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Vers

1 wird geladen ... Darauf sagte Mose zu den Stammeshäuptern der Israeliten: „Folgendes hat der HERR geboten:

2 wird geladen ... Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde ablegt oder einen Eid schwört, durch den er sich zu einer Enthaltung verpflichtet, so darf er sein Wort nicht brechen: genau so, wie er es ausgesprochen hat, soll er es auch ausführen.

3 wird geladen ... Wenn aber eine weibliche Person, die in ihrer Jugend (= unverheiratet) im Hause ihres Vaters lebt, dem HERRN ein Gelübde ablegt oder sich zu einer Enthaltung verpflichtet

4 wird geladen ... und ihr Vater von ihrem Gelübde oder von der Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, Kunde erhält und dann ihr gegenüber dazu schweigt, so sollen alle ihre Gelübde gültig sein, und auch jede Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, soll zu Recht bestehen.

5 wird geladen ... Wenn aber ihr Vater an dem Tage, an dem er davon erfährt, ihr die Genehmigung versagt, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Enthaltungen, zu denen sie sich verpflichtet hat, ungültig sein; und der HERR wird ihr verzeihen, weil ihr Vater ihr die Genehmigung versagt hat.

6 wird geladen ... Wenn sie sich dann aber verheiraten sollte, während ihre Gelübde oder ein unbedachter Ausspruch ihrer Lippen, durch den sie sich eine Enthaltung auferlegt hat, für sie noch verbindlich sind,

7 wird geladen ... und ihr Mann erhält Kunde davon, schweigt aber ihr gegenüber an dem Tage, an dem er davon hört, so sollen ihre Gelübde gültig sein, und die Enthaltungen, zu denen sie sich verpflichtet hat, sollen zu Recht bestehen.

8 wird geladen ... Wenn aber ihr Mann an dem Tage, an dem er davon erfährt, ihr die Genehmigung versagt, so macht er dadurch das Gelübde, das auf ihr ruht, und den unbedachten Ausspruch ihrer Lippen, durch den sie sich eine Enthaltung auferlegt hat, ungültig, und der HERR wird ihr verzeihen.

9 wird geladen ... Aber das Gelübde einer Witwe oder einer verstoßenen (= geschiedenen) Frau, alles, wozu sie sich verpflichtet hat, soll für sie verbindlich sein.

10 wird geladen ... Wenn ferner eine Frau im Hause ihres Mannes etwas gelobt oder sich durch einen Eid zu einer Enthaltung verpflichtet hat

11 wird geladen ... und ihr Mann Kunde davon erhält, aber ihr gegenüber dazu schweigt und ihr nicht die Genehmigung versagt, so sollen alle ihre Gelübde gültig sein, und jede Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, soll zu Recht bestehen.

12 wird geladen ... Wenn ihr Mann aber an dem Tage, an dem er davon hört, sie für ungültig erklärt hat, so soll nichts von dem, was sie bezüglich ihrer Gelübde und bezüglich der Verpflichtungen zu einer Enthaltung ausgesprochen hat, Gültigkeit haben: ihr Mann hat sie für ungültig erklärt, darum wird der HERR ihr verzeihen.“

13 wird geladen ... „Jedes Gelübde und jedes eidliche Versprechen einer Enthaltung behufs einer Selbstkasteiung kann ihr Mann für gültig und ebenso für ungültig erklären.

14 wird geladen ... Wenn aber ihr Mann von einem Tage bis zum andern stillschweigt, so bestätigt er dadurch alle ihre Gelübde oder alle die Enthaltungen, die auf ihr ruhen; er hat sie dadurch bestätigt, dass er ihr gegenüber an dem Tage, an welchem er Kunde davon erhielt, geschwiegen hat.

15 wird geladen ... Wenn er sie aber erst später aufhebt, nachdem er schon vorher davon gehört hat, so hat er die Verschuldung (seiner Frau) zu tragen.“

16 wird geladen ... Das sind die Verordnungen, die der HERR dem Mose geboten hat, damit sie Geltung haben zwischen einem Manne und seiner Frau und zwischen einem Vater und seiner Tochter, solange diese in ihrer Jugend (d.h. unverheiratet; V.4) im Hause ihres Vaters lebt.

Querverweise zu 4. Mose 30,2 4Mo 30,2 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

4Mo 21,2 wird geladen ... Da legten die Israeliten ein Gelübde vor dem HERRN ab und versprachen: „Wenn du dieses Volk in unsere Gewalt gibst, so wollen wir an ihren Ortschaften den Bann vollstrecken.“

2Mo 20,7 wird geladen ... Du sollst den Namen des HERRN, deines Gottes, nicht missbrauchen! Denn der HERR wird den nicht ungestraft lassen, der seinen Namen missbraucht.

4Mo 30,3 wird geladen ... Wenn aber eine weibliche Person, die in ihrer Jugend (= unverheiratet) im Hause ihres Vaters lebt, dem HERRN ein Gelübde ablegt oder sich zu einer Enthaltung verpflichtet

Ps 55,20 wird geladen ... Er (d.h. der falsche Freund) hat die Hand an seine Freunde gelegt, hat seinen Bund entweiht (= gebrochen).

Hiob 22,27 wird geladen ... Flehst du zu ihm, so wird er dich erhören, und deine Gelübde wirst du bezahlen können;

1Mo 28,20 wird geladen ... und sprach hierauf folgendes Gelübde aus: „Wenn Gott mit mir ist und mich auf dem Wege, den ich jetzt gehen muss, behütet und mir Brot zur Nahrung und Kleidung zum Anziehen gibt

1Mo 28,21 wird geladen ... und ich glücklich in mein Vaterhaus zurückkehre, so soll der HERR mein Gott sein,

1Mo 28,22 wird geladen ... und dieser Stein, den ich als Denkstein aufgerichtet habe, soll zu einem Gotteshause werden, und von allem, was du mir geben wirst, will ich dir getreulich den Zehnten entrichten!“

3Mo 5,4 wird geladen ... oder wenn jemand unbesonnen schwört, indem der Schwur seinen Lippen entfährt, dass er etwas Gutes oder Böses tun wolle, wie ja jemandem ein Schwur unbesonnenerweise entfahren mag, ohne dass er sich dessen (zunächst) bewusst ist, nachher aber zur Erkenntnis kommt und so in Bezug auf irgend etwas Derartiges sich schuldig fühlt:

4Mo 30,4 wird geladen ... und ihr Vater von ihrem Gelübde oder von der Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, Kunde erhält und dann ihr gegenüber dazu schweigt, so sollen alle ihre Gelübde gültig sein, und auch jede Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, soll zu Recht bestehen.

Ps 22,25 wird geladen ... Dir soll mein Loblied gelten in großer Gemeinde; meine Gelübde will ich erfüllen vor denen, die ihn fürchten.

3Mo 27,2 wird geladen ... „Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde erfüllen will, und zwar in betreff von Personen nach dem Schätzungswert,

3Mo 27,3 wird geladen ... so soll der Schätzungswert einer männlichen Person im Alter von zwanzig bis zu sechzig Jahren fünfzig Silberschekel nach dem Gewicht des Heiligtums betragen;

3Mo 27,4 wird geladen ... ist es aber eine weibliche Person, so soll der Schätzungswert dreißig Schekel betragen.

3Mo 27,5 wird geladen ... Wenn es sich aber um eine Person im Alter von fünf bis zu zwanzig Jahren handelt, so soll der Schätzungswert einer männlichen Person zwanzig Schekel und bei einer weiblichen Person zehn Schekel betragen.

3Mo 27,6 wird geladen ... Bei Kindern aber im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren soll der Schätzungswert eines Knaben fünf Silberschekel und der Schätzungswert eines Mädchens drei Silberschekel betragen.

3Mo 27,7 wird geladen ... Wenn ferner die Person sechzig Jahre alt ist oder darüber, so soll der Schätzungswert, wenn es sich um einen Mann handelt, fünfzehn Schekel betragen, bei einer weiblichen Person dagegen zehn Schekel.

3Mo 27,8 wird geladen ... Ist der Betreffende aber für die Entrichtung dieses Schätzungswertes zu arm, so stelle man ihn vor den Priester, damit dieser ihn abschätze; nach Maßgabe dessen, was der Gelobende zu leisten vermag, soll der Priester ihn abschätzen.

3Mo 27,9 wird geladen ... Handelt es sich ferner um Vieh, von dem man dem HERRN eine Opfergabe darbringen kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, als geheiligt (= dem Heiligtum verfallen) gelten:

3Mo 27,10 wird geladen ... man darf es nicht umwechseln noch vertauschen, weder ein gutes Stück gegen ein schlechtes noch ein schlechtes Stück gegen ein gutes; und wenn jemand dennoch ein Stück Vieh gegen ein anderes vertauscht, so soll sowohl jenes als auch das eingetauschte dem Heiligtum verfallen sein.

3Mo 27,11 wird geladen ... Handelt es sich aber um irgendein Stück unreinen Viehes, von dem man dem HERRN keine Opfergabe darbringen kann, so stelle man das betreffende Stück Vieh vor den Priester;

3Mo 27,12 wird geladen ... dieser soll es dann abschätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; bei der Abschätzung des Priesters soll es dann sein Bewenden haben.

3Mo 27,13 wird geladen ... Will der Betreffende es aber einlösen, so hat er noch ein Fünftel zu dem Schätzungswert hinzuzufügen.

3Mo 27,14 wird geladen ... Wenn ferner jemand sein Haus als heilige Gabe dem HERRN weiht, so soll der Priester es abschätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; wie der Priester es abschätzt, so soll der Wert festgesetzt sein.

3Mo 27,15 wird geladen ... Wenn dann der, welcher sein Haus geweiht hat, es wieder einlösen will, so hat er noch ein Fünftel des Betrags zu dem Schätzungswert hinzuzufügen: dann bleibt es sein Eigentum.

3Mo 27,16 wird geladen ... Wenn ferner jemand ein Stück von seinem ererbten Grundbesitz dem HERRN weiht, so soll sich der Schätzungswert nach dem Maß der dafür erforderlichen Aussaat richten: ein Homer Gerste Aussaat soll zu fünfzig Silberschekel gerechnet werden.

3Mo 27,17 wird geladen ... Wenn der Betreffende sein Stück Land vom Halljahr ab weiht, so soll es nach dem vollen Schätzungswert zu stehen kommen;

3Mo 27,18 wird geladen ... wenn er aber sein Stück Land erst nach dem Halljahr weiht, so soll der Priester ihm den Geldbetrag mit Rücksicht auf die Zahl der Jahre berechnen, die bis zum (nächsten) Halljahr noch ausstehen, so dass also von dem Schätzungswert ein verhältnismäßiger Abzug gemacht wird.

3Mo 27,19 wird geladen ... Will aber der, welcher das Stück Land geweiht hat, es wieder einlösen, so hat er noch ein Fünftel des Betrages zu dem Schätzungswert hinzuzufügen: dann soll es ihm verbleiben.

3Mo 27,20 wird geladen ... Hat er aber das Stück Land nicht eingelöst, und er verkauft es trotzdem an einen andern, so kann es nicht mehr eingelöst werden,

3Mo 27,21 wird geladen ... sondern das Stück Land soll, wenn es im Halljahr frei wird, als dem HERRN geweiht gelten wie ein mit dem Bann belegtes Stück Land: es soll dem Priester als Eigentum gehören.

3Mo 27,22 wird geladen ... Wenn ferner jemand ein von ihm gekauftes Stück Land, das nicht zu seinem ererbten Grundbesitz gehört, dem HERRN weiht,

3Mo 27,23 wird geladen ... so soll ihm der Priester den Betrag (= Bruchteil) des Schätzungswertes bis zum (nächsten) Halljahr berechnen, und der Betreffende soll diese Schätzungssumme an demselben Tage als eine dem HERRN geweihte Gabe entrichten.

3Mo 27,24 wird geladen ... Im Halljahr aber soll das Stück Land wieder an den zurückfallen, von dem er es gekauft hatte, also an den, welchem das Landstück als Erbbesitz zusteht.

3Mo 27,25 wird geladen ... Jede (priesterliche) Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums erfolgen: der Schekel gilt zwanzig Gera.“

3Mo 27,26 wird geladen ... „Jedoch die Erstlinge vom Vieh, die als Erstgeburten dem HERRN an sich schon zustehen, darf niemand weihen; sei es ein Rind oder ein Stück Kleinvieh: es gehört dem HERRN.

3Mo 27,27 wird geladen ... Wenn es sich aber um eine Erstgeburt von einem unreinen Haustier handelt, so muss der Betreffende sie nach dem Schätzungswert lösen und noch ein Fünftel des Betrags hinzufügen. Wird sie aber nicht gelöst, so soll sie nach dem Schätzungswert verkauft werden.“

3Mo 27,28 wird geladen ... „Jedoch alles mit dem Bann Belegte, das jemand von seinem gesamten Besitz dem HERRN mittels des Bannes weiht, es seien Menschen oder Vieh oder Stücke von seinem ererbten Grundbesitz, darf weder verkauft noch eingelöst werden: alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig.

3Mo 27,29 wird geladen ... Handelt es sich dabei um Menschen, die mit dem Bann belegt sind, so dürfen sie nicht losgekauft, sondern müssen unbedingt getötet werden.“

3Mo 27,30 wird geladen ... „Ferner sollen alle Zehnten des Landes, vom Saatertrag des Feldes wie von den Früchten der Bäume, dem HERRN gehören: sie sind dem HERRN geweiht.

3Mo 27,31 wird geladen ... Wenn aber jemand einen Teil von seinem Zehnten einlösen will, so hat er ein Fünftel des Betrags mehr zu bezahlen.

3Mo 27,32 wird geladen ... Was ferner allen Zehnten von Rindern und vom Kleinvieh betrifft, so soll von allen Tieren, die unter dem Hirtenstabe hindurchgehen, immer das zehnte Stück dem HERRN geheiligt sein.

3Mo 27,33 wird geladen ... Man soll dabei nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, und man darf es auch nicht vertauschen; wenn man es aber doch vertauscht, so soll sowohl das betreffende als auch das eingetauschte Tier dem Heiligtum verfallen sein und darf nicht gelöst werden.“

3Mo 27,34 wird geladen ... Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose auf dem Berge Sinai für die Israeliten aufgetragen (oder: zur Pflicht gemacht) hat. Numeri

Mt 5,33 wird geladen ... Ihr habt weiter gehört, dass den Alten geboten worden ist (3.Mose 19,12; 4.Mose 30,3-4): ‚Du sollst nicht falsch schwören‘, ‚sollst aber dem Herrn deine Eide erfüllen!‘

4Mo 30,10 wird geladen ... Wenn ferner eine Frau im Hause ihres Mannes etwas gelobt oder sich durch einen Eid zu einer Enthaltung verpflichtet hat

Ps 50,14 wird geladen ... Bringe Dank dem HERRN als Opfer dar und bezahle so dem Höchsten deine Gelübde,

5Mo 23,21 wird geladen ... Wenn du dem HERRN, deinem Gott, ein Gelübde leistest, so säume nicht, es zu erfüllen! denn der HERR, dein Gott, wird es sicherlich von dir fordern, und du würdest dir eine Verschuldung aufgeladen haben.

Mt 5,34 wird geladen ... Ich dagegen sage euch: Ihr sollt überhaupt nicht schwören, weder beim Himmel, denn er ist Gottes Thron,

Mt 23,16 wird geladen ... Wehe euch, ihr blinden Führer, die ihr sagt (= lehrt): ‚Wenn einer beim Tempel schwört, so hat das nichts zu bedeuten; wer aber beim Gold des Tempels (oder: am Tempel) schwört, der ist gebunden.‘

Ps 66,13 wird geladen ... Ich komme mit Brandopfern in dein Haus, entrichte dir meine Gelübde,

5Mo 23,22 wird geladen ... Wenn du aber das Geloben unterlässt, so ziehst du dir dadurch keine Verschuldung zu;

Mt 14,7 wird geladen ... dass er ihr mit einem Eide zusagte, er wolle ihr jede Bitte gewähren.

Mt 14,8 wird geladen ... Da sagte sie, schon vorher von ihrer Mutter dazu angestiftet: „Gib mir hier auf einer Schüssel den Kopf Johannes des Täufers!“

Mt 14,9 wird geladen ... Obgleich nun der König missmutig darüber war, gab er doch wegen seiner Eide und mit Rücksicht auf seine Tischgäste den Befehl, man solle ihn (d.h. den Kopf) ihr geben;

Mt 23,18 wird geladen ... Ferner (sagt ihr): ‚Wenn einer beim Altar schwört, so hat das nichts zu bedeuten; wer aber bei der Opfergabe schwört, die auf dem Altar liegt, der ist gebunden.‘

Ps 66,14 wird geladen ... zu denen meine Lippen sich verpflichtet haben, und die mein Mund verheißen in meiner Not.

Ri 11,11 wird geladen ... So ging denn Jephtha mit den Ältesten von Gilead, und das Kriegsvolk machte ihn zu seinem Oberhaupt und zum Befehlshaber über sich [und Jephtha trug alles, was er zu sagen hatte, dem HERRN in Mizpa vor].

Apg 23,12 wird geladen ... Als es aber Tag geworden war, rotteten sich die Juden zusammen und verschworen sich unter feierlicher Selbstverfluchung, weder Speise noch Trank zu sich zu nehmen, bis sie Paulus ums Leben gebracht hätten.

Apg 23,12 wird geladen ... Als es aber Tag geworden war, rotteten sich die Juden zusammen und verschworen sich unter feierlicher Selbstverfluchung, weder Speise noch Trank zu sich zu nehmen, bis sie Paulus ums Leben gebracht hätten.

Ps 116,14 wird geladen ... meine Gelübde will ich bezahlen (= erfüllen) dem HERRN, ja angesichts seines ganzen Volkes.

Ri 11,30 wird geladen ... Damals brachte er dem HERRN folgendes Gelübde dar: „Wenn du die Ammoniter wirklich in meine Gewalt gibst,

2Kor 1,23 wird geladen ... Meinerseits aber rufe ich Gott zum Zeugen gegen meine Seele an, dass ich (nur) aus Schonung für euch noch nicht wieder nach Korinth gekommen bin.

Apg 23,14 wird geladen ... Diese begaben sich nun zu den Hohenpriestern und Ältesten und sagten: „Wir haben uns hoch und heilig verschworen, nichts zu genießen, bis wir Paulus ums Leben gebracht haben.

Ps 116,18 wird geladen ... meine Gelübde will ich bezahlen (= erfüllen) dem HERRN, ja angesichts seines ganzen Volkes,

Ri 11,31 wird geladen ... so soll der, welcher mir (zuerst) aus der Tür meines Hauses entgegenkommt, wenn ich wohlbehalten (oder: siegreich) aus dem Kriege mit den Ammonitern heimkehre, der soll dem HERRN gehören, und ich will ihn als Brandopfer darbringen!“

2Kor 9,9 wird geladen ... wie geschrieben steht (Ps 112,9): „Er hat reichlich ausgeteilt, hat den Armen gespendet; seine Gerechtigkeit bleibt ewig bestehen.“

2Kor 9,10 wird geladen ... Er aber, der dem Sämann Samen darreicht und Brot zur Speise, der wird auch euch die (Mittel zur) Aussaat darreichen und mehren und die Früchte eurer Gerechtigkeit (= Wohltätigkeit) wachsen lassen,

2Kor 9,11 wird geladen ... so dass ihr mit allem reichlich ausgestattet werdet zur Erweisung jeder Mildtätigkeit, welche durch unsere Vermittlung die Danksagung (der Empfänger) gegen Gott bewirkt.

Apg 23,21 wird geladen ... Glaube du ihnen aber nicht! Denn mehr als vierzig Männer von ihnen trachten ihm nach dem Leben; die haben sich feierlich verschworen, weder Speise noch Trank zu sich zu nehmen, bis sie ihn ermordet haben; und sie halten sich jetzt schon dazu bereit und warten nur noch auf deine Zusage.“

Pred 5,4 wird geladen ... Hast du Gott ein Gelübde dargebracht, so säume nicht, es zu erfüllen! Denn er hat kein Wohlgefallen an den Toren. Was du gelobt hast, das erfülle auch!

Ri 11,35 wird geladen ... Bei ihrem Anblick zerriss er seine Kleider und rief aus: „Ach, meine Tochter! Du beugst mich tief darnieder! O dass gerade du mich in solches Leid bringen musst! Ich habe mich ja gegen den HERRN verpflichtet und kann mein Gelübde nicht zurücknehmen!“

Pred 5,5 wird geladen ... Besser ist es, kein Gelübde zu tun, als etwas zu geloben und es nicht zu erfüllen.

Ri 11,36 wird geladen ... Da erwiderte sie ihm: „Lieber Vater, hast du dich durch ein Gelübde gegen den HERRN verpflichtet, so verfahre mit mir nach dem Gelübde, das du ausgesprochen hast, nachdem der HERR dich Rache an deinen Feinden, den Ammonitern, hat nehmen lassen!“

Nah 1,15 wird geladen ... Sehet da: auf den Bergen die Schritte eines Freudenboten, der Heil verkündigt! Feiere, Juda, deine Feste, erfülle deine Gelübde! Denn hinfort wird der Nichtswürdige dich nicht mehr durchziehen: er ist völlig vernichtet.

Ri 11,39 wird geladen ... Aber nach Ablauf von zwei Monaten kehrte sie zu ihrem Vater zurück, und er vollzog an ihr das Gelübde, das er getan hatte; sie hatte aber nie mit einem Manne ein Verhältnis gehabt. Seitdem ist die Sitte in Israel aufgekommen:

Ps 15,3 wird geladen ... wer keine Verleumdung mit seiner Zunge umherträgt, seinem Nächsten kein Unrecht zufügt und keine Schmähung ausspricht gegen Verwandte;

Ps 56,12 wird geladen ... Mir obliegt es, dir, Gott, zu erfüllen meine Gelübde: Dankopfer ich will dir entrichten;

Ps 76,11 wird geladen ... Bringt Gelübde dar und erfüllt sie dem HERRN, eurem Gott: alle, die ihn rings umgeben, müssen Geschenke dem Schrecklichen (= Ehrfurcht Gebietenden) bringen,

Ps 119,106 wird geladen ... Ich habe geschworen und den Vorsatz gefasst, den Verordnungen deiner Gerechtigkeit treu zu bleiben.

Spr 20,25 wird geladen ... Ein Fallstrick (= gefährlich) ist es für den Menschen, unbesonnen auszusprechen: „Geweiht!“ und erst nach dem Geloben zu überlegen. –

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