Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen:
Wenn du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst.
Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen.
Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen.
Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden,
so bringe ihn sein Herr vor die „Götter“ {bedeutet: Richter} und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriemen durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig.
Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte.
Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat.
Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun.
Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen.
Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.
Wer einen Menschen schlägt, dass er stirbt, der soll des Todes sterben.
Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll.
Wo aber jemand an seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, dass man ihn töte.
Wer Vater oder Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
Wer einen Menschen stiehlt, es sei, dass er ihn verkauft oder dass man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben.
Wer Vater oder Mutter flucht, der soll des Todes sterben.
Wenn Männer miteinander hadern und einer schlägt den anderen mit einem Stein oder mit einer Faust, dass er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
kommt er auf, dass er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur dass er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe.
Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, dass sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld.
Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, dass ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll’s geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele,
Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,
Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule.
Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.
Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, dass sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist’s angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben.
Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt.
Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt.
Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.
Wenn jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein,
so soll’s der Herr der Grube mit Geld dem anderen wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein.
Wenn jemandes Ochse eines anderen Ochsen stößt, dass er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.
Ist’s aber kund gewesen, dass der Ochse zuvor stößig gewesen ist, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den anderen vergelten und das Aas haben.
Querverweise zu 2. Mose 21,2 2Mo 21,2
Aber wer ein erkaufter Knecht ist, den beschneide man, und dann esse er davon.
sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen.
Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe.
Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen.
Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott.
22:2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl.
und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Lande zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben
Gott gebe dir vom Tau des Himmels und von der Fettigkeit der Erde und Korn und Wein die Fülle.
Alle sieben Jahre sollst du ein Erlassjahr halten.
Da sprach er: Er heißt wohl Jakob; denn er hat mich nun zweimal überlistet. Meine Erstgeburt hat er dahin; und siehe, nun nimmt er auch meinen Segen. Und sprach: Hast du mir denn keinen Segen vorbehalten?
Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben.
Und wenn du ihn frei losgibst, sollst du ihn nicht leer von dir gehen lassen,
sondern sollst ihm auflegen von deinen Schafen, von deiner Tenne, von deiner Kelter, dass du gebest von dem, das dir der HErr, dein Gott, gesegnet hat.
Und gedenke, dass du auch Knecht warst in Ägyptenland und der HErr, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir solches heute.
Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen;
sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen.
Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe.
Und lass dich’s nicht schwer dünken, dass du ihn frei losgibst – denn er hat dir als zwiefältiger Tagelöhner sechs Jahre gedient –; so wird der HErr, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.
Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
und gebot ihnen und sprach: Je nach sieben Jahren, zur Zeit des Erlassjahrs, am Fest der Laubhütten,
Und es schrie ein Weib unter den Weibern der Kinder der Propheten zu Elisa und sprach: Dein Knecht, mein Mann, ist gestorben – so weißt du, dass er, dein Knecht, den HErrn fürchtete –; nun kommt der Schuldherr und will meine beiden Kinder nehmen zu leibeigenen Knechten.
Dies ist das Wort, das vom HErrn geschah zu Jeremia, nachdem der König Zedekia einen Bund gemacht hatte mit dem ganzen Volk zu Jerusalem, ein Freijahr auszurufen,
dass ein jeglicher seinen Knecht und ein jeglicher seine Magd, so Hebräer und Hebräerin wären, sollte freigeben, dass kein Jude den anderen leibeigen hielte.
Da gehorchten alle Fürsten und alles Volk, die solchen Bund eingegangen waren, dass ein jeglicher sollte seinen Knecht und seine Magd freigeben und sie nicht mehr leibeigen halten, und gaben sie los.
Aber darnach kehrten sie sich um und forderten die Knechte und Mägde wieder zu sich, die sie freigegeben hatten, und zwangen sie, dass sie Knechte und Mägde sein mussten.
Da geschah des HErrn Wort zu Jeremia vom HErrn und sprach:
So spricht der HErr, der Gott Israels: Ich habe einen Bund gemacht mit euren Vätern, da ich sie aus Ägyptenland, aus dem Diensthause, führte und sprach:
Im siebenten Jahr soll ein jeglicher seinen Bruder, der ein Hebräer ist und sich ihm verkauft und sechs Jahre gedient hat, frei von sich lassen. Aber eure Väter gehorchten mir nicht und neigten ihre Ohren nicht.
So habt ihr euch heute bekehrt und getan, was mir wohl gefiel, dass ihr ein Freijahr ließet ausrufen, ein jeglicher seinem Nächsten; und habt darüber einen Bund gemacht vor mir im Hause, das nach meinem Namen genannt ist.
Aber ihr seid umgeschlagen und entheiligt meinen Namen; und ein jeglicher fordert seinen Knecht und seine Magd wieder, die ihr hattet freigegeben, dass sie ihr selbst eigen wären, und zwingt sie nun, dass sie eure Knechte und Mägde sein müssen.
Darum spricht der HErr also: Ihr gehorchtet mir nicht, dass ihr ein Freijahr ausriefet ein jeglicher seinem Bruder und seinem Nächsten; siehe, so rufe ich, spricht der HErr, euch ein Freijahr aus zum Schwert, zur Pestilenz, zum Hunger, und will euch in keinem Königreich auf Erden bleiben lassen.
Und es erhob sich ein großes Geschrei des Volks und ihrer Weiber wider ihre Brüder, die Juden.
Und waren etliche, die da sprachen: Unserer Söhne und Töchter sind viele; lasst uns Getreide nehmen und essen, dass wir leben.
Aber etliche sprachen: Lasst uns unsere Äcker, Weinberge und Häuser versetzen und Getreide nehmen in der Teuerung.
Etliche aber sprachen: Wir haben Geld entlehnt zum Schoß {Steuer, Abgabe} für den König auf unsere Äcker und Weinberge;
nun ist doch wie unserer Brüder Leib auch unser Leib und wie ihre Kinder unsere Kinder, und siehe, wir müssen unsere Söhne und Töchter unterwerfen dem Dienst, und sind schon unserer Töchter etliche unterworfen, und ist kein Vermögen in unseren Händen, und unsere Äcker und Weinberge sind der anderen geworden.
und sprach zu ihnen: Wir haben unsere Brüder, die Juden, erkauft, die den Heiden verkauft waren, nach unserem Vermögen; und ihr wollt auch eure Brüder verkaufen, und sie sollen uns verkauft werden? Da schwiegen sie und fanden nichts zu antworten.
Da er’s nun nicht hatte, zu bezahlen, hieß der Herr verkaufen ihn und sein Weib und seine Kinder und alles, was er hatte, und bezahlen.
Denn ihr seid teuer erkauft; darum so preiset Gott an eurem Leibe und in eurem Geiste, welche sind Gottes.