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Kapitel

Vers

1 wird geladen ... Und der HErr redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach:

2 wird geladen ... Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HErrn feiern,

3 wird geladen ... dass du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammlest die Früchte ein;

4 wird geladen ... aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HErrn feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst.

5 wird geladen ... Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.

6 wird geladen ... Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisass, dein Fremdling bei dir,

7 wird geladen ... dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein.

8 wird geladen ... Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, dass sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.

9 wird geladen ... Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung.

10 wird geladen ... Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen;

11 wird geladen ... denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, – auch was von selber wächst, nicht ernten, – auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen;

12 wird geladen ... denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt.

13 wird geladen ... Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.

14 wird geladen ... Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen,

15 wird geladen ... sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir’s verkaufen.

16 wird geladen ... Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der Wenige der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir’s, nach dem es tragen mag, verkaufen.

17 wird geladen ... So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HErr, euer Gott.

18 wird geladen ... Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, dass ihr darnach tut, auf dass ihr im Lande sicher wohnen möget.

19 wird geladen ... Denn das Land soll euch seine Früchte geben, dass ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnet.

20 wird geladen ... Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein:

21 wird geladen ... da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, dass er soll dreier Jahr Getreide machen,

22 wird geladen ... dass ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, dass ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt.

23 wird geladen ... Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir.

24 wird geladen ... Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

25 wird geladen ... Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, dass er’s löse, so soll er’s lösen, was sein Bruder verkauft hat.

26 wird geladen ... Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, dass er’s löse,

27 wird geladen ... so soll er rechnen von dem Jahr, da er’s verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen.

28 wird geladen ... Kann aber seine Hand nicht so viel finden, dass er’s ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers sein bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen.

29 wird geladen ... Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.

30 wird geladen ... Wo er’s aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll’s der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr.

31 wird geladen ... Ist’s aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden.

32 wird geladen ... Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden.

33 wird geladen ... Wer etwas von den Leviten löst, der soll’s verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel.

34 wird geladen ... Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

35 wird geladen ... Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, dass er lebe neben dir,

36 wird geladen ... und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf dass dein Bruder neben dir leben könne.

37 wird geladen ... Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun.

38 wird geladen ... Denn ich bin der HErr, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, dass ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

39 wird geladen ... Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen;

40 wird geladen ... sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen.

41 wird geladen ... Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe.

42 wird geladen ... Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen.

43 wird geladen ... Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott.

44 wird geladen ... Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,

45 wird geladen ... und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Lande zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben

46 wird geladen ... und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den anderen herrschen mit Strenge.

47 wird geladen ... Wenn irgendein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,

48 wird geladen ... so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen,

49 wird geladen ... oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen.

50 wird geladen ... Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen.

51 wird geladen ... Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde, darum er gekauft ist.

52 wird geladen ... Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung.

53 wird geladen ... Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen.

54 wird geladen ... Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm.

55 wird geladen ... Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HErr, euer Gott.

Querverweise zu 3. Mose 25,43 3Mo 25,43 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

3Mo 25,46 wird geladen ... und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den anderen herrschen mit Strenge.

3Mo 25,17 wird geladen ... So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HErr, euer Gott.

3Mo 25,53 wird geladen ... Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen.

2Mo 1,17 wird geladen ... Aber die Wehmütter fürchteten Gott und taten nicht, wie der König von Ägypten ihnen gesagt hatte, sondern ließen die Kinder leben.

2Mo 1,13 wird geladen ... Und die Ägypter zwangen die Kinder Israel zum Dienst mit Unbarmherzigkeit

2Mo 1,21 wird geladen ... Und weil die Wehmütter Gott fürchteten, baute er ihnen Häuser.

2Mo 1,14 wird geladen ... und machten ihnen ihr Leben sauer mit schwerer Arbeit in Ton und Ziegeln und mit allerlei Frönen {bedeutet: Frondiensten} auf dem Felde und mit allerlei Arbeit, die sie ihnen auflegten mit Unbarmherzigkeit.

5Mo 25,18 wird geladen ... wie sie dich angriffen auf dem Wege und schlugen die letzten deines Heeres, alle die Schwachen, die dir hinten nachzogen, da du müde und matt warst, und fürchteten Gott nicht.

2Mo 2,23 wird geladen ... Lange Zeit aber darnach starb der König in Ägypten. Und die Kinder Israel seufzten über ihre Arbeit und schrien, und ihr Schreien über ihre Arbeit kam vor Gott.

Mal 3,5 wird geladen ... Und ich will zu euch kommen und euch strafen und will ein schneller Zeuge sein wider die Zauberer, Ehebrecher und Meineidigen und wider die, die Gewalt und Unrecht tun den Tagelöhnern, Witwen und Waisen und den Fremdling drücken und mich nicht fürchten, spricht der HErr Zebaoth.

2Mo 3,7 wird geladen ... Und der HErr sprach: Ich habe gesehen das Elend meines Volks in Ägypten und habe ihr Geschrei gehört über die, die sie drängen; ich habe ihr Leid erkannt

2Mo 3,9 wird geladen ... Weil denn nun das Geschrei der Kinder Israel vor mich gekommen ist, und ich auch dazu ihre Angst gesehen habe, wie die Ägypter sie ängsten,

2Mo 5,14 wird geladen ... Und die Amtleute der Kinder Israel, welche die Vögte Pharaos über sie gesetzt hatten, wurden geschlagen, und ward zu ihnen gesagt: Warum habt ihr weder heute noch gestern euer gesetztes Tagewerk getan wie bisher?

Jes 47,6 wird geladen ... Denn da ich über mein Volk zornig war und entweihte mein Erbe, übergab ich sie in deine Hand; aber du bewiesest ihnen keine Barmherzigkeit, auch über die Alten machtest du ein Joch allzu schwer,

Jes 58,3 wird geladen ... „Warum fasten wir, und du siehst es nicht an? Warum tun wir unserem Leibe wehe, und du willst’s nicht wissen?“ Siehe, wenn ihr fastet, so übet ihr doch euren Willen und treibet alle eure Arbeiter.

Eph 6,9 wird geladen ... Und ihr Herren, tut auch dasselbe gegen sie und lasset das Drohen; wisset, dass auch euer Herr im Himmel ist und ist bei ihm kein Ansehen der Person.

Kol 4,1 wird geladen ... Ihr Herren, was recht und billig ist, das beweiset den Knechten, und wisset, dass ihr auch einen Herrn im Himmel habt.

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