Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:
So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.
Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen.
Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden.
Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb,
ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich.
Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden.
Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird.
Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln.
Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen.
Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.
Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.
Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag.
Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe.
Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben.
Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben.
Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß;
und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen.
Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden;
stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist.
Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben.
Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele,
Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,
Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule.
Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge.
Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn.
Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft.
Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben.
Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt.
Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln.
Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.
Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein,
so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten.
Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.
Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.
Querverweise zu 2. Mose 21,2 2Mo 21,2
Wer aber ein um Geld erkaufter Knecht ist, den beschneide man; alsdann esse er davon.
als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen.
Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen.
Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen!
Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott.
wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen.
Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben,
Gott gebe dir vom Tau des Himmels und vom fettesten Boden und Korn und Most die Fülle;
Nach sieben Jahren sollst du einen Erlaß anordnen. Dies ist aber die Ordnung des Erlasses:
Da sprach er: Er heißt mit Recht Jakob; denn er hat mich nun zweimal überlistet: Meine Erstgeburt hat er weggenommen, und siehe, nun nimmt er auch meinen Segen! Und er sprach: Hast du mir nicht auch einen Segen vorbehalten?
Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft hat, so soll er dir sechs Jahre lang dienen, und im siebenten Jahre sollst du ihn frei von dir lassen.
Und wenn du ihn frei von dir lässest, sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen;
sondern du sollst ihm von deiner Herde und von deiner Tenne und von deiner Kelter aufladen und ihm geben von dem, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat.
Und gedenke, daß du in Ägyptenland auch ein Knecht warst, und daß der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir heute solches.
Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten;
als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen.
Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen.
Es soll dir nicht schwer fallen, ihn freizulassen; denn er hat dir doppelt so viel wie ein Taglöhner, sechs Jahre lang, gedient; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.
Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind.
Und Mose gebot ihnen und sprach: Nach Verlauf von sieben Jahren, zur Zeit des Erlaßjahres, am Feste der Laubhütten,
Und eine Frau unter den Frauen der Prophetensöhne schrie zu Elisa und sprach: Dein Knecht, mein Mann, ist gestorben; aber du weißt, daß er, dein Knecht, den HERRN fürchtete. Nun kommt der Gläubiger und will sich meine beiden Söhne zu Knechten nehmen!
Dies ist das Wort, welches vom HERRN an Jeremia erging, nachdem der König Zedekia mit allem Volk zu Jerusalem einen Bund gemacht hatte, eine Freilassung auszurufen,
daß ein jeder seinen Knecht und ein jeder seine Magd, sofern sie Hebräer und Hebräerinnen seien, freilassen solle, und niemand mehr einen Juden, seinen Bruder, zu dienen zwinge.
Da gehorchten alle Fürsten und alles Volk, die dem Bund beigetreten waren, daß jedermann seinen Knecht und jedermann seine Magd freiließe und sie nicht mehr zu dienen zwänge; sie gehorchten und ließen sie frei.
Darnach aber reute es sie, und sie holten die Knechte und Mägde, die sie freigelassen hatten, wieder zurück und machten sie mit Gewalt wieder zu Knechten und Mägden.
Da erging das Wort des HERRN an Jeremia also:
So spricht der HERR, der Gott Israels: Ich habe mit euren Vätern einen Bund gemacht am Tage, da ich sie aus Ägyptenland, aus dem Diensthause, führte, des Inhalts:
Nach Verlauf von sieben Jahren soll jedermann seinen hebräischen Bruder, der sich dir verkauft hat, freilassen; sechs Jahre soll er dir dienen, dann sollst du ihn frei von dir ausgehen lassen! Aber eure Väter gehorchten nicht und neigten ihre Ohren nicht zu mir.
Nun seid ihr heute umgekehrt und habt getan, was in meinen Augen richtig ist, indem ihr Freilassung ausgerufen habt, ein jeder für seinen Nächsten, und vor meinem Angesicht einen Bund geschlossen habt in dem Hause, das nach meinem Namen genannt ist.
Aber darnach reute es euch wieder, und ihr entheiligtet meinen Namen, indem jedermann seinen Knecht und jedermann seine Magd, welche ihr nach ihrem Wunsch freigelassen hattet, wieder zurückgefordert und sie gezwungen habt, eure Knechte und Mägde zu sein.
Darum spricht der HERR also: Ihr habt mir nicht gehorcht, daß ihr Freilassung ausgerufen hättet, ein jeglicher für seinen Bruder und für seinen Nächsten. Seht, nun rufe ich für euch Freilassung aus, spricht der HERR, indem ich euch dem Schwert, der Pest und der Hungersnot ausliefere und euch zum Entsetzen für alle Königreiche der Erde mache.
Es erhob sich aber ein großes Geschrei des Volks und ihrer Frauen gegen ihre Brüder, die Juden.
Etliche sprachen: Unsrer Söhne und unsrer Töchter und unser sind viele; lasset uns Getreide herschaffen, daß wir zu essen haben und leben!
Andere sprachen: Wir müssen unsere Äcker und unsere Weinberge verpfänden, damit wir Getreide bekommen für den Hunger!
Etliche aber sprachen: Wir haben Geld entlehnt auf unsere Äcker und unsere Weinberge, daß wir dem König die Steuern zahlen können.
Nun ist ja das Fleisch unsrer Brüder wie unser Fleisch, und unsre Kinder sind wie ihre Kinder. Und siehe, wir müssen unsere Söhne und unsere Töchter verpfänden, und von unsern Töchtern sind schon etliche dienstbar geworden, und wir können es nicht verhindern, da ja unsre Äcker und Weinberge bereits andern gehören!
Wir haben nach unserm Vermögen unsere Brüder, die Juden, welche an die Heiden verkauft waren, losgekauft; ihr aber wollt sogar eure Brüder verkaufen, so daß sie sich an uns verkaufen müssen? Da schwiegen sie und fanden keine Antwort.
Da er aber nicht bezahlen konnte, befahl sein Herr, ihn und sein Weib und seine Kinder und alles, was er hatte, zu verkaufen und also zu bezahlen.
Denn ihr seid teuer erkauft; darum verherrlichet Gott mit eurem Leibe!