„Und dies sind die Rechtssatzungen, die du ihnen vorlegen sollst:
Wenn du einen hebräischen Knecht (= Sklaven) kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen; aber im siebten Jahre soll er unentgeltlich freigelassen werden.
Ist er allein (d.h. ohne Frau) gekommen, so soll er auch allein (d.h. ohne Frau) wieder gehen; war er aber verheiratet, so soll auch seine Frau mit ihm freigelassen werden.
Hat ihm dagegen sein Herr eine Frau gegeben und diese ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll die Frau samt ihren Kindern ihrem Herrn verbleiben, und er soll allein entlassen werden.
Erklärt aber der Knecht ausdrücklich: ‚Ich habe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder lieb, ich will nicht freigelassen werden‘,
so soll sein Herr ihn vor Gott hintreten lassen und ihn an die Tür oder an den Türpfosten stellen: dort soll sein Herr ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren, und er soll dann zeitlebens sein Knecht bleiben. –
Wenn aber jemand seine Tochter als Magd (= Sklavin) verkauft, so darf sie nicht wie die Knechte freigelassen werden.
Wenn sie ihrem Herrn, der sie für sich bestimmt hatte, missfällt, so lasse er sie loskaufen; jedoch sie an fremde Leute zu verkaufen, dazu hat er kein Recht, weil er treulos an ihr gehandelt hat.
Wenn er sie aber für seinen Sohn bestimmt, so hat er sie nach dem Recht der Töchter (= der freien Mädchen) zu behandeln.
Nimmt er sich noch eine andere, so darf er ihr doch die Fleischkost, die Kleidung und die Beiwohnung nicht verkürzen.
Will er ihr aber diese drei Verpflichtungen nicht gewähren, so soll sie umsonst, ohne Entgelt, frei ausgehen.“
„Wer einen andern so schlägt, dass er stirbt, soll mit dem Tode bestraft werden.
Hat er es aber nicht vorsätzlich getan, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir eine Stätte bestimmen, wohin er fliehen soll.
Wenn sich aber jemand gegen einen andern so weit vergisst, dass er ihn hinterlistig ums Leben bringt, so sollst du ihn sogar von meinem Altar wegholen, damit er stirbt! –
Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll mit dem Tode bestraft werden!
Wer einen Menschen raubt, sei es, dass er ihn verkauft hat oder dass der Betreffende noch in seiner Gewalt gefunden wird, soll mit dem Tode bestraft werden.“
Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll mit dem Tode bestraft werden! –
„Wenn Männer in Streit geraten und einer den andern mit einem Stein oder mit der Faust so schlägt, dass er zwar nicht stirbt, aber doch bettlägerig wird,
so soll, wenn er wieder aufkommt und draußen an seiner Krücke umhergehen kann, der andere, der ihn geschlagen hat, straflos bleiben; nur soll er ihm den Schaden ersetzen, der ihm aus der Arbeitsunfähigkeit erwachsen ist, und für die Heilkosten aufkommen!
Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stock so schlägt, dass sie ihm unter der Hand sterben, so muss das bestraft werden;
wenn jedoch der Betreffende noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, so soll keine Bestrafung stattfinden, denn es handelt sich um sein eigenes Geld. –
Wenn Männer in Streit geraten und dabei eine schwangere Frau so stoßen, dass eine Frühgeburt eintritt, ihr sonst aber kein Schaden entsteht, so soll der Schuldige diejenige Geldbuße zahlen, die der Ehemann der Frau ihm auferlegt, und zwar (oder: jedoch) nach Anhörung von Schiedsrichtern. –
Wenn aber ein bleibender Leibesschaden entsteht, so sollst du geben (oder: so gilt): Leben um Leben,
Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,
Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme! –
Schlägt jemand seinen Knecht oder seine Magd so ins Auge, dass er es zugrunde richtet, so soll er sie zur Entschädigung für ihr Auge freilassen!
Und schlägt er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn aus, so soll er sie zur Entschädigung für ihren Zahn freilassen!“
„Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau so stößt, dass der Tod eintritt, so soll das Rind gesteinigt, sein Fleisch aber nicht gegessen werden; der Eigentümer des Rindes jedoch bleibt straflos.
Wenn aber das Rind schon früher stößig war und sein Eigentümer trotz erfolgter Verwarnung es nicht gehörig gehütet hatte, so soll das Rind, wenn es einen Mann oder eine Frau tötet, gesteinigt und auch sein Eigentümer mit dem Tode bestraft werden.
Wenn ihm nur eine Geldbuße auferlegt wird, so soll er als Lösegeld für sein Leben so viel bezahlen, als ihm auferlegt wird.
Wenn das Rind einen Knaben oder ein Mädchen stößt, so soll mit ihm nach derselben Rechtsbestimmung verfahren werden.
Stößt das Rind aber einen Knecht oder eine Magd, so soll sein Eigentümer ihrem Herrn dreißig Schekel Silber bezahlen; das Rind aber soll gesteinigt werden.“
„Lässt jemand eine Grube offen stehen, oder gräbt jemand eine Grube aus und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Rind oder ein Esel hinein,
so soll der Eigentümer der Grube Ersatz leisten: mit Geld soll er den Eigentümer des Tieres entschädigen; das tote Tier aber gehört dann ihm. –
Wenn jemandes Rind das Rind eines andern so stößt, dass es stirbt, so sollen sie das lebende Rind verkaufen und sich in den dadurch gewonnenen Erlös teilen, und auch das tote Tier sollen sie unter sich teilen.
War es jedoch bekannt, dass das Rind schon vorher stößig war, und hatte sein Eigentümer trotzdem es nicht gehörig gehütet, so soll er unweigerlich ein Rind für das Rind als Ersatz geben, das tote Tier aber soll ihm gehören.
Querverweise zu 2. Mose 21,1 2Mo 21,1
So beobachtet denn meine Satzungen und meine Gebote; denn der Mensch, der nach ihnen tut, wird durch sie das Leben haben: ich bin der HERR!“
Da ging Mose hin, berief die Ältesten des Volkes und teilte ihnen alle diese Worte mit, die der HERR ihm aufgetragen hatte.
Ihr aber sollt meine Satzungen und meine Gebote beobachten und dürft keinen von allen solchen Greueln verüben, weder der Einheimische noch der Fremdling, der als Gast unter euch lebt –
Hierauf kam Mose und teilte dem Volke alle Verordnungen des HERRN und alle Rechtssatzungen mit. Da gab das ganze Volk einstimmig die Erklärung ab: „Alle Verordnungen, die der HERR erlassen hat, wollen wir ausführen.“
So beobachtet denn alle meine Satzungen und alle meine Gebote und handelt nach ihnen: ich bin der HERR!“
Da schrieb Mose alles, was der HERR geboten hatte, nieder und baute am andern Morgen früh einen Altar am Fuß des Berges und (errichtete) zwölf Malsteine entsprechend den zwölf Stämmen Israels.
„So beobachtet denn alle meine Satzungen und alle meine Gebote und tut nach ihnen, damit euch das Land nicht ausspeie, in das ich euch bringen will, damit ihr darin wohnt.
Bedenkt wohl: ich habe euch Satzungen und Verordnungen gelehrt, wie der HERR, mein Gott, mir geboten hat, damit ihr nach ihnen handelt in dem Lande, in das ihr einzieht, um es in Besitz zu nehmen.
so soll die Gemeinde zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden,
Und wo gäbe es sonst noch ein großes Volk, das so gerechte Satzungen und Verordnungen hätte wie dies ganze Gesetz, das ich euch heute vorlege?“
Dies sind die Gebote und Verordnungen, die der HERR an die Israeliten in den Steppen der Moabiter am Jordan, Jericho gegenüber, durch Vermittlung Moses hat ergehen lassen.
Mir aber trug der HERR damals auf, euch Satzungen und Verordnungen zu lehren, die ihr befolgen solltet in dem Lande, in das ihr hinüberziehen würdet, um es in Besitz zu nehmen.
Da berief Mose alle Israeliten und sagte zu ihnen: „Vernimm, Israel, die Satzungen und Verordnungen, die ich euch heute laut vortrage: lernt sie und beobachtet sie genau!
dies sind die Zeugnisse und die Satzungen und die Verordnungen, die Mose den Israeliten bei ihrem Auszug aus Ägypten vortrug,
Du aber bleibe hier bei mir stehen, damit ich dir alle Verordnungen und die Satzungen und Gebote mitteile, die du sie lehren sollst, damit sie danach tun in dem Lande, das ich ihnen zum Besitz geben will.‘
„Wenn dann dein Sohn dich künftig fragt: ‚Was hat es denn mit den Zeugnissen, den Satzungen und den Verordnungen auf sich, die der HERR, unser Gott, euch geboten hat?‘,
„Wenn dann dein Sohn dich künftig fragt: ‚Was hat es denn mit den Zeugnissen, den Satzungen und den Verordnungen auf sich, die der HERR, unser Gott, euch geboten hat?‘,
und lehrt sie alles halten, was ich euch geboten (= aufgetragen) habe. Und wisset wohl: Ich bin bei euch alle Tage bis ans Ende der Weltzeit!“ Markus
„So steht es mit diesem Hause, das du eben erbaust: Wenn du nach meinen Satzungen wandelst und meinen Weisungen nachkommst, alle meine Gebote hältst, so dass du nach ihnen wandelst, so will ich die Verheißung an dir wahrmachen, die ich deinem Vater David gegeben habe:
Weiter nun, liebe Brüder, bitten und ermahnen wir euch in dem Herrn Jesus, dass ihr ganz so, wie ihr es von uns vernommen habt, auf welche Weise ihr wandeln und zu Gottes Wohlgefallen leben müsst, – ihr wandelt ja auch wirklich so –, dass ihr darin immer noch zunehmet (oder: vollkommener werdet);
In jedem Rechtsstreit, der euch von seiten eurer Volksgenossen, die in ihren Ortschaften wohnen, vorgelegt wird, er betreffe irgendeinen Fall von Blutschuld oder irgendein Gesetz und Gebot oder irgendwelche Satzungen und Rechte, sollt ihr die Leute belehren, damit sie sich nicht gegen den HERRN vergehen und kein Zorn (oder: Strafgericht) über euch und eure Volksgenossen kommt. So müsst ihr verfahren, damit ihr euch nicht verschuldet.
Auf den Berg Sinai bist du hinabgestiegen und hast vom Himmel her mit ihnen geredet und ihnen richtige Weisungen und zuverlässige Gesetze, gute Satzungen und Gebote gegeben.
Auch deinen heiligen Sabbat (= Ruhetag) hast du ihnen kundgetan und ihnen Gebote, Satzungen und das Gesetz durch deinen Knecht Mose verordnet.
schließen sich hiermit ihren Volksgenossen, den Vornehmen unter ihnen, an und verpflichten sich durch einen Eid unwiderruflich, nach dem Gesetz Gottes, das durch Mose, den Knecht Gottes, gegeben worden ist, zu wandeln und alle Gebote Gottes, unseres HERRN, seine Verordnungen und Satzungen zu beobachten und zu erfüllen.
Er hat Jakob sein Wort verkündet, Israel sein Gesetz und seine Rechte.
Da gab ich ihnen meine Satzungen und lehrte sie meine Gebote kennen, durch deren Beobachtung der Mensch das Leben hat (oder: sein Leben erhält).
So gab denn auch ich ihnen Satzungen, die nicht zum Guten waren, und Gebote, durch die sie nicht das Leben haben konnten;
„Bleibet (also) eingedenk des Gesetzes meines Knechtes Mose, dem ich am Horeb Satzungen und Verordnungen für ganz Israel aufgetragen habe.