Altes Testament

Neues Testament

Kapitel

Vers

1 wird geladen ... „Und dies sind die Rechtssatzungen, die du ihnen vorlegen sollst:

2 wird geladen ... Wenn du einen hebräischen Knecht (= Sklaven) kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen; aber im siebten Jahre soll er unentgeltlich freigelassen werden.

3 wird geladen ... Ist er allein (d.h. ohne Frau) gekommen, so soll er auch allein (d.h. ohne Frau) wieder gehen; war er aber verheiratet, so soll auch seine Frau mit ihm freigelassen werden.

4 wird geladen ... Hat ihm dagegen sein Herr eine Frau gegeben und diese ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll die Frau samt ihren Kindern ihrem Herrn verbleiben, und er soll allein entlassen werden.

5 wird geladen ... Erklärt aber der Knecht ausdrücklich: ‚Ich habe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder lieb, ich will nicht freigelassen werden‘,

6 wird geladen ... so soll sein Herr ihn vor Gott hintreten lassen und ihn an die Tür oder an den Türpfosten stellen: dort soll sein Herr ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren, und er soll dann zeitlebens sein Knecht bleiben. –

7 wird geladen ... Wenn aber jemand seine Tochter als Magd (= Sklavin) verkauft, so darf sie nicht wie die Knechte freigelassen werden.

8 wird geladen ... Wenn sie ihrem Herrn, der sie für sich bestimmt hatte, missfällt, so lasse er sie loskaufen; jedoch sie an fremde Leute zu verkaufen, dazu hat er kein Recht, weil er treulos an ihr gehandelt hat.

9 wird geladen ... Wenn er sie aber für seinen Sohn bestimmt, so hat er sie nach dem Recht der Töchter (= der freien Mädchen) zu behandeln.

10 wird geladen ... Nimmt er sich noch eine andere, so darf er ihr doch die Fleischkost, die Kleidung und die Beiwohnung nicht verkürzen.

11 wird geladen ... Will er ihr aber diese drei Verpflichtungen nicht gewähren, so soll sie umsonst, ohne Entgelt, frei ausgehen.“

12 wird geladen ... „Wer einen andern so schlägt, dass er stirbt, soll mit dem Tode bestraft werden.

13 wird geladen ... Hat er es aber nicht vorsätzlich getan, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir eine Stätte bestimmen, wohin er fliehen soll.

14 wird geladen ... Wenn sich aber jemand gegen einen andern so weit vergisst, dass er ihn hinterlistig ums Leben bringt, so sollst du ihn sogar von meinem Altar wegholen, damit er stirbt! –

15 wird geladen ... Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll mit dem Tode bestraft werden!

16 wird geladen ... Wer einen Menschen raubt, sei es, dass er ihn verkauft hat oder dass der Betreffende noch in seiner Gewalt gefunden wird, soll mit dem Tode bestraft werden.“

17 wird geladen ... Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll mit dem Tode bestraft werden! –

18 wird geladen ... „Wenn Männer in Streit geraten und einer den andern mit einem Stein oder mit der Faust so schlägt, dass er zwar nicht stirbt, aber doch bettlägerig wird,

19 wird geladen ... so soll, wenn er wieder aufkommt und draußen an seiner Krücke umhergehen kann, der andere, der ihn geschlagen hat, straflos bleiben; nur soll er ihm den Schaden ersetzen, der ihm aus der Arbeitsunfähigkeit erwachsen ist, und für die Heilkosten aufkommen!

20 wird geladen ... Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stock so schlägt, dass sie ihm unter der Hand sterben, so muss das bestraft werden;

21 wird geladen ... wenn jedoch der Betreffende noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, so soll keine Bestrafung stattfinden, denn es handelt sich um sein eigenes Geld. –

22 wird geladen ... Wenn Männer in Streit geraten und dabei eine schwangere Frau so stoßen, dass eine Frühgeburt eintritt, ihr sonst aber kein Schaden entsteht, so soll der Schuldige diejenige Geldbuße zahlen, die der Ehemann der Frau ihm auferlegt, und zwar (oder: jedoch) nach Anhörung von Schiedsrichtern. –

23 wird geladen ... Wenn aber ein bleibender Leibesschaden entsteht, so sollst du geben (oder: so gilt): Leben um Leben,

24 wird geladen ... Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,

25 wird geladen ... Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme! –

26 wird geladen ... Schlägt jemand seinen Knecht oder seine Magd so ins Auge, dass er es zugrunde richtet, so soll er sie zur Entschädigung für ihr Auge freilassen!

27 wird geladen ... Und schlägt er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn aus, so soll er sie zur Entschädigung für ihren Zahn freilassen!“

28 wird geladen ... „Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau so stößt, dass der Tod eintritt, so soll das Rind gesteinigt, sein Fleisch aber nicht gegessen werden; der Eigentümer des Rindes jedoch bleibt straflos.

29 wird geladen ... Wenn aber das Rind schon früher stößig war und sein Eigentümer trotz erfolgter Verwarnung es nicht gehörig gehütet hatte, so soll das Rind, wenn es einen Mann oder eine Frau tötet, gesteinigt und auch sein Eigentümer mit dem Tode bestraft werden.

30 wird geladen ... Wenn ihm nur eine Geldbuße auferlegt wird, so soll er als Lösegeld für sein Leben so viel bezahlen, als ihm auferlegt wird.

31 wird geladen ... Wenn das Rind einen Knaben oder ein Mädchen stößt, so soll mit ihm nach derselben Rechtsbestimmung verfahren werden.

32 wird geladen ... Stößt das Rind aber einen Knecht oder eine Magd, so soll sein Eigentümer ihrem Herrn dreißig Schekel Silber bezahlen; das Rind aber soll gesteinigt werden.“

33 wird geladen ... „Lässt jemand eine Grube offen stehen, oder gräbt jemand eine Grube aus und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Rind oder ein Esel hinein,

34 wird geladen ... so soll der Eigentümer der Grube Ersatz leisten: mit Geld soll er den Eigentümer des Tieres entschädigen; das tote Tier aber gehört dann ihm. –

35 wird geladen ... Wenn jemandes Rind das Rind eines andern so stößt, dass es stirbt, so sollen sie das lebende Rind verkaufen und sich in den dadurch gewonnenen Erlös teilen, und auch das tote Tier sollen sie unter sich teilen.

36 wird geladen ... War es jedoch bekannt, dass das Rind schon vorher stößig war, und hatte sein Eigentümer trotzdem es nicht gehörig gehütet, so soll er unweigerlich ein Rind für das Rind als Ersatz geben, das tote Tier aber soll ihm gehören.

Querverweise zu 2. Mose 21,8 2Mo 21,8 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

1Mo 28,8 wird geladen ... da merkte Esau, dass die Töchter der Kanaanäer seinem Vater missfielen.

5Mo 20,7 wird geladen ... Ist ferner jemand da, der sich mit einem Weibe verlobt, sie aber noch nicht geheiratet hat? Der trete ab und kehre zu seinem Hause heim, sonst könnte er im Kriege umkommen und ein anderer die Braut heimführen.‘

2Mo 8,29 wird geladen ... Mose antwortete: „Sobald ich dich jetzt verlassen habe, will ich beim HERRN Fürbitte einlegen, dass die Hundsfliegen morgen vom Pharao, von seinen Dienern und seinem Volk verschwinden; nur möge dann der Pharao uns nicht abermals täuschen, indem er das Volk doch nicht ziehen lässt, damit es dem HERRN opfern kann!“

Ri 14,3 wird geladen ... Da erwiderten ihm seine Eltern: „Gibt’s denn unter den Töchtern deiner Stammesgenossen und in unserem ganzen Volke kein Weib mehr, dass du hingehen musst, um dir eine Frau von den heidnischen Philistern zu holen?“ Doch Simson erwiderte seinem Vater: „Diese nimm mir zur Frau! Denn gerade sie gefällt mir.“

5Mo 21,11 wird geladen ... und du unter den Gefangenen ein Weib von schöner Gestalt siehst und sie liebgewinnst, so dass du sie zur Frau nehmen möchtest,

5Mo 21,12 wird geladen ... so sollst du sie in dein Haus hineinführen; sie schere sich dann das Haupt, beschneide ihre Nägel,

5Mo 21,13 wird geladen ... lege die Kleidung ab, die sie als Gefangene getragen hat, bleibe in deinem Hause und betrauere ihre Eltern einen Monat lang; danach darfst du zu ihr eingehen und die Ehe mit ihr vollziehen, und sie darf als deine Frau gelten.

5Mo 21,14 wird geladen ... Wenn du dich aber nicht mehr zu ihr hingezogen fühlst, so hast du sie gehen zu lassen, wohin es ihr beliebt; aber für Geld darfst du sie keinesfalls verkaufen, darfst sie auch nicht gewalttätig (als Sklavin) behandeln, weil du ehelich mit ihr gelebt hast.“

Ri 9,19 wird geladen ... wenn ihr also heute treu und ehrenhaft an Jerubbaal und seinem Hause gehandelt habt, so wünsche ich euch, Freude an Abimelech zu erleben, und auch er möge euer froh werden!

1Sam 8,6 wird geladen ... Samuel war zwar unzufrieden damit, dass sie von ihm die Einsetzung eines Königs verlangten, der über sie herrschen sollte; doch als er zum HERRN betete,

Hiob 6,15 wird geladen ... Meine Freunde aber haben sich treulos bewiesen wie ein Wildbach, wie die Rinnsale von Wildbächen, die (in der Regenzeit) überströmen,

1Sam 18,8 wird geladen ... Da geriet Saul in heftigen Zorn, weil dieses Lied ihm durchaus missfiel, und er sagte: „Dem David weisen sie zehntausend zu, mir aber nur tausend; nun fehlt ihm nur noch das Königtum!“

Mal 2,11 wird geladen ... Treubruch hat Juda begangen, und Greuel sind in Israel und in Jerusalem verübt worden; denn Juda hat das Heiligtum des HERRN, das er lieb hat, entweiht, indem es Ehen mit den Töchtern (= Verehrerinnen) eines fremden Gottes geschlossen hat.

Mal 2,12 wird geladen ... Ausrotten möge der HERR einem Manne, der solches tut (oder: getan hat), jeden Zeugen (oder: Bürgen) und Verteidiger aus den Zelten Jakobs sowie jeden, der dem HERRN der Heerscharen Opfergaben darbringt!

Mal 2,13 wird geladen ... Und zweitens tut ihr auch dieses: Ihr bedeckt den Altar des HERRN mit Tränen, mit Weinen und Seufzen, so dass er nicht mehr gnädig auf ein Opfer hinblickt und keine Gabe mit Wohlgefallen aus eurer Hand mehr annehmen mag.

Mal 2,14 wird geladen ... Da fragt ihr: ‚Warum das?‘ Nun darum, weil der HERR Zeuge gewesen ist (bei dem Bunde) zwischen dir und dem Weibe deiner Jugend, dem du die Treue gebrochen hast, obschon sie deine Lebensgefährtin und durch feierlichen Bundesschluss deine Gattin (oder: ein Weib deines Glaubens) war.

Mal 2,15 wird geladen ... Darum hat kein einziger so gehandelt, der noch einen Rest des rechten (oder: wahrhaft sittlichen) Geistes besaß. Denn was verlangt der Eine? Gottessamen! So seid denn auf der Hut um eures Geistes willen, und handle du nicht treulos am Weibe deiner Jugend!

Lorem Ipsum Dolor sit.