V.1 Das Wort ist gewiß: Wenn jemand nach einem Aufseherdienst trachtet, so begehrt er ein schönes Werk.
V.2 Der Aufseher nun muß untadelig sein, Mann einer Frau, nüchtern, besonnen, sittsam, gastfrei, lehrfähig,
V.3 kein Trinker, kein Schläger, sondern gütig, nicht streitsüchtig, nicht geldliebend,
V.4 der dem eigenen Haus gut vor steht und die Kinder mit aller Ehrbarkeit in Unterordnung hält
V.5 -wenn aber jemand dem eigenen Haus nicht vorzustehen weiß, wie wird er für die Gemeinde Gottes sorgen? -,
V.6 nicht ein Neubekehrter, damit er nicht, aufgebläht, dem Gericht des Teufels verfalle.
V.7 Er muß aber auch ein gutes Zeugnis haben von denen, die draußen sind, damit er nicht in übles Gerede und in den Fallstrick des Teufels gerät.