Es erhob sich aber ein großes Klagegeschrei der Leute aus dem Volk und ihrer Frauen gegen ihre jüdischen Volksgenossen.
Die einen sagten: „Wir müssen unsere Söhne und Töchter verpfänden, um Getreide zu erhalten, damit wir zu essen haben und am Leben bleiben!“
Andere sagten: „Wir müssen unsere Felder, unsere Weinberge und Häuser verpfänden, um uns Getreide in der Teurung zu verschaffen!“
Wieder andere sagten: „Wir haben Geld zur Bezahlung der Steuern für den König auf unsere Felder und Weinberge borgen müssen.
Wir sind aber doch von demselben Fleisch und Blut wie unsere Volksgenossen, und unsere Kinder sind ebenso gut wie ihre Kinder; aber trotzdem müssen wir unsere Söhne und Töchter als Leibeigene (= in die Sklaverei) hingeben, und manche von unsern Töchtern sind schon leibeigen geworden, und wir können nichts dagegen tun: unsere Felder und Weinberge gehören ja anderen Leuten!“
Da geriet ich in heftigen Zorn, als ich ihre lauten Klagen und diese Reden vernahm.
Als ich dann mit mir zu Rate gegangen war, machte ich den Vornehmen und den Vorstehern Vorwürfe, indem ich zu ihnen sagte: „Wucher treibt ihr ja einer mit dem andern!“ Dann veranstaltete ich eine große Volksversammlung gegen sie
und sagte zu ihnen: „Wir haben unsere jüdischen Volksgenossen, die an die Heidenvölker verkauft waren, soweit es uns möglich war, losgekauft; ihr dagegen wollt nun gar eure eigenen Volksgenossen verkaufen, so dass sie dann wieder von uns gekauft werden müssen!“ Als sie nun schwiegen und kein Wort der Entgegnung fanden,
fuhr ich fort: „Was ihr da tut, ist unwürdig! Ihr solltet doch in der Furcht unsers Gottes wandeln, damit wir unseren heidnischen Feinden keine Veranlassung zu Lästerungen geben!
Sowohl ich als auch meine Brüder und meine Diener (oder: Leute) haben ihnen Geld und Getreide geliehen: lasst uns ihnen doch dieses Darlehen erlassen!
Gebt ihnen doch gleich heute ihre Felder und Weinberge, ihre Ölgärten und Häuser zurück und (erlasst ihnen), was ihr an Geld und Getreide, an Wein und Öl von ihnen zu fordern habt!“
Da antworteten sie: „Ja, wir wollen es zurückgeben und nichts mehr von ihnen fordern: wir wollen so tun, wie du es verlangst!“ Da rief ich die Priester herbei und ließ sie (d.h. die Gläubiger) schwören, dass sie wirklich in dieser Weise verfahren wollten.
Dazu schüttelte ich den Bausch meines Gewandes aus mit den Worten: „Ebenso möge Gott jeden, der dieses sein Versprechen nicht hält, aus seinem Hause und seinem Besitz herausschütteln, damit er ebenso ausgeschüttelt und ausgeleert (= verarmt) sei!“ Da rief die ganze Versammlung: „Ja, so sei es!“ und pries den HERRN; das Volk aber tat, wie abgemacht war.
Außerdem habe ich und meine Brüder von dem Tage an, wo (der König) mich zu ihrem Statthalter im Lande Juda bestellt hatte, d.h. vom zwanzigsten bis zum zweiunddreißigsten Jahre der Regierung des Königs Arthasastha (vgl. 1,1), also zwölf Jahre lang, keinen Anspruch auf den Unterhalt (oder: das Einkommen) des Statthalters gemacht,
während die früheren Statthalter, meine Vorgänger, dem Volke schwer zur Last gefallen waren; denn sie hatten für Speise und Wein (= Trank) täglich vierzig Schekel Silber von ihnen bezogen, und auch ihre Dienerschaft hatte über das Volk willkürlich geschaltet. Ich dagegen habe aus Gottesfurcht nicht so gehandelt.
Auch bei diesem Mauerbau habe ich mit Hand angelegt, ohne dass wir Grundbesitz erworben hatten; und auch meine ganze Dienerschaft ist dort zur Arbeit am Mauerbau versammelt gewesen.
Dazu aßen die Juden, sowohl die Vorsteher, hundertundfünfzig Mann, als auch die, welche aus den umwohnenden heidnischen Völkerschaften zu uns auf Besuch kamen, an meinem Tisch;
und was täglich zubereitet wurde, nämlich ein Rind, sechs ausgesuchte Stück Kleinvieh sowie Geflügel, das wurde auf meine Kosten zubereitet; außerdem alle zehn Tage allerlei Wein in Menge. Trotzdem habe ich den Unterhalt (oder: das Einkommen) des Statthalters nicht beansprucht, weil die Fronarbeit schon schwer genug auf diesem Volke lastete. –
Gedenke, mein Gott, mir zum Guten (oder: zum Segen) alles dessen, was ich für dieses Volk getan habe!
Querverweise zu Nehemia 5,8 Neh 5,8
dem einen gab er fünf Talente, dem andern zwei, dem dritten eins, einem jeden nach seiner Tüchtigkeit; dann reiste er ab.
Wenn ferner ein Fremdling oder Beisasse neben dir Vermögen erwirbt, während einer deiner Volksgenossen neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen neben dir, oder einem Abkömmling aus der Familie eines Fremdlings als Sklaven verkauft,
so soll, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht für ihn bestehen: einer von seinen Volksgenossen mag (oder: darf) ihn loskaufen;
oder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims (= sein Vetter) mag (oder: darf) ihn loskaufen, oder sonst einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht darf ihn loskaufen; oder wenn er selbst soviel Geld aufbringt, kann er sich selbst loskaufen.
Wer einen Menschen raubt, sei es, dass er ihn verkauft hat oder dass der Betreffende noch in seiner Gewalt gefunden wird, soll mit dem Tode bestraft werden.“
Denn wenn dein Bruder (durch dich) um einer Speise willen in Betrübnis versetzt wird, so wandelst du nicht mehr nach (dem Gebot) der Liebe. Bringe durch dein Essen nicht den ins Verderben, für den Christus gestorben ist!
die Stimme der Edlen verstummte, und die Zunge blieb ihnen am Gaumen kleben.
Denn jedem, der da hat, wird noch hinzugegeben werden, so dass er Überfluss hat; wer aber nicht (d.h. so gut wie nichts) hat, dem wird auch noch das genommen werden, was er hat.
Wird jemand dabei ertappt, dass er einen von seinen Volksgenossen, von den Israeliten, geraubt und ihn gewaltsam (als Sklaven) behandelt oder ihn verkauft hat, so soll ein solcher Menschendieb sterben: so sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. –
So wird dann der Schwache durch deine Erkenntnis ins Verderben gebracht, der Bruder, um dessen willen Christus gestorben ist!
„Bestürzt stehen sie da, finden keine Antwort mehr; die Worte sind ihnen ausgegangen!
Denn wenn der gute Wille vorhanden ist, so ist er wohlgefällig (oder: willkommen) nach dem Maß dessen, was einer hat (= zu leisten vermag), nicht nach dem Maß dessen, was er nicht hat (= zu leisten vermag).
Da sagte er zu ihm: ‚Freund, wie hast du hierher kommen können, ohne ein Hochzeitsgewand anzuhaben?‘ Jener verstummte.
Darum wollen wir so, wie wir Gelegenheit haben, allen Menschen Gutes erweisen, besonders aber den Glaubensgenossen!
Wir wissen aber, dass das Gesetz alles, was es ausspricht, denen vorhält, die unter dem Gesetz (d.h. im Besitz des Gesetzes) sind; es soll eben einem jeden der Mund gestopft (= zum Schweigen gebracht) werden und die ganze Welt dem Gericht Gottes verfallen sein;