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Vers

1 wird geladen ... „Alle sieben Jahre sollst du einen Erlass eintreten lassen;

2 wird geladen ... und mit dem Erlass soll es folgendermaßen gehalten werden: Jeder Gläubiger soll das Handdarlehen, das er seinem Nächsten gewährt hat, erlassen; er soll seinen Nächsten und besonders seinen Volksgenossen nicht drängen; denn man hat einen Erlass zu Ehren des HERRN ausgerufen.

3 wird geladen ... Einen Nichtisraeliten magst du drängen; was du aber bei einem von deinen Volksgenossen ausstehen hast, das sollst du aus deinem Besitz fahren lassen.

4 wird geladen ... Es sollte zwar eigentlich keine Armen bei dir geben; denn der HERR wird dich in dem Lande, das er dir als Erbteil zum Besitz geben wird, reichlich segnen,

5 wird geladen ... wenn du nur den Weisungen des HERRN, deines Gottes, willig gehorchst, indem du dieses ganze Gesetz genau beobachtest, das ich dir heute gebiete.

6 wird geladen ... Denn der HERR, dein Gott, hat dir, wie er dir zugesagt hat, Segen verliehen, so dass du vielen Völkerschaften wirst leihen können, während du selbst nichts zu entleihen brauchst, und dass du über viele Völkerschaften herrschen wirst, während sie über dich nicht herrschen sollen.“

7 wird geladen ... „Wenn sich bei dir ein Armer, irgendeiner von deinen Volksgenossen, in einer deiner Ortschaften in deinem Lande befindet, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du nicht hartherzig sein und deine Hand gegenüber deinem armen Volksgenossen nicht verschließen,

8 wird geladen ... sondern sollst deine Hand für ihn weit auftun und ihm bereitwillig leihen nach Maßgabe des Bedürfnisses, soviel er nötig hat.

9 wird geladen ... Hüte dich wohl, in deinem Herzen den nichtswürdigen Gedanken aufkommen zu lassen: ‚Das siebte Jahr, das Erlassjahr, steht nahe bevor!‘, und sieh deinen armen Volksgenossen nicht mit unfreundlichem Blick an, so dass du ihm nichts gibst und eine Sünde auf dir lastet, wenn er den HERRN gegen dich anruft!

10 wird geladen ... Nein, du sollst ihm bereitwillig geben, und dein Herz soll nicht in verdrießlicher Stimmung sein, wenn du ihm gibst; denn um solcher Handlungsweise willen wird der HERR, dein Gott, dich in allem segnen, was du tust und unternimmst.

11 wird geladen ... Weil es an Armen inmitten des Landes niemals fehlen wird, darum gebe ich dir das Gebot: ‚Du sollst deine Hand für deinen dürftigen und armen Volksgenossen in deinem Lande weit auftun!‘“

12 wird geladen ... „Wenn einer deiner Volksgenossen, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft (oder: dir verkauft wird), so soll er dir sechs Jahre lang dienen, aber im siebten Jahre sollst du ihn als einen Freien von dir entlassen;

13 wird geladen ... und wenn du ihn dann freilässt, sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen,

14 wird geladen ... sondern ihn gehörig ausstatten (mit Gaben) von deinem Kleinvieh, von deiner Tenne und von deiner Kelter: von dem, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben

15 wird geladen ... und sollst bedenken, dass du selbst einst ein Knecht im Lande Ägypten gewesen bist und dass der HERR, dein Gott, dich (aus der Knechtschaft) erlöst hat; deshalb gebe ich dir heute dieses Gebot.

16 wird geladen ... Wenn er aber zu dir sagen sollte: ‚Ich möchte nicht von dir weggehen!‘ – weil er dich und die Deinen liebgewonnen hat, da er sich bei dir wohl fühlt –,

17 wird geladen ... so nimm eine Pfrieme und durchbohre ihm damit das Ohr in die Tür hinein: dann soll er für immer als Knecht in deinem Dienst bleiben; und auch mit deiner Magd sollst du es so machen.

18 wird geladen ... Du darfst keine Härte darin sehen, dass du ihn als einen Freien von dir fortlassen musst; denn er hat dir sechs Jahre lang das Doppelte des Lohnes eines Taglöhners erarbeitet, und der HERR, dein Gott, wird dich dafür segnen in allem, was du unternimmst.“

19 wird geladen ... „Jede männliche Erstgeburt, die unter deinem Rindvieh und deinem Kleinvieh zur Welt kommt, sollst du dem HERRN, deinem Gott, weihen: du darfst keines von deinen erstgeborenen Rindern zur Arbeit verwenden und die Erstgeborenen deines Kleinviehs nicht scheren:

20 wird geladen ... vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du und deine Familie es Jahr für Jahr an der Stätte verzehren, die der HERR erwählen wird.

21 wird geladen ... Wenn sich jedoch ein Gebrechen an ihm findet, so dass es lahm oder blind ist oder sonst einen hässlichen Fehler an sich hat, so sollst du es dem HERRN, deinem Gott, nicht schlachten (oder: opfern).

22 wird geladen ... In deinen Wohnorten magst du es verzehren, der Unreine und der Reine ohne Unterschied, wie das Fleisch der Gazelle und des Hirsches (vgl. 12,16).

23 wird geladen ... Nur sein Blut darfst du nicht genießen: auf die Erde musst du es wie Wasser schütten (oder: fließen lassen).“

Querverweise zu 5. Mose 15,13 5Mo 15,13 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

1Mo 31,42 wird geladen ... Wenn nicht der Gott meines Vaters (= Großvaters), der Gott Abrahams, den auch Isaak verehrt, auf meiner Seite gestanden hätte, ja, dann hättest du mich jetzt mit leeren Händen ziehen lassen! Aber Gott hat mein Elend und die mühselige Arbeit meiner Hände gesehen und gestern nacht sein Urteil abgegeben!“

2Mo 3,21 wird geladen ... Auch will ich dieses Volk bei den Ägyptern Gunst finden lassen, so dass ihr bei eurem Auszug nicht mit leeren Händen ausziehen sollt,

3Mo 25,42 wird geladen ... Denn meine Dienstknechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe: sie dürfen nicht wie gewöhnliche Sklaven verkauft werden.

3Mo 25,43 wird geladen ... Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten!

3Mo 25,44 wird geladen ... Was aber deine leibeigenen Knechte und Mägde betrifft, die du besitzen wirst (oder: darfst), so mögt ihr euch solche Knechte und Mägde von den Heidenvölkern kaufen, die rings um euch her wohnen.

Spr 3,27 wird geladen ... Versage keinem Bedürftigen eine Wohltat, wenn es in deiner Macht steht, sie zu erweisen.

Spr 3,28 wird geladen ... Sage nicht zu deinem Nächsten (= Volksgenossen): „Geh (jetzt) und komm mal wieder!“ und „Morgen will ich es dir geben“, während du es doch schon jetzt tun kannst. –

Jer 22,13 wird geladen ... Wehe dem, der sein Haus mit Ungerechtigkeit baut und seine Obergemächer mit Unrecht! Der seinen Nächsten ohne Entgelt arbeiten lässt und ihm seinen Lohn vorenthält!

Mal 3,5 wird geladen ... „Da will ich mich bei euch einstellen zum Gericht und werde unverzüglich als Zeuge (oder: Kläger) auftreten gegen die Zauberer und gegen die Ehebrecher, gegen die Meineidigen und gegen alle, die den Tagelöhnern (ihren Lohn vorenthalten), Witwen und Waisen bedrücken und das Recht der Fremdlinge beugen, ohne mich zu fürchten!“ – so spricht der HERR der Heerscharen.

Kol 4,1 wird geladen ... Ihr Herren, gewährt euren Knechten (= Sklaven) das, was recht und billig ist; ihr wisst ja, dass auch ihr einen Herrn im Himmel habt.

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