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Kapitel

Vers

1 wird geladen ... Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

2 wird geladen ... Wenn du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.

3 wird geladen ... Wenn er allein {W. mit seinem Leib (d. h. unverheiratet).} gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er der Ehemann einer Frau war, soll seine Frau mit ihm ausgehen.

4 wird geladen ... Wenn sein Herr ihm eine Frau gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen die Frau und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen.

5 wird geladen ... Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen,

6 wird geladen ... so soll sein Herr ihn vor die Richter {Hebr. Elohim: Gott, o. Götter (vgl. Psalm 82,1.6; Johannes 10,34.35).} bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einem Pfriem durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.

7 wird geladen ... Und wenn jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen.

8 wird geladen ... Wenn sie ihrem Herrn missfällt, der sie für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen; er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat.

9 wird geladen ... Und wenn er sie für seinen Sohn bestimmt, soll er ihr tun nach dem Recht der Töchter.

10 wird geladen ... Wenn er sich {A.ü. ihm.} eine andere nimmt, soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihr eheliches Recht nicht vermindern.

11 wird geladen ... Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

12 wird geladen ... Wer einen Menschen schlägt, dass er stirbt, soll gewiss getötet werden;

13 wird geladen ... hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.

14 wird geladen ... Und wenn jemand gegen seinen Nächsten vermessen handelt, dass er ihn umbringt mit Hinterlist – von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, dass er sterbe.

15 wird geladen ... Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewiss getötet werden.

16 wird geladen ... Und wer einen Menschen raubt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewiss getötet werden.

17 wird geladen ... Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewiss getötet werden.

18 wird geladen ... Und wenn Männer streiten, und einer schlägt den anderen mit einem Stein oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig –

19 wird geladen ... wenn er aufsteht und draußen an seinem Stab umhergeht, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis {Eig. sein Stillsitzen.} erstatten und ihn völlig heilen lassen.

20 wird geladen ... Und wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stock schlägt, dass er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewiss gerächt werden;

21 wird geladen ... nur wenn er einen Tag oder zwei Tage am Leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld {D. h. für sein Geld erkauft.}.

22 wird geladen ... Und wenn Männer sich zanken und stoßen eine schwangere Frau so, dass sie gebiert {W. und ihre Kinder kommen heraus.}, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewiss mit Geld gestraft werden, je nachdem der Ehemann der Frau ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Schiedsrichter {O. nach dem Ermessen der Schiedsrichter.}.

23 wird geladen ... Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben,

24 wird geladen ... Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,

25 wird geladen ... Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.

26 wird geladen ... Und wenn jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und es zerstört, so soll er ihn frei entlassen für sein Auge.

27 wird geladen ... Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen für seinen Zahn.

28 wird geladen ... Und wenn ein Ochse {Eig. ein Stück Rindvieh (so auch in den folgenden Kapiteln).} einen Mann oder eine Frau stößt, dass sie sterben {W. dass er stirbt.}, so soll der Ochse gewiss gesteinigt und sein Fleisch nicht gegessen werden; aber der Besitzer {W. Herr.} des Ochsen soll schuldlos sein.

29 wird geladen ... Wenn aber der Ochse vorher stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder eine Frau, so soll der Ochse gesteinigt und auch sein Besitzer soll getötet werden.

30 wird geladen ... Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird.

31 wird geladen ... Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Recht getan werden.

32 wird geladen ... Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer {W. er.} ihrem Herrn dreißig Sekel Silber geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

33 wird geladen ... Und wenn jemand eine Grube öffnet oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein,

34 wird geladen ... so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dessen Besitzer zahlen {W. zurückgeben.}, und das tote Tier soll ihm gehören.

35 wird geladen ... Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, dass er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös {W. sein Geld.} teilen, und auch den toten sollen sie teilen.

36 wird geladen ... Ist es aber bekannt gewesen, dass der Ochse vorher stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewiss Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

37 wird geladen ... Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh und es schlachtet oder es verkauft, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen, und vier Stück Kleinvieh für das Kleinvieh.

Querverweise zu 2. Mose 21,13 2Mo 21,13 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

4Mo 35,11 wird geladen ... so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtsstädte sollen sie für euch sein, dass ein Totschläger dahin fliehe, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat.

1Sam 24,5 wird geladen ... Da sprachen die Männer Davids zu ihm: Siehe, das ist der Tag, von dem der HERR zu dir gesagt hat: Siehe, ich werde deinen Feind in deine Hand geben, und tu ihm, wie es gut ist in deinen Augen. Und David stand auf und schnitt heimlich einen Zipfel vom Oberkleid Sauls ab.

4Mo 35,11 wird geladen ... so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtsstädte sollen sie für euch sein, dass ein Totschläger dahin fliehe, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat.

4Mo 35,22 wird geladen ... Wenn er ihn aber versehentlich, nicht aus Feindschaft, gestoßen hat oder ohne Absicht irgendein Werkzeug auf ihn geworfen hat

1Sam 24,11 wird geladen ... Siehe, an diesem Tag haben deine Augen gesehen, dass der HERR dich heute in der Höhle in meine Hand gegeben hat. Und man sagte mir, ich solle dich töten; aber mein Auge verschonte dich, und ich sprach: Ich will meine Hand nicht gegen meinen Herrn ausstrecken, denn er ist der Gesalbte des HERRN!

5Mo 4,41 wird geladen ... Damals sonderte Mose drei Städte diesseits des Jordan aus, gegen Sonnenaufgang,

5Mo 4,42 wird geladen ... damit ein Totschläger dahin fliehe, der seinen Nächsten unabsichtlich {W. ohne Wissen.} erschlagen hat, und er hasste ihn vorher nicht – damit er in eine von diesen Städten fliehe und am Leben bleibe:

5Mo 4,43 wird geladen ... Bezer in der Wüste, im Land der Ebene, für die Rubeniter, und Ramot in Gilead für die Gaditer, und Golan in Basan für die Manassiter.

5Mo 19,4 wird geladen ... Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich {W. ohne Wissen.} erschlägt, und er hasste ihn vorher nicht,

5Mo 19,5 wird geladen ... wie etwa wenn jemand {O. er.} mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt mit der Axt aus, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiel und trifft seinen Nächsten, dass er stirbt: Der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe,

5Mo 19,6 wird geladen ... damit nicht der Bluträcher {Eig. Löser des Blutes.}, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vorher nicht hasste.

1Sam 24,19 wird geladen ... und du hast heute bewiesen, dass du Gutes an mir getan hast, da der HERR mich in deine Hand geliefert und du mich nicht getötet hast.

5Mo 19,1 wird geladen ... Wenn der HERR, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie vertreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst,

5Mo 19,2 wird geladen ... so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen.

5Mo 19,3 wird geladen ... Du sollst dir den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe.

5Mo 19,11 wird geladen ... Wenn aber ein Mann seinen Nächsten hasst und ihm auflauert und sich gegen ihn erhebt und ihn totschlägt, so dass er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte,

2Sam 16,10 wird geladen ... Aber der König sprach: Was haben wir miteinander zu schaffen, ihr Söhne der Zeruja? Ja, mag er fluchen! Denn wenn der HERR {O. Wenn er flucht, und wenn der HERR …} ihm gesagt hat: Fluche David!, wer darf dann sagen: Warum tust du so?

5Mo 19,9 wird geladen ... (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du den HERRN, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen,

Mich 7,2 wird geladen ... Der Gütige {O. Fromme.} ist aus dem Land verschwunden, und da ist kein Rechtschaffener unter den Menschen; allesamt lauern sie auf Blut, sie jagen jeder seinen Bruder mit dem Netz.

Jes 10,7 wird geladen ... Er aber meint es nicht so, und sein Herz denkt nicht so; sondern zu vertilgen hat er im Sinn, und nicht wenige Nationen auszurotten.

Jos 20,2 wird geladen ... Rede zu den Kindern Israel und sprich: Bestimmt euch die Zufluchtsstädte, von denen ich durch Mose zu euch geredet habe {Vgl. 4. Mose 35,6ff.; 5. Mose 19,1ff.},

Jos 20,3 wird geladen ... dass dahin fliehe ein Totschläger, der jemand aus Versehen, unabsichtlich {W. ohne Wissen.}, erschlagen hat; und sie seien euch zur Zuflucht vor dem Bluträcher {Eig. Löser des Blutes.}.

Jos 20,4 wird geladen ... Und er soll in eine von diesen Städten fliehen und am Eingang des Stadttores stehen und vor den Ohren der Ältesten jener Stadt seine Sache vorbringen; und sie sollen ihn zu sich in die Stadt aufnehmen und ihm einen Ort geben, damit er bei ihnen wohne.

Jos 20,5 wird geladen ... Und wenn der Bluträcher {Eig. Löser des Blutes.} ihm nachjagt, so sollen sie den Totschläger nicht in seine Hand ausliefern; denn er hat seinen Nächsten unabsichtlich {W. ohne Wissen.} erschlagen, und er hasste ihn vorher nicht.

Jos 20,6 wird geladen ... Und er soll in jener Stadt wohnen, bis er vor der Gemeinde zu Gericht gestanden hat, bis zum Tod des Hohenpriesters, der in jenen Tagen sein wird; dann mag der Totschläger zurückkehren und in seine Stadt und in sein Haus kommen, in die Stadt, aus der er geflohen ist.

Jos 20,7 wird geladen ... Und sie heiligten Kedes in Galiläa, im Gebirge Naphtali, und Sichem im Gebirge Ephraim, und Kirjat-Arba, das ist Hebron, im Gebirge Juda.

Jos 20,8 wird geladen ... Und jenseits des Jordan von Jericho, im Osten, bestimmten sie Bezer in der Wüste, in der Ebene, vom Stamm Ruben; und Ramot in Gilead, vom Stamm Gad; und Golan in Basan, vom Stamm Manasse.

Jos 20,9 wird geladen ... Das waren die bestimmten Städte für alle Kinder Israel und für den Fremden, der in ihrer Mitte weilte, damit jeder dahin fliehe, der jemand aus Versehen erschlagen würde, damit er nicht durch die Hand des Bluträchers {Eig. Löser des Blutes.} sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden habe.

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