Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Den Israeliten sollst du sagen: Wenn irgendeiner von den Israeliten oder von den Fremdlingen, die in Israel als Gäste leben, eins von seinen Kindern dem Moloch (18,21) hingibt, so soll er unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: das Volk des Landes soll ihn steinigen!
Ich selbst will mein Angesicht gegen einen solchen Menschen kehren und ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten, weil er eins von seinen Kindern dem Moloch hingegeben und so mein Heiligtum verunreinigt und meinen heiligen Namen entweiht hat.
Wenn also das Volk des Landes die Augen vor einem solchen Menschen, der eins von seinen Kindern dem Moloch hingibt, verschließen sollte, so dass es ihn nicht tötet,
so will ich selbst mein Angesicht gegen den betreffenden Menschen und gegen sein ganzes Geschlecht kehren und ihn samt allen, die denselben Götzendienst treiben und sich dem Moloch mit ihrem Götzendienst ergeben, aus der Mitte ihres Volkes ausrotten.
Wenn sich ferner jemand an die Totenbeschwörer und die Wahrsager (vgl. 19,31) wendet, um Götzendienst mit ihnen zu treiben, so will ich mein Angesicht gegen einen solchen Menschen kehren und ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten.“
„So heiligt euch denn, dass ihr heilig werdet; denn ich bin der HERR, euer Gott;
beobachtet meine Satzungen und tut nach ihnen: ich, der HERR, bin es, der euch heiligt.
Ein jeder, der seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll unfehlbar mit dem Tode bestraft werden! Er hat seinem Vater oder seiner Mutter geflucht: Blutschuld lastet auf ihm (oder: sein Blut komme über ihn!).
Wenn ferner ein Mann Ehebruch mit einer verheirateten Frau treibt, wenn er mit der Ehefrau seines Nächsten (= Volksgenossen) Ehebruch treibt, so sollen beide, der Ehebrecher und die Ehebrecherin, unfehlbar mit dem Tode bestraft werden. –
Wenn ein Mann der Frau seines Vaters (d.h. seiner Stiefmutter) beiwohnt, so hat er seinen Vater geschändet; beide Schuldige sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen (oder: ihr Blut komme über sie).
Wenn ein Mann seiner Schwiegertochter beiwohnt, so sollen beide unfehlbar mit dem Tode bestraft werden; sie haben eine schändliche Befleckung verübt: Blutschuld lastet auf ihnen (vgl. V.11). –
Wenn ein Mann bei einem andern Manne liegt, wie man einem Weibe beiwohnt, so haben beide eine Greueltat begangen; sie sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen. –
Wenn ein Mann eine Frau ehelicht und zugleich ihre Mutter, so ist das eine Schandtat: man soll ihn und die beiden Frauen verbrennen, damit keine solche Schandtat unter euch verübt werde. –
Wenn sich ferner ein Mann mit einem Tiere paart, so soll er unfehlbar mit dem Tode bestraft werden, und auch das Tier sollt ihr töten.
Und wenn ein Weib sich irgendeinem Tiere naht, um sich mit ihm zu paaren, so sollst du das Weib samt dem Tiere töten; sie sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen (vgl. V.11). –
Wenn ein Mann seine Schwester (d.h. Stiefschwester) nimmt, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, und den Beischlaf im Einverständnis mit ihr vollzieht, so ist das Blutschande; sie sollen vor den Augen ihrer Volksgenossen ausgerottet werden: er hat seiner Schwester beigewohnt: er soll für seine Verschuldung büßen! –
Wenn ferner ein Mann mit einer weiblichen Person zur Zeit ihres monatlichen Unwohlseins geschlechtlichen Umgang gehabt hat, wenn er also den Quell ihres Blutes (oder: ihren Blutfluss) enthüllt und sie (selbst) den Quell ihres Blutes aufgedeckt hat, so sollen beide aus der Mitte ihres Volkes ausgerottet werden! –
Mit der Schwester deiner Mutter und mit der Schwester deines Vaters darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; denn wer das tut, der hat sich mit seiner nächsten Blutsverwandten geschlechtlich vergangen: sie sollen für ihre Verschuldung büßen.
Wenn ferner ein Mann der Frau seines Oheims (= seiner Muhme; vgl. 18,14) beiwohnt, so hat er seinen Oheim geschändet; sie sollen für ihre Sünde büßen: kinderlos werden sie sterben.
Und wenn ein Mann die Frau seines Bruders zum Weibe nimmt, so ist das Blutschande; er hat damit seinen Bruder geschändet: sie werden kinderlos bleiben.“
„So beobachtet denn alle meine Satzungen und alle meine Gebote und tut nach ihnen, damit euch das Land nicht ausspeie, in das ich euch bringen will, damit ihr darin wohnt.
Ihr dürft also nicht nach den Satzungen (oder: in den Bräuchen) der Völkerschaften wandeln, die ich vor euch vertreiben werde; denn alle diese Sünden haben sie verübt, so dass sie mir zum Ekel geworden sind.
Euch aber habe ich verheißen: Ihr sollt ihr Land in Besitz nehmen, und ich will es euch zu eigen geben, ein Land, das von Milch und Honig überfließt: ich bin der HERR, euer Gott, der ich euch von den übrigen Völkern abgesondert habe.
So macht denn einen Unterschied zwischen den reinen und den unreinen vierfüßigen Tieren und zwischen den unreinen und den reinen Vögeln, und macht euch nicht selbst zu einem Greuel durch (unreine) vierfüßige Tiere oder durch Vögel oder durch irgendwelche Tiere, die sich auf dem Erdboden regen, die ich euch als unrein bezeichnet und ausgesondert habe.
Ihr sollt mir also heilig sein, denn ich, der HERR, bin heilig und habe euch von den übrigen Völkern abgesondert, damit ihr mir angehört.“
„Wenn ferner ein Mann oder ein Weib einen Geist der Totenbeschwörung oder einen Wahrsagegeist in sich hat, so sollen sie unfehlbar mit dem Tode bestraft werden; man soll sie steinigen: Blutschuld lastet auf ihnen (oder: ihr Blut komme über sie!).“
Querverweise zu 3. Mose 20,8 3Mo 20,8
nein, meine Gebote sollt ihr befolgen und meine Satzungen beobachten, um in (oder: nach) ihnen zu wandeln: ich bin der HERR, euer Gott!
Darum sollst du ihn für heilig achten, denn er bringt die Speise deines Gottes dar: als heilig soll er dir gelten, denn ich bin heilig, der HERR, der euch heiligt.
So beobachtet denn meine Satzungen und meine Gebote; denn der Mensch, der nach ihnen tut, wird durch sie das Leben haben: ich bin der HERR!“
„Du aber präge den Israeliten folgendes Gebot ein: ‚Beobachtet ja meine Sabbate (oder: Ruhetage)! Denn sie sind ein Zeichen (des Bundes) zwischen mir und euch für eure künftigen Geschlechter, damit ihr erkennt, dass ich, der HERR, es bin, der euch heiligt.
So beobachtet denn alle meine Satzungen und alle meine Gebote und handelt nach ihnen: ich bin der HERR!“
Auch meine Sabbate gab ich ihnen, die ein Zeichen (des Bundes) zwischen mir und ihnen sein sollten, damit sie zur Erkenntnis kämen, dass ich, der HERR, es bin, der sie heiligt (2.Mose 31,13).
Wer also ein einziges von diesen Geboten – und wäre es das geringste – auflöst (= aufhebt) und die Menschen demgemäß lehrt, der wird der Geringste (oder: Kleinste) im Himmelreich heißen; wer sie aber tut und (die Menschen) so lehrt, der wird groß im Himmelreich heißen.
Auch die Heidenvölker werden dann erkennen, dass ich der HERR bin, der Israel heiligt, wenn mein Heiligtum sich in ihrer Mitte befindet ewiglich!‘“
Darum wird jeder, der diese meine Worte hört und nach ihnen tut, einem klugen Manne gleichen, der sein Haus auf Felsengrund gebaut hat.
Ihm habt ihr es also zu verdanken, dass ihr in Christus Jesus seid, der uns von Gott her zur Weisheit gemacht worden ist wie auch zur Gerechtigkeit und Heiligung und zur Erlösung,
denn wer den Willen meines himmlischen Vaters tut, der ist mein Bruder und Schwester und Mutter!“
Er selbst aber, der Gott des Friedens, heilige euch durch und durch, und völlig tadellos (= unversehrt) möge euer Geist samt der Seele und dem Leibe bei der Wiederkunft unsers Herrn Jesus Christus bewahrt geblieben sein (oder: bewahrt bleiben, nämlich vor dem Gericht)!
Wenn ihr dies wisst – selig seid ihr, wenn ihr danach handelt!
Wir aber sind verpflichtet, Gott für euch, vom Herrn geliebte Brüder, allezeit Dank zu sagen, weil Gott euch von Anfang an zur Errettung erwählt hat durch die vom Geist gewirkte Heiligung und durch den Glauben an die Wahrheit.
Seid aber Täter des Wortes und nicht bloß Hörer, sonst betrügt ihr euch selbst.
Selig sind die, welche ihre Kleider waschen, damit sie ein Anrecht an den Baum (oder: die Bäume) des Lebens erlangen und durch die Tore in die Stadt eingehen (können)!