Altes Testament

Neues Testament

Kapitel

Vers

1 wird geladen ... „Und dies sind die Rechtssatzungen, die du ihnen vorlegen sollst:

2 wird geladen ... Wenn du einen hebräischen Knecht (= Sklaven) kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen; aber im siebten Jahre soll er unentgeltlich freigelassen werden.

3 wird geladen ... Ist er allein (d.h. ohne Frau) gekommen, so soll er auch allein (d.h. ohne Frau) wieder gehen; war er aber verheiratet, so soll auch seine Frau mit ihm freigelassen werden.

4 wird geladen ... Hat ihm dagegen sein Herr eine Frau gegeben und diese ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll die Frau samt ihren Kindern ihrem Herrn verbleiben, und er soll allein entlassen werden.

5 wird geladen ... Erklärt aber der Knecht ausdrücklich: ‚Ich habe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder lieb, ich will nicht freigelassen werden‘,

6 wird geladen ... so soll sein Herr ihn vor Gott hintreten lassen und ihn an die Tür oder an den Türpfosten stellen: dort soll sein Herr ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren, und er soll dann zeitlebens sein Knecht bleiben. –

7 wird geladen ... Wenn aber jemand seine Tochter als Magd (= Sklavin) verkauft, so darf sie nicht wie die Knechte freigelassen werden.

8 wird geladen ... Wenn sie ihrem Herrn, der sie für sich bestimmt hatte, missfällt, so lasse er sie loskaufen; jedoch sie an fremde Leute zu verkaufen, dazu hat er kein Recht, weil er treulos an ihr gehandelt hat.

9 wird geladen ... Wenn er sie aber für seinen Sohn bestimmt, so hat er sie nach dem Recht der Töchter (= der freien Mädchen) zu behandeln.

10 wird geladen ... Nimmt er sich noch eine andere, so darf er ihr doch die Fleischkost, die Kleidung und die Beiwohnung nicht verkürzen.

11 wird geladen ... Will er ihr aber diese drei Verpflichtungen nicht gewähren, so soll sie umsonst, ohne Entgelt, frei ausgehen.“

12 wird geladen ... „Wer einen andern so schlägt, dass er stirbt, soll mit dem Tode bestraft werden.

13 wird geladen ... Hat er es aber nicht vorsätzlich getan, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir eine Stätte bestimmen, wohin er fliehen soll.

14 wird geladen ... Wenn sich aber jemand gegen einen andern so weit vergisst, dass er ihn hinterlistig ums Leben bringt, so sollst du ihn sogar von meinem Altar wegholen, damit er stirbt! –

15 wird geladen ... Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll mit dem Tode bestraft werden!

16 wird geladen ... Wer einen Menschen raubt, sei es, dass er ihn verkauft hat oder dass der Betreffende noch in seiner Gewalt gefunden wird, soll mit dem Tode bestraft werden.“

17 wird geladen ... Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll mit dem Tode bestraft werden! –

18 wird geladen ... „Wenn Männer in Streit geraten und einer den andern mit einem Stein oder mit der Faust so schlägt, dass er zwar nicht stirbt, aber doch bettlägerig wird,

19 wird geladen ... so soll, wenn er wieder aufkommt und draußen an seiner Krücke umhergehen kann, der andere, der ihn geschlagen hat, straflos bleiben; nur soll er ihm den Schaden ersetzen, der ihm aus der Arbeitsunfähigkeit erwachsen ist, und für die Heilkosten aufkommen!

20 wird geladen ... Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stock so schlägt, dass sie ihm unter der Hand sterben, so muss das bestraft werden;

21 wird geladen ... wenn jedoch der Betreffende noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, so soll keine Bestrafung stattfinden, denn es handelt sich um sein eigenes Geld. –

22 wird geladen ... Wenn Männer in Streit geraten und dabei eine schwangere Frau so stoßen, dass eine Frühgeburt eintritt, ihr sonst aber kein Schaden entsteht, so soll der Schuldige diejenige Geldbuße zahlen, die der Ehemann der Frau ihm auferlegt, und zwar (oder: jedoch) nach Anhörung von Schiedsrichtern. –

23 wird geladen ... Wenn aber ein bleibender Leibesschaden entsteht, so sollst du geben (oder: so gilt): Leben um Leben,

24 wird geladen ... Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,

25 wird geladen ... Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme! –

26 wird geladen ... Schlägt jemand seinen Knecht oder seine Magd so ins Auge, dass er es zugrunde richtet, so soll er sie zur Entschädigung für ihr Auge freilassen!

27 wird geladen ... Und schlägt er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn aus, so soll er sie zur Entschädigung für ihren Zahn freilassen!“

28 wird geladen ... „Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau so stößt, dass der Tod eintritt, so soll das Rind gesteinigt, sein Fleisch aber nicht gegessen werden; der Eigentümer des Rindes jedoch bleibt straflos.

29 wird geladen ... Wenn aber das Rind schon früher stößig war und sein Eigentümer trotz erfolgter Verwarnung es nicht gehörig gehütet hatte, so soll das Rind, wenn es einen Mann oder eine Frau tötet, gesteinigt und auch sein Eigentümer mit dem Tode bestraft werden.

30 wird geladen ... Wenn ihm nur eine Geldbuße auferlegt wird, so soll er als Lösegeld für sein Leben so viel bezahlen, als ihm auferlegt wird.

31 wird geladen ... Wenn das Rind einen Knaben oder ein Mädchen stößt, so soll mit ihm nach derselben Rechtsbestimmung verfahren werden.

32 wird geladen ... Stößt das Rind aber einen Knecht oder eine Magd, so soll sein Eigentümer ihrem Herrn dreißig Schekel Silber bezahlen; das Rind aber soll gesteinigt werden.“

33 wird geladen ... „Lässt jemand eine Grube offen stehen, oder gräbt jemand eine Grube aus und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Rind oder ein Esel hinein,

34 wird geladen ... so soll der Eigentümer der Grube Ersatz leisten: mit Geld soll er den Eigentümer des Tieres entschädigen; das tote Tier aber gehört dann ihm. –

35 wird geladen ... Wenn jemandes Rind das Rind eines andern so stößt, dass es stirbt, so sollen sie das lebende Rind verkaufen und sich in den dadurch gewonnenen Erlös teilen, und auch das tote Tier sollen sie unter sich teilen.

36 wird geladen ... War es jedoch bekannt, dass das Rind schon vorher stößig war, und hatte sein Eigentümer trotzdem es nicht gehörig gehütet, so soll er unweigerlich ein Rind für das Rind als Ersatz geben, das tote Tier aber soll ihm gehören.

Querverweise zu 2. Mose 21,26 2Mo 21,26 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

2Mo 21,20 wird geladen ... Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stock so schlägt, dass sie ihm unter der Hand sterben, so muss das bestraft werden;

5Mo 16,19 wird geladen ... Du darfst das Recht nicht beugen, darfst die Person nicht ansehen und Geschenke (= Bestechung) nicht annehmen; denn Geschenke machen die Augen der Weisesten blind und bringen die Sache derer, die im Recht sind, zu Fall.

Neh 5,5 wird geladen ... Wir sind aber doch von demselben Fleisch und Blut wie unsere Volksgenossen, und unsere Kinder sind ebenso gut wie ihre Kinder; aber trotzdem müssen wir unsere Söhne und Töchter als Leibeigene (= in die Sklaverei) hingeben, und manche von unsern Töchtern sind schon leibeigen geworden, und wir können nichts dagegen tun: unsere Felder und Weinberge gehören ja anderen Leuten!“

Hiob 31,13 wird geladen ... Wenn ich das Recht meines Knechtes und meiner Magd missachtet hätte, sooft sie im Streit mit mir lagen:

Hiob 31,14 wird geladen ... was hätte ich da tun sollen, wenn Gott aufgestanden wäre? Und was hätte ich ihm bei seiner Untersuchung erwidern können?

Hiob 31,15 wird geladen ... Hat nicht mein Schöpfer auch ihn im Mutterleibe geschaffen und ein und derselbe uns im Mutterschoße gebildet?

Ps 9,12 wird geladen ... Denn als Rächer der Blutschuld hat er ihrer gedacht, hat das Schreien der Elenden nicht vergessen.

Ps 10,14 wird geladen ... Du hast es wohl gesehen, denn auf Unheil und Herzeleid achtest du wohl, in deine Hand es zu nehmen; du bist’s, dem der Schwache es anheimstellt, der Waise bist du ein Helfer.

Ps 10,18 wird geladen ... um den Waisen und Bedrückten Recht zu schaffen: nicht soll ein Mensch, der zur Erde gehört, noch ferner schrecken (oder: trotzen).

Ps 72,12 wird geladen ... Denn er wird den Armen retten, der um Hilfe schreit, den Leidenden und den, der keinen Helfer hat.

Ps 72,13 wird geladen ... Er wird sich erbarmen des Schwachen und Armen und Hilfe gewähren den Seelen der Armen;

Ps 72,14 wird geladen ... aus Bedrückung und Gewalttat wird er ihre Seelen erlösen, und ihr Blut wird kostbar sein in seinen Augen.

Spr 22,22 wird geladen ... Bringe den Geringen nicht um das Seine, weil er gering ist, und zertritt den Armen nicht im Tor (= vor Gericht),

Spr 22,23 wird geladen ... denn der HERR wird ihre Sache führen und denen, die sie berauben, das Leben rauben.

Eph 6,9 wird geladen ... Und ihr Herren, handelt ebenso gegen sie (d.h. eure Knechte) und unterlasst das Drohen! Ihr wisst ja, dass ihr ebenso wie sie einen Herrn im Himmel habt und dass es bei diesem kein Ansehen der Person gibt.

Kol 4,1 wird geladen ... Ihr Herren, gewährt euren Knechten (= Sklaven) das, was recht und billig ist; ihr wisst ja, dass auch ihr einen Herrn im Himmel habt.

Lorem Ipsum Dolor sit.