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Vers

1 wird geladen ... Hierauf gebot er dem Mose: „Steige zum HERRN (= zu mir) herauf, du nebst Aaron, Nadab und Abihu und siebzig von den Ältesten der Israeliten, und bringt von fern eure Verehrung dar.

2 wird geladen ... Mose aber soll dann allein nahe an den HERRN herantreten; die anderen dagegen sollen nicht näher hinzutreten, und auch das Volk darf nicht mit ihm heraufsteigen.“

3 wird geladen ... Hierauf kam Mose und teilte dem Volke alle Verordnungen des HERRN und alle Rechtssatzungen mit. Da gab das ganze Volk einstimmig die Erklärung ab: „Alle Verordnungen, die der HERR erlassen hat, wollen wir ausführen.“

4 wird geladen ... Da schrieb Mose alles, was der HERR geboten hatte, nieder und baute am andern Morgen früh einen Altar am Fuß des Berges und (errichtete) zwölf Malsteine entsprechend den zwölf Stämmen Israels.

5 wird geladen ... Dann erteilte er den jungen israelitischen Männern den Auftrag, Brandopfer(tiere) herzubringen und junge Stiere als Heilsopfer für den HERRN zu schlachten.

6 wird geladen ... Hierauf nahm Mose die eine Hälfte des Blutes und goss es in die Opferschalen; die andere Hälfte des Blutes aber sprengte er an den Altar.

7 wird geladen ... Hierauf nahm er das Bundesbuch und las es dem Volke laut vor; und sie erklärten: „Alles, was der HERR geboten hat, wollen wir tun und willig erfüllen.“

8 wird geladen ... Dann nahm Mose das Blut und besprengte mit ihm das Volk, wobei er ausrief: „Dies ist das Blut des Bundes, den der HERR mit euch auf Grund aller dieser Gebote geschlossen hat!“

9 wird geladen ... Als hierauf Mose und Aaron, Nadab und Abihu und siebzig von den Ältesten der Israeliten hinaufgestiegen waren,

10 wird geladen ... schauten sie den Gott Israels: (der Boden) unter seinen Füßen war wie ein Gebilde von Saphirplatten (oder: -fliesen) und wie der Himmel selbst an hellem Glanz.

11 wird geladen ... Er streckte aber seine Hand nicht aus gegen die Auserwählten der Israeliten: nein, sie schauten Gott und aßen und tranken.

12 wird geladen ... Hierauf gebot der HERR dem Mose: „Steige zu mir auf den Berg herauf und verweile dort, damit ich dir die Steintafeln mit dem Gesetz und den Geboten gebe, die ich zu ihrer Unterweisung aufgeschrieben habe.“

13 wird geladen ... Da machte sich Mose mit seinem Diener Josua auf den Weg und stieg auf den Berg Gottes hinauf.

14 wird geladen ... Zu den Ältesten aber hatte er gesagt: „Wartet hier auf uns, bis wir zu euch zurückkehren. Aaron und Hur sind ja bei euch: wer irgendeinen Rechtshandel hat, wende sich an sie.“

15 wird geladen ... Als Mose dann auf den Berg gestiegen war, verhüllte Gewölk den Berg,

16 wird geladen ... und die Herrlichkeit des HERRN ließ sich auf den Berg Sinai nieder, und das Gewölk verhüllte den Berg sechs Tage lang; erst am siebten Tage rief er dem Mose aus dem Gewölk heraus zu.

17 wird geladen ... Die Herrlichkeit des HERRN zeigte sich aber vor den Augen der Israeliten wie ein verzehrendes Feuer auf der Spitze des Berges.

18 wird geladen ... Da begab sich Mose mitten in das Gewölk hinein und stieg auf den Berg hinauf. Und Mose verweilte auf dem Berge vierzig Tage und vierzig Nächte.

Querverweise zu 2. Mose 24,3 2Mo 24,3 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

2Mo 21,1 wird geladen ... „Und dies sind die Rechtssatzungen, die du ihnen vorlegen sollst:

2Mo 21,2 wird geladen ... Wenn du einen hebräischen Knecht (= Sklaven) kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen; aber im siebten Jahre soll er unentgeltlich freigelassen werden.

2Mo 21,3 wird geladen ... Ist er allein (d.h. ohne Frau) gekommen, so soll er auch allein (d.h. ohne Frau) wieder gehen; war er aber verheiratet, so soll auch seine Frau mit ihm freigelassen werden.

2Mo 21,4 wird geladen ... Hat ihm dagegen sein Herr eine Frau gegeben und diese ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll die Frau samt ihren Kindern ihrem Herrn verbleiben, und er soll allein entlassen werden.

2Mo 21,5 wird geladen ... Erklärt aber der Knecht ausdrücklich: ‚Ich habe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder lieb, ich will nicht freigelassen werden‘,

2Mo 21,6 wird geladen ... so soll sein Herr ihn vor Gott hintreten lassen und ihn an die Tür oder an den Türpfosten stellen: dort soll sein Herr ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren, und er soll dann zeitlebens sein Knecht bleiben. –

2Mo 21,7 wird geladen ... Wenn aber jemand seine Tochter als Magd (= Sklavin) verkauft, so darf sie nicht wie die Knechte freigelassen werden.

2Mo 21,8 wird geladen ... Wenn sie ihrem Herrn, der sie für sich bestimmt hatte, missfällt, so lasse er sie loskaufen; jedoch sie an fremde Leute zu verkaufen, dazu hat er kein Recht, weil er treulos an ihr gehandelt hat.

2Mo 21,9 wird geladen ... Wenn er sie aber für seinen Sohn bestimmt, so hat er sie nach dem Recht der Töchter (= der freien Mädchen) zu behandeln.

2Mo 21,10 wird geladen ... Nimmt er sich noch eine andere, so darf er ihr doch die Fleischkost, die Kleidung und die Beiwohnung nicht verkürzen.

2Mo 21,11 wird geladen ... Will er ihr aber diese drei Verpflichtungen nicht gewähren, so soll sie umsonst, ohne Entgelt, frei ausgehen.“

2Mo 21,12 wird geladen ... „Wer einen andern so schlägt, dass er stirbt, soll mit dem Tode bestraft werden.

2Mo 21,13 wird geladen ... Hat er es aber nicht vorsätzlich getan, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir eine Stätte bestimmen, wohin er fliehen soll.

2Mo 21,14 wird geladen ... Wenn sich aber jemand gegen einen andern so weit vergisst, dass er ihn hinterlistig ums Leben bringt, so sollst du ihn sogar von meinem Altar wegholen, damit er stirbt! –

2Mo 21,15 wird geladen ... Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll mit dem Tode bestraft werden!

2Mo 21,16 wird geladen ... Wer einen Menschen raubt, sei es, dass er ihn verkauft hat oder dass der Betreffende noch in seiner Gewalt gefunden wird, soll mit dem Tode bestraft werden.“

2Mo 21,17 wird geladen ... Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll mit dem Tode bestraft werden! –

2Mo 21,18 wird geladen ... „Wenn Männer in Streit geraten und einer den andern mit einem Stein oder mit der Faust so schlägt, dass er zwar nicht stirbt, aber doch bettlägerig wird,

2Mo 21,19 wird geladen ... so soll, wenn er wieder aufkommt und draußen an seiner Krücke umhergehen kann, der andere, der ihn geschlagen hat, straflos bleiben; nur soll er ihm den Schaden ersetzen, der ihm aus der Arbeitsunfähigkeit erwachsen ist, und für die Heilkosten aufkommen!

2Mo 21,20 wird geladen ... Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stock so schlägt, dass sie ihm unter der Hand sterben, so muss das bestraft werden;

2Mo 21,21 wird geladen ... wenn jedoch der Betreffende noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, so soll keine Bestrafung stattfinden, denn es handelt sich um sein eigenes Geld. –

2Mo 21,22 wird geladen ... Wenn Männer in Streit geraten und dabei eine schwangere Frau so stoßen, dass eine Frühgeburt eintritt, ihr sonst aber kein Schaden entsteht, so soll der Schuldige diejenige Geldbuße zahlen, die der Ehemann der Frau ihm auferlegt, und zwar (oder: jedoch) nach Anhörung von Schiedsrichtern. –

2Mo 21,23 wird geladen ... Wenn aber ein bleibender Leibesschaden entsteht, so sollst du geben (oder: so gilt): Leben um Leben,

2Mo 24,7 wird geladen ... Hierauf nahm er das Bundesbuch und las es dem Volke laut vor; und sie erklärten: „Alles, was der HERR geboten hat, wollen wir tun und willig erfüllen.“

5Mo 4,1 wird geladen ... „Und nun, Israel, höre auf die Satzungen und auf die Verordnungen, deren Beobachtung ich euch lehren will, damit ihr am Leben bleibt und in den Besitz des Landes kommt, das der HERR, der Gott eurer Väter, euch geben will!

2Mo 19,8 wird geladen ... Das ganze Volk aber antwortete einmütig: „Alles, was der HERR geboten hat, wollen wir tun!“ Als hierauf Mose dem HERRN die Antwort des Volkes überbracht hatte,

5Mo 4,5 wird geladen ... Bedenkt wohl: ich habe euch Satzungen und Verordnungen gelehrt, wie der HERR, mein Gott, mir geboten hat, damit ihr nach ihnen handelt in dem Lande, in das ihr einzieht, um es in Besitz zu nehmen.

5Mo 5,27 wird geladen ... Tritt du hinzu und höre alles an, was der HERR, unser Gott, sagen wird; berichte du uns dann alles, was der HERR, unser Gott, dir sagen wird, so wollen wir es hören und befolgen.‘

5Mo 4,45 wird geladen ... dies sind die Zeugnisse und die Satzungen und die Verordnungen, die Mose den Israeliten bei ihrem Auszug aus Ägypten vortrug,

5Mo 5,28 wird geladen ... Als nun der HERR diese Worte vernahm, die ihr mit lauter Stimme an mich gerichtet hattet, sagte der HERR zu mir: ‚Ich habe die Worte gehört, die dieses Volk mit lauter Stimme an dich gerichtet hat; sie haben recht in allem, was sie zu dir gesagt haben.

5Mo 5,1 wird geladen ... Da berief Mose alle Israeliten und sagte zu ihnen: „Vernimm, Israel, die Satzungen und Verordnungen, die ich euch heute laut vortrage: lernt sie und beobachtet sie genau!

Jos 24,22 wird geladen ... Da sagte Josua zum Volk: „Ihr seid Zeugen gegen euch selbst, dass ihr euch den HERRN erwählt habt, ihm zu dienen.“ Sie antworteten: „Ja, wir sind Zeugen!“

5Mo 5,31 wird geladen ... Du aber bleibe hier bei mir stehen, damit ich dir alle Verordnungen und die Satzungen und Gebote mitteile, die du sie lehren sollst, damit sie danach tun in dem Lande, das ich ihnen zum Besitz geben will.‘

Gal 3,19 wird geladen ... Was soll (oder: wozu dient) nun aber das Gesetz? Der Übertretungen wegen ist es (der Verheißung) hinzugefügt worden (für die Zwischenzeit), bis der Same (= der Nachkomme) käme, dem die Verheißung gilt; und zwar ist es durch Engel verordnet (= erlassen) worden unter Mitwirkung eines Mittlers.

5Mo 6,1 wird geladen ... „Dies ist nun das Gesetz, die Satzungen und die Verordnungen, die ich euch nach dem Befehl des HERRN, eures Gottes, lehren soll, damit ihr nach ihnen lebt in dem Lande, zu dessen Eroberung ihr jetzt hinüberzieht,

Gal 3,20 wird geladen ... Ein Mittler aber vertritt nicht einen einzigen; Gott aber ist ein einziger.

5Mo 11,1 wird geladen ... „So liebe denn den HERRN, deinen Gott, und beobachte allezeit, was er beobachtet wissen will, seine Satzungen, seine Verordnungen und seine Gebote,

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