „Tu den Bösen von euch selbst hinaus,“ ohne uns eine Anweisung über das „Wie“ zu geben.
Der Zweck des Hinaustuns ist, daß der Betreffende zur Erkenntnis über sich komme, sich beugen, richten und zurückkehren möge, zuerst zu Gott und dann zur Gemeinde. Wenn eine Gemeinde seinen Ausschluß für nötig erachtet und Gott denselben zuläßt, so ist dies eine ernste Sprache an das Gewissen des Ausgeschlossenen, die ihn zum Nachdenken bringen sollte. In vielen Fällen ist der Zweck des Ausschlusses erreicht worden.
Es ist deshalb auch sehr ernst, daß die göttlich angeordnete Zucht nicht durch Sympathisieren mit dem Ausgeschlossenen abgeschwächt oder gar aufgehoben und ein solcher in seinem bösen Verhalten bestärkt werde. Es wäre ein ganz falsches Erbarmen, in welchem auf den Stolz des Menschen Rücksicht genommen wird und nicht auf Gottes Weg und Ziel. Alle persönlichen Gefühle, Verwandtschaftsverhältnisse und dergl. müssen hier zurücktreten. Das, was wir dem Herrn schuldig sind, der in der Mitte Seiner Gemeinde wohnen will, muß allem vorangestellt werden. Ein leichtes Hinweggehen über einen Ausschluß durch vertrautes Händeschütteln und unveränderten Verkehr mit dem Ausgeschlossenen sind ihm nur Hindernisse auf dem Wege der Wiederherstellung.
Jener Ausschluß in Korinth fand natürlich die Anerkennung aller anderen Gemeinden. Der dort Ausgeschlossene galt auch in Ephesus, Philippi, kurz in allen Gemeinden als ausgeschlossen. Es konnte gar nicht anders sein; es war das natürliche Ergebnis der ungehemmten Wirksamkeit des Heiligen Geistes in jener Zeit, der ungebrochenen Einheit des Volkes und des Hauses Gottes. Wohl ist diese Wirksamkeit des Heiligen Geistes heute durch die Zerrissenheit des Volkes Gottes gehemmt, aber bei aller Entzweiung im Hause Gottes wird der Heilige Geist uns doch stets das, was von Anfang war, als Muster vor Augen stellen.
Wenn die Gläubigen nun dem Herrn und, wie die Schrift sagt, auch „einander untertan“ sind, so wird der Ausschluß in einer Gemeinde von allen anderen Gemeinden anerkannt werden. Man wird ihn nicht anerkennen deshalb, weil man meint, ein Versammlungsausschluß sei unfehlbar, auch nicht erst dann, wenn man sich über die Einzelheiten desselben völlig informiert hat, sondern weil die göttliche Autorität des Wortes, die den Ausschluß in der einen Gemeinde nötig machte, ihn auch in jeder anderen Gemeinde nötig gemacht hätte oder nötig machen würde; denn wer von der Gemeinde hinausgetan wird, muß durch sein Leben in der Welt oder durch sein Verhalten in der Gemeinde als ein Böser offenbar geworden sein. Ein Ausschluß wegen Lehrfragen dürfte eher noch Anlaß zu Schwierigkeiten bieten und unter Umständen auch das Anhören auswärtiger Brüder nötig machen.
Den Ausschluß eines Bösen abzuweisen ist tatsächlich eine Aufhebung der Autorität des Herrn Jesus, der diese Anordnung der örtlichen Gemeinde gegeben hat. Wissentlich jemand zu empfangen, der von einer anderen Gemeinde hinausgetan ist, ist ein Bruch jeglichen Vertrauens und Unterworfenseins. Solche Handlungsweise wird immer schmerzliche Folgen nach sich ziehen.
Wenn man meint, daß eine Versammlung sich geirrt habe (wie auch jeder Mensch irren kann), und man glaubt, Zweifel über einen Ausschluß haben zu können, so mag man die Gemeinde besuchen, von der man meint, daß sie sich geirrt oder in Eile oder aus nicht genügenden Gründen gehandelt habe, und sich mit den Ältesten derselben aussprechen. Nie aber gibt uns die Schrift Vollmacht, einen Ausschluß ohne weiteres zu ignorieren oder auswärtige Brüder gleichsam zu einer Instanz über die Gemeinde abzuordnen, um ihre Handlung zu prüfen und für gültig oder ungültig zu erklären. Wo wäre eine Brüder-Instanz, die der Herr über die Gemeinde gesetzt hätte? Welche Praxis würde damit geschaffen und wie würde jede Autorität der Gemeinde damit untergraben werden, und wohin würde schließlich ein solcher Brauch führen?!
Fernstehende urteilen zuweilen, daß jemand, der in einer anderen Gemeinde hinausgetan wurde, aus ihrer Mitte nicht als ein Böser hinausgetan worden wäre - oder umgekehrt, der dort nicht hinausgetan wurde, würde bei ihnen ausgeschlossen sein. All' solches Urteilen ist anmaßend, töricht und zugleich verwirrend, weil ein Fernstehender niemals die Reife des Urteils einer Gemeinde haben kann, die mit dem Betreffenden in nahem und beständigem Umgang stand.
Bei einem Ausschluß kommt nicht nur die böse Tat in Frage, sondern vor allem die Person in ihrer Stellungnahme dazu; denn die Schrift sagt nicht: „Tut den, der Böses getan hat“ - sondern: „Tut den Bösen ... hinaus!“ Zu dieser Beurteilung gehört aber mehr, als nur jemanden von „früher her“ oder aus der Ferne im Sonntagskleide zu kennen.
Es ist Gottes Weisheit, daß Er das Hinaustun in die Hände der örtlichen Gemeinde gelegt hat, aber nicht in die Hände auswärtiger Brüder. Nicht geringe Schwierigkeiten sind schon zuweilen dadurch hervorgerufen worden, daß auswärtige Brüder in fleischlicher Ungeduld, wenn auch in guter Absicht, eingriffen und die Dinge der Gemeinde in ihre Hand nahmen oder gar sich befugt glaubten, mit einem Teil der Gemeinde einen Ausschluß zu vollziehen.
Eine solche Handlung trägt dann nicht den Stempel der göttlich angeordneten Zucht (das Hinaustun eines Bösen), sondern den Stempel der Schriftwidrigkeit. Spaltung und Verwirrung waren dann oft das traurige Resultat.
Anders aber ist es, wenn es sich um eine Beschuldigung der Irrlehre handelt. Mit einem solchen Falle haben auswärtige Brüder gewiß das Recht, sich zu befassen, da es sich nicht um persönliche Dinge, sondern um das gemeinsame Zeugnis der Wahrheit handelt.
Solche Dinge, wie oben erwähnt, kennt die Schrift nicht und ebenso wenig ein Ausschließen von ganzen Gemeinden. Eine örtliche Gemeinde ist wohl beauftragt, mit einzelnen Personen, aber nicht mit Gemeinden zu handeln und solche von sich hinauszutun. Ihre Machtbefugnis erstreckt sich nur auf ihren eigenen Kreis, niemals ist sie autorisiert, eine andere Gemeinde hinauszutun. Und woraus vermöchte man auch eine Gemeinde hinauszutun? Solches könnte doch nur aus dem Rahmen einer Partei sein!
Gewiß, es gibt ein Hinwegtun der Gemeinde, das hat aber der Herr niemandem anvertraut, das hat Er Sich Selbst vorbehalten, indem Er sagt: „Ich werde deinen Leuchter aus seiner Stelle wegrücken.“ (Off 2,5) Solange nicht deutlich sichtbar ist, daß Er den Leuchter hinweggenommen hat, haben wir die Gemeinde anzuerkennen.
Eine Versammlung kann irren; sie ist nicht unfehlbar, aber allein damit, daß sie irren und Fehler machen kann und macht, so betrübend es auch ist, hört sie noch nicht auf, den Charakter als Gottes Gemeinde zu tragen und die Gegenwart des Herrn in ihrer Mitte zu haben; sonst wäre ja die Gegenwart des Herrn von ihrer Unfehlbarkeit abhängig, und wo wäre eine solche Versammlung zu finden!
Wenn die Versammlung irrt und fehlt, so wird der Herr durch den Heiligen Geist in ihrer Mitte wirken und ihr Irren und Fehlen ans Licht bringen. „Wenn wir untreu sind - Er bleibt treu.“ (2Tim 2,13). Hat der Herr Seiner Gemeinde die Autorität gegeben, sowohl zu empfangen als auch aus ihrer Mitte hinauszutun, so ist es auch der Herr , der jeden Mißbrauch dieser Autorität an der Gemeinde ahnden wird. Aber nicht hat Er dieses in die Hände der Menschen gelegt; Er allein kann und wird „das Verborgene ans Licht bringen und die Ratschlüsse der Herzen offenbaren“. (1Kor 4,5).
Solange, bis dieses geschehen ist, werden sich sicher Schwierigkeiten in der Gemeinschaft mit einer solchen Versammlung, deren Handlung oder Verhalten andere Versammlungen nicht anerkennen können, ergeben. Das Band mit einer solchen Versammlung aber bleibt solange, wie das Wirken des Herrn in ihrer Mitte klar ersichtlich ist.
Nehmen wir als Beispiel den betrübenden Fall an, daß eine Gemeinde in Eigenwillen einen Ausgeschlossenen empfängt, der mit Grund von anderen Versammlungen zurückgewiesen wird, so kann es beim Besuch einer solchen Versammlung geschehen, daß wir mit einem solchen am Mahle des Herrn zusammentreffen, den wir in der Heimatversammlung nicht empfangen würden. Das ist gewiß Unordnung und schmerzlich und eine große Beschämung für alle, denn ein solches Vorkommnis entspricht nicht den Dingen des Anfanges, sondern führt uns unsere Untreue und den Verfall der Gemeinde in schmerzlicher Weise vor Augen.
Was sollen wir nun tun? Auf manche Fragen, die uns in schwierigen Fällen bei Ausschlüssen kommen mögen, schweigt das Wort Gottes. Es ist für uns alsdann von größter Wichtigkeit, daß wir nicht nur behaupten, was Gott gesagt hat, sondern auch behaupten, was Gott nicht gesagt hat. Gottes Schweigen in einer Sache ist ebenso wichtig und wegweisend für uns wie Sein Reden. Wenn Gott schweigt, weil es Sein Vorsatz ist, uns keine direkte Anweisung zu geben, so soll das unseren Weg nicht unsicher machen, denn die Schrift ist so vollkommen, daß Gott uns sagt, daß durch sie der Mensch Gottes zu jedem guten Werk völlig geschickt ist. (2Tim 3,17). Wenn wir aber da, wo das Wort schweigt, unsere Weisheit einschalten, so fügen wir Seinem Worte Worte hinzu, die uns das Warten auf Gott aufgeben lassen - Worte, die Gott uns nicht als Wegweisung gegeben hat. Gott warnt uns vor jedem Hinzufügen zu Seinem Worte wie auch vor jedem Wegnehmen.
Gerade in schwierigen und dunklen Umständen sind wir so leicht bereit, Seinem Worte etwas hinzufügen, um aus dem Widerstreit der Dinge herauszukommen, weil wir in unserem Unglauben meinen, daß Sein Wort nicht genügt. Damit bereiten wir uns aber nicht einen Weg, der uns aus den Schwierigkeiten heraus, sondern nur noch tiefer hinein und zu den traurigsten Resultaten des menschlichen Willens führt. Es ist viel besser, solche betrübenden Dinge auf ihrem Platze beschränkt solange stehen zu lassen und auf den Herrn zu warten, bis daß Er das Dunkel so lichtet, daß wir durch die Aussprüche Seines Wortes klar sehen, wie wir zu handeln haben.
Dies mußte auch der kleine Überrest lernen, der aus der Gefangenschaft Babylons zurückkehrte, um das Haus Gottes wieder zu bauen. Als die alten Männer, die die Herrlichkeit des ersten Hauses gesehen hatten, damit ihren jetzigen schwachen Bau verglichen, weinten sie mit lauter Stimme. Unter Tränen mußten sie ihre Kraftlosigkeit erkennen, und daß es der Tag der kleinen Dinge war. Keine Wolke der Herrlichkeit erfüllte mehr ihren Bau; keine Bundeslade besaßen sie, und die Urim und Thummim waren nicht mehr vorhanden. Fragen und Dinge, die zur Zeit der Einheit des Volkes leicht festzustellen und zu entscheiden waren, mußten sie jetzt anstehen lassen, „bis ein Priester aufstände für die Urim und Thummim.“ (Esra 2,63; Sach 4,10).
Enthalten diese Dinge aus den Tagen der verfallenen und in Trümmer liegenden Hütte Davids (Apg 15,16) nicht Belehrungen, die gerade für die Tage der verfallenen und in Trümmer liegenden Gemeinde passen? Müssen nicht auch wir wie zur Zeit Esras erkennen, daß wir uns an dem Tage der „kleinen Kraft“ (Off 3,8), der „kleinen
Dinge“ befinden? Müssen wir bei solchen Differenzen, wo sich Zeugnis und Zeugnis von Bruder und Bruder bezw. Versammlung und Versammlung entgegenstehen, nicht auch unsere ganze Kraftlosigkeit bekennen? Und müssen wir nicht ebenso, wie sie für die Entscheidung in schwierigen Fragen auf den Priester für die Urim und Thummim warteten, auf den Herrn warten? Wenn, wie gesagt, die Treuen in den Tagen der Trümmer und des Verfalles des Hauses Israel auf den Priester für die Urim und Thummim warten mußten, so kommen auch heute in dem verfallenen Zustand der Gemeinde Dinge vor, in denen wir in unserer Kraftlosigkeit angewiesen sind, auf die Offenbarmachung des Herrn zu warten.
In solchen dunklen, schwierigen Streitfragen und Meinungsverschiedenheiten fällt es unserem fleischlichen Eifer und Selbstvertrauen oft so schwer, stille zu sein und auf Gott zu warten. Wir offenbaren dies durch unsere schnelle Bereitschaft, nach menschlichen Hilfsmitteln zu greifen und in menschlicher Klugheit die Dinge zurechtzubringen und zu beseitigen. Wo andere in Abhängigkeit vom Herrn jahrelang warteten, da sind wir oft schon in einer Stunde mit unserem Urteil fertig und bereit, daraufhin zu handeln.
Kann es uns dann wundern, wenn nach einem solchen unreifen, eigenwilligen Zufahren in eigner Kraft die Besonnenheit schwindet und jeder sich auf die Seite derer stellt, die seine Zuneigung zuvor besaßen, und damit die Verwirrung schier endlos vergrößert wird? Und noch weiter gehen die Wellen, wenn gar erst „streitbare Männer“ meinen, eingreifen zu müssen.
In solchen schwierigen Umständen der Spannungen zeigt es sich, ob wir nach dem ersten Verse des Buches der Richter handeln wollen: „Da befragten die Kinder Israel Jehova“, oder nach dem letzten Verse: „Ein jeder tat, was recht war in seinen Augen.“
A. v. d. K.