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Kapitel

Vers

1 wird geladen ... Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:

2 wird geladen ... „Den Israeliten sollst du sagen: Wenn irgendeiner von den Israeliten oder von den Fremdlingen, die in Israel als Gäste leben, eins von seinen Kindern dem Moloch (18,21) hingibt, so soll er unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: das Volk des Landes soll ihn steinigen!

3 wird geladen ... Ich selbst will mein Angesicht gegen einen solchen Menschen kehren und ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten, weil er eins von seinen Kindern dem Moloch hingegeben und so mein Heiligtum verunreinigt und meinen heiligen Namen entweiht hat.

4 wird geladen ... Wenn also das Volk des Landes die Augen vor einem solchen Menschen, der eins von seinen Kindern dem Moloch hingibt, verschließen sollte, so dass es ihn nicht tötet,

5 wird geladen ... so will ich selbst mein Angesicht gegen den betreffenden Menschen und gegen sein ganzes Geschlecht kehren und ihn samt allen, die denselben Götzendienst treiben und sich dem Moloch mit ihrem Götzendienst ergeben, aus der Mitte ihres Volkes ausrotten.

6 wird geladen ... Wenn sich ferner jemand an die Totenbeschwörer und die Wahrsager (vgl. 19,31) wendet, um Götzendienst mit ihnen zu treiben, so will ich mein Angesicht gegen einen solchen Menschen kehren und ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten.“

7 wird geladen ... „So heiligt euch denn, dass ihr heilig werdet; denn ich bin der HERR, euer Gott;

8 wird geladen ... beobachtet meine Satzungen und tut nach ihnen: ich, der HERR, bin es, der euch heiligt.

9 wird geladen ... Ein jeder, der seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll unfehlbar mit dem Tode bestraft werden! Er hat seinem Vater oder seiner Mutter geflucht: Blutschuld lastet auf ihm (oder: sein Blut komme über ihn!).

10 wird geladen ... Wenn ferner ein Mann Ehebruch mit einer verheirateten Frau treibt, wenn er mit der Ehefrau seines Nächsten (= Volksgenossen) Ehebruch treibt, so sollen beide, der Ehebrecher und die Ehebrecherin, unfehlbar mit dem Tode bestraft werden. –

11 wird geladen ... Wenn ein Mann der Frau seines Vaters (d.h. seiner Stiefmutter) beiwohnt, so hat er seinen Vater geschändet; beide Schuldige sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen (oder: ihr Blut komme über sie).

12 wird geladen ... Wenn ein Mann seiner Schwiegertochter beiwohnt, so sollen beide unfehlbar mit dem Tode bestraft werden; sie haben eine schändliche Befleckung verübt: Blutschuld lastet auf ihnen (vgl. V.11). –

13 wird geladen ... Wenn ein Mann bei einem andern Manne liegt, wie man einem Weibe beiwohnt, so haben beide eine Greueltat begangen; sie sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen. –

14 wird geladen ... Wenn ein Mann eine Frau ehelicht und zugleich ihre Mutter, so ist das eine Schandtat: man soll ihn und die beiden Frauen verbrennen, damit keine solche Schandtat unter euch verübt werde. –

15 wird geladen ... Wenn sich ferner ein Mann mit einem Tiere paart, so soll er unfehlbar mit dem Tode bestraft werden, und auch das Tier sollt ihr töten.

16 wird geladen ... Und wenn ein Weib sich irgendeinem Tiere naht, um sich mit ihm zu paaren, so sollst du das Weib samt dem Tiere töten; sie sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen (vgl. V.11). –

17 wird geladen ... Wenn ein Mann seine Schwester (d.h. Stiefschwester) nimmt, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, und den Beischlaf im Einverständnis mit ihr vollzieht, so ist das Blutschande; sie sollen vor den Augen ihrer Volksgenossen ausgerottet werden: er hat seiner Schwester beigewohnt: er soll für seine Verschuldung büßen! –

18 wird geladen ... Wenn ferner ein Mann mit einer weiblichen Person zur Zeit ihres monatlichen Unwohlseins geschlechtlichen Umgang gehabt hat, wenn er also den Quell ihres Blutes (oder: ihren Blutfluss) enthüllt und sie (selbst) den Quell ihres Blutes aufgedeckt hat, so sollen beide aus der Mitte ihres Volkes ausgerottet werden! –

19 wird geladen ... Mit der Schwester deiner Mutter und mit der Schwester deines Vaters darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; denn wer das tut, der hat sich mit seiner nächsten Blutsverwandten geschlechtlich vergangen: sie sollen für ihre Verschuldung büßen.

20 wird geladen ... Wenn ferner ein Mann der Frau seines Oheims (= seiner Muhme; vgl. 18,14) beiwohnt, so hat er seinen Oheim geschändet; sie sollen für ihre Sünde büßen: kinderlos werden sie sterben.

21 wird geladen ... Und wenn ein Mann die Frau seines Bruders zum Weibe nimmt, so ist das Blutschande; er hat damit seinen Bruder geschändet: sie werden kinderlos bleiben.“

22 wird geladen ... „So beobachtet denn alle meine Satzungen und alle meine Gebote und tut nach ihnen, damit euch das Land nicht ausspeie, in das ich euch bringen will, damit ihr darin wohnt.

23 wird geladen ... Ihr dürft also nicht nach den Satzungen (oder: in den Bräuchen) der Völkerschaften wandeln, die ich vor euch vertreiben werde; denn alle diese Sünden haben sie verübt, so dass sie mir zum Ekel geworden sind.

24 wird geladen ... Euch aber habe ich verheißen: Ihr sollt ihr Land in Besitz nehmen, und ich will es euch zu eigen geben, ein Land, das von Milch und Honig überfließt: ich bin der HERR, euer Gott, der ich euch von den übrigen Völkern abgesondert habe.

25 wird geladen ... So macht denn einen Unterschied zwischen den reinen und den unreinen vierfüßigen Tieren und zwischen den unreinen und den reinen Vögeln, und macht euch nicht selbst zu einem Greuel durch (unreine) vierfüßige Tiere oder durch Vögel oder durch irgendwelche Tiere, die sich auf dem Erdboden regen, die ich euch als unrein bezeichnet und ausgesondert habe.

26 wird geladen ... Ihr sollt mir also heilig sein, denn ich, der HERR, bin heilig und habe euch von den übrigen Völkern abgesondert, damit ihr mir angehört.“

27 wird geladen ... „Wenn ferner ein Mann oder ein Weib einen Geist der Totenbeschwörung oder einen Wahrsagegeist in sich hat, so sollen sie unfehlbar mit dem Tode bestraft werden; man soll sie steinigen: Blutschuld lastet auf ihnen (oder: ihr Blut komme über sie!).“

Querverweise zu 3. Mose 20,9 3Mo 20,9 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

2Mo 21,17 wird geladen ... Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll mit dem Tode bestraft werden! –

3Mo 20,11 wird geladen ... Wenn ein Mann der Frau seines Vaters (d.h. seiner Stiefmutter) beiwohnt, so hat er seinen Vater geschändet; beide Schuldige sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen (oder: ihr Blut komme über sie).

3Mo 20,12 wird geladen ... Wenn ein Mann seiner Schwiegertochter beiwohnt, so sollen beide unfehlbar mit dem Tode bestraft werden; sie haben eine schändliche Befleckung verübt: Blutschuld lastet auf ihnen (vgl. V.11). –

3Mo 20,13 wird geladen ... Wenn ein Mann bei einem andern Manne liegt, wie man einem Weibe beiwohnt, so haben beide eine Greueltat begangen; sie sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen. –

5Mo 27,16 wird geladen ... ‚Verflucht sei, wer seinen Vater oder seine Mutter missachtet!‘, und das ganze Volk soll sagen: ‚So sei es!‘

3Mo 20,16 wird geladen ... Und wenn ein Weib sich irgendeinem Tiere naht, um sich mit ihm zu paaren, so sollst du das Weib samt dem Tiere töten; sie sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen (vgl. V.11). –

Spr 20,20 wird geladen ... Wer seinem Vater und seiner Mutter flucht, dessen Leuchte wird zur Zeit tiefster Finsternis erlöschen. –

3Mo 20,27 wird geladen ... „Wenn ferner ein Mann oder ein Weib einen Geist der Totenbeschwörung oder einen Wahrsagegeist in sich hat, so sollen sie unfehlbar mit dem Tode bestraft werden; man soll sie steinigen: Blutschuld lastet auf ihnen (oder: ihr Blut komme über sie!).“

Spr 30,11 wird geladen ... (Ein Greuel für den HERRN ist) ein Geschlecht, das seinem Vater flucht und seine Mutter nicht segnet,

Jos 2,19 wird geladen ... Jeder, der dann aus der Tür deines Hauses auf die Straße hinausgeht, ist selbst für sein Leben verantwortlich, während wir frei von Schuld sind; wer aber bei dir im Hause sein wird, für dessen Leben tragen wir die Verantwortung, wenn Hand an ihn gelegt wird.

Spr 30,17 wird geladen ... Ein Auge, das den Vater verspottet und die greise Mutter verachtet, das müssen die Raben am Bach aushacken und die jungen Geier fressen.

Ri 9,24 wird geladen ... dies geschah nämlich, damit das an den siebzig Söhnen Jerubbaals begangene Verbrechen gerächt würde und Gott ihr Blut auf ihren Bruder Abimelech, der sie ermordet hatte, und auf die Bürger von Sichem kommen ließe, die ihm bei der Ermordung seiner Brüder behilflich gewesen waren.

Mt 15,4 wird geladen ... Gott hat doch geboten (2.Mose 20,12): ‚Ehre deinen Vater und deine Mutter‘ und (2.Mose 21,17): ‚Wer Vater oder Mutter flucht (oder: schmäht), soll des Todes sterben!‘

2Sam 1,16 wird geladen ... während David ihm noch zurief: „Dein Blut komme über dein Haupt! Denn dein eigener Mund hat Zeugnis gegen dich abgelegt (= hat das Urteil über dich gesprochen) durch dein Bekenntnis: ‚Ich habe den Gesalbten des HERRN getötet.‘“

Mk 7,10 wird geladen ... Mose hat z.B. geboten (2.Mose 20,12): ‚Ehre deinen Vater und deine Mutter‘ und (2.Mose 21,12): ‚Wer den Vater oder die Mutter schmäht, soll des Todes sterben.‘

1Kön 2,32 wird geladen ... Der HERR lasse ihm seine Blutschuld auf sein eigenes Haupt zurückfallen, weil er zwei Männer, die ehrenhafter und besser waren als er, niedergestoßen und mit dem Schwert ermordet hat, ohne dass mein Vater David etwas davon wusste, nämlich Abner, den Sohn Ners, den Heerführer der Israeliten, und Amasa, den Sohn Jethers, den Heerführer der Judäer:

Mt 27,25 wird geladen ... Da antwortete das gesamte Volk mit dem Ruf: „Sein Blut (komme) über uns und über unsere Kinder!“

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