Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen:
Wenn du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst.
Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen.
Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen.
Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden,
so bringe ihn sein Herr vor die „Götter“ {bedeutet: Richter} und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriemen durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig.
Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte.
Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat.
Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun.
Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen.
Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.
Wer einen Menschen schlägt, dass er stirbt, der soll des Todes sterben.
Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll.
Wo aber jemand an seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, dass man ihn töte.
Wer Vater oder Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
Wer einen Menschen stiehlt, es sei, dass er ihn verkauft oder dass man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben.
Wer Vater oder Mutter flucht, der soll des Todes sterben.
Wenn Männer miteinander hadern und einer schlägt den anderen mit einem Stein oder mit einer Faust, dass er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
kommt er auf, dass er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur dass er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe.
Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, dass sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld.
Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, dass ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll’s geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele,
Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,
Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule.
Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.
Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, dass sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist’s angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben.
Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt.
Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt.
Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.
Wenn jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein,
so soll’s der Herr der Grube mit Geld dem anderen wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein.
Wenn jemandes Ochse eines anderen Ochsen stößt, dass er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.
Ist’s aber kund gewesen, dass der Ochse zuvor stößig gewesen ist, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den anderen vergelten und das Aas haben.
Querverweise zu 2. Mose 21,13 2Mo 21,13
sollt ihr Städte auswählen, dass sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut.
5 Da sprachen die Männer Davids zu ihm: Siehe, das ist der Tag, davon der HErr dir gesagt hat: „Siehe, ich will deinen Feind in deine Hände geben, dass du mit ihm tust, was dir gefällt.“ Und David stand auf und schnitt leise einen Zipfel vom Rock Sauls.
sollt ihr Städte auswählen, dass sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut.
Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
11 Siehe, heutigestages sehen deine Augen, dass dich der HErr heute hat in meine Hände gegeben in der Höhle, und es ward gesagt, dass ich dich sollte erwürgen. Aber es ward dein verschont; denn ich sprach: Ich will meine Hand nicht an meinen Herrn legen; denn er ist der Gesalbte des HErrn.
Da sonderte Mose drei Städte aus jenseits des Jordans, gegen der Sonne Aufgang,
dass dahin flöhe, wer seinen Nächsten totschlägt unversehens und ihm zuvor nicht Feind gewesen ist; der soll in der Städte eine fliehen, dass er lebendig bleibe:
Bezer in der Wüste im ebnen Lande unter den Rubenitern und Ramoth in Gilead unter den Gaditern und Golan in Basan unter den Manassitern.
Und also soll’s sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, dass er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Hass auf ihn gehabt,
sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, dass er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, dass er lebendig bleibe,
auf dass nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, wenn er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Hass zuvor wider ihn getragen hat.
19 und du hast mir heute angezeigt, wie du Gutes an mir getan hast, dass mich der HErr hatte in deine Hände beschlossen und du mich doch nicht erwürgt hast.
Wenn der HErr, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HErr, dein Gott, geben wird, dass du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnest,
sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HErr, dein Gott, geben wird einzunehmen.
Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HErr, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, dass dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat.
Wenn aber jemand Hass trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
Der König sprach: Ihr Kinder der Zeruja, was habe ich mit euch zu schaffen? Lasst ihn fluchen; denn der HErr hat’s ihn geheißen: Fluche David! Wer kann nun sagen: Warum tust du also?
(so du anders alle diese Gebote halten wirst, dass du darnach tust, die ich dir heute gebiete, dass du den HErrn, deinen Gott, liebest und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien,
Die frommen Leute sind weg in diesem Lande, und die Gerechten sind nicht mehr unter den Leuten. Sie lauern alle auf Blut; ein jeglicher jagt den anderen, dass er ihn verderbe,
wiewohl er’s nicht so meint und sein Herz nicht so denkt; sondern sein Herz steht, zu vertilgen und auszurotten nicht wenig Völker.
Sage den Kindern Israel: Gebt unter euch Freistädte, davon ich durch Mose euch gesagt habe,
dahin fliehen möge ein Totschläger, der eine Seele unversehens und unwissend schlägt, dass sie unter euch frei seien von dem Bluträcher.
Und der da flieht zu der Städte einer, soll stehen draußen vor der Stadt Tor und vor den Ältesten der Stadt seine Sache ansagen; so sollen sie ihn zu sich in die Stadt nehmen und ihm Raum geben, dass er bei ihnen wohne.
Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, sollen sie den Totschläger nicht in seine Hände übergeben, weil er unwissend seinen Nächsten geschlagen hat und ist ihm zuvor nicht feind gewesen.
So soll er in der Stadt wohnen, bis dass er stehe vor der Gemeinde vor Gericht und bis dass der Hohepriester sterbe, der zur selben Zeit sein wird. Alsdann soll der Totschläger wiederkommen in seine Stadt und in sein Haus, zur Stadt, davon er geflohen ist.
Da heiligten sie Kedes in Galiläa, auf dem Gebirge Naphthali, und Sichem auf dem Gebirge Ephraim und Kirjath-Arba, das ist Hebron, auf dem Gebirge Juda;
und jenseits des Jordans, da Jericho liegt, gegen Aufgang, gaben sie Bezer in der Wüste auf der Ebene aus dem Stamm Ruben und Ramoth in Gilead aus dem Stamm Gad und Golan in Basan aus dem Stamm Manasse.
Das waren die Städte, bestimmt allen Kindern Israel und den Fremdlingen, die unter ihnen wohnten, dass dahin fliehe, wer eine Seele unversehens schlägt, dass er nicht sterbe durch den Bluträcher, bis dass er vor der Gemeinde gestanden sei.