Schriften von Erich Sauer
Die Zulassung der Sünde und die göttliche LiebeDie Zulassung der Sünde und die göttliche Liebe
Hier ist zunächst zu sagen: Gott wollte in Seinen sittlichen Kreaturen keine gezwungenen Diener, die gar nicht anders konnten, als »gut« handeln, sondern freiwillige Diener, die Ihm, trotz anderer Möglichkeiten, aus freien Stücken huldigen wollten. Sein Reich ist kein endloses Sklavenreich. Seine Herrschaft ist keine zwingende Knechtung, sondern das höchste Zusammenklingen geistesverwandter Seelen. Ohne Freiheit aber ist alles Sklaverei, auch das dann sogenannte scheinbar »Gute«. Nur auf der Grundlage der Freiheit kann es wahre Würde und wahren Menschheitsadel geben. Darum wollte Gott die Reihe seiner Geschöpfe mit einem Wesen krönen, das sich des Unterschieds zwischen gut und böse bewußt werden und das Gute wählen könne. Dadurch wollte Er dem Menschen die höchste Art von Wohltat erweisen. Er wollte ihm den höchsten Sieg ermöglichen, ihm die edelste Freude gönnen, ihn mit der höchsten Krone zieren.
Dies ist gewiß richtig; und insofern steht die Zulassung der Sünde allerdings in gewisser Harmonie mit der Liebe Gottes; erscheint sie doch hier als der notwendige Weg zur höchsten Beglückung und Adelung der sittlichen Kreatur. Aber, so wird der Zweifler fragen, wenn die Begabung der Engel und Menschen mit Willensfreiheit sie in einen besonderen Stand der Glückseligkeit emporführen sollte, wäre es da einer vollkommenen Liebe nicht angemessener gewesen, sie lieber in einer nicht so hohen Glückseligkeit zu belassen, als ihnen eine so gefährliche Möglichkeit des Aufstieges zu geben, die, wie Gott doch von vornherein wußte, nur zu bald zu einer schrecklichen Wirklichkeit des Absturzes in Elend und Verderben werden würde? Oder wäre Gottes Liebe nicht noch größer und vollkommener gewesen, wenn Er die Engel und Menschen gleich so erschaffen hätte, wie sie, nach Seinem Plane, in der Vollendung sein sollten?
Nein, gelöst, soweit Menschenverstand das überhaupt zu erreichen vermag, kann unser Problem nur dann werden, wenn die Möglichkeit und Zulassung der Sünde als ein wesenhaft notwendiges Moment der Heiligkeit und Liebe selbst erkannt wird.
Liebe ist Wille der Gemeinschaft, »ein nach Vereinigung strebendes Leben«.40 Ihre volle Entfaltung kann sie daher nur in der Gegenseitigkeit des Lebens und Erlebens finden. Ihr Wesen ist Hingabe in Teilnehmen und Mitteilen. Ihr Ziel ist vollkommenster Austausch in Nehmen und Geben. In ihrem vollen und idealen Sinne kann sie nur von bewußt persönlichen Wesen ausgesagt werden; denn da sie ein Wollen ist, setzt sie einen bewußten Willen voraus. Die Persönlichkeit des Liebenden wie auch des Geliebten ist also die Grundlage allen Liebesverkehrs. Nur ein Selbst kann lieben, und je wahrer und reicher dieses hebende Selbst ist, desto größer ist auch der Segen, der von seinem Leben und Lieben auf den andern ausgeht. Daher ist unverletzte Bewahrung des eigenen Seins sowohl Grundlage wie auch Schranke jedes wahren Liebesverkehrs.
Liebe ist ferner nicht nur Wille, sondern auch höchste Lebensform der Gemeinschaft. Diese aber kann sich ihrerseits, wenn sie in innerlicher und abseitiger Weise bestehen soll, nur zwischen Verwandtem vollenden. Also ist Geistesverwandtsdiaft die zweite Bedingung alles wirklichen Liebesverkehrs. Und zwar muß diese Verwandtschaft nicht nur vorhanden sein, sondern auch von beiden Seiten gesehen und anerkannt werden. Insofern tritt Aditung als weitere Grundforderung hinzu. Diese aber schließt von selbst die Bewahrung des frem den W esens in sich. »Bei aller Selbstmitteilung, welche die Liebe übt, darf doch nie die Freiheit des andern verletzt noch seine Selbständigkeit aufgehoben werden: Es darf seinem Wesen kein fremdes Element aufgedrängt noch die Eigentümlichkeit seiner Natur unterdrückt werden« (Prof. Dr. Schoeberlein). Das aber heißt: Die Liebe muß, als ein Band zwischen Persönlichkeiten, deren Grundlage die Selbstheit ist, ein Band der Freiheit sein.
Dies, auf das Verhältnis zwischen Schöpfer und Schöpfung bezogen, führt unmittelbar zur Beantwortung unserer Frage.
Jeder Liebesverkehr ist, seinem Wesen nach, ein beiderseitig freinotwendiges Gemeinschaftsleben. Er würde also auch in der Beziehung zwischen Gott und der sittlichen Kreatur im selben Augenblick aufhören, noch in idealem und wahrem Sinne zu bestehen, wenn auch nur der eine der beiden Teüe - das Geschöpf - keinen freien W illen mehr hätte. Denn in solchem Fall wäre dem Betreffenden die Anlage zur Geistesverwandtschaft mit Gott und damit die Fähigkeit zu wahrhaft idealer G egenliebe entzogen. Von einem eigentlichen Liebesverkehr könnte dann nicht mehr die Rede sein.
Soll dieser aber dennoch Zustandekommen - und wir wissen, daß er notwendig in Gottes eigenstem Wesen begründet ist - so muß mit der Freiheit des geschöpflichen Willens voller Emst gemacht werden. Erst die W illensfreiheit der Kreatur schafft die Anlage zur G eistesverwandtschaft mit Gott. Und soll diese Anlage zum Inhalt, Zustand und Vollbesitz werden, so muß die Kreatur auch positiv gut sein, sich also auch wirklich zum Guten bestimmen. Erst in der H eiligkeit des Geschöpfes verwirklicht sich seine in der Freiheit des W illens als möglich begründete Geistesverwandtschaft mit Gott. Dann aber muß ihm notwendigerweise eine Gelegenheit zerr Betätigung dieser Freiheit zum Guten geboten werden. Damit aber ist d ie Unumgänglichkeit einer Versuchung im W eltplan Gottes erwiesen.
Gott als der Liebende muß, zum Zweck eines wahren Liebesverkehrs, die freie Selbstheit des geschöpflichen Gegenstandes Seiner Liebe, also der Menschen, bew ahren. Das Geschöpf muß, um der Gegenseitigkeit aktiver Liebesgemeinschaft willen, auch selber Gott lieben, also liebend frei wollen können. Damit aber stellt sich die Willensfreiheit der sittlichen Kreatur als ein wesenhaft notwendiges Moment der erforderlichen Liehesgem einsdiaft dar, und es ergibt sich als christliche Lehre: Gerade weil Gott die Liebe ist und eine Liebesgemeinschaft zum notwendigen Ziel Seiner Schöpfung hat, muß Er Seinen sittlichen Geschöpfen, damit sie der wahren Gegenliebe fähig seien, die Freiheit des Willens und mit ihr die Möglidikeit des Siindigens zugestehen. Die Zulassung einer M öglidikeit des Bösen ist also ein logisches, wesensnotwendiges G ebot der L iehe. Nur auf der Grundlage der Freiheit kann es G egenliebe und in ihr wahre Sittlichkeit, W ürde und »M ensdiheitsadel« geben.
40 Augustinus: vita quaedam copulans vel copulare appetens.↩︎