Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Den Israeliten sollst du sagen: Wenn irgendeiner von den Israeliten oder von den Fremdlingen, die in Israel als Gäste leben, eins von seinen Kindern dem Moloch (18,21) hingibt, so soll er unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: das Volk des Landes soll ihn steinigen!
Ich selbst will mein Angesicht gegen einen solchen Menschen kehren und ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten, weil er eins von seinen Kindern dem Moloch hingegeben und so mein Heiligtum verunreinigt und meinen heiligen Namen entweiht hat.
Wenn also das Volk des Landes die Augen vor einem solchen Menschen, der eins von seinen Kindern dem Moloch hingibt, verschließen sollte, so dass es ihn nicht tötet,
so will ich selbst mein Angesicht gegen den betreffenden Menschen und gegen sein ganzes Geschlecht kehren und ihn samt allen, die denselben Götzendienst treiben und sich dem Moloch mit ihrem Götzendienst ergeben, aus der Mitte ihres Volkes ausrotten.
Wenn sich ferner jemand an die Totenbeschwörer und die Wahrsager (vgl. 19,31) wendet, um Götzendienst mit ihnen zu treiben, so will ich mein Angesicht gegen einen solchen Menschen kehren und ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten.“
„So heiligt euch denn, dass ihr heilig werdet; denn ich bin der HERR, euer Gott;
beobachtet meine Satzungen und tut nach ihnen: ich, der HERR, bin es, der euch heiligt.
Ein jeder, der seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll unfehlbar mit dem Tode bestraft werden! Er hat seinem Vater oder seiner Mutter geflucht: Blutschuld lastet auf ihm (oder: sein Blut komme über ihn!).
Wenn ferner ein Mann Ehebruch mit einer verheirateten Frau treibt, wenn er mit der Ehefrau seines Nächsten (= Volksgenossen) Ehebruch treibt, so sollen beide, der Ehebrecher und die Ehebrecherin, unfehlbar mit dem Tode bestraft werden. –
Wenn ein Mann der Frau seines Vaters (d.h. seiner Stiefmutter) beiwohnt, so hat er seinen Vater geschändet; beide Schuldige sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen (oder: ihr Blut komme über sie).
Wenn ein Mann seiner Schwiegertochter beiwohnt, so sollen beide unfehlbar mit dem Tode bestraft werden; sie haben eine schändliche Befleckung verübt: Blutschuld lastet auf ihnen (vgl. V.11). –
Wenn ein Mann bei einem andern Manne liegt, wie man einem Weibe beiwohnt, so haben beide eine Greueltat begangen; sie sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen. –
Wenn ein Mann eine Frau ehelicht und zugleich ihre Mutter, so ist das eine Schandtat: man soll ihn und die beiden Frauen verbrennen, damit keine solche Schandtat unter euch verübt werde. –
Wenn sich ferner ein Mann mit einem Tiere paart, so soll er unfehlbar mit dem Tode bestraft werden, und auch das Tier sollt ihr töten.
Und wenn ein Weib sich irgendeinem Tiere naht, um sich mit ihm zu paaren, so sollst du das Weib samt dem Tiere töten; sie sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen (vgl. V.11). –
Wenn ein Mann seine Schwester (d.h. Stiefschwester) nimmt, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, und den Beischlaf im Einverständnis mit ihr vollzieht, so ist das Blutschande; sie sollen vor den Augen ihrer Volksgenossen ausgerottet werden: er hat seiner Schwester beigewohnt: er soll für seine Verschuldung büßen! –
Wenn ferner ein Mann mit einer weiblichen Person zur Zeit ihres monatlichen Unwohlseins geschlechtlichen Umgang gehabt hat, wenn er also den Quell ihres Blutes (oder: ihren Blutfluss) enthüllt und sie (selbst) den Quell ihres Blutes aufgedeckt hat, so sollen beide aus der Mitte ihres Volkes ausgerottet werden! –
Mit der Schwester deiner Mutter und mit der Schwester deines Vaters darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; denn wer das tut, der hat sich mit seiner nächsten Blutsverwandten geschlechtlich vergangen: sie sollen für ihre Verschuldung büßen.
Wenn ferner ein Mann der Frau seines Oheims (= seiner Muhme; vgl. 18,14) beiwohnt, so hat er seinen Oheim geschändet; sie sollen für ihre Sünde büßen: kinderlos werden sie sterben.
Und wenn ein Mann die Frau seines Bruders zum Weibe nimmt, so ist das Blutschande; er hat damit seinen Bruder geschändet: sie werden kinderlos bleiben.“
„So beobachtet denn alle meine Satzungen und alle meine Gebote und tut nach ihnen, damit euch das Land nicht ausspeie, in das ich euch bringen will, damit ihr darin wohnt.
Ihr dürft also nicht nach den Satzungen (oder: in den Bräuchen) der Völkerschaften wandeln, die ich vor euch vertreiben werde; denn alle diese Sünden haben sie verübt, so dass sie mir zum Ekel geworden sind.
Euch aber habe ich verheißen: Ihr sollt ihr Land in Besitz nehmen, und ich will es euch zu eigen geben, ein Land, das von Milch und Honig überfließt: ich bin der HERR, euer Gott, der ich euch von den übrigen Völkern abgesondert habe.
So macht denn einen Unterschied zwischen den reinen und den unreinen vierfüßigen Tieren und zwischen den unreinen und den reinen Vögeln, und macht euch nicht selbst zu einem Greuel durch (unreine) vierfüßige Tiere oder durch Vögel oder durch irgendwelche Tiere, die sich auf dem Erdboden regen, die ich euch als unrein bezeichnet und ausgesondert habe.
Ihr sollt mir also heilig sein, denn ich, der HERR, bin heilig und habe euch von den übrigen Völkern abgesondert, damit ihr mir angehört.“
„Wenn ferner ein Mann oder ein Weib einen Geist der Totenbeschwörung oder einen Wahrsagegeist in sich hat, so sollen sie unfehlbar mit dem Tode bestraft werden; man soll sie steinigen: Blutschuld lastet auf ihnen (oder: ihr Blut komme über sie!).“
Querverweise zu 3. Mose 20,4 3Mo 20,4
Über die (früheren) Zeiten der Unwissenheit hat Gott zwar hinweggesehen; jetzt aber lässt er den Menschen ansagen, dass sie alle überall Buße tun sollen (vgl. Mt 3,2);
so sollst du ihm nicht zu Willen sein und nicht auf ihn hören, sollst auch keinen Blick des Mitleids für ihn haben und keine Schonung gegen ihn üben oder seine Schuld verheimlichen,
„Wenn in deiner Mitte, in einem deiner Wohnorte, die der HERR, dein Gott, dir geben wird, ein Mann oder eine Frau sich findet, die das tun, was dem HERRN, deinem Gott, missfällt, indem sie seinen Bund übertreten,
so dass sie hingehen und anderen Göttern dienen und sich vor ihnen und besonders vor der Sonne oder vor dem Mond oder vor dem ganzen Sternenheere des Himmels niederwerfen, was ich verboten habe,
und es dir angezeigt wird und du es erfährst, so sollst du eine genaue Untersuchung anstellen. Wenn sich dann der Sachbericht als zutreffend herausstellt und solcher Greuel in Israel wirklich verübt worden ist,
so sollst du den betreffenden Mann oder jene Frau, die etwas so Schlimmes begangen haben, zu deinen Toren hinausführen, den Mann oder die Frau, und sie zu Tode steinigen.
Daher vermögen die Israeliten jetzt vor ihren Feinden nicht mehr standzuhalten, sondern müssen vor ihren Feinden die Flucht ergreifen; denn sie sind selbst dem Bann verfallen. Ich werde hinfort nicht mehr mit euch sein, wenn ihr das gebannte Gut nicht aus eurer Mitte wegschafft.
Denn ich habe ihm ankündigen lassen, dass ich sein Haus für alle Zeit richten will wegen seiner Verschuldung; denn er hat gewusst, dass seine Söhne Gott in Verachtung bringen, und er ist ihnen dennoch nicht entgegengetreten.
Darum habe ich dem Hause Elis geschworen: ‚Wahrlich, die Verfehlung des Hauses Elis soll in Ewigkeit nicht, weder durch Schlachtopfer noch durch Speisopfer, gesühnt werden!‘“
Der aber sagte zu ihm: „So hat der HERR gesprochen: ‚Weil du den Mann, der von mir dem Tode geweiht war, aus der Hand gelassen hast, musst du mit deinem Leben für ihn haften und dein Volk für sein Volk.‘“
Doch ich habe einiges wenige an dir auszusetzen; denn du hast dort Leute unter dir, die an die Lehre Bileams sich halten, der den Balak unterwies, die Israeliten zum Bösen zu verführen, nämlich Götzenopferfleisch zu essen und Unzucht zu treiben (4.Mose 25,1-2; 31,16).