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Vers

1 wird geladen ... „Wenn der HERR, dein Gott, die Völkerschaften ausrottet, deren Land der HERR, dein Gott, dir geben will, und du nach ihrer Vertreibung in ihren Städten und Häusern wohnst,

2 wird geladen ... so sollst du dir in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Besitz gibt, drei Städte aussondern.

3 wird geladen ... Du sollst dir die Wege dahin in guten Stand setzen und das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zu eigen geben wird, in drei Teile (oder: Bezirke) zerlegen; und das soll dazu dienen, dass jeder Totschläger sich dorthin flüchten kann.

4 wird geladen ... Es soll aber für den Totschläger, der sich dorthin flüchten darf, um am Leben zu bleiben, folgende Bestimmung gelten: Wer einen andern unvorsätzlich erschlägt, ohne ihm von früher her feind gewesen zu sein –

5 wird geladen ... wenn z.B. jemand mit einem andern in den Wald geht, um Holz zu fällen, und seine Hand holt mit der Axt aus, um einen Baum umzuhauen, und das Eisen fliegt vom Stiel ab und trifft den andern so, dass er stirbt –: ein solcher soll in eine dieser Städte fliehen, um sein Leben zu retten,

6 wird geladen ... damit nicht der Bluträcher, wenn er in leidenschaftliche Erregung geraten ist, dem Totschläger nacheilt und ihn wegen der Länge des Weges einholt und totschlägt, wiewohl er des Todes nicht schuldig ist, weil er (dem andern) ja von früher her nicht feind gewesen war.

7 wird geladen ... Darum gebiete ich dir so: Du sollst dir drei Städte aussondern.

8 wird geladen ... Wenn aber der HERR, dein Gott, dein Gebiet erweitert, wie er deinen Vätern zugeschworen hat, und dir nach seiner deinen Vätern gegebenen Verheißung das ganze Land zu eigen gegeben hat

9 wird geladen ... - sofern du nämlich auf die Beobachtung aller dieser Gebote, die ich dir heute zur Pflicht mache, bedacht bist, indem du den HERRN, deinen Gott, liebst und allezeit auf seinen Wegen wandelst –, so sollst du dir zu diesen drei Städten noch drei andere hinzufügen,

10 wird geladen ... damit in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu eigen geben wird, kein unschuldiges Blut vergossen wird und dadurch Blutschuld auf dich kommt. –

11 wird geladen ... Wenn dagegen jemand einem andern feind ist und ihm auflauert, ihn überfällt und niederschlägt, so dass er stirbt, und er dann in eine dieser Städte flieht,

12 wird geladen ... so sollen die Ältesten der Stadt, zu der er gehört, hinsenden und ihn von dort holen lassen und ihn dem Bluträcher ausliefern, damit er den Tod erleidet.

13 wird geladen ... Du darfst keinen Blick des Mitleids für ihn haben, sondern sollst unschuldig vergossenes Blut aus Israel hinwegschaffen: dann wird es dir gut ergehen.“

14 wird geladen ... „Du sollst nicht die Grenze deines Nachbars, welche die Vorfahren gezogen (oder: abgesteckt) haben, in deinem Erbbesitz verrücken, den du in dem Lande erhalten wirst, das der HERR, dein Gott, dir zum Eigentum geben will. –

15 wird geladen ... Es darf nicht ein einzelner Zeuge gegen jemand auftreten, wenn es sich um irgendein Verbrechen oder irgendeine Verschuldung, um irgendein Vergehen handelt, das jemand begehen kann; erst aufgrund der Aussage von zwei oder von drei Zeugen soll eine Sache endgültig entschieden werden. –

16 wird geladen ... Wenn ein gewissenloser Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung des Gesetzes zu beschuldigen,

17 wird geladen ... so sollen die beiden Männer, die den Rechtsstreit miteinander haben, vor den HERRN, vor die derzeitigen Priester und die Richter treten.

18 wird geladen ... Dann sollen die Richter die Sache gründlich untersuchen, und wenn es sich herausstellt, dass der Zeuge ein lügnerischer Zeuge ist, dass er die Unwahrheit gegen seinen Volksgenossen ausgesagt hat,

19 wird geladen ... so sollt ihr dieselbe Strafe über ihn verhängen, die er über seinen Volksgenossen zu bringen gedachte: so sollst du das Böse aus deiner Mitte beseitigen.

20 wird geladen ... Die Übrigen aber sollen es erfahren, damit sie in Furcht geraten und hinfort eine derartige Schlechtigkeit in deiner Mitte nicht wieder verüben.

21 wird geladen ... Und du sollst keinen Blick des Mitleids (für den Betreffenden) haben: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!“

Querverweise zu 5. Mose 19,6 5Mo 19,6 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

4Mo 35,12 wird geladen ... Diese Städte sollen euch nämlich als Zufluchtsorte vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht getötet wird, ehe er vor der Gemeinde gestanden hat, um abgeurteilt zu werden.

5Mo 21,22 wird geladen ... „Wenn jemand ein todeswürdiges Verbrechen begangen hat und man ihn nach seiner Tötung (oder: Hinrichtung) an einen Baum hängt,

Jos 20,5 wird geladen ... Wenn dann der Bluträcher ihn verfolgt, so dürfen sie ihm den Totschläger nicht ausliefern, weil er den andern unvorsätzlich getötet hat, ohne ihm schon früher feind gewesen zu sein.

Jer 26,15 wird geladen ... Nur das sollt ihr bestimmt wissen: Wenn ihr mich tötet, werdet ihr unschuldiges Blut über euch, über diese Stadt und ihre Bewohner bringen; denn der HERR hat mich wahrhaftig zu euch gesandt, damit ich alle diese Worte laut an euch richte.“

2Sam 14,7 wird geladen ... Und jetzt hat sich die ganze Verwandtschaft gegen deine Magd erhoben und sagt: ‚Gib den Brudermörder heraus, damit wir ihn umbringen für das Leben seines Bruders, den er erschlagen hat, und damit wir auch den Erben ausrotten!‘ So wollen sie also die letzte Kohle, die mir noch geblieben ist, auslöschen, um meinem Manne weder Namen noch Nachkommen auf dem Erdboden zu lassen!“

Jer 26,16 wird geladen ... Da sagten die Fürsten (oder: Oberen) und das gesamte Volk zu den Priestern und den Propheten: „Dieser Mann ist des Todes nicht schuldig, denn er hat im Auftrage des HERRN, unsers Gottes, zu uns geredet.“

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