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1 wird geladen ... Die Familienhäupter des Geschlechts, das von Gilead, dem Sohne Machirs, dem Enkel Manasses, stammte und zu den von Joseph stammenden Geschlechtern gehörte, traten auf und trugen dem Mose und den Fürsten, den Stammeshäuptern der Israeliten,

2 wird geladen ... folgendes Anliegen vor: „Gott hat dir, o Herr, geboten, den Israeliten das Land durch das Los zum Erbbesitz zu geben; auch hast du, Herr, von Gott die Weisung erhalten, den Erbbesitz unseres Stammgenossen Zelophhad seinen Töchtern zu überweisen.

3 wird geladen ... Wenn diese sich nun aber mit einem Manne verheiraten, der zu einem andern Stamme der Israeliten gehört, so geht ihr Erbbesitz dem Erbbesitz unserer Väter verloren und wird zu dem Erbbesitz des Stammes geschlagen, dem sie (nach ihrer Verheiratung) angehören, während er dem Losteile unseres Erbbesitzes verlorengeht.

4 wird geladen ... Und auch wenn das Halljahr für die Israeliten kommt, so bleibt ihr Erbbesitz mit dem Erbbesitz des Stammes vereinigt, dem sie (nach ihrer Verheiratung) angehören; aber dem Erbbesitz des Stammes unserer Väter geht ihr Erbbesitz verloren.“

5 wird geladen ... Da gab Mose den Israeliten nach dem Geheiß des HERRN folgende Weisung: „Der Stamm der Nachkommen Josephs hat recht.

6 wird geladen ... So lautet die Verordnung, die der HERR in betreff der Töchter Zelophhads erlassen hat: Sie mögen sich ganz nach ihrem Gefallen verheiraten; jedoch dürfen sie nur mit einem Manne aus einem Geschlecht ihres väterlichen Stammes die Ehe eingehen,

7 wird geladen ... damit nicht ein Erbbesitz der Israeliten von einem Stamm an einen andern übergeht; denn die Israeliten sollen ein jeder den Erbbesitz ihres väterlichen Stammes ungeschmälert erhalten.

8 wird geladen ... Darum darf jedes Mädchen, das in einem von den israelitischen Stämmen zu Grundbesitz gelangt, nur einen Mann aus einem Geschlecht ihres väterlichen Stammes heiraten, damit die Israeliten allesamt ihren väterlichen Erbbesitz ungeschmälert erhalten

9 wird geladen ... und kein Erbbesitz von einem Stamm an einen andern übergeht; denn die Stämme der Israeliten sollen ein jeder seinen Erbbesitz ungeschmälert erhalten.“

10 wird geladen ... Wie der HERR dem Mose geboten hatte, so taten die Töchter Zelophhads;

11 wird geladen ... denn Mahla, Thirza, Hogla, Milka und Noa, die Töchter Zelophhads, verheirateten sich mit den Söhnen ihrer Oheime (= mit ihren Vettern);

12 wird geladen ... mit Männern aus den Geschlechtern, die von Manasse, dem Sohne Josephs, stammten, verheirateten sie sich, und so verblieb ihr Erbbesitz bei dem Stamme, dem das Geschlecht ihres Vaters angehörte.

13 wird geladen ... Dies sind die Gebote und Verordnungen, die der HERR an die Israeliten in den Steppen der Moabiter am Jordan, Jericho gegenüber, durch Vermittlung Moses hat ergehen lassen.

Querverweise zu 4. Mose 36,13 4Mo 36,13 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

3Mo 7,37 wird geladen ... Dies sind die Vorschriften in betreff des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, des Einweihungsopfers und des Heilsopfers,

4Mo 26,3 wird geladen ... Da nahmen Mose und der Priester Eleasar die Musterung vor in den Steppen der Moabiter am Jordan, Jericho gegenüber,

3Mo 7,38 wird geladen ... wie sie der HERR dem Mose auf dem Berge Sinai geboten hat an dem Tage, als er den Israeliten gebot, ihre Opfergaben dem HERRN darzubringen, in der Wüste Sinai.

4Mo 33,50 wird geladen ... Der HERR gebot dann dem Mose in den Steppen der Moabiter am Jordan, Jericho gegenüber: „Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit:

3Mo 11,46 wird geladen ... Dies sind die Vorschriften in betreff der vierfüßigen Tiere, der Vögel und aller lebenden Wesen, die sich im Wasser regen, und all der Wesen, von denen die Erde wimmelt,

4Mo 35,1 wird geladen ... Weiter gebot der HERR dem Mose in den Steppen der Moabiter am Jordan, Jericho gegenüber, folgendes:

3Mo 13,59 wird geladen ... Dies sind die Vorschriften bezüglich des Aussatzes an Kleidungsstücken von Wolle oder von Leinen oder an gewebten oder gewirkten Stoffen oder an irgendeinem Gegenstand von Leder, um (derartige Sachen) für rein oder für unrein zu erklären.

3Mo 14,54 wird geladen ... Dies sind die Vorschriften bezüglich aller Arten von Aussatz und bezüglich des Grindes,

3Mo 14,55 wird geladen ... ferner bezüglich des Aussatzes an Kleidungsstücken und an Häusern,

3Mo 14,56 wird geladen ... ferner bezüglich der Anschwellungen sowie des Ausschlags und der hellen Flecken,

3Mo 14,57 wird geladen ... um Belehrung darüber zu geben, wann etwas für unrein und wann für rein zu erklären ist. Dies sind die Vorschriften über den Aussatz.

3Mo 15,32 wird geladen ... Diese Vorschriften gelten für den mit einem Ausfluss Behafteten sowie für den, der durch Samenerguss verunreinigt wird,

3Mo 15,33 wird geladen ... ferner für weibliche Personen, die an ihrer regelmäßigen Unreinheit leiden, und für jeden, der einen Ausfluss hat, es sei ein Mann oder eine weibliche Person, sowie für den Mann, der einer unreinen Frau beiwohnt.

3Mo 27,34 wird geladen ... Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose auf dem Berge Sinai für die Israeliten aufgetragen (oder: zur Pflicht gemacht) hat. Numeri

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