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Kapitel

Vers

1 wird geladen ... Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:

2 wird geladen ... „Den Israeliten sollst du sagen: Wenn irgendeiner von den Israeliten oder von den Fremdlingen, die in Israel als Gäste leben, eins von seinen Kindern dem Moloch (18,21) hingibt, so soll er unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: das Volk des Landes soll ihn steinigen!

3 wird geladen ... Ich selbst will mein Angesicht gegen einen solchen Menschen kehren und ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten, weil er eins von seinen Kindern dem Moloch hingegeben und so mein Heiligtum verunreinigt und meinen heiligen Namen entweiht hat.

4 wird geladen ... Wenn also das Volk des Landes die Augen vor einem solchen Menschen, der eins von seinen Kindern dem Moloch hingibt, verschließen sollte, so dass es ihn nicht tötet,

5 wird geladen ... so will ich selbst mein Angesicht gegen den betreffenden Menschen und gegen sein ganzes Geschlecht kehren und ihn samt allen, die denselben Götzendienst treiben und sich dem Moloch mit ihrem Götzendienst ergeben, aus der Mitte ihres Volkes ausrotten.

6 wird geladen ... Wenn sich ferner jemand an die Totenbeschwörer und die Wahrsager (vgl. 19,31) wendet, um Götzendienst mit ihnen zu treiben, so will ich mein Angesicht gegen einen solchen Menschen kehren und ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten.“

7 wird geladen ... „So heiligt euch denn, dass ihr heilig werdet; denn ich bin der HERR, euer Gott;

8 wird geladen ... beobachtet meine Satzungen und tut nach ihnen: ich, der HERR, bin es, der euch heiligt.

9 wird geladen ... Ein jeder, der seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll unfehlbar mit dem Tode bestraft werden! Er hat seinem Vater oder seiner Mutter geflucht: Blutschuld lastet auf ihm (oder: sein Blut komme über ihn!).

10 wird geladen ... Wenn ferner ein Mann Ehebruch mit einer verheirateten Frau treibt, wenn er mit der Ehefrau seines Nächsten (= Volksgenossen) Ehebruch treibt, so sollen beide, der Ehebrecher und die Ehebrecherin, unfehlbar mit dem Tode bestraft werden. –

11 wird geladen ... Wenn ein Mann der Frau seines Vaters (d.h. seiner Stiefmutter) beiwohnt, so hat er seinen Vater geschändet; beide Schuldige sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen (oder: ihr Blut komme über sie).

12 wird geladen ... Wenn ein Mann seiner Schwiegertochter beiwohnt, so sollen beide unfehlbar mit dem Tode bestraft werden; sie haben eine schändliche Befleckung verübt: Blutschuld lastet auf ihnen (vgl. V.11). –

13 wird geladen ... Wenn ein Mann bei einem andern Manne liegt, wie man einem Weibe beiwohnt, so haben beide eine Greueltat begangen; sie sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen. –

14 wird geladen ... Wenn ein Mann eine Frau ehelicht und zugleich ihre Mutter, so ist das eine Schandtat: man soll ihn und die beiden Frauen verbrennen, damit keine solche Schandtat unter euch verübt werde. –

15 wird geladen ... Wenn sich ferner ein Mann mit einem Tiere paart, so soll er unfehlbar mit dem Tode bestraft werden, und auch das Tier sollt ihr töten.

16 wird geladen ... Und wenn ein Weib sich irgendeinem Tiere naht, um sich mit ihm zu paaren, so sollst du das Weib samt dem Tiere töten; sie sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen (vgl. V.11). –

17 wird geladen ... Wenn ein Mann seine Schwester (d.h. Stiefschwester) nimmt, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, und den Beischlaf im Einverständnis mit ihr vollzieht, so ist das Blutschande; sie sollen vor den Augen ihrer Volksgenossen ausgerottet werden: er hat seiner Schwester beigewohnt: er soll für seine Verschuldung büßen! –

18 wird geladen ... Wenn ferner ein Mann mit einer weiblichen Person zur Zeit ihres monatlichen Unwohlseins geschlechtlichen Umgang gehabt hat, wenn er also den Quell ihres Blutes (oder: ihren Blutfluss) enthüllt und sie (selbst) den Quell ihres Blutes aufgedeckt hat, so sollen beide aus der Mitte ihres Volkes ausgerottet werden! –

19 wird geladen ... Mit der Schwester deiner Mutter und mit der Schwester deines Vaters darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; denn wer das tut, der hat sich mit seiner nächsten Blutsverwandten geschlechtlich vergangen: sie sollen für ihre Verschuldung büßen.

20 wird geladen ... Wenn ferner ein Mann der Frau seines Oheims (= seiner Muhme; vgl. 18,14) beiwohnt, so hat er seinen Oheim geschändet; sie sollen für ihre Sünde büßen: kinderlos werden sie sterben.

21 wird geladen ... Und wenn ein Mann die Frau seines Bruders zum Weibe nimmt, so ist das Blutschande; er hat damit seinen Bruder geschändet: sie werden kinderlos bleiben.“

22 wird geladen ... „So beobachtet denn alle meine Satzungen und alle meine Gebote und tut nach ihnen, damit euch das Land nicht ausspeie, in das ich euch bringen will, damit ihr darin wohnt.

23 wird geladen ... Ihr dürft also nicht nach den Satzungen (oder: in den Bräuchen) der Völkerschaften wandeln, die ich vor euch vertreiben werde; denn alle diese Sünden haben sie verübt, so dass sie mir zum Ekel geworden sind.

24 wird geladen ... Euch aber habe ich verheißen: Ihr sollt ihr Land in Besitz nehmen, und ich will es euch zu eigen geben, ein Land, das von Milch und Honig überfließt: ich bin der HERR, euer Gott, der ich euch von den übrigen Völkern abgesondert habe.

25 wird geladen ... So macht denn einen Unterschied zwischen den reinen und den unreinen vierfüßigen Tieren und zwischen den unreinen und den reinen Vögeln, und macht euch nicht selbst zu einem Greuel durch (unreine) vierfüßige Tiere oder durch Vögel oder durch irgendwelche Tiere, die sich auf dem Erdboden regen, die ich euch als unrein bezeichnet und ausgesondert habe.

26 wird geladen ... Ihr sollt mir also heilig sein, denn ich, der HERR, bin heilig und habe euch von den übrigen Völkern abgesondert, damit ihr mir angehört.“

27 wird geladen ... „Wenn ferner ein Mann oder ein Weib einen Geist der Totenbeschwörung oder einen Wahrsagegeist in sich hat, so sollen sie unfehlbar mit dem Tode bestraft werden; man soll sie steinigen: Blutschuld lastet auf ihnen (oder: ihr Blut komme über sie!).“

Querverweise zu 3. Mose 20,24 3Mo 20,24 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

2Mo 3,8 wird geladen ... Daher bin ich herabgekommen, um sie aus der Gewalt der Ägypter zu erretten und sie aus jenem Lande in ein schönes, geräumiges Land zu führen, in ein Land, das von Milch und Honig überfließt, in die Wohnsitze der Kanaanäer, Hethiter, Amoriter, Pherissiter, Hewiter und Jebusiter.

3Mo 20,26 wird geladen ... Ihr sollt mir also heilig sein, denn ich, der HERR, bin heilig und habe euch von den übrigen Völkern abgesondert, damit ihr mir angehört.“

2Mo 3,17 wird geladen ... und habe beschlossen, euch aus dem Elend Ägyptens in das Land der Kanaanäer, Hethiter, Amoriter, Pherissiter, Hewiter und Jebusiter wegzuführen, in ein Land, das von Milch und Honig überfließt.‘

2Mo 19,5 wird geladen ... Und nun, wenn ihr meinen Weisungen willig gehorcht und meinen Bund haltet, so sollt ihr aus (oder: vor) allen Völkern mein besonderes Eigentum sein; denn mir gehört die ganze Erde;

2Mo 6,8 wird geladen ... Ich will euch auch in das Land bringen, dessen Verleihung ich dem Abraham, Isaak und Jakob durch einen feierlichen Eid zugesagt habe, und will es euch zum erblichen Besitz geben, ich, der HERR!‘“

2Mo 19,6 wird geladen ... ihr aber sollt mir ein Königreich von Priestern und ein heiliges Volk sein.‘ Das sind die Worte, die du den Israeliten verkünden sollst.“

2Mo 33,16 wird geladen ... Woran soll man denn sonst erkennen, dass ich samt deinem Volk Gnade bei dir gefunden habe? Doch eben daran, dass du mit uns ziehst und dass wir, ich und dein Volk, dadurch vor allen Völkern auf dem Erdboden ausgezeichnet werden.“

4Mo 23,9 wird geladen ... Ja, vom Felsengipfel erblicke ich es, und von den Höhen herab erschaue ich es; ein Volk zeigt sich mir, das für sich abgesondert wohnt und sich nicht zu den übrigen Völkern rechnet.

5Mo 7,6 wird geladen ... Denn du bist ein dem HERRN, deinem Gott, geheiligtes Volk: dich hat der HERR, dein Gott, aus allen Völkern, die auf dem Erdboden sind, zu seinem Eigentumsvolk erwählt.

5Mo 14,2 wird geladen ... denn du bist ein dem HERRN, deinem Gott, geheiligtes Volk, und dich hat der HERR, dein Gott, aus allen Völkern, die es auf dem ganzen Erdboden gibt, zu seinem Eigentumsvolk erwählt. –

1Kön 8,53 wird geladen ... Denn du selbst hast sie dir zum Eigentum ausgesondert aus allen Völkern der Erde, wie du es durch den Mund deines Knechtes Mose ausgesprochen hast (2.Mose 19,5), als du unsere Väter aus Ägypten wegführtest, HERR, unser Gott!“

Joh 15,19 wird geladen ... Wenn ihr aus der Welt wärt (oder: zur Welt gehörtet), so würde die Welt euch als das zu ihr Gehörige lieben; weil ihr aber nicht aus der Welt seid, sondern ich euch aus der Welt heraus erwählt (= ausgesondert) habe, deshalb hasst euch die Welt.

2Kor 6,17 wird geladen ... Darum (Jes 52,11): „Geht aus ihrer Mitte hinweg und sondert euch (von ihnen) ab“, gebietet der Herr, „und rührt nichts Unreines an, so will ich euch aufnehmen“ und (2.Sam 7,14):

1Pet 2,9 wird geladen ... Ihr dagegen seid „das auserwählte Geschlecht, die königliche Priesterschaft, die heilige Volksgemeinschaft, das zum Eigentum erkorene Volk“, und sollt die Tugenden (d.h. Ruhmestaten; vgl. Jes 43,21) dessen verkünden, der euch aus der Finsternis in sein wunderbares Licht berufen hat,

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