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Kapitel

Vers

1 wird geladen ... „Und dies sind die Rechtssatzungen, die du ihnen vorlegen sollst:

2 wird geladen ... Wenn du einen hebräischen Knecht (= Sklaven) kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen; aber im siebten Jahre soll er unentgeltlich freigelassen werden.

3 wird geladen ... Ist er allein (d.h. ohne Frau) gekommen, so soll er auch allein (d.h. ohne Frau) wieder gehen; war er aber verheiratet, so soll auch seine Frau mit ihm freigelassen werden.

4 wird geladen ... Hat ihm dagegen sein Herr eine Frau gegeben und diese ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll die Frau samt ihren Kindern ihrem Herrn verbleiben, und er soll allein entlassen werden.

5 wird geladen ... Erklärt aber der Knecht ausdrücklich: ‚Ich habe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder lieb, ich will nicht freigelassen werden‘,

6 wird geladen ... so soll sein Herr ihn vor Gott hintreten lassen und ihn an die Tür oder an den Türpfosten stellen: dort soll sein Herr ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren, und er soll dann zeitlebens sein Knecht bleiben. –

7 wird geladen ... Wenn aber jemand seine Tochter als Magd (= Sklavin) verkauft, so darf sie nicht wie die Knechte freigelassen werden.

8 wird geladen ... Wenn sie ihrem Herrn, der sie für sich bestimmt hatte, missfällt, so lasse er sie loskaufen; jedoch sie an fremde Leute zu verkaufen, dazu hat er kein Recht, weil er treulos an ihr gehandelt hat.

9 wird geladen ... Wenn er sie aber für seinen Sohn bestimmt, so hat er sie nach dem Recht der Töchter (= der freien Mädchen) zu behandeln.

10 wird geladen ... Nimmt er sich noch eine andere, so darf er ihr doch die Fleischkost, die Kleidung und die Beiwohnung nicht verkürzen.

11 wird geladen ... Will er ihr aber diese drei Verpflichtungen nicht gewähren, so soll sie umsonst, ohne Entgelt, frei ausgehen.“

12 wird geladen ... „Wer einen andern so schlägt, dass er stirbt, soll mit dem Tode bestraft werden.

13 wird geladen ... Hat er es aber nicht vorsätzlich getan, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir eine Stätte bestimmen, wohin er fliehen soll.

14 wird geladen ... Wenn sich aber jemand gegen einen andern so weit vergisst, dass er ihn hinterlistig ums Leben bringt, so sollst du ihn sogar von meinem Altar wegholen, damit er stirbt! –

15 wird geladen ... Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll mit dem Tode bestraft werden!

16 wird geladen ... Wer einen Menschen raubt, sei es, dass er ihn verkauft hat oder dass der Betreffende noch in seiner Gewalt gefunden wird, soll mit dem Tode bestraft werden.“

17 wird geladen ... Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll mit dem Tode bestraft werden! –

18 wird geladen ... „Wenn Männer in Streit geraten und einer den andern mit einem Stein oder mit der Faust so schlägt, dass er zwar nicht stirbt, aber doch bettlägerig wird,

19 wird geladen ... so soll, wenn er wieder aufkommt und draußen an seiner Krücke umhergehen kann, der andere, der ihn geschlagen hat, straflos bleiben; nur soll er ihm den Schaden ersetzen, der ihm aus der Arbeitsunfähigkeit erwachsen ist, und für die Heilkosten aufkommen!

20 wird geladen ... Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stock so schlägt, dass sie ihm unter der Hand sterben, so muss das bestraft werden;

21 wird geladen ... wenn jedoch der Betreffende noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, so soll keine Bestrafung stattfinden, denn es handelt sich um sein eigenes Geld. –

22 wird geladen ... Wenn Männer in Streit geraten und dabei eine schwangere Frau so stoßen, dass eine Frühgeburt eintritt, ihr sonst aber kein Schaden entsteht, so soll der Schuldige diejenige Geldbuße zahlen, die der Ehemann der Frau ihm auferlegt, und zwar (oder: jedoch) nach Anhörung von Schiedsrichtern. –

23 wird geladen ... Wenn aber ein bleibender Leibesschaden entsteht, so sollst du geben (oder: so gilt): Leben um Leben,

24 wird geladen ... Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,

25 wird geladen ... Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme! –

26 wird geladen ... Schlägt jemand seinen Knecht oder seine Magd so ins Auge, dass er es zugrunde richtet, so soll er sie zur Entschädigung für ihr Auge freilassen!

27 wird geladen ... Und schlägt er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn aus, so soll er sie zur Entschädigung für ihren Zahn freilassen!“

28 wird geladen ... „Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau so stößt, dass der Tod eintritt, so soll das Rind gesteinigt, sein Fleisch aber nicht gegessen werden; der Eigentümer des Rindes jedoch bleibt straflos.

29 wird geladen ... Wenn aber das Rind schon früher stößig war und sein Eigentümer trotz erfolgter Verwarnung es nicht gehörig gehütet hatte, so soll das Rind, wenn es einen Mann oder eine Frau tötet, gesteinigt und auch sein Eigentümer mit dem Tode bestraft werden.

30 wird geladen ... Wenn ihm nur eine Geldbuße auferlegt wird, so soll er als Lösegeld für sein Leben so viel bezahlen, als ihm auferlegt wird.

31 wird geladen ... Wenn das Rind einen Knaben oder ein Mädchen stößt, so soll mit ihm nach derselben Rechtsbestimmung verfahren werden.

32 wird geladen ... Stößt das Rind aber einen Knecht oder eine Magd, so soll sein Eigentümer ihrem Herrn dreißig Schekel Silber bezahlen; das Rind aber soll gesteinigt werden.“

33 wird geladen ... „Lässt jemand eine Grube offen stehen, oder gräbt jemand eine Grube aus und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Rind oder ein Esel hinein,

34 wird geladen ... so soll der Eigentümer der Grube Ersatz leisten: mit Geld soll er den Eigentümer des Tieres entschädigen; das tote Tier aber gehört dann ihm. –

35 wird geladen ... Wenn jemandes Rind das Rind eines andern so stößt, dass es stirbt, so sollen sie das lebende Rind verkaufen und sich in den dadurch gewonnenen Erlös teilen, und auch das tote Tier sollen sie unter sich teilen.

36 wird geladen ... War es jedoch bekannt, dass das Rind schon vorher stößig war, und hatte sein Eigentümer trotzdem es nicht gehörig gehütet, so soll er unweigerlich ein Rind für das Rind als Ersatz geben, das tote Tier aber soll ihm gehören.

Querverweise zu 2. Mose 21,1 2Mo 21,1 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

3Mo 18,5 wird geladen ... So beobachtet denn meine Satzungen und meine Gebote; denn der Mensch, der nach ihnen tut, wird durch sie das Leben haben: ich bin der HERR!“

2Mo 19,7 wird geladen ... Da ging Mose hin, berief die Ältesten des Volkes und teilte ihnen alle diese Worte mit, die der HERR ihm aufgetragen hatte.

3Mo 18,26 wird geladen ... Ihr aber sollt meine Satzungen und meine Gebote beobachten und dürft keinen von allen solchen Greueln verüben, weder der Einheimische noch der Fremdling, der als Gast unter euch lebt –

2Mo 24,3 wird geladen ... Hierauf kam Mose und teilte dem Volke alle Verordnungen des HERRN und alle Rechtssatzungen mit. Da gab das ganze Volk einstimmig die Erklärung ab: „Alle Verordnungen, die der HERR erlassen hat, wollen wir ausführen.“

3Mo 19,37 wird geladen ... So beobachtet denn alle meine Satzungen und alle meine Gebote und handelt nach ihnen: ich bin der HERR!“

2Mo 24,4 wird geladen ... Da schrieb Mose alles, was der HERR geboten hatte, nieder und baute am andern Morgen früh einen Altar am Fuß des Berges und (errichtete) zwölf Malsteine entsprechend den zwölf Stämmen Israels.

3Mo 20,22 wird geladen ... „So beobachtet denn alle meine Satzungen und alle meine Gebote und tut nach ihnen, damit euch das Land nicht ausspeie, in das ich euch bringen will, damit ihr darin wohnt.

5Mo 4,5 wird geladen ... Bedenkt wohl: ich habe euch Satzungen und Verordnungen gelehrt, wie der HERR, mein Gott, mir geboten hat, damit ihr nach ihnen handelt in dem Lande, in das ihr einzieht, um es in Besitz zu nehmen.

4Mo 35,24 wird geladen ... so soll die Gemeinde zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden,

5Mo 4,8 wird geladen ... Und wo gäbe es sonst noch ein großes Volk, das so gerechte Satzungen und Verordnungen hätte wie dies ganze Gesetz, das ich euch heute vorlege?“

4Mo 36,13 wird geladen ... Dies sind die Gebote und Verordnungen, die der HERR an die Israeliten in den Steppen der Moabiter am Jordan, Jericho gegenüber, durch Vermittlung Moses hat ergehen lassen.

5Mo 4,14 wird geladen ... Mir aber trug der HERR damals auf, euch Satzungen und Verordnungen zu lehren, die ihr befolgen solltet in dem Lande, in das ihr hinüberziehen würdet, um es in Besitz zu nehmen.

5Mo 5,1 wird geladen ... Da berief Mose alle Israeliten und sagte zu ihnen: „Vernimm, Israel, die Satzungen und Verordnungen, die ich euch heute laut vortrage: lernt sie und beobachtet sie genau!

5Mo 4,45 wird geladen ... dies sind die Zeugnisse und die Satzungen und die Verordnungen, die Mose den Israeliten bei ihrem Auszug aus Ägypten vortrug,

5Mo 5,31 wird geladen ... Du aber bleibe hier bei mir stehen, damit ich dir alle Verordnungen und die Satzungen und Gebote mitteile, die du sie lehren sollst, damit sie danach tun in dem Lande, das ich ihnen zum Besitz geben will.‘

5Mo 6,20 wird geladen ... „Wenn dann dein Sohn dich künftig fragt: ‚Was hat es denn mit den Zeugnissen, den Satzungen und den Verordnungen auf sich, die der HERR, unser Gott, euch geboten hat?‘,

5Mo 6,20 wird geladen ... „Wenn dann dein Sohn dich künftig fragt: ‚Was hat es denn mit den Zeugnissen, den Satzungen und den Verordnungen auf sich, die der HERR, unser Gott, euch geboten hat?‘,

Mt 28,20 wird geladen ... und lehrt sie alles halten, was ich euch geboten (= aufgetragen) habe. Und wisset wohl: Ich bin bei euch alle Tage bis ans Ende der Weltzeit!“ Markus

1Kön 6,12 wird geladen ... „So steht es mit diesem Hause, das du eben erbaust: Wenn du nach meinen Satzungen wandelst und meinen Weisungen nachkommst, alle meine Gebote hältst, so dass du nach ihnen wandelst, so will ich die Verheißung an dir wahrmachen, die ich deinem Vater David gegeben habe:

1Thes 4,1 wird geladen ... Weiter nun, liebe Brüder, bitten und ermahnen wir euch in dem Herrn Jesus, dass ihr ganz so, wie ihr es von uns vernommen habt, auf welche Weise ihr wandeln und zu Gottes Wohlgefallen leben müsst, – ihr wandelt ja auch wirklich so –, dass ihr darin immer noch zunehmet (oder: vollkommener werdet);

2Chr 19,10 wird geladen ... In jedem Rechtsstreit, der euch von seiten eurer Volksgenossen, die in ihren Ortschaften wohnen, vorgelegt wird, er betreffe irgendeinen Fall von Blutschuld oder irgendein Gesetz und Gebot oder irgendwelche Satzungen und Rechte, sollt ihr die Leute belehren, damit sie sich nicht gegen den HERRN vergehen und kein Zorn (oder: Strafgericht) über euch und eure Volksgenossen kommt. So müsst ihr verfahren, damit ihr euch nicht verschuldet.

Neh 9,13 wird geladen ... Auf den Berg Sinai bist du hinabgestiegen und hast vom Himmel her mit ihnen geredet und ihnen richtige Weisungen und zuverlässige Gesetze, gute Satzungen und Gebote gegeben.

Neh 9,14 wird geladen ... Auch deinen heiligen Sabbat (= Ruhetag) hast du ihnen kundgetan und ihnen Gebote, Satzungen und das Gesetz durch deinen Knecht Mose verordnet.

Neh 10,29 wird geladen ... schließen sich hiermit ihren Volksgenossen, den Vornehmen unter ihnen, an und verpflichten sich durch einen Eid unwiderruflich, nach dem Gesetz Gottes, das durch Mose, den Knecht Gottes, gegeben worden ist, zu wandeln und alle Gebote Gottes, unseres HERRN, seine Verordnungen und Satzungen zu beobachten und zu erfüllen.

Ps 147,19 wird geladen ... Er hat Jakob sein Wort verkündet, Israel sein Gesetz und seine Rechte.

Hes 20,11 wird geladen ... Da gab ich ihnen meine Satzungen und lehrte sie meine Gebote kennen, durch deren Beobachtung der Mensch das Leben hat (oder: sein Leben erhält).

Hes 20,25 wird geladen ... So gab denn auch ich ihnen Satzungen, die nicht zum Guten waren, und Gebote, durch die sie nicht das Leben haben konnten;

Mal 4,4 wird geladen ... „Bleibet (also) eingedenk des Gesetzes meines Knechtes Mose, dem ich am Horeb Satzungen und Verordnungen für ganz Israel aufgetragen habe.

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