Altes Testament

Neues Testament

Kapitel

Vers

1 wird geladen ... „Wenn der HERR, dein Gott, die Völkerschaften ausrottet, deren Land der HERR, dein Gott, dir geben will, und du nach ihrer Vertreibung in ihren Städten und Häusern wohnst,

2 wird geladen ... so sollst du dir in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Besitz gibt, drei Städte aussondern.

3 wird geladen ... Du sollst dir die Wege dahin in guten Stand setzen und das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zu eigen geben wird, in drei Teile (oder: Bezirke) zerlegen; und das soll dazu dienen, dass jeder Totschläger sich dorthin flüchten kann.

4 wird geladen ... Es soll aber für den Totschläger, der sich dorthin flüchten darf, um am Leben zu bleiben, folgende Bestimmung gelten: Wer einen andern unvorsätzlich erschlägt, ohne ihm von früher her feind gewesen zu sein –

5 wird geladen ... wenn z.B. jemand mit einem andern in den Wald geht, um Holz zu fällen, und seine Hand holt mit der Axt aus, um einen Baum umzuhauen, und das Eisen fliegt vom Stiel ab und trifft den andern so, dass er stirbt –: ein solcher soll in eine dieser Städte fliehen, um sein Leben zu retten,

6 wird geladen ... damit nicht der Bluträcher, wenn er in leidenschaftliche Erregung geraten ist, dem Totschläger nacheilt und ihn wegen der Länge des Weges einholt und totschlägt, wiewohl er des Todes nicht schuldig ist, weil er (dem andern) ja von früher her nicht feind gewesen war.

7 wird geladen ... Darum gebiete ich dir so: Du sollst dir drei Städte aussondern.

8 wird geladen ... Wenn aber der HERR, dein Gott, dein Gebiet erweitert, wie er deinen Vätern zugeschworen hat, und dir nach seiner deinen Vätern gegebenen Verheißung das ganze Land zu eigen gegeben hat

9 wird geladen ... - sofern du nämlich auf die Beobachtung aller dieser Gebote, die ich dir heute zur Pflicht mache, bedacht bist, indem du den HERRN, deinen Gott, liebst und allezeit auf seinen Wegen wandelst –, so sollst du dir zu diesen drei Städten noch drei andere hinzufügen,

10 wird geladen ... damit in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu eigen geben wird, kein unschuldiges Blut vergossen wird und dadurch Blutschuld auf dich kommt. –

11 wird geladen ... Wenn dagegen jemand einem andern feind ist und ihm auflauert, ihn überfällt und niederschlägt, so dass er stirbt, und er dann in eine dieser Städte flieht,

12 wird geladen ... so sollen die Ältesten der Stadt, zu der er gehört, hinsenden und ihn von dort holen lassen und ihn dem Bluträcher ausliefern, damit er den Tod erleidet.

13 wird geladen ... Du darfst keinen Blick des Mitleids für ihn haben, sondern sollst unschuldig vergossenes Blut aus Israel hinwegschaffen: dann wird es dir gut ergehen.“

14 wird geladen ... „Du sollst nicht die Grenze deines Nachbars, welche die Vorfahren gezogen (oder: abgesteckt) haben, in deinem Erbbesitz verrücken, den du in dem Lande erhalten wirst, das der HERR, dein Gott, dir zum Eigentum geben will. –

15 wird geladen ... Es darf nicht ein einzelner Zeuge gegen jemand auftreten, wenn es sich um irgendein Verbrechen oder irgendeine Verschuldung, um irgendein Vergehen handelt, das jemand begehen kann; erst aufgrund der Aussage von zwei oder von drei Zeugen soll eine Sache endgültig entschieden werden. –

16 wird geladen ... Wenn ein gewissenloser Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung des Gesetzes zu beschuldigen,

17 wird geladen ... so sollen die beiden Männer, die den Rechtsstreit miteinander haben, vor den HERRN, vor die derzeitigen Priester und die Richter treten.

18 wird geladen ... Dann sollen die Richter die Sache gründlich untersuchen, und wenn es sich herausstellt, dass der Zeuge ein lügnerischer Zeuge ist, dass er die Unwahrheit gegen seinen Volksgenossen ausgesagt hat,

19 wird geladen ... so sollt ihr dieselbe Strafe über ihn verhängen, die er über seinen Volksgenossen zu bringen gedachte: so sollst du das Böse aus deiner Mitte beseitigen.

20 wird geladen ... Die Übrigen aber sollen es erfahren, damit sie in Furcht geraten und hinfort eine derartige Schlechtigkeit in deiner Mitte nicht wieder verüben.

21 wird geladen ... Und du sollst keinen Blick des Mitleids (für den Betreffenden) haben: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!“

Querverweise zu 5. Mose 19,2 5Mo 19,2 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

5Mo 4,41 wird geladen ... Damals sonderte Mose im Ostjordanlande drei Städte aus,

5Mo 4,42 wird geladen ... damit ein Totschläger, der einen andern unvorsätzlich getötet hätte, ohne vorher mit ihm verfeindet gewesen zu sein, in eine von diesen Städten fliehen und dadurch sein Leben retten könnte.

5Mo 4,43 wird geladen ... Diese Städte waren: Bezer in der Steppe, im Gebiet der Hochebene, für den Stamm Ruben, ferner Ramoth in Gilead für den Stamm Gad und Golan in Basan für den Stamm Manasse.

2Mo 21,13 wird geladen ... Hat er es aber nicht vorsätzlich getan, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir eine Stätte bestimmen, wohin er fliehen soll.

4Mo 35,10 wird geladen ... „Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan hinüberkommt,

4Mo 35,11 wird geladen ... sollt ihr euch passend gelegene Städte auswählen, die euch als Freistädte dienen sollen, damit ein Totschläger dahin fliehen kann, der einen Menschen unvorsätzlich erschlagen hat.

4Mo 35,12 wird geladen ... Diese Städte sollen euch nämlich als Zufluchtsorte vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht getötet wird, ehe er vor der Gemeinde gestanden hat, um abgeurteilt zu werden.

4Mo 35,13 wird geladen ... Es sollen aber die Städte, die ihr zu solchen Freistädten herzugeben habt, sechs an Zahl sein:

4Mo 35,14 wird geladen ... drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans dazu bestimmen und drei Städte im Lande Kanaan dazu hergeben: Freistädte sollen es sein.

4Mo 35,15 wird geladen ... Für die Israeliten wie für die Fremdlinge und die Beisassen, die unter ihnen leben, sollen diese sechs Städte als Zufluchtsorte dienen, damit jeder dorthin fliehen kann, der einen Menschen unvorsätzlich erschlagen hat.“

Jos 20,2 wird geladen ... „Mache den Israeliten folgende Mitteilung: ‚Bestimmt euch noch die Zufluchtsstädte (oder: Freistädte), von denen ich zu euch durch Mose gesagt habe (4.Mose 35,9-15; 5.Mose 19,1-13),

Jos 20,3 wird geladen ... dass ein Totschläger dahin fliehen solle, der jemand aus Versehen, unvorsätzlich, getötet hat; die sollen euch als Zufluchtsstätten vor dem Bluträcher dienen.‘

Jos 20,4 wird geladen ... Flüchtet er sich dann in eine von diesen Städten und bleibt am Eingang des Stadttores stehen und trägt den Ältesten der betreffenden Stadt seine Sache vor, so sollen sie ihn bei sich in der Stadt aufnehmen und ihm einen Ort anweisen, dass er bei ihnen wohnen kann.

Jos 20,5 wird geladen ... Wenn dann der Bluträcher ihn verfolgt, so dürfen sie ihm den Totschläger nicht ausliefern, weil er den andern unvorsätzlich getötet hat, ohne ihm schon früher feind gewesen zu sein.

Jos 20,6 wird geladen ... Er soll vielmehr in der betreffenden Stadt wohnen bleiben, bis er vor der Gemeinde gestanden hat, um abgeurteilt zu werden, und dann bis zum Tode des derzeitigen Hohenpriesters; alsdann darf der Totschläger wieder in seine Ortschaft und in sein Haus zurückkehren, in die Ortschaft, aus der er geflohen war.“

Jos 20,7 wird geladen ... Da machten die Israeliten Kedes in Galiläa im Gebirge Naphthali und Sichem im Berglande auf dem Gebirge Ephraim und Kirjath-Arba, das ist Hebron, im Gebirge Juda zu geweihten Zufluchtsstätten.

Heb 6,18 wird geladen ... damit wir durch zwei unabänderliche Tatsachen, bei denen Gott unmöglich getäuscht haben kann, eine starke Ermutigung besäßen, wir, die wir unsere Zuflucht dazu genommen haben, die uns eröffnete Hoffnung zu ergreifen.

Lorem Ipsum Dolor sit.