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Handreichungen - Jahrgang 1913-1938 - Fragen und Antworten
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Handreichungen - Jahrgang 1913-1938 - Fragen und Antworten
Fragen und Antworten Band 22 - Jahrgang 1937
Joh 20,23 - Was meint der Herr Jesus mit dem Sünden vergeben und Sünden behalten in Joh 20,23, da doch Gott allein Sünden vergeben kann?Joh 20,23 - Was meint der Herr Jesus mit dem Sünden vergeben und Sünden behalten in Joh 20,23, da doch Gott allein Sünden vergeben kann?
Frage 15: Was meint der Herr Jesus mit dem Sünden vergeben und Sünden behalten Joh 20,23 , da doch Gott allein Sünden vergeben kann?
Antwort:
Eine dahingehende Frage ist bereits in den „Handreichungen“ Bd. 1 (1913), S. 91-96 von mehreren Brüdern beantwortet worden.
Wenn wir von „Sündenvergeben“ lesen oder hören, denken wir zunächst an die Schuld des Menschen Gott gegenüber und an die Ewigkeit, und in dieser Beziehung ist es ohne Zweifel, daß nur Gott allein Sünden vergeben kann. Nur Er ist in dieser Stellung zum Menschen, und nur Er hat dazu das Recht. Wie könnte ein Mensch das tun, der doch selbst der Vergebung bedarf? Und wenn Menschen in völliger Verkennung alles dessen behaupten, die Vollmacht zu haben, Sünden zu vergeben, dann ist das eine ungeheuerliche Anmaßung und hatten die Schriftgelehrten und Pharisäer, die den Herrn Jesus nur als einen Menschen ansahen, von diesem Standpunkt aus durchaus recht, wenn sie sagten: „Wer ist dieser, der Lästerungen redet? Wer kann Sünden vergeben, außer Gott allein?“ (Lk 5,21) Um Vergebung in diesem Sinne kann es sich Joh 20,23 also nicht handeln. Es gibt aber auch ein Verschulden, ein Sündigen, Menschen gegenüber - das selbstverständlich immer zugleich auch ein Sündigen Gott gegenüber ist -, und soweit das Sündigen ein Sündigen Menschen gegenüber ist, gibt es auch ein Vergeben oder Behalten dieser Sünde seitens der Menschen, gegen die gesündigt ist. Dieser Fall kann in zweierlei Beziehungen eintreten, von welchen die eine oder die andere oder auch beide zugleich vorliegen können: Die eine ist die, daß die Sünde gegen eine Person - oder gegen Personen - geschieht. Für diesen Fall finden wir klare Weisung Mt 18,15-35; Eph 4,32; Kol 3,13. Die andere ist die, daß der, welcher gesündigt hat, einer örtlichen Gemeinde angehört und die begangene Sünde die Gemeinde trifft, so daß diese gezwungen ist, gegen den, der gesündigt hat, Zucht zu üben. Hierfür haben wir im Worte Gottes ein Beispiel und Anweisung 1Kor 5, wo wir die Weisung für die Zucht finden, und 2Kor 2,1-11, wo wir die Weisung zur Vergebung finden. Hierher gehört auch noch 2Thes 3,6-15, wo ebenfalls Zucht angeordnet ist, aber - der Sache entsprechend - in einer milderen Form. Selbstverständlich hat in jedem Fälle die Erteilung der Vergebung immer das Bekennen und Beugen seitens dessen, der gesündigt hat, zur Voraussetzung, wie ja auch Gott immer nur dann Vergebung schenkt und schenken kann, wenn aufrichtiges Bekennen und Beugen vorliegt. Wenn Bekennen und Beugen seitens des Schuldigen nicht da ist, bzw. solange dies nicht da ist, kann Vergebung nicht erteilt werden - bleibt also die Sünde „behalten“. Wir glauben, daß diese Seite der Sünde: Menschen gegenüber, und wohl in erster Linie im Blick auf die Gemeindezucht, Joh 20,23 gemeint ist. Letztere Annahme ist begründet in dem Zusammenhange mit den vorhergehenden Versen 19-22 in dem dort uns gegebenen Bilde: In V. 19 haben wir ein liebliches Bild von einer Gemeinde, deren Mittelpunkt Christus ist, V. 21 ihre Beauftragung vom Herrn, V. 22 ihre Ausrüstung durch den Heiligen Geist und V. 23 die Aufrechterhaltung ihres Charakters und der Ordnung in der Kraft des Heiligen Geistes.
Theodor Küttner.
Erstellt: 24.05.2024 23:14, bearbeitet: 23.10.2024 18:02