„Und dies sind die Rechtssatzungen, die du ihnen vorlegen sollst:
Wenn du einen hebräischen Knecht (= Sklaven) kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen; aber im siebten Jahre soll er unentgeltlich freigelassen werden.
Ist er allein (d.h. ohne Frau) gekommen, so soll er auch allein (d.h. ohne Frau) wieder gehen; war er aber verheiratet, so soll auch seine Frau mit ihm freigelassen werden.
Hat ihm dagegen sein Herr eine Frau gegeben und diese ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll die Frau samt ihren Kindern ihrem Herrn verbleiben, und er soll allein entlassen werden.
Erklärt aber der Knecht ausdrücklich: ‚Ich habe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder lieb, ich will nicht freigelassen werden‘,
so soll sein Herr ihn vor Gott hintreten lassen und ihn an die Tür oder an den Türpfosten stellen: dort soll sein Herr ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren, und er soll dann zeitlebens sein Knecht bleiben. –
Wenn aber jemand seine Tochter als Magd (= Sklavin) verkauft, so darf sie nicht wie die Knechte freigelassen werden.
Wenn sie ihrem Herrn, der sie für sich bestimmt hatte, missfällt, so lasse er sie loskaufen; jedoch sie an fremde Leute zu verkaufen, dazu hat er kein Recht, weil er treulos an ihr gehandelt hat.
Wenn er sie aber für seinen Sohn bestimmt, so hat er sie nach dem Recht der Töchter (= der freien Mädchen) zu behandeln.
Nimmt er sich noch eine andere, so darf er ihr doch die Fleischkost, die Kleidung und die Beiwohnung nicht verkürzen.
Will er ihr aber diese drei Verpflichtungen nicht gewähren, so soll sie umsonst, ohne Entgelt, frei ausgehen.“
„Wer einen andern so schlägt, dass er stirbt, soll mit dem Tode bestraft werden.
Hat er es aber nicht vorsätzlich getan, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir eine Stätte bestimmen, wohin er fliehen soll.
Wenn sich aber jemand gegen einen andern so weit vergisst, dass er ihn hinterlistig ums Leben bringt, so sollst du ihn sogar von meinem Altar wegholen, damit er stirbt! –
Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll mit dem Tode bestraft werden!
Wer einen Menschen raubt, sei es, dass er ihn verkauft hat oder dass der Betreffende noch in seiner Gewalt gefunden wird, soll mit dem Tode bestraft werden.“
Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll mit dem Tode bestraft werden! –
„Wenn Männer in Streit geraten und einer den andern mit einem Stein oder mit der Faust so schlägt, dass er zwar nicht stirbt, aber doch bettlägerig wird,
so soll, wenn er wieder aufkommt und draußen an seiner Krücke umhergehen kann, der andere, der ihn geschlagen hat, straflos bleiben; nur soll er ihm den Schaden ersetzen, der ihm aus der Arbeitsunfähigkeit erwachsen ist, und für die Heilkosten aufkommen!
Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stock so schlägt, dass sie ihm unter der Hand sterben, so muss das bestraft werden;
wenn jedoch der Betreffende noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, so soll keine Bestrafung stattfinden, denn es handelt sich um sein eigenes Geld. –
Wenn Männer in Streit geraten und dabei eine schwangere Frau so stoßen, dass eine Frühgeburt eintritt, ihr sonst aber kein Schaden entsteht, so soll der Schuldige diejenige Geldbuße zahlen, die der Ehemann der Frau ihm auferlegt, und zwar (oder: jedoch) nach Anhörung von Schiedsrichtern. –
Wenn aber ein bleibender Leibesschaden entsteht, so sollst du geben (oder: so gilt): Leben um Leben,
Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,
Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme! –
Schlägt jemand seinen Knecht oder seine Magd so ins Auge, dass er es zugrunde richtet, so soll er sie zur Entschädigung für ihr Auge freilassen!
Und schlägt er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn aus, so soll er sie zur Entschädigung für ihren Zahn freilassen!“
„Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau so stößt, dass der Tod eintritt, so soll das Rind gesteinigt, sein Fleisch aber nicht gegessen werden; der Eigentümer des Rindes jedoch bleibt straflos.
Wenn aber das Rind schon früher stößig war und sein Eigentümer trotz erfolgter Verwarnung es nicht gehörig gehütet hatte, so soll das Rind, wenn es einen Mann oder eine Frau tötet, gesteinigt und auch sein Eigentümer mit dem Tode bestraft werden.
Wenn ihm nur eine Geldbuße auferlegt wird, so soll er als Lösegeld für sein Leben so viel bezahlen, als ihm auferlegt wird.
Wenn das Rind einen Knaben oder ein Mädchen stößt, so soll mit ihm nach derselben Rechtsbestimmung verfahren werden.
Stößt das Rind aber einen Knecht oder eine Magd, so soll sein Eigentümer ihrem Herrn dreißig Schekel Silber bezahlen; das Rind aber soll gesteinigt werden.“
„Lässt jemand eine Grube offen stehen, oder gräbt jemand eine Grube aus und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Rind oder ein Esel hinein,
so soll der Eigentümer der Grube Ersatz leisten: mit Geld soll er den Eigentümer des Tieres entschädigen; das tote Tier aber gehört dann ihm. –
Wenn jemandes Rind das Rind eines andern so stößt, dass es stirbt, so sollen sie das lebende Rind verkaufen und sich in den dadurch gewonnenen Erlös teilen, und auch das tote Tier sollen sie unter sich teilen.
War es jedoch bekannt, dass das Rind schon vorher stößig war, und hatte sein Eigentümer trotzdem es nicht gehörig gehütet, so soll er unweigerlich ein Rind für das Rind als Ersatz geben, das tote Tier aber soll ihm gehören.
Querverweise zu 2. Mose 21,14 2Mo 21,14
Wenn sich aber jemand vorsätzlich vergeht, mag es ein Einheimischer oder ein Fremdling sein, ein solcher gilt als Gotteslästerer, und der Betreffende soll aus seinem Volk ausgerottet werden;
Wenn ferner jemand einem andern aus Hass einen Stoß versetzt oder vorsätzlich nach ihm geworfen hat, so dass jener daran gestorben ist,
Adonia selbst aber, der sich vor Salomo fürchtete, eilte sofort hin und umfasste die Hörner des Altars.
denn er hat das Wort des HERRN verachtet und sein Gebot übertreten; ein solcher Mensch soll ohne Gnade ausgerottet werden: seine Schuld komme über ihn (oder: lastet auf ihm)!“
oder wenn er ihn aus Feindschaft mit der Hand geschlagen hat, so dass jener daran gestorben ist, so muss der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt mit dem Tode bestraft werden: er ist ein Mörder: der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn antrifft.
Als man dies dem Salomo meldete mit den Worten: „Adonia hat jetzt aus Furcht vor dem König Salomo die Hörner des Altars umfasst und erklärt, der König Salomo möge ihm erst schwören, dass er seinen Knecht nicht hinrichten lassen wolle“,
Ich warnte euch also, doch ihr wolltet nicht hören, sondern widersetztet euch dem Befehl des HERRN und zogt in Vermessenheit in das Bergland hinauf.
‚Verflucht sei, wer seinen Nächsten heimlich erschlägt!‘, und das ganze Volk soll sagen: ‚So sei es!‘
Als nun die Kunde von diesem allem zu Joab drang – Joab hatte nämlich zu Adonia gehalten, während er sich an Absalom nicht angeschlossen hatte –, da floh Joab in das Zelt des HERRN und umfasste die Hörner des Altars.
Als nun dem König Salomo gemeldet wurde, dass Joab in das Zelt des HERRN geflohen sei und dort neben dem Altar stehe, da sandte Salomo Benaja, den Sohn Jojadas, hin mit dem Befehl: „Gehe hin, stoße ihn nieder!“
Benaja begab sich also in das Zelt des HERRN und sagte zu Joab: „So lautet des Königs Befehl: ‚Komm heraus!‘“ Aber er antwortete: „Nein, hier will ich sterben!“ Da meldete Benaja dies dem König mit den Worten: „So hat Joab gesprochen, und so hat er mir geantwortet.“
Da befahl ihm der König: „Tu ihm, wie er gesagt hat: stoße ihn nieder und begrabe ihn und schaffe so das Blut, das Joab ohne Grund vergossen hat, von mir und von meines Vaters Hause weg!
Der HERR lasse ihm seine Blutschuld auf sein eigenes Haupt zurückfallen, weil er zwei Männer, die ehrenhafter und besser waren als er, niedergestoßen und mit dem Schwert ermordet hat, ohne dass mein Vater David etwas davon wusste, nämlich Abner, den Sohn Ners, den Heerführer der Israeliten, und Amasa, den Sohn Jethers, den Heerführer der Judäer:
deren Blut möge auf das Haupt Joabs und auf das Haupt seiner Nachkommen für alle Zukunft zurückfallen! David aber und seinen Nachkommen, seinem Hause und seinem Thron möge für alle Zeiten Heil vom HERRN zuteil werden!“
Da ging Benaja, der Sohn Jojadas, hinauf und versetzte ihm den Todesstoß; er wurde alsdann bei seinem Hause in der Steppe (Juda) begraben.
Sollte aber jemand sich so vermessen benehmen, dass er auf den Priester, der im Amt ist, um den Dienst des HERRN, deines Gottes, daselbst zu verrichten, oder auf den Richter nicht hören will: ein solcher Mensch soll sterben! So sollst du das Böse aus Israel beseitigen;
Als Abner nun nach Hebron zurückkam, führte Joab ihn abseits in das Innere des Tores, als wollte er vertraulich mit ihm reden; dort versetzte er ihm einen Stich in den Unterleib, dass er starb – um die Blutrache für seinen Bruder Asahel zu vollziehen.
Aber der Priester Jojada gab den Hauptleuten [den Befehlshabern des Heeres] den Befehl: „Führt sie hinaus zwischen den Reihen hindurch, und wer ihr folgt, den haut mit dem Schwerte nieder!“ Der Priester hatte nämlich befohlen, sie dürfe ja nicht im Tempel des HERRN getötet werden.
das ganze Volk aber soll es erfahren, damit es sich fürchte und fernerhin nicht mehr vermessen handle.“
Darauf redete Joab den Amasa mit den Worten an: „Geht es dir gut, lieber Bruder?“ Dabei fasste Joab mit der rechten Hand Amasa beim Bart, um ihn zu küssen.
so wisse: Wenn das, was ein Prophet im Namen des HERRN verkündet, nicht eintrifft und nicht in Erfüllung geht, so ist das ein Wort, das der HERR nicht geredet hat; in Vermessenheit hat der Prophet es ausgesprochen: dir braucht vor ihm nicht bange zu sein!“
Amasa hatte aber nicht auf das Schwert geachtet, das Joab in der (linken) Hand hatte; so stieß Joab es ihm in den Leib, so dass ihm die Eingeweide auf die Erde herausfielen und er starb, ohne dass er ihm noch einen zweiten Stoß zu versetzen brauchte. Während dann Joab und sein Bruder Abisai die Verfolgung Sebas, des Sohnes Bichris, fortsetzten,
Wenn dagegen jemand einem andern feind ist und ihm auflauert, ihn überfällt und niederschlägt, so dass er stirbt, und er dann in eine dieser Städte flieht,
so sollen die Ältesten der Stadt, zu der er gehört, hinsenden und ihn von dort holen lassen und ihn dem Bluträcher ausliefern, damit er den Tod erleidet.
Du darfst keinen Blick des Mitleids für ihn haben, sondern sollst unschuldig vergossenes Blut aus Israel hinwegschaffen: dann wird es dir gut ergehen.“
Als nun dem König Salomo gemeldet wurde, dass Joab in das Zelt des HERRN geflohen sei und dort neben dem Altar stehe, da sandte Salomo Benaja, den Sohn Jojadas, hin mit dem Befehl: „Gehe hin, stoße ihn nieder!“
Benaja begab sich also in das Zelt des HERRN und sagte zu Joab: „So lautet des Königs Befehl: ‚Komm heraus!‘“ Aber er antwortete: „Nein, hier will ich sterben!“ Da meldete Benaja dies dem König mit den Worten: „So hat Joab gesprochen, und so hat er mir geantwortet.“
Da befahl ihm der König: „Tu ihm, wie er gesagt hat: stoße ihn nieder und begrabe ihn und schaffe so das Blut, das Joab ohne Grund vergossen hat, von mir und von meines Vaters Hause weg!
Der HERR lasse ihm seine Blutschuld auf sein eigenes Haupt zurückfallen, weil er zwei Männer, die ehrenhafter und besser waren als er, niedergestoßen und mit dem Schwert ermordet hat, ohne dass mein Vater David etwas davon wusste, nämlich Abner, den Sohn Ners, den Heerführer der Israeliten, und Amasa, den Sohn Jethers, den Heerführer der Judäer:
deren Blut möge auf das Haupt Joabs und auf das Haupt seiner Nachkommen für alle Zukunft zurückfallen! David aber und seinen Nachkommen, seinem Hause und seinem Thron möge für alle Zeiten Heil vom HERRN zuteil werden!“
Da ging Benaja, der Sohn Jojadas, hinauf und versetzte ihm den Todesstoß; er wurde alsdann bei seinem Hause in der Steppe (Juda) begraben.
Auch vor Hochmutssünden behüte deinen Knecht: lass sie nicht Macht über mich gewinnen! Dann steh’ ich unsträflich da und bleibe rein von schwerer Verschuldung.
Denn wenn wir vorsätzlich (= eigenwillig) sündigen, nachdem wir die Erkenntnis der Wahrheit erlangt haben, so bleibt uns fortan kein Opfer für die Sünden mehr übrig,
vornehmlich solche, die in Begier nach Befleckung dem Fleisch (= der Fleischeslust) nachlaufen und niemand als Herrn über sich anerkennen (vgl. Jud 8). In ihrer frechen Vermessenheit schrecken sie nicht vor der Lästerung von Herrlichkeiten (= überirdischen Mächten; vgl. Eph 2,2; 6,12; Jud 8) zurück,