Werner Mücher
Fragen und Antworten
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Werner Mücher
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Mt 22,21 Mk 12,16 Luk 3,14; 20,25 Röm 13,1-8 Tit 3,1 1Pe 2,13-18 - Dienst mit der WaffeMt 22,21 Mk 12,16 Luk 3,14; 20,25 Röm 13,1-8 Tit 3,1 1Pe 2,13-18 - Dienst mit der Waffe
Dürfen Christen (entspricht das der Bibel) in der Armee bzw. bei der Polizei ihres Staates dienen?
Antwort: Das ist eine persönliche Frage, die jeder in seinem Gewissen vor dem Herrn entscheiden muss. Dabei ist es nicht unerheblich, ob Wehrdienst für jeden Bürger Pflicht ist oder eine freiwillige Sache. In Deutschland gibt es heutzutage für alle Männer vom 18. bis 45. Lebensjahr – im Verteidigungsfall sogar bis zum 60. Lebensjahr – allgemeine Wehrpflicht, aber zugleich das Recht auf Kriegsdienstverweigerung. In der Schweiz z. B. ist Kriegsdienstverweigerung strafbar.2
Es gibt heutzutage wohl kaum einen gerechten Krieg (zur Zeit des Alten Testaments hatte Gott Kriege angeordnet; 2Mo 17,16; 5Mo 7,1.2.17; 9,1; 12,2; 18,14; 20,1; 21,10). Wenn jemand also trotz allgemeiner Wehrpflicht verweigert, so wird er auch die entsprechenden Konsequenzen tragen müssen: Vielleicht Gefängnis oder im Krieg Hinrichtung. Wenn jemand sich auf Römer 13,1 beruft, dass Christen der Obrigkeit untertan sein sollen, und Kriegsdienst ausübt, so ist das ebenfalls seine Gewissensentscheidung. Jeder muss für sich selbst Gott Rechenschaft ablegen für das, was er tut (vgl. Röm 14,12).
Persönlich würde ich, falls es die Möglichkeit der Verweigerung gibt, davon Gebrauch machen; aber das ist nicht ausschlaggebend. Es hat im vorigen Jahrhundert viele Gläubige gegeben, die, als sie zum Glauben kamen, ihre Entlassung aus dem Militärdienst einreichten. Andere wiederum haben ihren Dienst weiter fortgesetzt.
Ähnlich ist es mit dem Polizeidienst. Auch das ist eine persönliche Entscheidung. Grundsätzlich spricht meines Erachtens nichts gegen einen solchen Dienst, sofern nicht jemand gezwungen wird, Dinge zu tun, die nicht mit Gottes Willen in Übereinstimmung sind. Ich kenne einen alten Bruder, er ist jetzt 88 Jahre alt, der bis zu seiner Pensionierung als Polizist tätig war. Ich weiß, dass er in seinem Dienst den Herrn bezeugt hat, wo sich ihm die Gelegenheit dazu bot.
W. M.
2 Diese Fragenbeantwortung ist vor nicht ganz zwanzig Jahren geschrieben worden; einige Angaben sind inzwischen überholt (25.11.2016).↩︎
Erstellt: 19.08.2024 14:01, bearbeitet: 09.09.2024 08:25