„Und dies sind die Rechtssatzungen, die du ihnen vorlegen sollst:
Wenn du einen hebräischen Knecht (= Sklaven) kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen; aber im siebten Jahre soll er unentgeltlich freigelassen werden.
Ist er allein (d.h. ohne Frau) gekommen, so soll er auch allein (d.h. ohne Frau) wieder gehen; war er aber verheiratet, so soll auch seine Frau mit ihm freigelassen werden.
Hat ihm dagegen sein Herr eine Frau gegeben und diese ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll die Frau samt ihren Kindern ihrem Herrn verbleiben, und er soll allein entlassen werden.
Erklärt aber der Knecht ausdrücklich: ‚Ich habe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder lieb, ich will nicht freigelassen werden‘,
so soll sein Herr ihn vor Gott hintreten lassen und ihn an die Tür oder an den Türpfosten stellen: dort soll sein Herr ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren, und er soll dann zeitlebens sein Knecht bleiben. –
Wenn aber jemand seine Tochter als Magd (= Sklavin) verkauft, so darf sie nicht wie die Knechte freigelassen werden.
Wenn sie ihrem Herrn, der sie für sich bestimmt hatte, missfällt, so lasse er sie loskaufen; jedoch sie an fremde Leute zu verkaufen, dazu hat er kein Recht, weil er treulos an ihr gehandelt hat.
Wenn er sie aber für seinen Sohn bestimmt, so hat er sie nach dem Recht der Töchter (= der freien Mädchen) zu behandeln.
Nimmt er sich noch eine andere, so darf er ihr doch die Fleischkost, die Kleidung und die Beiwohnung nicht verkürzen.
Will er ihr aber diese drei Verpflichtungen nicht gewähren, so soll sie umsonst, ohne Entgelt, frei ausgehen.“
„Wer einen andern so schlägt, dass er stirbt, soll mit dem Tode bestraft werden.
Hat er es aber nicht vorsätzlich getan, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir eine Stätte bestimmen, wohin er fliehen soll.
Wenn sich aber jemand gegen einen andern so weit vergisst, dass er ihn hinterlistig ums Leben bringt, so sollst du ihn sogar von meinem Altar wegholen, damit er stirbt! –
Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll mit dem Tode bestraft werden!
Wer einen Menschen raubt, sei es, dass er ihn verkauft hat oder dass der Betreffende noch in seiner Gewalt gefunden wird, soll mit dem Tode bestraft werden.“
Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll mit dem Tode bestraft werden! –
„Wenn Männer in Streit geraten und einer den andern mit einem Stein oder mit der Faust so schlägt, dass er zwar nicht stirbt, aber doch bettlägerig wird,
so soll, wenn er wieder aufkommt und draußen an seiner Krücke umhergehen kann, der andere, der ihn geschlagen hat, straflos bleiben; nur soll er ihm den Schaden ersetzen, der ihm aus der Arbeitsunfähigkeit erwachsen ist, und für die Heilkosten aufkommen!
Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stock so schlägt, dass sie ihm unter der Hand sterben, so muss das bestraft werden;
wenn jedoch der Betreffende noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, so soll keine Bestrafung stattfinden, denn es handelt sich um sein eigenes Geld. –
Wenn Männer in Streit geraten und dabei eine schwangere Frau so stoßen, dass eine Frühgeburt eintritt, ihr sonst aber kein Schaden entsteht, so soll der Schuldige diejenige Geldbuße zahlen, die der Ehemann der Frau ihm auferlegt, und zwar (oder: jedoch) nach Anhörung von Schiedsrichtern. –
Wenn aber ein bleibender Leibesschaden entsteht, so sollst du geben (oder: so gilt): Leben um Leben,
Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,
Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme! –
Schlägt jemand seinen Knecht oder seine Magd so ins Auge, dass er es zugrunde richtet, so soll er sie zur Entschädigung für ihr Auge freilassen!
Und schlägt er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn aus, so soll er sie zur Entschädigung für ihren Zahn freilassen!“
„Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau so stößt, dass der Tod eintritt, so soll das Rind gesteinigt, sein Fleisch aber nicht gegessen werden; der Eigentümer des Rindes jedoch bleibt straflos.
Wenn aber das Rind schon früher stößig war und sein Eigentümer trotz erfolgter Verwarnung es nicht gehörig gehütet hatte, so soll das Rind, wenn es einen Mann oder eine Frau tötet, gesteinigt und auch sein Eigentümer mit dem Tode bestraft werden.
Wenn ihm nur eine Geldbuße auferlegt wird, so soll er als Lösegeld für sein Leben so viel bezahlen, als ihm auferlegt wird.
Wenn das Rind einen Knaben oder ein Mädchen stößt, so soll mit ihm nach derselben Rechtsbestimmung verfahren werden.
Stößt das Rind aber einen Knecht oder eine Magd, so soll sein Eigentümer ihrem Herrn dreißig Schekel Silber bezahlen; das Rind aber soll gesteinigt werden.“
„Lässt jemand eine Grube offen stehen, oder gräbt jemand eine Grube aus und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Rind oder ein Esel hinein,
so soll der Eigentümer der Grube Ersatz leisten: mit Geld soll er den Eigentümer des Tieres entschädigen; das tote Tier aber gehört dann ihm. –
Wenn jemandes Rind das Rind eines andern so stößt, dass es stirbt, so sollen sie das lebende Rind verkaufen und sich in den dadurch gewonnenen Erlös teilen, und auch das tote Tier sollen sie unter sich teilen.
War es jedoch bekannt, dass das Rind schon vorher stößig war, und hatte sein Eigentümer trotzdem es nicht gehörig gehütet, so soll er unweigerlich ein Rind für das Rind als Ersatz geben, das tote Tier aber soll ihm gehören.
Querverweise zu 2. Mose 21,2 2Mo 21,2
aber jeder für Geld gekaufte Knecht (= Sklave) darf davon essen, sobald er beschnitten worden ist.
nein, wie ein Tagelöhner, wie ein Beisasse soll er bei dir sein: nur bis zum Halljahr soll er bei dir dienen;
dann aber soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder in den Besitz seiner Väter eintreten.
Denn meine Dienstknechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe: sie dürfen nicht wie gewöhnliche Sklaven verkauft werden.
Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten!
22:2a wenn aber die Sonne zur Zeit der Tat über ihm schon aufgegangen war, so soll ein Mord (oder: Blutschuld) für ihn als vorliegend angenommen werden.
Auch aus den Kindern der Beisassen, die bei euch als Gäste leben – aus ihnen könnt ihr euch welche kaufen sowie aus ihren Nachkommen, die bei euch leben und die sie in eurem Lande gezeugt haben: diese mögen euch als Eigentum gehören,
So gebe Gott dir denn vom Tau des Himmels und von den Fruchtgefilden der Erde Überfluss sowohl an Korn als auch an Wein!
„Alle sieben Jahre sollst du einen Erlass eintreten lassen;
Da sagte Esau: „Ja, er heißt mit Recht Jakob (d.h. Überlister; vgl. 25,26); denn er hat mich nun schon zweimal überlistet: mein Erstgeburtsrecht hat er mir genommen, und jetzt hat er mich auch um meinen Segen gebracht!“ Dann fragte er: „Hast du denn für mich keinen Segen zurückbehalten?“
„Wenn einer deiner Volksgenossen, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft (oder: dir verkauft wird), so soll er dir sechs Jahre lang dienen, aber im siebten Jahre sollst du ihn als einen Freien von dir entlassen;
und wenn du ihn dann freilässt, sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen,
sondern ihn gehörig ausstatten (mit Gaben) von deinem Kleinvieh, von deiner Tenne und von deiner Kelter: von dem, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben
und sollst bedenken, dass du selbst einst ein Knecht im Lande Ägypten gewesen bist und dass der HERR, dein Gott, dich (aus der Knechtschaft) erlöst hat; deshalb gebe ich dir heute dieses Gebot.
Wenn ferner einer deiner Volksgenossen neben dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn keine Sklavenarbeit verrichten lassen,
nein, wie ein Tagelöhner, wie ein Beisasse soll er bei dir sein: nur bis zum Halljahr soll er bei dir dienen;
dann aber soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder in den Besitz seiner Väter eintreten.
Du darfst keine Härte darin sehen, dass du ihn als einen Freien von dir fortlassen musst; denn er hat dir sechs Jahre lang das Doppelte des Lohnes eines Taglöhners erarbeitet, und der HERR, dein Gott, wird dich dafür segnen in allem, was du unternimmst.“
Was aber deine leibeigenen Knechte und Mägde betrifft, die du besitzen wirst (oder: darfst), so mögt ihr euch solche Knechte und Mägde von den Heidenvölkern kaufen, die rings um euch her wohnen.
Mose gab ihnen dabei folgenden Befehl: „Alle sieben Jahre, zur festgesetzten Zeit des Erlassjahres (vgl. 15,1), am Laubhüttenfeste (16,13),
Eine Frau von den Ehefrauen der Prophetenjünger flehte einst Elisa laut mit den Worten an: „Mein Mann, dein Knecht, ist gestorben, und du weißt selbst, dass dein Knecht ein gottesfürchtiger Mann gewesen ist. Nun ist der Gläubiger gekommen und will sich meine beiden Söhne zu Sklaven nehmen!“
(Dies ist) das Wort, das vom HERRN an Jeremia erging, nachdem der König Zedekia sich durch ein Abkommen mit dem gesamten Volk in Jerusalem dazu verpflichtet hatte, eine Freilassung für sie ausrufen zu lassen,
dass nämlich ein jeder seinen hebräischen Sklaven und ein jeder seine hebräische Sklavin frei ziehen lassen solle, so dass niemand künftig einen judäischen Volksgenossen zu Sklavendiensten zwingen dürfe.
Da hatten alle Fürsten (oder: Oberen) und das gesamte Volk, die diesen Beschluss gemeinsam gefasst hatten, ihre Sklaven und Sklavinnen freizulassen und sie nicht länger zu Sklavendiensten zu zwingen, den Beschluss auch pflichtgemäß ausgeführt und die Freilassung vollzogen;
nachher aber waren sie anderen Sinnes geworden und hatten die Sklaven und Sklavinnen, die sie bereits in Freiheit gesetzt hatten, zurückgeholt und zwangsweise wieder zu Sklaven und Sklavinnen gemacht.
Da erging das Wort des HERRN an Jeremia folgendermaßen:
„So spricht der HERR, der Gott Israels: Ich selbst habe mit euren Vätern damals, als ich sie aus dem Lande Ägypten, dem Sklavenhause, wegführte, einen Bund geschlossen und geboten (2.Mose 21,2-6; 5.Mose 15,1-12):
‚Nach Ablauf von sieben Jahren sollt ihr ein jeder seinen hebräischen Volksgenossen, der sich dir verkauft hat, in Freiheit setzen: sechs Jahre lang soll er dir Dienste leisten, dann aber sollst du ihn frei von dir ziehen lassen!‘ Aber eure Väter sind mir nicht gehorsam gewesen und haben mir kein Gehör geschenkt.
Nun wart ihr jetzt zwar umgekehrt und hattet getan, was in meinen Augen recht war, indem ihr ein jeder die Freilassung für seinen Volksgenossen ausrufen ließt und in dem Tempel, der meinen Namen trägt, vor meinem Angesicht einen gemeinsamen Beschluss fasstet.
Dann aber seid ihr wieder anderen Sinnes geworden und habt meinen Namen entehrt, indem ihr ein jeder seinen Sklaven und seine Sklavin, die ihr auf ihr Verlangen bereits freigelassen hattet, zurückgeholt und zwangsweise wieder zu euren Sklaven und Sklavinnen gemacht habt.
Darum spricht der HERR so: Ihr habt nicht auf mich gehört, dass ihr ein jeder für seinen Volks- und Stammesgenossen die Freilassung hättet ausrufen lassen: nun, so will ich jetzt über euch eine Freilassung ausrufen“ – so lautet der Ausspruch des HERRN –, „nämlich für das Schwert, für die Pest und für den Hunger, und will euch zum abschreckenden Beispiel für alle Reiche der Erde machen
Es erhob sich aber ein großes Klagegeschrei der Leute aus dem Volk und ihrer Frauen gegen ihre jüdischen Volksgenossen.
Die einen sagten: „Wir müssen unsere Söhne und Töchter verpfänden, um Getreide zu erhalten, damit wir zu essen haben und am Leben bleiben!“
Andere sagten: „Wir müssen unsere Felder, unsere Weinberge und Häuser verpfänden, um uns Getreide in der Teurung zu verschaffen!“
Wieder andere sagten: „Wir haben Geld zur Bezahlung der Steuern für den König auf unsere Felder und Weinberge borgen müssen.
Wir sind aber doch von demselben Fleisch und Blut wie unsere Volksgenossen, und unsere Kinder sind ebenso gut wie ihre Kinder; aber trotzdem müssen wir unsere Söhne und Töchter als Leibeigene (= in die Sklaverei) hingeben, und manche von unsern Töchtern sind schon leibeigen geworden, und wir können nichts dagegen tun: unsere Felder und Weinberge gehören ja anderen Leuten!“
und sagte zu ihnen: „Wir haben unsere jüdischen Volksgenossen, die an die Heidenvölker verkauft waren, soweit es uns möglich war, losgekauft; ihr dagegen wollt nun gar eure eigenen Volksgenossen verkaufen, so dass sie dann wieder von uns gekauft werden müssen!“ Als sie nun schwiegen und kein Wort der Entgegnung fanden,
Weil er nun diese Schuld nicht bezahlen konnte, befahl der Herr, man solle ihn samt Weib und Kindern und seinem gesamten Besitz verkaufen und so Ersatz (oder: Bezahlung) schaffen.
Denn ihr seid teuer erkauft worden. Macht also Gott Ehre mit eurem Leibe!