Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:
So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.
Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen.
Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden.
Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb,
ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich.
Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden.
Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird.
Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln.
Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen.
Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.
Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.
Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag.
Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe.
Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben.
Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben.
Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß;
und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen.
Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden;
stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist.
Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben.
Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele,
Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,
Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule.
Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge.
Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn.
Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft.
Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben.
Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt.
Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln.
Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.
Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein,
so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten.
Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.
Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.
Querverweise zu 2. Mose 21,1 2Mo 21,1
Und zwar sollt ihr meine Satzungen und meine Rechte beobachten, weil der Mensch, der sie tut, dadurch leben wird. Ich bin der HERR!
Mose kam und berief die Ältesten des Volkes und legte ihnen alle diese Worte vor, die der HERR geboten hatte.
Ihr aber sollt meine Satzungen und Rechte beobachten und keinen dieser Greuel verüben, weder der Einheimische noch der Fremdling, der unter euch wohnt;
Mose kam und erzählte dem Volk alle Worte des HERRN und alle die Verordnungen. Da antwortete das Volk einstimmig und sprach: Alles, was der HERR gesagt hat, wollen wir tun!
darum sollt ihr alle meine Satzungen und alle meine Rechte beobachten und tun; ich bin der HERR.
Da schrieb Mose alle Worte des HERRN nieder und stand des Morgens frühe auf und baute einen Altar unten am Berg und zwölf Malsteine nach den zwölf Stämmen Israels.
So beobachtet nun alle meine Satzungen und meine Rechte und tut sie, damit euch nicht das Land ausspeie, wohin ich euch führe, daß ihr darinnen wohnet!
Siehe, ich habe euch Satzungen und Rechte gelehrt, wie mir der HERR, mein Gott, geboten hat, daß ihr also tun sollt im Lande, darein ihr kommen werdet, um es in Besitz zu nehmen.
so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden.
Und wo ist ein so großes Volk, das so gerechte Satzungen und Rechte habe, wie dieses ganze Gesetz ist, das ich euch heute vorlege?
Das sind die Gebote und Rechte, die der HERR durch Mose den Kindern Israel gebot auf der Ebene der Moabiter am Jordan, Jericho gegenüber.
Und der HERR gebot mir zu jener Zeit, daß ich euch die Satzungen und Rechte lehre, die ihr tun sollt in dem Lande, darein ihr ziehet, um es einzunehmen.
Und Mose berief ganz Israel und sprach zu ihnen: Höre, Israel, die Satzungen und Rechte, die ich heute vor euren Ohren rede; lernet und behaltet sie, daß ihr sie tuet!
das sind die Zeugnisse, die Satzungen und Rechte, welche Mose den Kindern Israel sagte, als sie aus Ägypten gezogen waren,
Du aber sollst vor mir stehen, daß ich mit dir rede alle Gebote und Satzungen und Rechte, die du sie lehren sollst, daß sie darnach tun im Lande, das ich ihnen zu besitzen gebe!
Wenn dich nun dein Sohn in Zukunft fragen und sagen wird: Was sind das für Zeugnisse, Satzungen und Rechte, die euch der HERR, unser Gott, geboten hat?
Wenn dich nun dein Sohn in Zukunft fragen und sagen wird: Was sind das für Zeugnisse, Satzungen und Rechte, die euch der HERR, unser Gott, geboten hat?
und sie halten lehret alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis ans Ende der Weltzeit!
Dieses Haus betreffend, das du gebaut hast: Wirst du in meinen Satzungen wandeln und alle meine Gebote halten und beobachten, so daß du darin wandelst, so will ich mein Wort an dir erfüllen, das ich deinem Vater David verheißen habe;
Weiter nun, ihr Brüder, bitten und ermahnen wir euch in dem Herrn Jesus, daß ihr in dem, was ihr von uns gelernt habt, nämlich wie ihr wandeln und Gott gefallen sollt, noch mehr zunehmet.
In jedem Rechtsstreit, der vor euch gebracht wird von seiten eurer Brüder, die in ihren Städten wohnen, betreffe es Blutrache oder Gesetz und Gebot, Satzungen und Rechte, sollt ihr sie unterrichten, damit sie sich nicht an dem HERRN versündigen und sein Zorn nicht über euch und eure Brüder komme. Tut also und versündigt euch nicht!
Du bist auf den Berg Sinai herabgefahren und hast mit ihnen vom Himmel her geredet und ihnen richtige Ordnungen und wahrhaftige Gesetze und gute Gebote und Satzungen gegeben.
Du hast ihnen deinen heiligen Sabbat kundgetan und ihnen Gebote, Satzungen und Gesetze geboten durch deinen Knecht Mose.
die schlossen sich ihren Brüdern, den Vornehmen unter ihnen, an. Sie kamen, um zu schwören und sich eidlich zu verpflichten, im Gesetze Gottes, welches durch Mose, den Knecht Gottes, gegeben worden ist, zu wandeln und alle Gebote, Rechte und Satzungen des HERRN, unsres Gottes, zu beobachten und zu tun.
Er läßt Jakob sein Wort verkündigen, Israel seine Satzungen und Rechte.
und ich gab ihnen meine Satzungen und tat ihnen meine Rechte kund, durch die der Mensch lebt, wenn er sie tut.
So habe auch ich ihnen Gesetze gegeben, welche nicht gut waren, und Rechte, durch die sie nicht leben konnten,
Seid eingedenk des Gesetzes Moses, meines Knechtes, das ich ihm auf dem Horeb für ganz Israel befohlen habe, der Pflichten und der Rechte!