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1 wird geladen ... Nach diesen Begebenheiten nun unter der Regierung des Perserkönigs Arthasastha (d.h. Artaxerxes) zog Esra, der Sohn Serajas, des Sohnes Asarjas, des Sohnes Hilkias,

2 wird geladen ... des Sohnes Sallums, des Sohnes Zadoks, des Sohnes Ahitubs,

3 wird geladen ... des Sohnes Amarjas, des Sohnes Asarjas, des Sohnes Merajoths,

4 wird geladen ... des Sohnes Serahjas, des Sohnes Ussis, des Sohnes Bukkis,

5 wird geladen ... des Sohnes Abisuas, des Sohnes des Pinehas, des Sohnes Eleasars, des Sohnes des Oberpriesters Aaron –

6 wird geladen ... eben dieser Esra zog von Babylon herauf. Er war ein Schriftgelehrter, wohlbewandert im mosaischen Gesetz, das der HERR, der Gott Israels, gegeben hatte; und weil die gütige Hand des HERRN, seines Gottes, über ihm waltete, hatte der König ihm alles bewilligt, um was er gebeten hatte.

7 wird geladen ... So zog denn mit ihm ein Teil der Israeliten und der Priester, Leviten, Sänger, Torhüter und Tempelhörigen im siebten Regierungsjahre des Königs Arthasastha nach Jerusalem hinauf;

8 wird geladen ... und er gelangte nach Jerusalem im fünften Monat dieses siebten Regierungsjahres des Königs.

9 wird geladen ... Auf den ersten Tag des ersten Monats nämlich hatte Esra den Aufbruch von Babylon festgesetzt, und am ersten Tage des fünften Monats kam er in Jerusalem an, weil die gütige Hand seines Gottes über ihm waltete;

10 wird geladen ... denn Esra hatte sein Streben fest darauf gerichtet, das Gesetz des HERRN zu erforschen und durchzuführen und in Israel Satzung und Recht zu lehren.

11 wird geladen ... Folgendes ist nun die Abschrift (= der Wortlaut) des Schreibens, das der König Arthasastha dem schriftgelehrten Priester Esra, der ein Gelehrter in den Worten der Gebote des HERRN und seiner Satzungen für Israel war, mitgegeben hatte:

12 wird geladen ... „Arthasastha, der König der Könige (= Großkönig), wünscht dem Priester Esra, der ein vollkommener Gelehrter im Gesetz des Himmelsgottes ist, Heil und so weiter.

13 wird geladen ... Von mir ergeht hiermit der Befehl, dass ein jeder, der in meinem Reiche vom Volk Israel und von seinen Priestern und Leviten gewillt ist, nach Jerusalem zu ziehen, mit dir soll ziehen dürfen,

14 wird geladen ... weil du ja doch vom Könige und seinen sieben Räten gesandt bist, um über die Verhältnisse in Juda und Jerusalem eine Untersuchung anzustellen auf Grund des Gesetzes deines Gottes, das du in deinen Händen hast,

15 wird geladen ... und um das Silber und Gold dorthin zu bringen, welches der König und seine Räte dem Gott Israels, dessen Wohnsitz in Jerusalem ist, als Weihgeschenk gespendet haben

16 wird geladen ... sowie alles Silber und Gold, welches du in der ganzen Landschaft (= Provinz) Babylon erhalten wirst, mitsamt den Weihgeschenken des Volkes und der Priester, welche freiwillige Gaben für das Haus ihres Gottes in Jerusalem spenden werden.

17 wird geladen ... Dementsprechend sollst du für dieses Geld gewissenhaft Stiere, Widder und Lämmer nebst den zugehörigen Speisopfern und den erforderlichen Trankopfern kaufen und sollst sie auf dem Altar eures Gotteshauses in Jerusalem darbringen.

18 wird geladen ... Was dann dir und deinen Genossen mit dem übrigen Silber und Gold zu tun gut erscheint, das mögt ihr nach dem Willen eures Gottes tun.

19 wird geladen ... Ferner sollst du die Geräte, die dir für den Dienst im Hause deines Gottes übergeben werden, vollzählig vor dem Gott zu Jerusalem abliefern.

20 wird geladen ... Und den weiteren Bedarf des Hauses deines Gottes, alle Kosten, deren Bestreitung dir etwa obliegen wird, darfst du aus der königlichen Schatzkammer decken lassen;

21 wird geladen ... es wird nämlich von mir, dem Könige Arthasastha, hiermit allen Schatzmeistern (= Finanzbeamten) in der Provinz jenseits des Euphrats der Befehl erteilt: Alles, was der Priester Esra, der im Gesetz des Himmelsgottes gelehrte Mann, von euch verlangen wird, soll pünktlich geleistet werden,

22 wird geladen ... bis zu hundert Talenten Silber und bis zu hundert Kor Weizen und bis zu hundert Bath Wein und hundert Bath Öl, dazu Salz in unbeschränkter Menge.

23 wird geladen ... Alles, was nach dem Befehl des Himmelsgottes erforderlich ist, soll für das Haus des Himmelsgottes sorgfältig geleistet werden, damit nicht etwa ein Zorngericht das Reich des Königs und seiner Söhne trifft.

24 wird geladen ... Weiter sei euch hiermit kundgetan, dass niemand berechtigt sein soll, irgendeinem Priester und Leviten, Sänger, Torhüter, Tempelhörigen, kurz irgendeinem Diener dieses Gotteshauses eine Geldabgabe, eine Steuer oder Zölle aufzuerlegen.

25 wird geladen ... Du aber, Esra, setze gemäß der Weisheit (des Gesetzes) deines Gottes, das in deinen Händen ist, Richter und Rechtspfleger (oder: Schöffen?) ein, die dem gesamten Volke in der Provinz jenseits des Euphrats Recht sprechen sollen, nämlich allen denen, welche die Gesetze deines Gottes kennen, und wer sie noch nicht kennt, dem sollt ihr Belehrung zuteil werden lassen!

26 wird geladen ... Jeder aber, der dem Gesetz deines Gottes und dem Gesetz des Königs nicht nachkommt, gegen den soll gerichtlich mit Strenge vorgegangen werden, es sei mit Todesstrafe oder Verbannung, mit Geldbuße oder Gefängnis!“

27 wird geladen ... „Gepriesen sei der HERR, der Gott unserer Väter, der dem Könige den Entschluss ins Herz gegeben hat, das Haus des HERRN in Jerusalem zu verherrlichen,

28 wird geladen ... und der mich Gnade bei dem Könige und seinen Räten und bei allen einflussreichen Würdenträgern des Königs hat finden lassen, so dass ich, weil die Hand des HERRN, meines Gottes, schützend über mir waltete, den Mut gewann, Familienhäupter aus Israel um mich zu sammeln, damit sie mit mir nach Jerusalem hinaufzögen!“

Querverweise zu Esra 7,26 Esra 7,26 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

Esra 6,11 wird geladen ... Weiter ist von mir verordnet worden, dass jedem, der an dieser Verfügung etwas ändern sollte, ein Pfosten (oder: Balken) aus seinem Hause herausgerissen und er selbst gepfählt daran aufgehängt und sein Haus wegen solchen Vergehens zu einem Schutthaufen gemacht werden soll.

2Chr 30,12 wird geladen ... Auch in Juda zeigte sich die Einwirkung Gottes dadurch, dass er ihnen einen einmütigen Sinn verlieh, um der Aufforderung des Königs und seiner obersten Beamten nach der Weisung des HERRN nachzukommen.

2Mo 21,1 wird geladen ... „Und dies sind die Rechtssatzungen, die du ihnen vorlegen sollst:

2Mo 21,2 wird geladen ... Wenn du einen hebräischen Knecht (= Sklaven) kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen; aber im siebten Jahre soll er unentgeltlich freigelassen werden.

2Mo 21,3 wird geladen ... Ist er allein (d.h. ohne Frau) gekommen, so soll er auch allein (d.h. ohne Frau) wieder gehen; war er aber verheiratet, so soll auch seine Frau mit ihm freigelassen werden.

2Mo 21,4 wird geladen ... Hat ihm dagegen sein Herr eine Frau gegeben und diese ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll die Frau samt ihren Kindern ihrem Herrn verbleiben, und er soll allein entlassen werden.

2Mo 21,5 wird geladen ... Erklärt aber der Knecht ausdrücklich: ‚Ich habe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder lieb, ich will nicht freigelassen werden‘,

2Mo 21,6 wird geladen ... so soll sein Herr ihn vor Gott hintreten lassen und ihn an die Tür oder an den Türpfosten stellen: dort soll sein Herr ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren, und er soll dann zeitlebens sein Knecht bleiben. –

2Mo 21,7 wird geladen ... Wenn aber jemand seine Tochter als Magd (= Sklavin) verkauft, so darf sie nicht wie die Knechte freigelassen werden.

2Mo 21,8 wird geladen ... Wenn sie ihrem Herrn, der sie für sich bestimmt hatte, missfällt, so lasse er sie loskaufen; jedoch sie an fremde Leute zu verkaufen, dazu hat er kein Recht, weil er treulos an ihr gehandelt hat.

2Mo 21,9 wird geladen ... Wenn er sie aber für seinen Sohn bestimmt, so hat er sie nach dem Recht der Töchter (= der freien Mädchen) zu behandeln.

2Mo 21,10 wird geladen ... Nimmt er sich noch eine andere, so darf er ihr doch die Fleischkost, die Kleidung und die Beiwohnung nicht verkürzen.

2Mo 21,11 wird geladen ... Will er ihr aber diese drei Verpflichtungen nicht gewähren, so soll sie umsonst, ohne Entgelt, frei ausgehen.“

2Mo 21,12 wird geladen ... „Wer einen andern so schlägt, dass er stirbt, soll mit dem Tode bestraft werden.

2Mo 21,13 wird geladen ... Hat er es aber nicht vorsätzlich getan, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir eine Stätte bestimmen, wohin er fliehen soll.

2Mo 21,14 wird geladen ... Wenn sich aber jemand gegen einen andern so weit vergisst, dass er ihn hinterlistig ums Leben bringt, so sollst du ihn sogar von meinem Altar wegholen, damit er stirbt! –

2Mo 21,15 wird geladen ... Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll mit dem Tode bestraft werden!

2Mo 21,16 wird geladen ... Wer einen Menschen raubt, sei es, dass er ihn verkauft hat oder dass der Betreffende noch in seiner Gewalt gefunden wird, soll mit dem Tode bestraft werden.“

2Mo 21,17 wird geladen ... Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll mit dem Tode bestraft werden! –

2Mo 21,18 wird geladen ... „Wenn Männer in Streit geraten und einer den andern mit einem Stein oder mit der Faust so schlägt, dass er zwar nicht stirbt, aber doch bettlägerig wird,

2Mo 21,19 wird geladen ... so soll, wenn er wieder aufkommt und draußen an seiner Krücke umhergehen kann, der andere, der ihn geschlagen hat, straflos bleiben; nur soll er ihm den Schaden ersetzen, der ihm aus der Arbeitsunfähigkeit erwachsen ist, und für die Heilkosten aufkommen!

2Mo 21,20 wird geladen ... Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stock so schlägt, dass sie ihm unter der Hand sterben, so muss das bestraft werden;

2Mo 21,21 wird geladen ... wenn jedoch der Betreffende noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, so soll keine Bestrafung stattfinden, denn es handelt sich um sein eigenes Geld. –

2Mo 21,22 wird geladen ... Wenn Männer in Streit geraten und dabei eine schwangere Frau so stoßen, dass eine Frühgeburt eintritt, ihr sonst aber kein Schaden entsteht, so soll der Schuldige diejenige Geldbuße zahlen, die der Ehemann der Frau ihm auferlegt, und zwar (oder: jedoch) nach Anhörung von Schiedsrichtern. –

Ps 52,5 wird geladen ... So wird denn Gott dich auch vernichten für immer, dich wegraffen und herausreißen aus dem Zelt, dich entwurzeln aus der Lebenden Land! SELA.

Dan 3,28 wird geladen ... Da rief Nebukadnezar aus: „Gepriesen sei der Gott Sadrachs, Mesachs und Abed-Negos, dass er seinen Engel gesandt und seine Knechte (oder: Diener) errettet hat, die im Vertrauen auf ihn das Gebot des Königs übertreten und ihr Leben preisgegeben hatten, um keinen andern Gott verehren und anbeten zu müssen als nur ihren Gott!

3Mo 20,1 wird geladen ... Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:

3Mo 20,2 wird geladen ... „Den Israeliten sollst du sagen: Wenn irgendeiner von den Israeliten oder von den Fremdlingen, die in Israel als Gäste leben, eins von seinen Kindern dem Moloch (18,21) hingibt, so soll er unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: das Volk des Landes soll ihn steinigen!

3Mo 20,3 wird geladen ... Ich selbst will mein Angesicht gegen einen solchen Menschen kehren und ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten, weil er eins von seinen Kindern dem Moloch hingegeben und so mein Heiligtum verunreinigt und meinen heiligen Namen entweiht hat.

3Mo 20,4 wird geladen ... Wenn also das Volk des Landes die Augen vor einem solchen Menschen, der eins von seinen Kindern dem Moloch hingibt, verschließen sollte, so dass es ihn nicht tötet,

3Mo 20,5 wird geladen ... so will ich selbst mein Angesicht gegen den betreffenden Menschen und gegen sein ganzes Geschlecht kehren und ihn samt allen, die denselben Götzendienst treiben und sich dem Moloch mit ihrem Götzendienst ergeben, aus der Mitte ihres Volkes ausrotten.

3Mo 20,6 wird geladen ... Wenn sich ferner jemand an die Totenbeschwörer und die Wahrsager (vgl. 19,31) wendet, um Götzendienst mit ihnen zu treiben, so will ich mein Angesicht gegen einen solchen Menschen kehren und ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten.“

3Mo 20,7 wird geladen ... „So heiligt euch denn, dass ihr heilig werdet; denn ich bin der HERR, euer Gott;

3Mo 20,8 wird geladen ... beobachtet meine Satzungen und tut nach ihnen: ich, der HERR, bin es, der euch heiligt.

3Mo 20,9 wird geladen ... Ein jeder, der seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll unfehlbar mit dem Tode bestraft werden! Er hat seinem Vater oder seiner Mutter geflucht: Blutschuld lastet auf ihm (oder: sein Blut komme über ihn!).

3Mo 20,10 wird geladen ... Wenn ferner ein Mann Ehebruch mit einer verheirateten Frau treibt, wenn er mit der Ehefrau seines Nächsten (= Volksgenossen) Ehebruch treibt, so sollen beide, der Ehebrecher und die Ehebrecherin, unfehlbar mit dem Tode bestraft werden. –

3Mo 20,11 wird geladen ... Wenn ein Mann der Frau seines Vaters (d.h. seiner Stiefmutter) beiwohnt, so hat er seinen Vater geschändet; beide Schuldige sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen (oder: ihr Blut komme über sie).

3Mo 20,12 wird geladen ... Wenn ein Mann seiner Schwiegertochter beiwohnt, so sollen beide unfehlbar mit dem Tode bestraft werden; sie haben eine schändliche Befleckung verübt: Blutschuld lastet auf ihnen (vgl. V.11). –

3Mo 20,13 wird geladen ... Wenn ein Mann bei einem andern Manne liegt, wie man einem Weibe beiwohnt, so haben beide eine Greueltat begangen; sie sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen. –

3Mo 20,14 wird geladen ... Wenn ein Mann eine Frau ehelicht und zugleich ihre Mutter, so ist das eine Schandtat: man soll ihn und die beiden Frauen verbrennen, damit keine solche Schandtat unter euch verübt werde. –

3Mo 20,15 wird geladen ... Wenn sich ferner ein Mann mit einem Tiere paart, so soll er unfehlbar mit dem Tode bestraft werden, und auch das Tier sollt ihr töten.

3Mo 20,16 wird geladen ... Und wenn ein Weib sich irgendeinem Tiere naht, um sich mit ihm zu paaren, so sollst du das Weib samt dem Tiere töten; sie sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen (vgl. V.11). –

3Mo 20,17 wird geladen ... Wenn ein Mann seine Schwester (d.h. Stiefschwester) nimmt, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, und den Beischlaf im Einverständnis mit ihr vollzieht, so ist das Blutschande; sie sollen vor den Augen ihrer Volksgenossen ausgerottet werden: er hat seiner Schwester beigewohnt: er soll für seine Verschuldung büßen! –

3Mo 20,18 wird geladen ... Wenn ferner ein Mann mit einer weiblichen Person zur Zeit ihres monatlichen Unwohlseins geschlechtlichen Umgang gehabt hat, wenn er also den Quell ihres Blutes (oder: ihren Blutfluss) enthüllt und sie (selbst) den Quell ihres Blutes aufgedeckt hat, so sollen beide aus der Mitte ihres Volkes ausgerottet werden! –

3Mo 20,19 wird geladen ... Mit der Schwester deiner Mutter und mit der Schwester deines Vaters darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; denn wer das tut, der hat sich mit seiner nächsten Blutsverwandten geschlechtlich vergangen: sie sollen für ihre Verschuldung büßen.

3Mo 20,20 wird geladen ... Wenn ferner ein Mann der Frau seines Oheims (= seiner Muhme; vgl. 18,14) beiwohnt, so hat er seinen Oheim geschändet; sie sollen für ihre Sünde büßen: kinderlos werden sie sterben.

3Mo 20,21 wird geladen ... Und wenn ein Mann die Frau seines Bruders zum Weibe nimmt, so ist das Blutschande; er hat damit seinen Bruder geschändet: sie werden kinderlos bleiben.“

3Mo 20,22 wird geladen ... „So beobachtet denn alle meine Satzungen und alle meine Gebote und tut nach ihnen, damit euch das Land nicht ausspeie, in das ich euch bringen will, damit ihr darin wohnt.

3Mo 20,23 wird geladen ... Ihr dürft also nicht nach den Satzungen (oder: in den Bräuchen) der Völkerschaften wandeln, die ich vor euch vertreiben werde; denn alle diese Sünden haben sie verübt, so dass sie mir zum Ekel geworden sind.

3Mo 20,24 wird geladen ... Euch aber habe ich verheißen: Ihr sollt ihr Land in Besitz nehmen, und ich will es euch zu eigen geben, ein Land, das von Milch und Honig überfließt: ich bin der HERR, euer Gott, der ich euch von den übrigen Völkern abgesondert habe.

3Mo 20,25 wird geladen ... So macht denn einen Unterschied zwischen den reinen und den unreinen vierfüßigen Tieren und zwischen den unreinen und den reinen Vögeln, und macht euch nicht selbst zu einem Greuel durch (unreine) vierfüßige Tiere oder durch Vögel oder durch irgendwelche Tiere, die sich auf dem Erdboden regen, die ich euch als unrein bezeichnet und ausgesondert habe.

3Mo 20,26 wird geladen ... Ihr sollt mir also heilig sein, denn ich, der HERR, bin heilig und habe euch von den übrigen Völkern abgesondert, damit ihr mir angehört.“

3Mo 20,27 wird geladen ... „Wenn ferner ein Mann oder ein Weib einen Geist der Totenbeschwörung oder einen Wahrsagegeist in sich hat, so sollen sie unfehlbar mit dem Tode bestraft werden; man soll sie steinigen: Blutschuld lastet auf ihnen (oder: ihr Blut komme über sie!).“

Dan 3,29 wird geladen ... So ergeht denn jetzt von mir der Befehl, dass unter allen Völkern, Volksstämmen und Zungen ein jeder, der gegen den Gott Sadrachs, Mesachs und Abed-Negos etwas Unehrerbietiges ausspricht, in Stücke gehauen und sein Haus in einen Schutthaufen verwandelt werden soll, weil es keinen andern Gott gibt, der auf solche Weise zu erretten vermag!“

5Mo 13,1 wird geladen ... „Wenn in deiner Mitte ein Prophet oder ein Träumer (d.h. ein Mann, der Traumgesichte hat) auftritt und dir ein Zeichen oder Wunder angibt,

5Mo 13,2 wird geladen ... das dann auch wirklich seiner Ankündigung entsprechend eintrifft, und hierauf die Aufforderung an dich richtet: ‚Lasst uns andere Götter verehren – die dir bisher unbekannt gewesen sind – und ihnen dienen!‘,

5Mo 13,3 wird geladen ... so sollst du den Worten eines solchen Propheten oder eines solchen Traumsehers kein Gehör schenken; denn der HERR, euer Gott, will euch damit nur auf die Probe stellen, um sich zu überzeugen, ob ihr wirklich den HERRN, euren Gott, von ganzem Herzen und mit ganzer Seele liebt.

5Mo 13,4 wird geladen ... Dem HERRN, eurem Gott, sollt ihr nachfolgen und ihn fürchten, seine Gebote sollt ihr beobachten und auf seine Weisungen hören, ihm dienen und ihm anhangen!

5Mo 13,5 wird geladen ... Jener Prophet aber oder jener Traumseher soll den Tod erleiden! Denn er hat Abfall gepredigt vom HERRN, eurem Gott, der euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt und dich aus dem Hause der Knechtschaft erlöst hat, und ist darauf ausgegangen, dich von dem Wege abzubringen, auf dem du nach dem Gebot des HERRN, deines Gottes, wandeln sollst: schaffe das Böse aus deiner Mitte hinweg!

5Mo 13,6 wird geladen ... Wenn dein Bruder, sogar dein Vollbruder, oder dein Sohn oder deine Tochter oder das Weib an deinem Busen oder dein Freund, der dir so lieb ist wie dein eigenes Leben, dich insgeheim verleiten will, indem er dich auffordert: ‚Lass uns hingehen und anderen Göttern dienen!‘ – solchen Göttern, die dir und deinen Vätern bisher unbekannt gewesen sind

5Mo 13,7 wird geladen ... und die den Völkern rings um euch her angehören, mögen diese in deiner Nähe oder fern von dir wohnen, von dem einen Ende der Erde bis zum andern –:

5Mo 13,8 wird geladen ... so sollst du ihm nicht zu Willen sein und nicht auf ihn hören, sollst auch keinen Blick des Mitleids für ihn haben und keine Schonung gegen ihn üben oder seine Schuld verheimlichen,

5Mo 13,9 wird geladen ... sondern sollst ihn unbedingt ums Leben bringen: deine Hand soll die erste sein, die sich gegen ihn erhebt, um ihm den Tod zu geben, und danach die Hand des ganzen Volkes;

5Mo 13,10 wird geladen ... und zwar sollst du ihn zu Tode steinigen; denn er ist darauf ausgegangen, dich vom HERRN, deinem Gott, abwendig zu machen, der dich aus dem Lande Ägypten, aus dem Hause der Knechtschaft, herausgeführt hat;

5Mo 13,11 wird geladen ... und ganz Israel soll Kunde davon erhalten und sich fürchten, damit keiner wieder etwas so Böses in deiner Mitte verübt.“

5Mo 13,12 wird geladen ... „Wenn du von einer deiner Ortschaften, die der HERR, dein Gott, dir zu Wohnsitzen gibt, sagen hörst,

5Mo 13,13 wird geladen ... es seien dort nichtswürdige Leute aus deiner Mitte aufgetreten, die ihre Mitbürger mit der Aufforderung verführt hätten: ‚Lasst uns hingehen und anderen Göttern dienen!‘ – solchen Göttern, die euch vorher unbekannt gewesen sind –,

5Mo 13,14 wird geladen ... so sollst du eine genaue Untersuchung und sorgfältige Nachforschung anstellen, und wenn die Sache sich dann in der Tat so verhält, wie dir berichtet ist, und ein solcher Greuel in deiner Mitte wirklich verübt worden ist,

5Mo 13,15 wird geladen ... so sollst du die Bewohner der betreffenden Ortschaft mit der Schärfe des Schwertes schlagen, indem du an ihr und an allem, was in ihr ist, auch an ihrem Vieh, den Bann mit der Schärfe des Schwertes vollstreckst.

5Mo 13,16 wird geladen ... Dann sollst du alles in ihr Erbeutete auf dem dortigen Marktplatz zusammenhäufen und die Ortschaft samt der gesamten Beute als ein Ganzopfer für den HERRN, deinen Gott, verbrennen, und sie soll für immer ein Schutthaufen bleiben: sie darf nie wieder aufgebaut werden,

5Mo 13,17 wird geladen ... und von dem Banngut darf nichts an deiner Hand hängen bleiben, damit der HERR von seiner Zornglut wieder ablässt und sich dir gnädig erweist und infolge seines Erbarmens dich zahlreich werden lässt, wie er deinen Vätern zugeschworen hat,

5Mo 13,18 wird geladen ... wenn du nämlich auf die Stimme des HERRN, deines Gottes, hörst, indem du alle seine Gebote hältst, die ich dir heute zu befolgen gebiete, und du das tust, was vor dem HERRN, deinem Gott, das Richtige (oder: wohlgefällig) ist.“

Dan 6,26 wird geladen ... Hiermit ergeht der Befehl von mir, dass man im ganzen Bereich meiner königlichen Herrschaft vor dem Gott Daniels zittern und ihn fürchten soll; denn er ist der lebendige Gott, der in Ewigkeit bleibt; sein Reich (oder: Königtum) ist unzerstörbar, und seine Herrschaft nimmt kein Ende.

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