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Kapitel

Vers

1 wird geladen ... Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

2 wird geladen ... Wenn du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.

3 wird geladen ... Wenn er allein {W. mit seinem Leib (d. h. unverheiratet).} gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er der Ehemann einer Frau war, soll seine Frau mit ihm ausgehen.

4 wird geladen ... Wenn sein Herr ihm eine Frau gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen die Frau und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen.

5 wird geladen ... Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen,

6 wird geladen ... so soll sein Herr ihn vor die Richter {Hebr. Elohim: Gott, o. Götter (vgl. Psalm 82,1.6; Johannes 10,34.35).} bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einem Pfriem durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.

7 wird geladen ... Und wenn jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen.

8 wird geladen ... Wenn sie ihrem Herrn missfällt, der sie für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen; er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat.

9 wird geladen ... Und wenn er sie für seinen Sohn bestimmt, soll er ihr tun nach dem Recht der Töchter.

10 wird geladen ... Wenn er sich {A.ü. ihm.} eine andere nimmt, soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihr eheliches Recht nicht vermindern.

11 wird geladen ... Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

12 wird geladen ... Wer einen Menschen schlägt, dass er stirbt, soll gewiss getötet werden;

13 wird geladen ... hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.

14 wird geladen ... Und wenn jemand gegen seinen Nächsten vermessen handelt, dass er ihn umbringt mit Hinterlist – von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, dass er sterbe.

15 wird geladen ... Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewiss getötet werden.

16 wird geladen ... Und wer einen Menschen raubt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewiss getötet werden.

17 wird geladen ... Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewiss getötet werden.

18 wird geladen ... Und wenn Männer streiten, und einer schlägt den anderen mit einem Stein oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig –

19 wird geladen ... wenn er aufsteht und draußen an seinem Stab umhergeht, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis {Eig. sein Stillsitzen.} erstatten und ihn völlig heilen lassen.

20 wird geladen ... Und wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stock schlägt, dass er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewiss gerächt werden;

21 wird geladen ... nur wenn er einen Tag oder zwei Tage am Leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld {D. h. für sein Geld erkauft.}.

22 wird geladen ... Und wenn Männer sich zanken und stoßen eine schwangere Frau so, dass sie gebiert {W. und ihre Kinder kommen heraus.}, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewiss mit Geld gestraft werden, je nachdem der Ehemann der Frau ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Schiedsrichter {O. nach dem Ermessen der Schiedsrichter.}.

23 wird geladen ... Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben,

24 wird geladen ... Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,

25 wird geladen ... Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.

26 wird geladen ... Und wenn jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und es zerstört, so soll er ihn frei entlassen für sein Auge.

27 wird geladen ... Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen für seinen Zahn.

28 wird geladen ... Und wenn ein Ochse {Eig. ein Stück Rindvieh (so auch in den folgenden Kapiteln).} einen Mann oder eine Frau stößt, dass sie sterben {W. dass er stirbt.}, so soll der Ochse gewiss gesteinigt und sein Fleisch nicht gegessen werden; aber der Besitzer {W. Herr.} des Ochsen soll schuldlos sein.

29 wird geladen ... Wenn aber der Ochse vorher stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder eine Frau, so soll der Ochse gesteinigt und auch sein Besitzer soll getötet werden.

30 wird geladen ... Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird.

31 wird geladen ... Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Recht getan werden.

32 wird geladen ... Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer {W. er.} ihrem Herrn dreißig Sekel Silber geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

33 wird geladen ... Und wenn jemand eine Grube öffnet oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein,

34 wird geladen ... so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dessen Besitzer zahlen {W. zurückgeben.}, und das tote Tier soll ihm gehören.

35 wird geladen ... Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, dass er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös {W. sein Geld.} teilen, und auch den toten sollen sie teilen.

36 wird geladen ... Ist es aber bekannt gewesen, dass der Ochse vorher stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewiss Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

37 wird geladen ... Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh und es schlachtet oder es verkauft, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen, und vier Stück Kleinvieh für das Kleinvieh.

Querverweise zu 2. Mose 21,2 2Mo 21,2 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

2Mo 12,44 wird geladen ... der Knecht jedes Mannes aber, ein für Geld Erkaufter – wenn du ihn beschneidest, dann darf er davon essen.

3Mo 25,40 wird geladen ... wie ein Tagelöhner, wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahr soll er bei dir dienen.

3Mo 25,41 wird geladen ... Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seiner Familie zurückkehren und wieder zum Eigentum seiner Väter kommen.

3Mo 25,42 wird geladen ... Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Land Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft.

3Mo 25,43 wird geladen ... Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen und sollst dich fürchten vor deinem Gott.

2Mo 22,2 wird geladen ... wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm {D. h. dem Schläger des Diebes, o. so ist seinetwegen (d. h. des Diebes wegen).} eine Blutschuld. Er soll gewiss erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden.

3Mo 25,45 wird geladen ... Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen mögt ihr kaufen und von ihrer Familie, die bei euch ist, die sie in eurem Land gezeugt haben; und sie seien euch zum Eigentum,

1Mo 27,28 wird geladen ... Und Gott gebe dir {O. wird dir geben.} vom Tau des Himmels und von der Fettigkeit der Erde, und Fülle von Korn und Most!

5Mo 15,1 wird geladen ... Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Erlass halten.

1Mo 27,36 wird geladen ... Da sprach er: Ist es nicht, weil man ihm den Namen Jakob gegeben hat, dass er mich nun zweimal überlistet hat? Mein Erstgeburtsrecht hat er weggenommen, und siehe, nun hat er meinen Segen weggenommen! Und er sprach: Hast du für mich keinen Segen aufbewahrt?

5Mo 15,12 wird geladen ... Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft {O. dir verkauft wird (vgl. 2. Mose 21,2; 3. Mose 25,39).}, so soll er dir sechs Jahre dienen; und im siebten Jahr sollst du ihn frei von dir entlassen.

5Mo 15,13 wird geladen ... Und wenn du ihn frei von dir entlässt, so sollst du ihn nicht leer entlassen:

5Mo 15,14 wird geladen ... Du sollst ihm reichlich aufladen von deinem Kleinvieh und von deiner Tenne und von deiner Kelter; von dem, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben.

5Mo 15,15 wird geladen ... Und du sollst dich daran erinnern, dass du ein Knecht gewesen bist im Land Ägypten und dass der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir heute diese Sache.

3Mo 25,39 wird geladen ... Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn keinen Sklavendienst tun lassen;

3Mo 25,40 wird geladen ... wie ein Tagelöhner, wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahr soll er bei dir dienen.

3Mo 25,41 wird geladen ... Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seiner Familie zurückkehren und wieder zum Eigentum seiner Väter kommen.

5Mo 15,18 wird geladen ... Es soll nicht schwer sein in deinen Augen, wenn du ihn frei von dir entlässt; denn was an Wert das Doppelte des Lohnes eines Tagelöhners ausmacht, hat er dir sechs Jahre lang gedient; und der HERR, dein Gott, wird dich segnen in allem, was du tust.

3Mo 25,44 wird geladen ... Was aber deinen Knecht und deine Magd {O. deinen Sklaven und deine Sklavin.} betrifft, die du haben wirst: Von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen mögt ihr Knecht und Magd kaufen.

5Mo 31,10 wird geladen ... Und Mose gebot ihnen und sprach: Am Ende von sieben Jahren, zur Zeit {Eig. zur bestimmten Zeit.} des Erlassjahres, am Fest der Laubhütten {W. der Hütten.},

2Kön 4,1 wird geladen ... Und eine Frau von den Frauen der Söhne der Propheten schrie zu Elisa und sprach: Dein Knecht, mein Mann, ist gestorben, und du weißt ja, dass dein Knecht den HERRN fürchtete; und der Schuldherr ist gekommen, um sich meine beiden Knaben zu Knechten zu nehmen.

Jer 34,8 wird geladen ... Das Wort, das vonseiten des HERRN an Jeremia erging, nachdem der König Zedekia einen Bund mit dem ganzen Volk geschlossen hatte, das in Jerusalem war, um ihnen Freiheit auszurufen,

Jer 34,9 wird geladen ... damit jeder seinen Knecht und jeder seine Magd, den Hebräer und die Hebräerin, frei entließe, so dass niemand mehr einen Juden, seinen Bruder, zum Dienst anhielte.

Jer 34,10 wird geladen ... Und es gehorchten alle Fürsten und das ganze Volk, das den Bund eingegangen war, dass jeder seinen Knecht und jeder seine Magd frei entließe, ohne sie ferner zum Dienst anzuhalten. Und sie gehorchten und entließen sie.

Jer 34,11 wird geladen ... Aber nachher wandten sie sich um und ließen die Knechte und die Mägde wiederkommen, die sie frei entlassen hatten, und unterjochten sie zu Knechten und zu Mägden.

Jer 34,12 wird geladen ... Und das Wort des HERRN erging vonseiten des HERRN an Jeremia, indem er sprach:

Jer 34,13 wird geladen ... So spricht der HERR, der Gott Israels: Ich habe einen Bund mit euren Vätern geschlossen an dem Tag, als ich sie aus dem Land Ägypten, aus dem Haus der Knechtschaft {W. der Sklaven.}, herausführte, und habe gesprochen:

Jer 34,14 wird geladen ... Am Ende von sieben Jahren sollt ihr jeder seinen Bruder entlassen, den Hebräer, der sich dir verkauft hat; er soll dir sechs Jahre dienen, und dann sollst du ihn frei von dir entlassen. Aber eure Väter hörten nicht auf mich und neigten ihr Ohr nicht.

Jer 34,15 wird geladen ... Und ihr seid heute zwar umgekehrt und habt getan, was recht ist in meinen Augen, dass jeder seinem Nächsten Freiheit ausrief; und ihr habt einen Bund vor mir geschlossen in dem Haus, das nach meinem Namen genannt ist;

Jer 34,16 wird geladen ... aber ihr habt euch wieder umgewandt und meinen Namen entweiht und habt jeder seinen Knecht und jeder seine Magd wiederkommen lassen, die ihr nach ihrem Belieben frei entlassen hattet; und ihr habt sie unterjocht, dass sie euch zu Knechten und zu Mägden seien.

Jer 34,17 wird geladen ... Darum, so spricht der HERR: Ihr habt nicht auf mich gehört, Freiheit auszurufen, jeder seinem Bruder und jeder seinem Nächsten: Siehe, so rufe ich euch Freiheit aus, spricht der HERR, für das Schwert, für die Pest und für den Hunger und gebe euch zur Misshandlung hin allen Königreichen der Erde.

Neh 5,1 wird geladen ... Und es entstand ein großes Geschrei des Volkes und ihrer Frauen gegen ihre Brüder, die Juden.

Neh 5,2 wird geladen ... Und es gab solche, die sprachen: Unsere Söhne und unsere Töchter, wir sind viele; und wir müssen Getreide erhalten, damit wir essen und leben!

Neh 5,3 wird geladen ... Und es gab solche, die sprachen: Wir mussten unsere Felder und unsere Weinberge und unsere Häuser verpfänden, damit wir Getreide erhielten in der Hungersnot.

Neh 5,4 wird geladen ... Und es gab solche, die sprachen: Wir haben Geld geliehen auf unsere Felder und unsere Weinberge für die Steuer des Königs.

Neh 5,5 wird geladen ... Und nun, unser Fleisch ist wie das Fleisch unserer Brüder, unsere Kinder sind wie ihre Kinder; und siehe, wir müssen unsere Söhne und unsere Töchter dem Knechtsdienst unterwerfen; und manche von unseren Töchtern sind schon unterworfen, und es steht nicht in der Macht unserer Hände, sie zu lösen; unsere Felder und unsere Weinberge gehören ja anderen.

Neh 5,8 wird geladen ... und ich sprach zu ihnen: Wir haben unsere Brüder, die Juden, die den Nationen verkauft waren, soweit es uns möglich war, losgekauft; und ihr wollt etwa eure Brüder verkaufen, und sie sollen sich uns verkaufen? {O. dass sie an uns verkauft werden!} Da schwiegen sie und fanden keine Antwort.

Mt 18,25 wird geladen ... Da dieser aber nichts hatte, um zu bezahlen, befahl sein Herr, ihn und seine Frau {A.l. der Herr ... die Frau.} und die Kinder und alles, was er hatte, zu verkaufen und so zu bezahlen.

1Kor 6,20 wird geladen ... Denn ihr seid um einen Preis erkauft worden; verherrlicht nun Gott in eurem Leib.

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