Dies sind die RechteH4941, die du ihnenH6440 sollst vorlegenH7760:
WennH7069 du einen hebräischenH5680 KnechtH5650 kaufstH7069, der soll dir sechsH8337 JahreH8141 dienenH5647; im siebentenH7637 Jahr soll er freiH2670 ausgehenH3318 umsonstH2600.
IstH935 er ohneH1610 WeibH802 gekommenH935, soH3318 soll er auch ohneH1610 WeibH802 ausgehenH3318; istH935 er aber mitH1167 WeibH802 gekommenH935, soH3318 soll sein WeibH802 mitH1167 ihm ausgehenH3318.
Hat ihm aber sein HerrH113 ein WeibH802 gegebenH5414, und erH3318 hat SöhneH1121 oder TöchterH1323 gezeugtH3205, so soll das WeibH802 und die KinderH3206 seines HerrnH113 sein, erH3318 aber soll ohneH1610 WeibH802 ausgehenH3318.
SprichtH559 aber der KnechtH5650: IchH157 habe meinen HerrenH113 liebH157 und mein WeibH802 und KindH1121, ichH157 will nichtH3318 freiH2670 werden,
so bringeH5066 ihn sein HerrH113 vor die „GötterH430“ und halteH5066 ihn an die TürH1817 oder den PfostenH4201 und bohreH7527 ihm mit einem PfriemenH4836 durch sein OhrH241, und er sei sein KnechtH5647 ewigH5769.
VerkauftH4376 jemandH376 sein TochterH1323 zur MagdH519, so soll sie nicht ausgehenH3318 wie die KnechteH3318+H5650.
GefälltH5869+H7451 sie aber ihrem HerrnH113 nicht und will er sie nicht zur EheH3259 nehmen, so soll er sie zu lösenH6299 geben. Aber unter ein fremdesH5237 VolkH5971 sie zu verkaufenH4376 hat er nicht MachtH4910, weil er sie verschmähtH898 hat.
VertrautH3259 er sie aber seinem SohnH1121, so soll er TochterrechtH1323+H4941 an ihr tunH6213.
GibtH3947 er ihm aber noch eine andereH312, so soll er an ihrer NahrungH7607, KleidungH3682 und EheschuldH5772 nichts abbrechenH1639.
TutH6213 er diese dreiH7969 nicht, soH3318 soll sie freiH2600 ausgehenH3318 ohne LösegeldH3701.
WerH5221 einen MenschenH376 schlägtH5221, dass er stirbtH4191, der sollH4191 des Todes sterbenH4191.
HatH579 er ihm aber nicht nachgestelltH6658, sondern GottH430 hatH579 ihn lassen ungefähr in seine HändeH3027 fallenH579, so will ich dir einen OrtH4725 bestimmenH7760, dahin er fliehenH5127 soll.
Wo aber jemandH376 an seinem NächstenH7453 freveltH2102 und ihn mit ListH6195 erwürgtH2026, soH3947 sollst du denselben von meinem AltarH4196 nehmenH3947, dass man ihn töteH4191.
WerH5221 VaterH1 oder MutterH517 schlägtH5221, der sollH4191 des Todes sterbenH4191.
WerH1589 einen MenschenH376 stiehltH1589, es sei, dass er ihn verkauftH4376 oder dass man ihn bei ihmH3027 findetH4672, der sollH4191 des Todes sterbenH4191.
WerH7043 VaterH1 oder MutterH517 fluchtH7043, der sollH4191 des Todes sterbenH4191.
Wenn MännerH582 miteinander hadernH7378 und einerH376 schlägtH5221 den anderenH7453 mit einem SteinH68 oderH176 mit einerH376 FaustH106, dass er nicht stirbtH4191, sondern zu BetteH4904 liegtH5307:
kommt er aufH6965, dass er ausgehtH1980 anH2351 seinem StabeH4938, so soll, der ihn schlugH5221, unschuldigH5352 sein, nur dass er ihm bezahleH5414, was er versäumtH7674 hat, und das ArztgeldH7495 gebeH7495.
WerH376 seinen KnechtH5650 oder seine MagdH519 schlägtH5221 mit einem StabeH7626, dass sie sterbenH4191 unter seinen HändenH3027, der sollH5358 darum gestraftH5358 werden.
BleibtH5975 er aberH389 einen oder zweiH8147 TageH3117 am Leben, so soll er darum nicht gestraftH5358 werden; denn es ist sein GeldH3701.
Wenn MännerH582 hadernH5327 und verletzenH5062 ein schwangeresH2030 WeibH802, dass ihr die FruchtH3206 abgehtH3318, und ihr kein Schade widerfährtH611, so sollH6064 man ihn um Geld strafenH6064, wieviel des WeibesH802 MannH1167 ihm auflegtH7896, und er soll's gebenH5414 nach der SchiedsrichterH6414 Erkennen.
Kommt ihr aber ein Schade darausH611, so soll er lassenH5414 SeeleH5315 um SeeleH5315,
AugeH5869 um AugeH5869, ZahnH8127 um ZahnH8127, HandH3027 um HandH3027, FußH7272 um FußH7272,
BrandH3555 um BrandH3555, WundeH6482 um WundeH6482, BeuleH2250 um BeuleH2250.
Wenn jemandH376 seinen KnechtH5650 oder seine MagdH519 in ein AugeH5869 schlägtH5221 und verderbtH7843 es, der soll sie freiH2670 loslassenH7971 umH8478 das AugeH5869.
Desgleichen, wenn er seinem KnechtH5650 oder seiner MagdH519 einen ZahnH8127 ausschlägtH5307, soll er sie freiH2670 loslassenH7971 um den ZahnH8127.
Wenn ein OchseH7794 einen MannH376 oder ein WeibH802 stößtH5055, dass sie sterbenH4191, so sollH5619 man den OchsenH7794 steinigenH5619 und sein FleischH1320 nicht essenH398; so ist der HerrH1167 des OchsenH7794 unschuldigH5355.
Ist aber der OchseH7794 zuvorH8032+H8543 stößigH5056 gewesen, und seinem HerrnH1167 ist's angesagtH5749, und hat ihn nicht verwahrtH8104, und er tötetH4191 darüber einen MannH376 oder ein WeibH802, so soll man den OchsenH7794 steinigenH5619, und sein HerrH1167 soll sterbenH4191.
WirdH7896 man aber ein LösegeldH3724 auf ihn legenH7896, so soll er gebenH5414, sein LebenH5315 zu lösenH6306, was man ihm auflegtH7896.
DesgleichenH4941 soll man mit ihm handelnH6213, wenn er SohnH1121 oderH176 TochterH1323 stößtH5055.
StößtH5055 erH7794 aber einen KnechtH5650 oder eine MagdH519, so soll erH7794 ihrem HerrnH113 30H7970 SilberlingeH3701+H8255 gebenH5414, und den OchsenH7794 soll man steinigenH5619.
Wenn jemandH376 eine GrubeH953 auftutH6605 oder gräbtH3738 eine GrubeH953 und decktH3680 sie nicht zu, und es fälltH5307 ein OchsH7794 oder EselH2543 hinein,
so soll's der HerrH1167 der GrubeH953 mit GeldH3701 dem anderen wiederbezahlenH7725+H7999; das AasH4191 aber soll sein sein.
Wenn jemandesH376 OchseH7794 eines anderenH7453 OchsenH7794 stößtH5062, dass er stirbtH4191, so sollen sie den lebendigenH2416 OchsenH7794 verkaufenH4376 und das GeldH3701 teilenH2673 und das AasH4191 auch teilenH2673.
Ist's aber kundH3045 gewesen, dass der OchseH7794 zuvorH8032+H8543 stößigH5056 gewesen ist, und sein HerrH1167 hat ihn nicht verwahrtH8104, so sollH7999 er einen OchsenH7794 für den anderenH7794 vergeltenH7999 und das AasH4191 haben.
Wenn jemandH376 einen OchsenH1241+H7794 oder ein SchafH6629+H7716 stiehltH1589 und schlachtet'sH2873 oder verkauft'sH4376, derH7999 soll fünfH2568 OchsenH1241+H7794 für einen OchsenH1241+H7794 wiedergebenH7999 und vierH702 Schafe für ein SchafH6629+H7716.
Querverweise zu 2. Mose 21,2 2Mo 21,2
Aber wer ein erkaufterH3701+H4736 KnechtH5650 ist, den beschneideH4135 man, und dann esseH398 er davon.
sondern wie ein TagelöhnerH7916 und GastH8453 soll er bei dir sein und bis an das HalljahrH3104+H8141 bei dir dienenH5647.
Dann soll er von dir frei ausgehenH3318 und seine KinderH1121 mit ihm und soll wiederkommenH7725 zu seinem GeschlechtH4940 und zu seiner VäterH1 HabeH272.
Denn sie sind meine KnechteH5650, die ich aus ÄgyptenlandH776+H4714 geführtH3318 habe; darum soll man sie nicht aufH4466 leibeigeneH5650 Weise verkaufenH4376.
Und sollst nicht mit StrengeH6531 über sie herrschenH7287, sondern dich fürchtenH3372 vor deinem GottH430.
Ist aber die SonneH8121 über ihn aufgegangenH2224, so soll man das BlutgerichtH1818 gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstattenH7999; hat er nichts, so verkaufeH4376 man ihn um seinen DiebstahlH1591.
und auch von den KindernH1121 der GästeH8453, die FremdlingeH1481 unter euch sind, und von ihren NachkommenH4940, die sie bei euch in eurem LandeH776 zeugenH3205; dieselben mögt ihr zuH272 eigen habenH272+H7069
GottH430 gebeH5414 dir vom TauH2919 des HimmelsH8064 und von der FettigkeitH4924 der ErdeH776 und KornH1715 und WeinH8492 die FülleH7230.
Da sprachH559 er: Er heißtH7121+H8034 wohlH3588 JakobH3290; denn er hat mich nunH2088 zweimalH6471 überlistetH6117. Meine ErstgeburtH1062 hat er dahinH3947; und siehe, nunH2088 nimmtH3947 er auch meinen SegenH1293. Und sprachH559: Hast du mir denn keinen SegenH1293 vorbehaltenH680?
Wenn sich dein BruderH251, ein HebräerH5680 oder eine HebräerinH5680, dir verkauftH4376, so soll er dir sechsH8337 JahreH8141 dienenH5647; im siebentenH7637 Jahr sollst du ihn freiH2670 losgebenH7971.
Und wenn du ihn freiH2670 losgibstH7971, sollst du ihn nicht leerH7387 von dir gehenH7971 lassen,
sondern sollst ihm auflegenH6059 von deinen SchafenH6629, von deiner TenneH1637, von deiner KelterH3342, dass du gebestH5414 von dem, das dir der HErrH3068, dein GottH430, gesegnetH1288 hat.
Und gedenkeH2142, dass du auch KnechtH5650 warst in ÄgyptenlandH776+H4714 und der HErrH3068, dein GottH430, dich erlöstH6299 hat; darum gebieteH6680 ich dir solchesH1697 heuteH3117.
Wenn dein BruderH251 verarmtH4134 neben dir und verkauftH4376 sich dir, so sollst du ihn nicht lassenH5656 dienenH5647 alsH5656 einen LeibeigenenH5650;
sondern wie ein TagelöhnerH7916 und GastH8453 soll er bei dir sein und bis an das HalljahrH3104+H8141 bei dir dienenH5647.
Dann soll er von dir frei ausgehenH3318 und seine KinderH1121 mit ihm und soll wiederkommenH7725 zu seinem GeschlechtH4940 und zu seiner VäterH1 HabeH272.
Und lass dich'sH5869 nicht schwerH7185 dünken, dass du ihn freiH2670 losgibstH7971 – denn er hat dir als zwiefältigerH4932 TagelöhnerH7916 sechsH8337 JahreH8141 gedientH5647+H7939 –; so wird der HErrH3068, dein GottH430, dich segnenH1288 in allem, was du tustH6213.
Willst du aber leibeigene KnechteH5650 und MägdeH519 haben, so sollst du sie kaufenH7069 von den HeidenH1471, die umH5439 euch her sind,
undH4872 gebotH6680 ihnen undH4872 sprachH559: Je nachH7093 siebenH7651 JahrenH8141, zur ZeitH4150 des ErlassjahrsH8059+H8141, am FestH2282 der LaubhüttenH5521,
Und es schrieH6817 einH259 WeibH802 unter den WeibernH802 der KinderH1121+H3206 der ProphetenH5030 zu ElisaH477 und sprachH559: Dein KnechtH5650, mein MannH376, ist gestorbenH4191 – so weißtH3045 du, dass er, dein KnechtH5650, den HErrnH3068 fürchteteH3373 –; nun kommtH935 der SchuldherrH5383 und will meine beidenH8147 KinderH1121+H3206 nehmenH3947 zu leibeigenen KnechtenH5650.
Dies ist das WortH1697, das vom HErrnH3068 geschah zu JeremiaH3414, nachdemH310 der KönigH4428 ZedekiaH6667 einen BundH1285 gemachtH3772 hatte mit dem ganzen VolkH5971 zu JerusalemH3389, ein FreijahrH1865 auszurufenH7121,
dass ein jeglicherH376 seinen KnechtH5650 und ein jeglicherH376 seine MagdH8198, so HebräerH5680 und HebräerinH5680 wären, sollte freigebenH2670+H7971, dass kein JudeH3064 den anderenH251 leibeigenH5647 hielteH5647.
Da gehorchtenH8085 alle FürstenH8269 und alles VolkH5971, die solchen BundH1285 eingegangenH935 waren, dass ein jeglicherH376 sollte seinen KnechtH5650 und seine MagdH8198 freigebenH2670+H7971 und sie nicht mehr leibeigenH5647 haltenH5647, und gabenH7971+H8085 sie los.
Aber darnachH310 kehrtenH7725 sie sich um und fordertenH7725 die KnechteH5650 und MägdeH8198 wiederH7725 zu sich, die sie freigegebenH2670+H7971 hatten, und zwangenH3533 sie, dass sie KnechteH5650 und MägdeH8198 sein mussten.
Da geschah des HErrnH3068 WortH1697 zu JeremiaH3414 vom HErrnH3068 und sprachH559:
So sprichtH559 der HErrH3068, der GottH430 IsraelsH3478: Ich habe einen BundH1285 gemachtH3772 mit euren VäternH1, daH3117 ich sie aus ÄgyptenlandH776+H4714, aus dem DiensthauseH1004+H5650, führteH3318 und sprachH559:
ImH7093 siebentenH7651 JahrH8141 soll ein jeglicherH376 seinen BruderH251, der ein HebräerH5680 ist und sich ihm verkauftH4376 und sechsH8337 Jahre gedientH5647 hat, freiH2670 von sich lassenH7971. Aber eure VäterH1 gehorchtenH8085 mir nicht und neigtenH5186 ihre OhrenH241 nicht.
So habt ihr euch heuteH3117 bekehrtH7725 und getanH6213, was mir wohlH3477 gefielH5869, dass ihr ein FreijahrH1865 ließet ausrufenH7121, ein jeglicherH376 seinem NächstenH7453; und habt darüber einen BundH1285 gemachtH3772 vorH6440 mir im HauseH1004, das nach meinem NamenH8034 genanntH7121 ist.
Aber ihr seid umgeschlagenH7725 und entheiligtH2490 meinen NamenH8034; und ein jeglicherH376 fordertH7725 seinen KnechtH5650 und seine MagdH8198 wieder, die ihr hattet freigegebenH2670+H7971, dass sie ihr selbst eigenH5315 wären, und zwingtH3533 sie nun, dass sie eure Knechte und MägdeH8198 sein müssen.
Darum sprichtH559+H5002 der HErrH3068 also: Ihr gehorchtetH8085 mir nicht, dass ihr ein FreijahrH1865 ausriefetH7121 ein jeglicherH376 seinem BruderH251 und seinem NächstenH7453; siehe, so rufeH7121 ich, sprichtH559+H5002 der HErrH3068, euch ein FreijahrH1865 aus zum SchwertH2719, zur PestilenzH1698, zum HungerH7458, und willH5414 euch in keinem KönigreichH4467 auf ErdenH776 bleibenH2189 lassenH2113.
Und es erhob sich ein großesH1419 GeschreiH6818 des VolksH5971 und ihrer WeiberH802 wider ihre BrüderH251, die JudenH3064.
Und warenH3426 etliche, die da sprachenH559: Unserer SöhneH1121 und TöchterH1323 sind vieleH7227; lasst uns GetreideH1715 nehmenH3947 und essenH398, dass wir lebenH2421.
Aber etlicheH3426 sprachenH559: Lasst uns unsere ÄckerH7704, WeinbergeH3754 und HäuserH1004 versetzenH6148 und GetreideH1715 nehmenH3947 in der TeuerungH7458.
EtlicheH3426 aber sprachenH559: Wir haben GeldH3701 entlehntH3867 zum SchoßH4060 für den KönigH4428 auf unsere ÄckerH7704 und WeinbergeH3754;
nun ist doch wie unserer BrüderH251 LeibH1320 auch unser LeibH1320 und wie ihre KinderH1121 unsere KinderH1121, und siehe, wir müssen unsere SöhneH1121 und TöchterH1323 unterwerfenH3533 dem DienstH5650, und sindH3426 schon unserer TöchterH1323 etliche unterworfenH3533, und ist kein VermögenH410 in unseren HändenH3027, und unsere ÄckerH7704 und WeinbergeH3754 sindH3426 der anderenH312 geworden.
und sprachH559 zu ihnen: Wir haben unsere BrüderH251, die JudenH3064, erkauftH7069, die den HeidenH1471 verkauftH4376 waren, nach unserem VermögenH1767; und ihrH4376 wollt auch eure BrüderH251 verkaufenH4376, und sie sollen uns verkauftH4376 werden? Da schwiegenH2790 sie und fandenH4672 nichtsH1697 zu antworten.