Es erhob sich aber ein großes Klagegeschrei der Leute aus dem Volk und ihrer Frauen gegen ihre jüdischen Volksgenossen.
Die einen sagten: „Wir müssen unsere Söhne und Töchter verpfänden, um Getreide zu erhalten, damit wir zu essen haben und am Leben bleiben!“
Andere sagten: „Wir müssen unsere Felder, unsere Weinberge und Häuser verpfänden, um uns Getreide in der Teurung zu verschaffen!“
Wieder andere sagten: „Wir haben Geld zur Bezahlung der Steuern für den König auf unsere Felder und Weinberge borgen müssen.
Wir sind aber doch von demselben Fleisch und Blut wie unsere Volksgenossen, und unsere Kinder sind ebenso gut wie ihre Kinder; aber trotzdem müssen wir unsere Söhne und Töchter als Leibeigene (= in die Sklaverei) hingeben, und manche von unsern Töchtern sind schon leibeigen geworden, und wir können nichts dagegen tun: unsere Felder und Weinberge gehören ja anderen Leuten!“
Da geriet ich in heftigen Zorn, als ich ihre lauten Klagen und diese Reden vernahm.
Als ich dann mit mir zu Rate gegangen war, machte ich den Vornehmen und den Vorstehern Vorwürfe, indem ich zu ihnen sagte: „Wucher treibt ihr ja einer mit dem andern!“ Dann veranstaltete ich eine große Volksversammlung gegen sie
und sagte zu ihnen: „Wir haben unsere jüdischen Volksgenossen, die an die Heidenvölker verkauft waren, soweit es uns möglich war, losgekauft; ihr dagegen wollt nun gar eure eigenen Volksgenossen verkaufen, so dass sie dann wieder von uns gekauft werden müssen!“ Als sie nun schwiegen und kein Wort der Entgegnung fanden,
fuhr ich fort: „Was ihr da tut, ist unwürdig! Ihr solltet doch in der Furcht unsers Gottes wandeln, damit wir unseren heidnischen Feinden keine Veranlassung zu Lästerungen geben!
Sowohl ich als auch meine Brüder und meine Diener (oder: Leute) haben ihnen Geld und Getreide geliehen: lasst uns ihnen doch dieses Darlehen erlassen!
Gebt ihnen doch gleich heute ihre Felder und Weinberge, ihre Ölgärten und Häuser zurück und (erlasst ihnen), was ihr an Geld und Getreide, an Wein und Öl von ihnen zu fordern habt!“
Da antworteten sie: „Ja, wir wollen es zurückgeben und nichts mehr von ihnen fordern: wir wollen so tun, wie du es verlangst!“ Da rief ich die Priester herbei und ließ sie (d.h. die Gläubiger) schwören, dass sie wirklich in dieser Weise verfahren wollten.
Dazu schüttelte ich den Bausch meines Gewandes aus mit den Worten: „Ebenso möge Gott jeden, der dieses sein Versprechen nicht hält, aus seinem Hause und seinem Besitz herausschütteln, damit er ebenso ausgeschüttelt und ausgeleert (= verarmt) sei!“ Da rief die ganze Versammlung: „Ja, so sei es!“ und pries den HERRN; das Volk aber tat, wie abgemacht war.
Außerdem habe ich und meine Brüder von dem Tage an, wo (der König) mich zu ihrem Statthalter im Lande Juda bestellt hatte, d.h. vom zwanzigsten bis zum zweiunddreißigsten Jahre der Regierung des Königs Arthasastha (vgl. 1,1), also zwölf Jahre lang, keinen Anspruch auf den Unterhalt (oder: das Einkommen) des Statthalters gemacht,
während die früheren Statthalter, meine Vorgänger, dem Volke schwer zur Last gefallen waren; denn sie hatten für Speise und Wein (= Trank) täglich vierzig Schekel Silber von ihnen bezogen, und auch ihre Dienerschaft hatte über das Volk willkürlich geschaltet. Ich dagegen habe aus Gottesfurcht nicht so gehandelt.
Auch bei diesem Mauerbau habe ich mit Hand angelegt, ohne dass wir Grundbesitz erworben hatten; und auch meine ganze Dienerschaft ist dort zur Arbeit am Mauerbau versammelt gewesen.
Dazu aßen die Juden, sowohl die Vorsteher, hundertundfünfzig Mann, als auch die, welche aus den umwohnenden heidnischen Völkerschaften zu uns auf Besuch kamen, an meinem Tisch;
und was täglich zubereitet wurde, nämlich ein Rind, sechs ausgesuchte Stück Kleinvieh sowie Geflügel, das wurde auf meine Kosten zubereitet; außerdem alle zehn Tage allerlei Wein in Menge. Trotzdem habe ich den Unterhalt (oder: das Einkommen) des Statthalters nicht beansprucht, weil die Fronarbeit schon schwer genug auf diesem Volke lastete. –
Gedenke, mein Gott, mir zum Guten (oder: zum Segen) alles dessen, was ich für dieses Volk getan habe!
Querverweise zu Nehemia 5,5 Neh 5,5
Kommt, wir wollen ihn an die Ismaeliter verkaufen, aber nicht selbst Hand an ihn legen; er ist ja doch unser Bruder, unser Fleisch und Blut!“ Seine Brüder gingen auf den Vorschlag ein.
„Und dies sind die Rechtssatzungen, die du ihnen vorlegen sollst:
Wenn du einen hebräischen Knecht (= Sklaven) kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen; aber im siebten Jahre soll er unentgeltlich freigelassen werden.
Ist er allein (d.h. ohne Frau) gekommen, so soll er auch allein (d.h. ohne Frau) wieder gehen; war er aber verheiratet, so soll auch seine Frau mit ihm freigelassen werden.
Hat ihm dagegen sein Herr eine Frau gegeben und diese ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll die Frau samt ihren Kindern ihrem Herrn verbleiben, und er soll allein entlassen werden.
Erklärt aber der Knecht ausdrücklich: ‚Ich habe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder lieb, ich will nicht freigelassen werden‘,
so soll sein Herr ihn vor Gott hintreten lassen und ihn an die Tür oder an den Türpfosten stellen: dort soll sein Herr ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren, und er soll dann zeitlebens sein Knecht bleiben. –
Wenn aber jemand seine Tochter als Magd (= Sklavin) verkauft, so darf sie nicht wie die Knechte freigelassen werden.
Wenn sie ihrem Herrn, der sie für sich bestimmt hatte, missfällt, so lasse er sie loskaufen; jedoch sie an fremde Leute zu verkaufen, dazu hat er kein Recht, weil er treulos an ihr gehandelt hat.
Wenn er sie aber für seinen Sohn bestimmt, so hat er sie nach dem Recht der Töchter (= der freien Mädchen) zu behandeln.
Nimmt er sich noch eine andere, so darf er ihr doch die Fleischkost, die Kleidung und die Beiwohnung nicht verkürzen.
Will er ihr aber diese drei Verpflichtungen nicht gewähren, so soll sie umsonst, ohne Entgelt, frei ausgehen.“
Nicht wahr? Wenn du dem Hungrigen dein Brot brichst und unglückliche Obdachlose in dein Haus aufnimmst, wenn du einen Halbnackten siehst, ihn kleidest und dich deinem Volksgenossen nicht entziehst:
Wenn ferner einer deiner Volksgenossen neben dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn keine Sklavenarbeit verrichten lassen,
nein, wie ein Tagelöhner, wie ein Beisasse soll er bei dir sein: nur bis zum Halljahr soll er bei dir dienen;
dann aber soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder in den Besitz seiner Väter eintreten.
Denn meine Dienstknechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe: sie dürfen nicht wie gewöhnliche Sklaven verkauft werden.
Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten!
Hört (mich an), meine geliebten Brüder! Hat Gott nicht gerade die, welche für die Welt (= in den Augen der Welt) arm sind, dazu erwählt, reich im (oder: durch) Glauben und Erben des Reiches zu sein, das er denen verheißen hat, die ihn lieben?
Eine Frau von den Ehefrauen der Prophetenjünger flehte einst Elisa laut mit den Worten an: „Mein Mann, dein Knecht, ist gestorben, und du weißt selbst, dass dein Knecht ein gottesfürchtiger Mann gewesen ist. Nun ist der Gläubiger gekommen und will sich meine beiden Söhne zu Sklaven nehmen!“
Ihr aber habt den Armen missachtet. Sind es nicht gerade die Reichen, die euch gewalttätig behandeln, und ziehen nicht gerade sie euch vor die Gerichte?
Weil er nun diese Schuld nicht bezahlen konnte, befahl der Herr, man solle ihn samt Weib und Kindern und seinem gesamten Besitz verkaufen und so Ersatz (oder: Bezahlung) schaffen.