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Kapitel

Vers

1 wird geladen ... „Und dies sind die Rechtssatzungen, die du ihnen vorlegen sollst:

2 wird geladen ... Wenn du einen hebräischen Knecht (= Sklaven) kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen; aber im siebten Jahre soll er unentgeltlich freigelassen werden.

3 wird geladen ... Ist er allein (d.h. ohne Frau) gekommen, so soll er auch allein (d.h. ohne Frau) wieder gehen; war er aber verheiratet, so soll auch seine Frau mit ihm freigelassen werden.

4 wird geladen ... Hat ihm dagegen sein Herr eine Frau gegeben und diese ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll die Frau samt ihren Kindern ihrem Herrn verbleiben, und er soll allein entlassen werden.

5 wird geladen ... Erklärt aber der Knecht ausdrücklich: ‚Ich habe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder lieb, ich will nicht freigelassen werden‘,

6 wird geladen ... so soll sein Herr ihn vor Gott hintreten lassen und ihn an die Tür oder an den Türpfosten stellen: dort soll sein Herr ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren, und er soll dann zeitlebens sein Knecht bleiben. –

7 wird geladen ... Wenn aber jemand seine Tochter als Magd (= Sklavin) verkauft, so darf sie nicht wie die Knechte freigelassen werden.

8 wird geladen ... Wenn sie ihrem Herrn, der sie für sich bestimmt hatte, missfällt, so lasse er sie loskaufen; jedoch sie an fremde Leute zu verkaufen, dazu hat er kein Recht, weil er treulos an ihr gehandelt hat.

9 wird geladen ... Wenn er sie aber für seinen Sohn bestimmt, so hat er sie nach dem Recht der Töchter (= der freien Mädchen) zu behandeln.

10 wird geladen ... Nimmt er sich noch eine andere, so darf er ihr doch die Fleischkost, die Kleidung und die Beiwohnung nicht verkürzen.

11 wird geladen ... Will er ihr aber diese drei Verpflichtungen nicht gewähren, so soll sie umsonst, ohne Entgelt, frei ausgehen.“

12 wird geladen ... „Wer einen andern so schlägt, dass er stirbt, soll mit dem Tode bestraft werden.

13 wird geladen ... Hat er es aber nicht vorsätzlich getan, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir eine Stätte bestimmen, wohin er fliehen soll.

14 wird geladen ... Wenn sich aber jemand gegen einen andern so weit vergisst, dass er ihn hinterlistig ums Leben bringt, so sollst du ihn sogar von meinem Altar wegholen, damit er stirbt! –

15 wird geladen ... Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll mit dem Tode bestraft werden!

16 wird geladen ... Wer einen Menschen raubt, sei es, dass er ihn verkauft hat oder dass der Betreffende noch in seiner Gewalt gefunden wird, soll mit dem Tode bestraft werden.“

17 wird geladen ... Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll mit dem Tode bestraft werden! –

18 wird geladen ... „Wenn Männer in Streit geraten und einer den andern mit einem Stein oder mit der Faust so schlägt, dass er zwar nicht stirbt, aber doch bettlägerig wird,

19 wird geladen ... so soll, wenn er wieder aufkommt und draußen an seiner Krücke umhergehen kann, der andere, der ihn geschlagen hat, straflos bleiben; nur soll er ihm den Schaden ersetzen, der ihm aus der Arbeitsunfähigkeit erwachsen ist, und für die Heilkosten aufkommen!

20 wird geladen ... Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stock so schlägt, dass sie ihm unter der Hand sterben, so muss das bestraft werden;

21 wird geladen ... wenn jedoch der Betreffende noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, so soll keine Bestrafung stattfinden, denn es handelt sich um sein eigenes Geld. –

22 wird geladen ... Wenn Männer in Streit geraten und dabei eine schwangere Frau so stoßen, dass eine Frühgeburt eintritt, ihr sonst aber kein Schaden entsteht, so soll der Schuldige diejenige Geldbuße zahlen, die der Ehemann der Frau ihm auferlegt, und zwar (oder: jedoch) nach Anhörung von Schiedsrichtern. –

23 wird geladen ... Wenn aber ein bleibender Leibesschaden entsteht, so sollst du geben (oder: so gilt): Leben um Leben,

24 wird geladen ... Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,

25 wird geladen ... Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme! –

26 wird geladen ... Schlägt jemand seinen Knecht oder seine Magd so ins Auge, dass er es zugrunde richtet, so soll er sie zur Entschädigung für ihr Auge freilassen!

27 wird geladen ... Und schlägt er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn aus, so soll er sie zur Entschädigung für ihren Zahn freilassen!“

28 wird geladen ... „Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau so stößt, dass der Tod eintritt, so soll das Rind gesteinigt, sein Fleisch aber nicht gegessen werden; der Eigentümer des Rindes jedoch bleibt straflos.

29 wird geladen ... Wenn aber das Rind schon früher stößig war und sein Eigentümer trotz erfolgter Verwarnung es nicht gehörig gehütet hatte, so soll das Rind, wenn es einen Mann oder eine Frau tötet, gesteinigt und auch sein Eigentümer mit dem Tode bestraft werden.

30 wird geladen ... Wenn ihm nur eine Geldbuße auferlegt wird, so soll er als Lösegeld für sein Leben so viel bezahlen, als ihm auferlegt wird.

31 wird geladen ... Wenn das Rind einen Knaben oder ein Mädchen stößt, so soll mit ihm nach derselben Rechtsbestimmung verfahren werden.

32 wird geladen ... Stößt das Rind aber einen Knecht oder eine Magd, so soll sein Eigentümer ihrem Herrn dreißig Schekel Silber bezahlen; das Rind aber soll gesteinigt werden.“

33 wird geladen ... „Lässt jemand eine Grube offen stehen, oder gräbt jemand eine Grube aus und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Rind oder ein Esel hinein,

34 wird geladen ... so soll der Eigentümer der Grube Ersatz leisten: mit Geld soll er den Eigentümer des Tieres entschädigen; das tote Tier aber gehört dann ihm. –

35 wird geladen ... Wenn jemandes Rind das Rind eines andern so stößt, dass es stirbt, so sollen sie das lebende Rind verkaufen und sich in den dadurch gewonnenen Erlös teilen, und auch das tote Tier sollen sie unter sich teilen.

36 wird geladen ... War es jedoch bekannt, dass das Rind schon vorher stößig war, und hatte sein Eigentümer trotzdem es nicht gehörig gehütet, so soll er unweigerlich ein Rind für das Rind als Ersatz geben, das tote Tier aber soll ihm gehören.

Querverweise zu 2. Mose 21,13 2Mo 21,13 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

4Mo 35,11 wird geladen ... sollt ihr euch passend gelegene Städte auswählen, die euch als Freistädte dienen sollen, damit ein Totschläger dahin fliehen kann, der einen Menschen unvorsätzlich erschlagen hat.

1Sam 24,4 wird geladen ... Da sagten Davids Leute zu ihm: „Wahrlich, dies ist der Tag, von dem der HERR zu dir gesagt hat: ‚Fürwahr, ich will deinen Feind dir in die Hände liefern, so dass du mit ihm verfahren kannst, wie es dir beliebt.‘“ Hierauf stand David auf und schnitt unbemerkt einen Zipfel von Sauls Mantel ab.

4Mo 35,11 wird geladen ... sollt ihr euch passend gelegene Städte auswählen, die euch als Freistädte dienen sollen, damit ein Totschläger dahin fliehen kann, der einen Menschen unvorsätzlich erschlagen hat.

4Mo 35,22 wird geladen ... Hat er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, gestoßen oder unabsichtlich irgendeinen Gegenstand auf ihn geworfen

1Sam 24,10 wird geladen ... Siehe, am heutigen Tage hast du mit eigenen Augen sehen können, dass der HERR dich heute in der Höhle in meine Gewalt gegeben hatte; und obgleich man mir zuredete, ich möchte dich umbringen, habe ich dich doch verschont und habe gedacht: ‚Ich will mich nicht an meinem Herrn vergreifen, weil er der Gesalbte Gottes ist.‘

5Mo 4,41 wird geladen ... Damals sonderte Mose im Ostjordanlande drei Städte aus,

5Mo 4,42 wird geladen ... damit ein Totschläger, der einen andern unvorsätzlich getötet hätte, ohne vorher mit ihm verfeindet gewesen zu sein, in eine von diesen Städten fliehen und dadurch sein Leben retten könnte.

5Mo 4,43 wird geladen ... Diese Städte waren: Bezer in der Steppe, im Gebiet der Hochebene, für den Stamm Ruben, ferner Ramoth in Gilead für den Stamm Gad und Golan in Basan für den Stamm Manasse.

5Mo 19,4 wird geladen ... Es soll aber für den Totschläger, der sich dorthin flüchten darf, um am Leben zu bleiben, folgende Bestimmung gelten: Wer einen andern unvorsätzlich erschlägt, ohne ihm von früher her feind gewesen zu sein –

5Mo 19,5 wird geladen ... wenn z.B. jemand mit einem andern in den Wald geht, um Holz zu fällen, und seine Hand holt mit der Axt aus, um einen Baum umzuhauen, und das Eisen fliegt vom Stiel ab und trifft den andern so, dass er stirbt –: ein solcher soll in eine dieser Städte fliehen, um sein Leben zu retten,

5Mo 19,6 wird geladen ... damit nicht der Bluträcher, wenn er in leidenschaftliche Erregung geraten ist, dem Totschläger nacheilt und ihn wegen der Länge des Weges einholt und totschlägt, wiewohl er des Todes nicht schuldig ist, weil er (dem andern) ja von früher her nicht feind gewesen war.

1Sam 24,18 wird geladen ... Und heute hast du mir deine Liebe in besonderem Maße dadurch bewiesen, dass du mich nicht getötet hast, als der HERR mich in deine Hand gegeben hatte.

5Mo 19,1 wird geladen ... „Wenn der HERR, dein Gott, die Völkerschaften ausrottet, deren Land der HERR, dein Gott, dir geben will, und du nach ihrer Vertreibung in ihren Städten und Häusern wohnst,

5Mo 19,2 wird geladen ... so sollst du dir in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Besitz gibt, drei Städte aussondern.

5Mo 19,3 wird geladen ... Du sollst dir die Wege dahin in guten Stand setzen und das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zu eigen geben wird, in drei Teile (oder: Bezirke) zerlegen; und das soll dazu dienen, dass jeder Totschläger sich dorthin flüchten kann.

5Mo 19,11 wird geladen ... Wenn dagegen jemand einem andern feind ist und ihm auflauert, ihn überfällt und niederschlägt, so dass er stirbt, und er dann in eine dieser Städte flieht,

2Sam 16,10 wird geladen ... Aber der König erwiderte: „Ihr Söhne der Zeruja, was habe ich mit euch zu schaffen? Lasst ihn doch fluchen! Denn wenn der HERR es ihm eingegeben hat, dem David zu fluchen, wer darf dann fragen: ‚Warum tust du so?‘“

5Mo 19,9 wird geladen ... - sofern du nämlich auf die Beobachtung aller dieser Gebote, die ich dir heute zur Pflicht mache, bedacht bist, indem du den HERRN, deinen Gott, liebst und allezeit auf seinen Wegen wandelst –, so sollst du dir zu diesen drei Städten noch drei andere hinzufügen,

Mich 7,2 wird geladen ... Ausgestorben sind die Frommen im Lande, und es gibt keinen Ehrlichen mehr unter den Menschen; allesamt liegen sie auf der Lauer nach Bluttaten, jeder macht Jagd auf den andern mit dem Fangnetz.

Jes 10,7 wird geladen ... Er aber denkt es sich nicht so, und sein Herz ist nicht so gesonnen; nein, zu vertilgen hat er im Sinn und Völker auszurotten in nicht kleiner Zahl.

Jos 20,2 wird geladen ... „Mache den Israeliten folgende Mitteilung: ‚Bestimmt euch noch die Zufluchtsstädte (oder: Freistädte), von denen ich zu euch durch Mose gesagt habe (4.Mose 35,9-15; 5.Mose 19,1-13),

Jos 20,3 wird geladen ... dass ein Totschläger dahin fliehen solle, der jemand aus Versehen, unvorsätzlich, getötet hat; die sollen euch als Zufluchtsstätten vor dem Bluträcher dienen.‘

Jos 20,4 wird geladen ... Flüchtet er sich dann in eine von diesen Städten und bleibt am Eingang des Stadttores stehen und trägt den Ältesten der betreffenden Stadt seine Sache vor, so sollen sie ihn bei sich in der Stadt aufnehmen und ihm einen Ort anweisen, dass er bei ihnen wohnen kann.

Jos 20,5 wird geladen ... Wenn dann der Bluträcher ihn verfolgt, so dürfen sie ihm den Totschläger nicht ausliefern, weil er den andern unvorsätzlich getötet hat, ohne ihm schon früher feind gewesen zu sein.

Jos 20,6 wird geladen ... Er soll vielmehr in der betreffenden Stadt wohnen bleiben, bis er vor der Gemeinde gestanden hat, um abgeurteilt zu werden, und dann bis zum Tode des derzeitigen Hohenpriesters; alsdann darf der Totschläger wieder in seine Ortschaft und in sein Haus zurückkehren, in die Ortschaft, aus der er geflohen war.“

Jos 20,7 wird geladen ... Da machten die Israeliten Kedes in Galiläa im Gebirge Naphthali und Sichem im Berglande auf dem Gebirge Ephraim und Kirjath-Arba, das ist Hebron, im Gebirge Juda zu geweihten Zufluchtsstätten.

Jos 20,8 wird geladen ... Jenseits des Jordans aber, östlich von Jericho, bestimmten sie zu derartigen Städten Bezer in der Steppe, auf der Hochebene im Stamme Ruben, ferner Ramoth in Gilead im Stamme Gad, und Golan in Basan im Stamme Manasse.

Jos 20,9 wird geladen ... Dies waren die Städte, die man für alle Israeliten und für die unter ihnen lebenden Fremdlinge dazu bestimmte, dass jeder, der einen andern unvorsätzlich getötet hätte, sich dorthin flüchten sollte, damit er nicht durch die Hand des Bluträchers den Tod fände, ehe er vor der Gemeinde gestanden hätte.

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