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Handreichungen - Jahrgang 1913-1938 - Themen Artikel
Handreichungen Band 15 - Jahrgang 1930
Die Gemeinden der Heiligen (5)Die Gemeinden der Heiligen (5)
(Fortsetzung).
Veränderte Zustände der Gegenwart.
Wenn wir die heutigen Zustände mit denen des apostolischen Zeitalters vergleichen, so finden wir sie völlig verändert. Damals gab es z. B. keine Denominationen (Benennungen), wie wir solche heute in Fülle haben, welche alle beanspruchen, Christen zu sein. In manchen dieser Benennungen unserer Zeit finden wir sicher viele wahre Kinder Gottes und ebenso auch ein Festhalten der Grundwahrheiten des Glaubens. Nun erhebt sich die Frage: „Wenn Brüder aus solchen Denominationen zu uns kommen, gibt uns Gottes Wort irgendwelche Berechtigung, den Empfang derselben abzulehnen?“ Ohne einen Augenblick zu zögern, antworten wir: „Gar keine.“ Ja, noch mehr. Das Wort gibt uns nicht nur keine Erlaubnis, sie abzulehnen, sondern es gebietet uns vielmehr, sie über ihre Verantwortlichkeit, dem Worte des Herrn gehorsam zu sein, zu belehren. Mit dieser Frage will man aber gewöhnlich sagen, ob man solchen Gläubigen (abgesehen von besonderen Fällen) nicht ohne weiteres erlauben solle, das Brot zu brechen, ohne daß dieselben von der Gemeinde aufgenommen seien. Solche unterscheiden nicht zwischen „aufnehmen“ und „brotbrechen“, sondern meinen, daß „aufnehmen“ und „brotbrechen“ ein und dasselbe sei, und manche Verwirrung ist dadurch entstanden.
Die Schwierigkeit besteht aber weniger darin, das Passendsein für Gemeinschaft oder den trifftigen Grund für Zurückweisung festzustellen (denn darüber dürften die Meinungen kaum verschieden sein), sie liegt vielmehr in der Frage, was „aufnehmen“ oder „empfangen“ bedeutet. Wie schon gesagt, wird gewöhnlich angenommen, „empfangen“ oder „aufnehmen“ bedeute nur soviel, als jemandem zu gestatten, das Brot zu brechen. Und weil man nichts weiteres darin sieht, so findet die sogenannte Aufnahme statt, ohne daß Herz und Gewissen mit der göttlichen Sorge sowohl für die Ehre des Herrn als auch für das Wohl des Betreffenden erfüllt sind.
Ich weiß wohl, daß es Gemeinden gibt, in denen trotz dieser irrtümlichen Auffassung die „Aufgenommenen“ mit vieler und wirklicher Fürsorge umgeben und behütet werden, aber diese Sorge wird doch in Wirklichkeit nur denen gegenüber ausgeübt, die in dem wahren Sinne des Wortes „aufgenommen“ sind, und nicht denen gegenüber, die nur bei Gelegenheiten das Brot mit brechen. Wenn wir beachten, wie es in vielen Fällen in bezug auf das „Empfangen“ oder „Aufnehmen“ zugeht, so tritt der Widersinn der falschen Annahme klar zutage. Z. B. ein Gläubiger einer Denomination wird eingeladen, an einem Zusammenkommen zur Betrachtung des Wortes teilzunehmen. Erfreut über das Zusammensein kommt er wieder. Sein Herz und Gewissen werden durch das, was er hört, berührt, und er sucht weitere Hilfe, um in die Gedanken der Schrift eingeführt zu werden. So kommt es, daß er schließlich an einem Sonntagmorgen ein Augenzeuge des Brotbrechens und der Anbetung der Gemeinde wird. Er forscht weiter in der Schrift und wird überzeugt, daß das, was er in dem Kreise der Brüder gesehen hat, in der Schrift gegründet ist, und so drückt er den Wunsch aus, sowohl getauft zu werden als auch sich diesen Gläubigen, die sich im Gehorsam zur Schrift versammeln, anzuschließen. Er wird von einigen Führern der Gemeinde aufgesucht und gebeten, doch die Zusammenkünfte der Gemeinde regelmäßig zu besuchen, um mit den Gliedern derselben mehr bekannt zu werden. Nach einiger Zeit wird sein Wunsch, sich der Gemeinde anzuschließen, bekannt gegeben und zugleich mitgeteilt, welche Erfahrungen man gemacht hat, so daß man ihn der Gemeinde empfehlen könne. Wenn sich kein Widerspruch erhebt, wird er aufgenommen, und die Folge ist, daß er mit am Mahle des Herrn teilnimmt. Ganz im Gegensatz zu dieser Aufnahme kann es sein, das gerade an dem Tage, an dem dieser Bruder zum ersten Male das Brot bricht, eine andere Person eingeführt wird. Irgend einer, der der Gemeinde angehört, hat denselben mitgebracht und flüstert bei seinem Kommen einem der älteren Brüder zu: „Ich habe einen Freund mitgebracht, der heute morgen bei uns das Brot brechen möchte; ich kenne ihn, er ist ein Gläubiger und ein Mitglied von der und der Gemeinde.“ Auf diese Vorstellung hin wird nun demselben gestattet, das Brot zu brechen. Man mag sagen, dies ist ein seltener Ausnahmefall; aber gerade über einen solchen Fall hat sich oftmals Streit erhoben.
Laßt uns die Sache noch ein wenig weiter verfolgen. Nehmen wir an, nach einigen Wochen läßt sich der zuerst erwähnte Gläubige weder in den sonntäglichen noch in den anderen Zusammenkünften mehr sehen. Natürlich wird dieserhalb Nachfrage gehalten, und man nimmt Gelegenheit, ihn aufzusuchen, um den Grund seines Fernbleibens festzustellen. Wenn er krank ist, wird ihm Liebe und Mitgefühl erzeigt werden; ist er durch den Verkehr mit seinen früheren Weggenossen irregemacht worden, so wird man versuchen, ihn durch Gottes Wort wieder zu befestigen usw. Wie aber ist es mit der zweiten Person? Auch sie sah man nicht wieder, und niemand fragt nach dem Grund; und wenn nach demselben gefragt wird, so sagt der Freund, der den Betreffenden mitbrachte: „O, er wollte nur einmal unsere Zusammenkunft kennen lernen, aber er hat durchaus nicht daran gedacht, seine Verbindung aufzugeben.“ Und damit ist dann die Sache zu Ende. Vielleicht wird nach einiger Zeit bekannt, daß diese Person von falschen Lehren gefangen genommen und jetzt in ungöttlicher Weise lebt. Aber niemand tut ihretwegen etwas. Was will ich mit diesem sagen? Einfach das, daß, obwohl hier zwei ganz verschiedene Dinge vorliegen, beide doch mit demselben Ausdruck „aufnehmen“ bezeichnet werden, während doch keine Ähnlichkeit zwischen beiden besteht. Im ersten Falle kann man von einem tatsächlichen Aufgenommenwerden reden, und diese Aufnahme schloß wichtige Folgen in sich sowohl für die Gemeinde als auch für den Aufgenommenen. Im zweiten Falle war es überhaupt keine Aufnahme, sondern nur ein Gestatten der Teilnahme am Brotbrechen, ohne daß damit Verantwortlichkeit und daraus hervorgehende Sorge für die betreffende Person verbunden war.
Mancher mag sagen, daß diese Schilderung ein äußerst extremer Fall sei. Das mag sein, aber es wird deutlich darin veranschaulicht, wie unmöglich es ist, diese beiden Arten des Handelns mit dem Ausdruck „Aufnahme“ zu belegen. Und in Wirklichkeit ist nichts Übertriebenes darin. Die, welche diese Art Einführungen von Personen verteidigen, führen solche gewöhnlich ein mit den Worten: „Eine einfache, gottselige, demütige Seele, deren Erkenntnis nicht weiter geht, als daß sie heute morgen gern mit uns des Herrn gedenken möchte.“ Und man fragt, ob es in der Schrift irgend ein Zeugnis gibt, eine solche Seele abzuweisen. Wir würden antworten, daß eine einfache, gottselige, demütige Seele darüber niemals straucheln wird, wenn man ihr liebevoll die göttliche Ordnung zeigt: erstens Aufnahme durch die Gemeinde und danach das Brechen des Brotes und alle anderen Vorrechte und Verantwortlichkeiten der Gemeinschaft. Und wenn wir noch etwas näher auf solche Fälle eingehen würden, so würde sich, wenn auch nicht in allen, so doch in vielen Fällen, zeigen, wie völlig irreführend das über die betreffende Person Gesagte ist, welche in dieser Weise wünscht, das Brot zu brechen. Ist es nicht meistens so, daß dieselbe seit Jahren völlig damit zufrieden war, an einem Brauche teilzunehmen, der nur einmal im Monat oder vielleicht nur alle halbe Jahre einmal stattfindet? Und weiter: hat der Betreffende nicht den Vorsatz, künftig wieder zu diesem alten Brauche zurückzukehren? Wodurch ist denn heute der Wunsch, am Mahl des Herrn teilzunehmen, wachgerufen? Nur etwa dadurch, daß zufällig Freunde und Verwandte besucht wurden, die in die Zusammenkunft gehen, oder weil man wissen möchte, wie es in der Versammlung zugeht? Sind das nun die Beweggründe, die jemand treiben sollen, am Mahle des Herrn teilzunehmen? Wird man einer solchen Seele nicht viel behilflicher sein, wenn man ihr liebevoll die göttliche Ordnung zeigt und sie ermutigt, in dieser Sache das Wort Gottes zu prüfen und alsdann zu handeln? -
(Schluß folgt, s. G. w).
Anmerkung:
Ein solches Vorkommen, daß jemand sozusagen „als Gast“ am Mahl des Herrn teilnahm, gab es natürlich in der Zeit der Einheit des Volkes Gottes nicht; es ist eine Folge der Zerrissenheit und der Verwirrung, die durch die Untreue über das Volk Gottes gekommen ist. Sollen wir nun, da wir über diese Sache in dem Worte nichts finden, einfach jeden, der vorübergehend anwesend ist, ablehnen oder entgegengesetzt, jeden, der da kommt, aufnehmen? Das eine wäre so verkehrt wie das andere. Unser einziges Licht bleibt auch in dieser Sache allein das Wort. Zeit und Umstände mögen sich verändern, Gottes Gedanken nicht. Seine Vorsätze am Anfang sind auch dieselben am Ende. Er kannte den ganzen Lauf der Dinge zuvor. Er sah auch das kommende Verderben in Seiner Gemeinde und enthüllt uns das Böse der letzten Zeiten; und doch stellt Er Sein Wort nicht um noch gibt Er uns für die letzten Tage andere Anweisungen. Damit zeigt Er uns, daß Sein Wort für alle Zeiten und Umstände genügt.
Die göttlichen Anordnungen erfordern aber für ihre Ausführung geistliche Kraft. Es ist viel einfacher und leichter, menschliche Regeln und Muster aufzustellen und danach zu handeln, als nach dem Worte unter der Leitung des Geistes und in dem Bewußtsein der Gegenwart des Herrn in der Mitte der Seinigen. Das Fleisch neigt immer wieder nach altgewohnten Formen und Regeln hin, besonders nach solchen, in denen sich in früheren Zeiten und besonderen Umständen einmal Gottes Geist und Kraft erwies, die aber tot und leer sind, wenn die beständig wirkende und belebende Kraft des Geistes fehlt.
Die Zusammenkünfte der Gemeinde sind nicht wie bei Israel in strenge Vorschriften gefaßt; und selbst in jenen Tagen, obwohl das Gesetz alles buchstäblich vorschrieb, durfte doch, wenn die Not und die Barmherzigkeit es forderten, der Buchstabe des Gesetzes die Barmherzigkeit nicht hindern. Der Herr Selbst rechtfertigte David, daß er die Schaubrote aß, und damit auch zugleich Ahimelech, der nach dem Grundsatz der Barmherzigkeit handelte und ihm gestattete, ins Haus Gottes zu gehen, die Schaubrote zu essen, die ihm zu essen nicht erlaubt waren. Jedermann hätte David und Ahimelech schuldig sprechen können, wider das Gesetz gehandelt zu haben. Der Herr aber zeigte, daß sie in Übereinstimmung mit der Barmherzigkeit Gottes waren (1Sam 21; Mt 12,3; Mk 2,25). - In den Tagen Hiskias feierte ein großer Teil des Volkes, der sich nicht gereinigt hatte, „Passah, nicht wie es vorgeschrieben ist“. Dem Gesetz nach hätten diese Israeliten zurücktreten müssen; Gott aber handelte wieder nach Seiner Barmherzigkeit und erhörte das Gebet Hiskias, daß Er vergeben möge jedem, der sein Herz darauf richtete, Ihn zu suchen und es noch nicht gemäß der Reinheit Seines Heiligtums getan hatte. (2Chr 30,18-20)
Auch in dieser Sache, die uns beschäftigt, muß unser Verhalten fließen aus der geistlichen Erkenntnis und Übereinstimmung mit den Gedanken Gottes über Sein Volk und Seine Gemeinde. Wir haben im Neuen Testament, wie schon angedeutet, die Anordnung der Dinge in Gottes Gemeinde nicht, wie Israel die zehn Gebote hatte. Wir können deshalb auch nicht Gottes Ordnungen in äußeren Formen festlegen oder zu einem System machen, sondern haben von Fall zu Fall zu prüfen, was der Wille des Herrn ist.
Nun noch einige kurze Worte und Andeutungen über die „Aufnahme“ oder das „Empfangen“ in der Gemeinde. Die Schrift gibt uns keine Vorschrift, wie der Verlauf einer Aufnahme in der Gemeinde sein soll. Und wir sollten uns deshalb auch in dieser Sache hüten, eine feste Regel aufzustellen, nach der dann in mechanischer Weise ohne geistliche Kraft gehandelt werden würde. In den ersten Tagen war alles, weil es nur eine Gemeinde gab, in der die ungehinderte Kraft des Geistes sich entfaltete, sehr einfach. Jeder, der Buße tat, an den Herrn Jesus gläubig und getauft wurde, wurde zu dieser Gemeinde gezählt. Buße, Glauben und Taufe legten von dem neuen Leben Zeugnis ab. Hunderte, ja Tausende wurden in jenen Tagen der Gemeinde „hinzugetan“, wir finden aber nirgends einen Bericht, wie dieses stattfand; und doch wird uns gesagt, daß sie „hinzugetan“ wurden (Apg 2,41.42.47; 5,13.14). Ob mit diesem Hinzugetanwerden eine besondere Handlung verbunden war, wie es bei Saulus der Fall war (Apg 9,26-28), wissen wir nicht; hier lag ein außergewöhnlich schwieriger Fall vor, und einige nähere Umstände anläßlich seines „Anschlusses“ an die Jünger werden uns zu unserer Belehrung mitgeteilt. Die Jünger in Jerusalem kannten wohl sein Vorleben, wußten aber nichts von den späteren Ereignissen und glaubten nicht, daß er ein Jünger sei. So geschah es, daß Barnabas, der Sauls Geschichte kannte, diese den Führern der Gemeinde erzählte (ob privat oder vor der versammelten Gemeinde, wissen wir nicht). Das Resultat war aber, daß er von der Gemeinde aufgenommen, ein und aus mit ihnen ging und von nun an einer „von ihnen“ war. (Apg 9,28; Kol 4,12)
Manche, die sehr ernst über das „Hinaustun“ aus der Gemeinde denken, gehen ganz leicht über das „Hinzugetanwerden“ zur Gemeinde hinweg. Sie meinen, daß die Schrift nichts von einer Aufnahme-Handlung in der Gemeinde sage, und so sprechen sie nur von einem „Empfangen am Tisch des Herrn “. Die Schrift aber kennt kein „Empfangen“ am oder „Hinwegtun“ vom „Tisch des Herrn “, soviel solche Ausdrücke auch heute gebraucht oder gehört werden. Die Gläubiggewordenen wurden von der Gemeinde empfangen, und die, welche hinausgetan wurden, wurden nicht vom „Mahl des Herrn “ hinweggetan, sondern, wie das Wort sagt, „aus ihrer Mitte hinweggetan“. (1Kor 5,2)
Es ist immer die Gemeinde, die örtliche Gemeinde, die zusammengerufen werden - und zusammenkommen konnte, (Apg 14,27) von der drei Handlungen ausgeführt wurden: 1. die Aufnahme solcher, die sich ihr „anzuschließen“ suchten (Apg 9,26), 2. der Ausschluß solcher, die unter Zucht gestellt wurden (1Kor 5,12.13), 3. der Wiederempfang solcher nach geschehener Buße.
Wenn wir für manche Dinge auch keine buchstäblichen Anweisungen oder Musterbeispiele in der Schrift finden (insonderheit für Dinge, die der früheren Zeit fremd waren, z. B. die Mitfeier des Mahles von Gläubigen, die den Denominationen angehören), so finden wir doch Grundlinien und Grenzen in dem Worte, die unverrückbar sind für alle, die in Seinem Namen zusammenkommen. Jeder, der sich der Gemeinde anschließen und an den Vorrechten derselben: der Feier des Mahles usw. teilnehmen will, muß Grund haben und Beweis führen können, daß er dem Herrn angehört. Derselbe kann nicht auf seine „eigene Verantwortlichkeit“ hin empfangen werden, „denn nicht, wer sich selbst empfiehlt, ist bewährt“ (2Kor 10,18); wohl aber genügt es, wenn Brüder, die das Vertrauen der Gemeinde besitzen, denselben der Gemeinde empfehlen und über ihn Bericht geben können, wie es einst Barnabas über Saulus tat. Mit der Tatsache der Bekehrung zusammen muß auch immer ein würdiger Wandel und gesunde Lehre gefunden werden, denn „an den Früchten sollen wir sie erkennen“.
Es mag sein, daß jemand noch schwach im Glauben und in der Erkenntnis ist, aber in der Gemeinde ist nicht nur Raum für die Starken, sondern auch für die Schwachen (Röm 14,1). Wenn aber statt der Schwachheit der eigene Wille hervortritt oder jemand Freiheit für sich fordert, überall hinzugehen, wohin er Lust hat, und niemand unterworfen zu sein, da muß klar behauptet werden, daß solches Eigenwille und Gesetzlosigkeit ist und nicht der Geist, welchen Gott denen gibt, die einander unterworfen und mit Demut umhüllet sind (1Pet 5,5). Für Eigenwillen aber ist kein Raum in der Gemeinde. Sie ist der Platz, wo alle lernen und in den Wegen des Herrn mehr und mehr unterwiesen werden.
Die Frage der Erkenntnis ist für die Aufnahme nicht die entscheidende. Wir wissen, daß der Herr auch den Schwachen „aufrecht zu erhalten vermag“ (Röm 14,3.4). Hat Gott ihn aufgenommen, dann ist es sowohl unsere Pflicht als auch unser Vorrecht, einen solchen aufzunehmen. - So wie es zu Gottes Herrlichkeit war, als Christus uns aufnahm, ebenso soll es zu Gottes Herrlichkeit dienen, wenn wir einander aufnehmen, wie Christus uns aufgenommen hat. (Röm 15,7)
Die aufnehmende örtliche Gemeinde besteht aus einzelnen Gläubigen, und darum hat auch jeder einzelne Gläubige den Neu-Aufgenommenen in seinem Herzen willkommen zu heißen und mit aller Liebe und Fürsorge zu umgeben, nicht allein deshalb, weil derselbe der Gemeinde angeschlossen ist, sondern weil er dem Herrn angehört. Deshalb muß bei der Aufnahme auch das volle Vertrauen vorhanden sein, daß der Betreffende ein wahres Kind Gottes und in Wandel und Lehre gesund ist. Eine solche Aufnahme darf auch nicht wie die Mitgliedschaft einer Denomination angesehen werden, sondern sie bedeutet ein gemeinsames Teilhaben an allem, was Gott Seinem Volke gemeinsam gegeben hat, sowohl an Freude und Erbauung miteinander als auch an gegenseitiger Verantwortung, Hilfe und Förderung.
(Der Schriftleiter A. v. d. K).