„Und dies sind die Rechtssatzungen, die du ihnen vorlegen sollst:
Wenn du einen hebräischen Knecht (= Sklaven) kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen; aber im siebten Jahre soll er unentgeltlich freigelassen werden.
Ist er allein (d.h. ohne Frau) gekommen, so soll er auch allein (d.h. ohne Frau) wieder gehen; war er aber verheiratet, so soll auch seine Frau mit ihm freigelassen werden.
Hat ihm dagegen sein Herr eine Frau gegeben und diese ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll die Frau samt ihren Kindern ihrem Herrn verbleiben, und er soll allein entlassen werden.
Erklärt aber der Knecht ausdrücklich: ‚Ich habe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder lieb, ich will nicht freigelassen werden‘,
so soll sein Herr ihn vor Gott hintreten lassen und ihn an die Tür oder an den Türpfosten stellen: dort soll sein Herr ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren, und er soll dann zeitlebens sein Knecht bleiben. –
Wenn aber jemand seine Tochter als Magd (= Sklavin) verkauft, so darf sie nicht wie die Knechte freigelassen werden.
Wenn sie ihrem Herrn, der sie für sich bestimmt hatte, missfällt, so lasse er sie loskaufen; jedoch sie an fremde Leute zu verkaufen, dazu hat er kein Recht, weil er treulos an ihr gehandelt hat.
Wenn er sie aber für seinen Sohn bestimmt, so hat er sie nach dem Recht der Töchter (= der freien Mädchen) zu behandeln.
Nimmt er sich noch eine andere, so darf er ihr doch die Fleischkost, die Kleidung und die Beiwohnung nicht verkürzen.
Will er ihr aber diese drei Verpflichtungen nicht gewähren, so soll sie umsonst, ohne Entgelt, frei ausgehen.“
„Wer einen andern so schlägt, dass er stirbt, soll mit dem Tode bestraft werden.
Hat er es aber nicht vorsätzlich getan, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir eine Stätte bestimmen, wohin er fliehen soll.
Wenn sich aber jemand gegen einen andern so weit vergisst, dass er ihn hinterlistig ums Leben bringt, so sollst du ihn sogar von meinem Altar wegholen, damit er stirbt! –
Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll mit dem Tode bestraft werden!
Wer einen Menschen raubt, sei es, dass er ihn verkauft hat oder dass der Betreffende noch in seiner Gewalt gefunden wird, soll mit dem Tode bestraft werden.“
Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll mit dem Tode bestraft werden! –
„Wenn Männer in Streit geraten und einer den andern mit einem Stein oder mit der Faust so schlägt, dass er zwar nicht stirbt, aber doch bettlägerig wird,
so soll, wenn er wieder aufkommt und draußen an seiner Krücke umhergehen kann, der andere, der ihn geschlagen hat, straflos bleiben; nur soll er ihm den Schaden ersetzen, der ihm aus der Arbeitsunfähigkeit erwachsen ist, und für die Heilkosten aufkommen!
Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stock so schlägt, dass sie ihm unter der Hand sterben, so muss das bestraft werden;
wenn jedoch der Betreffende noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, so soll keine Bestrafung stattfinden, denn es handelt sich um sein eigenes Geld. –
Wenn Männer in Streit geraten und dabei eine schwangere Frau so stoßen, dass eine Frühgeburt eintritt, ihr sonst aber kein Schaden entsteht, so soll der Schuldige diejenige Geldbuße zahlen, die der Ehemann der Frau ihm auferlegt, und zwar (oder: jedoch) nach Anhörung von Schiedsrichtern. –
Wenn aber ein bleibender Leibesschaden entsteht, so sollst du geben (oder: so gilt): Leben um Leben,
Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,
Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme! –
Schlägt jemand seinen Knecht oder seine Magd so ins Auge, dass er es zugrunde richtet, so soll er sie zur Entschädigung für ihr Auge freilassen!
Und schlägt er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn aus, so soll er sie zur Entschädigung für ihren Zahn freilassen!“
„Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau so stößt, dass der Tod eintritt, so soll das Rind gesteinigt, sein Fleisch aber nicht gegessen werden; der Eigentümer des Rindes jedoch bleibt straflos.
Wenn aber das Rind schon früher stößig war und sein Eigentümer trotz erfolgter Verwarnung es nicht gehörig gehütet hatte, so soll das Rind, wenn es einen Mann oder eine Frau tötet, gesteinigt und auch sein Eigentümer mit dem Tode bestraft werden.
Wenn ihm nur eine Geldbuße auferlegt wird, so soll er als Lösegeld für sein Leben so viel bezahlen, als ihm auferlegt wird.
Wenn das Rind einen Knaben oder ein Mädchen stößt, so soll mit ihm nach derselben Rechtsbestimmung verfahren werden.
Stößt das Rind aber einen Knecht oder eine Magd, so soll sein Eigentümer ihrem Herrn dreißig Schekel Silber bezahlen; das Rind aber soll gesteinigt werden.“
„Lässt jemand eine Grube offen stehen, oder gräbt jemand eine Grube aus und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Rind oder ein Esel hinein,
so soll der Eigentümer der Grube Ersatz leisten: mit Geld soll er den Eigentümer des Tieres entschädigen; das tote Tier aber gehört dann ihm. –
Wenn jemandes Rind das Rind eines andern so stößt, dass es stirbt, so sollen sie das lebende Rind verkaufen und sich in den dadurch gewonnenen Erlös teilen, und auch das tote Tier sollen sie unter sich teilen.
War es jedoch bekannt, dass das Rind schon vorher stößig war, und hatte sein Eigentümer trotzdem es nicht gehörig gehütet, so soll er unweigerlich ein Rind für das Rind als Ersatz geben, das tote Tier aber soll ihm gehören.
Querverweise zu 2. Mose 21,6 2Mo 21,6
Wenn Männer in Streit geraten und dabei eine schwangere Frau so stoßen, dass eine Frühgeburt eintritt, ihr sonst aber kein Schaden entsteht, so soll der Schuldige diejenige Geldbuße zahlen, die der Ehemann der Frau ihm auferlegt, und zwar (oder: jedoch) nach Anhörung von Schiedsrichtern. –
An Schlacht- und Speisopfern hast du kein Gefallen, doch offne Ohren hast du mir gegeben; nach Brand- und Sündopfern trägst du kein Verlangen.
Da hab’ ich gesagt: „Siehe, hier bin ich! In der Rolle des Buches, da steht für mich geschrieben:
Deinen Willen zu tun, mein Gott, ist meine Lust, und dein Gesetz ist tief mir ins Herz geschrieben.“ (vgl. Hebr 10,5-7)
Der Landbesitz darf also nicht für immer verkauft werden, denn mir gehört das Land: ihr seid ja nur Fremdlinge und Beisassen bei mir.
Denn ich will in dieser Nacht durch das Land Ägypten schreiten und alle Erstgeburt in Ägypten sterben lassen sowohl von den Menschen als vom Vieh, und ich will an allen ägyptischen Göttern ein Strafgericht vollziehen, ich, der HERR!
nein, wie ein Tagelöhner, wie ein Beisasse soll er bei dir sein: nur bis zum Halljahr soll er bei dir dienen;
Zugleich sieh dich aber unter dem ganzen Volke nach tüchtigen, gottesfürchtigen und zuverlässigen Männern um, die keiner Bestechung zugänglich sind, und setze diese als Obmänner über sie, die einen über tausend, andere über hundert, andere über fünfzig und andere über zehn,
damit sie dem Volke jederzeit Recht sprechen, und zwar so, dass sie alle wichtigen Sachen vor dich bringen, alle geringfügigen Sachen aber selbst entscheiden! Auf diese Weise verschaffe dir Erleichterung und lass sie die Last mit dir tragen!
Wenn du es so machst und Gott es dir gestattet, so wirst du dabei bestehen können, und auch alle diese Leute werden befriedigt nach Hause zurückkehren.“
Mose befolgte den Rat seines Schwiegervaters und tat alles, was er ihm vorgeschlagen hatte:
er wählte tüchtige Männer aus allen Israeliten aus und setzte sie zu Obmännern über das Volk ein, die einen über tausend, andere über hundert, andere über fünfzig und über zehn.
Diese hatten dem Volk zu jeder Zeit Recht zu sprechen: die schwierigen Sachen legten sie dem Mose vor, aber alle geringfügigen Sachen entschieden sie selbst.
so nimm eine Pfrieme und durchbohre ihm damit das Ohr in die Tür hinein: dann soll er für immer als Knecht in deinem Dienst bleiben; und auch mit deiner Magd sollst du es so machen.
Wird aber der Dieb nicht ausfindig gemacht, so soll der Besitzer des Hauses vor Gott (vgl. 21,6) hintreten, damit festgestellt wird, ob er sich nicht an dem Eigentum des andern vergriffen hat! –
ging Hanna nicht mit hinauf; denn sie hatte zu ihrem Manne gesagt: „Der Knabe soll erst entwöhnt sein; dann will ich ihn hinbringen, damit er vor dem HERRN erscheint und für immer dort bleibt.“
Bei jedem Fall von Veruntreuung, mag es sich um ein Rind, einen Esel, ein Stück Kleinvieh, ein Kleidungsstück, kurz um irgend etwas abhanden Gekommenes handeln, wovon jemand behauptet, dass es sein Eigentum sei, soll die Angelegenheit beider vor Gott (vgl. 21,6) kommen, und wen Gott für schuldig erklärt, der soll dem andern doppelten Ersatz leisten. –
Achis aber schenkte dem David Vertrauen, weil er dachte: „Er hat sich bei seinem Volk, bei Israel, tödlich verhasst gemacht; darum wird er für immer mein Dienstmann bleiben.“
Gott sollst du nicht lästern und einem Fürsten in deinem Volk nicht fluchen (Apg 23,5). –
David antwortete ihm: „Gut! Du wirst nun sehen, was dein Knecht zu leisten vermag.“ Achis erwiderte dem David: „Gut! Ich ernenne dich auf Lebenszeit zum Hüter meines Hauptes (= zu meinem Leibwächter).“
Da befahl Mose den Richtern (oder: Oberen) der Israeliten: „Tötet ein jeder diejenigen von seinen Leuten, die sich an Baal-Peor gehängt haben!“
Da kam gerade einer von den Israeliten (ins Lager) und brachte eine Midianitin zu seinen Volksgenossen mit vor den Augen Moses und vor den Augen der ganzen Gemeinde der Israeliten, während diese am Eingang des Offenbarungszeltes wehklagten.
Als Pinehas, der Sohn des Priesters Eleasar, des Sohnes Aarons, das sah, trat er aus der Mitte der Gemeinde heraus, nahm einen Speer in seine Hand,
ging dann dem Israeliten in das Schlafgemach nach und durchbohrte beide, den israelitischen Mann und das Weib, und zwar letzteres durch ihren Unterleib. Da wurde dem Sterben unter den Israeliten Einhalt getan.
Sie gaben ihm folgende Antwort: „Wenn du heute diesen Leuten zu Willen bist, dich nachgiebig zeigst und auf sie hörst und ihnen eine freundliche Antwort gibst, so werden sie dir stets gehorsame Untertanen sein.“
Zu gleicher Zeit gab ich euren Richtern folgende Anweisung: ‚Wenn ihr eure Volksgenossen bei Streitsachen verhört, so entscheidet mit Gerechtigkeit, mag jemand mit einem von seinen Volksgenossen oder mit einem bei ihm wohnenden Fremdling einen Streit haben!
„Richter und Obmänner (vgl. 1,15) sollst du dir in allen deinen Ortschaften, die der HERR, dein Gott, dir in jedem deiner Stämme gibt, einsetzen, damit sie dem Volke mit Gerechtigkeit Recht sprechen.
so sollen die beiden Männer, die den Rechtsstreit miteinander haben, vor den HERRN, vor die derzeitigen Priester und die Richter treten.
Dann sollen die Richter die Sache gründlich untersuchen, und wenn es sich herausstellt, dass der Zeuge ein lügnerischer Zeuge ist, dass er die Unwahrheit gegen seinen Volksgenossen ausgesagt hat,
Als aber Samuel alt geworden war, bestellte er seine (beiden) Söhne zu Richtern über Israel.
Sein ältester Sohn hieß Joel, sein zweiter Abia; sie sprachen in Beerseba Recht.
und will dir wieder Richter schaffen wie in der Vorzeit und Ratgeber wie zu Anfang: danach wird man dich nennen ‚die Burg der Gerechtigkeit, die treue Stadt‘.“
Ihre Fürsten (oder: Oberen) in ihrer Mitte sind brüllende Löwen, ihre Richter Abendwölfe (Hab 1,8), die (von ihrem Raube) nichts für den Morgen übriglassen.