Darauf sagte Mose zu den Stammeshäuptern der Israeliten: „Folgendes hat der HERR geboten:
Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde ablegt oder einen Eid schwört, durch den er sich zu einer Enthaltung verpflichtet, so darf er sein Wort nicht brechen: genau so, wie er es ausgesprochen hat, soll er es auch ausführen.
Wenn aber eine weibliche Person, die in ihrer Jugend (= unverheiratet) im Hause ihres Vaters lebt, dem HERRN ein Gelübde ablegt oder sich zu einer Enthaltung verpflichtet
und ihr Vater von ihrem Gelübde oder von der Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, Kunde erhält und dann ihr gegenüber dazu schweigt, so sollen alle ihre Gelübde gültig sein, und auch jede Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, soll zu Recht bestehen.
Wenn aber ihr Vater an dem Tage, an dem er davon erfährt, ihr die Genehmigung versagt, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Enthaltungen, zu denen sie sich verpflichtet hat, ungültig sein; und der HERR wird ihr verzeihen, weil ihr Vater ihr die Genehmigung versagt hat.
Wenn sie sich dann aber verheiraten sollte, während ihre Gelübde oder ein unbedachter Ausspruch ihrer Lippen, durch den sie sich eine Enthaltung auferlegt hat, für sie noch verbindlich sind,
und ihr Mann erhält Kunde davon, schweigt aber ihr gegenüber an dem Tage, an dem er davon hört, so sollen ihre Gelübde gültig sein, und die Enthaltungen, zu denen sie sich verpflichtet hat, sollen zu Recht bestehen.
Wenn aber ihr Mann an dem Tage, an dem er davon erfährt, ihr die Genehmigung versagt, so macht er dadurch das Gelübde, das auf ihr ruht, und den unbedachten Ausspruch ihrer Lippen, durch den sie sich eine Enthaltung auferlegt hat, ungültig, und der HERR wird ihr verzeihen.
Aber das Gelübde einer Witwe oder einer verstoßenen (= geschiedenen) Frau, alles, wozu sie sich verpflichtet hat, soll für sie verbindlich sein.
Wenn ferner eine Frau im Hause ihres Mannes etwas gelobt oder sich durch einen Eid zu einer Enthaltung verpflichtet hat
und ihr Mann Kunde davon erhält, aber ihr gegenüber dazu schweigt und ihr nicht die Genehmigung versagt, so sollen alle ihre Gelübde gültig sein, und jede Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, soll zu Recht bestehen.
Wenn ihr Mann aber an dem Tage, an dem er davon hört, sie für ungültig erklärt hat, so soll nichts von dem, was sie bezüglich ihrer Gelübde und bezüglich der Verpflichtungen zu einer Enthaltung ausgesprochen hat, Gültigkeit haben: ihr Mann hat sie für ungültig erklärt, darum wird der HERR ihr verzeihen.“
„Jedes Gelübde und jedes eidliche Versprechen einer Enthaltung behufs einer Selbstkasteiung kann ihr Mann für gültig und ebenso für ungültig erklären.
Wenn aber ihr Mann von einem Tage bis zum andern stillschweigt, so bestätigt er dadurch alle ihre Gelübde oder alle die Enthaltungen, die auf ihr ruhen; er hat sie dadurch bestätigt, dass er ihr gegenüber an dem Tage, an welchem er Kunde davon erhielt, geschwiegen hat.
Wenn er sie aber erst später aufhebt, nachdem er schon vorher davon gehört hat, so hat er die Verschuldung (seiner Frau) zu tragen.“
Das sind die Verordnungen, die der HERR dem Mose geboten hat, damit sie Geltung haben zwischen einem Manne und seiner Frau und zwischen einem Vater und seiner Tochter, solange diese in ihrer Jugend (d.h. unverheiratet; V.4) im Hause ihres Vaters lebt.
Querverweise zu 4. Mose 30,2 4Mo 30,2
Da legten die Israeliten ein Gelübde vor dem HERRN ab und versprachen: „Wenn du dieses Volk in unsere Gewalt gibst, so wollen wir an ihren Ortschaften den Bann vollstrecken.“
Du sollst den Namen des HERRN, deines Gottes, nicht missbrauchen! Denn der HERR wird den nicht ungestraft lassen, der seinen Namen missbraucht.
Wenn aber eine weibliche Person, die in ihrer Jugend (= unverheiratet) im Hause ihres Vaters lebt, dem HERRN ein Gelübde ablegt oder sich zu einer Enthaltung verpflichtet
Er (d.h. der falsche Freund) hat die Hand an seine Freunde gelegt, hat seinen Bund entweiht (= gebrochen).
Flehst du zu ihm, so wird er dich erhören, und deine Gelübde wirst du bezahlen können;
und sprach hierauf folgendes Gelübde aus: „Wenn Gott mit mir ist und mich auf dem Wege, den ich jetzt gehen muss, behütet und mir Brot zur Nahrung und Kleidung zum Anziehen gibt
und ich glücklich in mein Vaterhaus zurückkehre, so soll der HERR mein Gott sein,
und dieser Stein, den ich als Denkstein aufgerichtet habe, soll zu einem Gotteshause werden, und von allem, was du mir geben wirst, will ich dir getreulich den Zehnten entrichten!“
oder wenn jemand unbesonnen schwört, indem der Schwur seinen Lippen entfährt, dass er etwas Gutes oder Böses tun wolle, wie ja jemandem ein Schwur unbesonnenerweise entfahren mag, ohne dass er sich dessen (zunächst) bewusst ist, nachher aber zur Erkenntnis kommt und so in Bezug auf irgend etwas Derartiges sich schuldig fühlt:
und ihr Vater von ihrem Gelübde oder von der Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, Kunde erhält und dann ihr gegenüber dazu schweigt, so sollen alle ihre Gelübde gültig sein, und auch jede Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, soll zu Recht bestehen.
Dir soll mein Loblied gelten in großer Gemeinde; meine Gelübde will ich erfüllen vor denen, die ihn fürchten.
„Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde erfüllen will, und zwar in betreff von Personen nach dem Schätzungswert,
so soll der Schätzungswert einer männlichen Person im Alter von zwanzig bis zu sechzig Jahren fünfzig Silberschekel nach dem Gewicht des Heiligtums betragen;
ist es aber eine weibliche Person, so soll der Schätzungswert dreißig Schekel betragen.
Wenn es sich aber um eine Person im Alter von fünf bis zu zwanzig Jahren handelt, so soll der Schätzungswert einer männlichen Person zwanzig Schekel und bei einer weiblichen Person zehn Schekel betragen.
Bei Kindern aber im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren soll der Schätzungswert eines Knaben fünf Silberschekel und der Schätzungswert eines Mädchens drei Silberschekel betragen.
Wenn ferner die Person sechzig Jahre alt ist oder darüber, so soll der Schätzungswert, wenn es sich um einen Mann handelt, fünfzehn Schekel betragen, bei einer weiblichen Person dagegen zehn Schekel.
Ist der Betreffende aber für die Entrichtung dieses Schätzungswertes zu arm, so stelle man ihn vor den Priester, damit dieser ihn abschätze; nach Maßgabe dessen, was der Gelobende zu leisten vermag, soll der Priester ihn abschätzen.
Handelt es sich ferner um Vieh, von dem man dem HERRN eine Opfergabe darbringen kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, als geheiligt (= dem Heiligtum verfallen) gelten:
man darf es nicht umwechseln noch vertauschen, weder ein gutes Stück gegen ein schlechtes noch ein schlechtes Stück gegen ein gutes; und wenn jemand dennoch ein Stück Vieh gegen ein anderes vertauscht, so soll sowohl jenes als auch das eingetauschte dem Heiligtum verfallen sein.
Handelt es sich aber um irgendein Stück unreinen Viehes, von dem man dem HERRN keine Opfergabe darbringen kann, so stelle man das betreffende Stück Vieh vor den Priester;
dieser soll es dann abschätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; bei der Abschätzung des Priesters soll es dann sein Bewenden haben.
Will der Betreffende es aber einlösen, so hat er noch ein Fünftel zu dem Schätzungswert hinzuzufügen.
Wenn ferner jemand sein Haus als heilige Gabe dem HERRN weiht, so soll der Priester es abschätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; wie der Priester es abschätzt, so soll der Wert festgesetzt sein.
Wenn dann der, welcher sein Haus geweiht hat, es wieder einlösen will, so hat er noch ein Fünftel des Betrags zu dem Schätzungswert hinzuzufügen: dann bleibt es sein Eigentum.
Wenn ferner jemand ein Stück von seinem ererbten Grundbesitz dem HERRN weiht, so soll sich der Schätzungswert nach dem Maß der dafür erforderlichen Aussaat richten: ein Homer Gerste Aussaat soll zu fünfzig Silberschekel gerechnet werden.
Wenn der Betreffende sein Stück Land vom Halljahr ab weiht, so soll es nach dem vollen Schätzungswert zu stehen kommen;
wenn er aber sein Stück Land erst nach dem Halljahr weiht, so soll der Priester ihm den Geldbetrag mit Rücksicht auf die Zahl der Jahre berechnen, die bis zum (nächsten) Halljahr noch ausstehen, so dass also von dem Schätzungswert ein verhältnismäßiger Abzug gemacht wird.
Will aber der, welcher das Stück Land geweiht hat, es wieder einlösen, so hat er noch ein Fünftel des Betrages zu dem Schätzungswert hinzuzufügen: dann soll es ihm verbleiben.
Hat er aber das Stück Land nicht eingelöst, und er verkauft es trotzdem an einen andern, so kann es nicht mehr eingelöst werden,
sondern das Stück Land soll, wenn es im Halljahr frei wird, als dem HERRN geweiht gelten wie ein mit dem Bann belegtes Stück Land: es soll dem Priester als Eigentum gehören.
Wenn ferner jemand ein von ihm gekauftes Stück Land, das nicht zu seinem ererbten Grundbesitz gehört, dem HERRN weiht,
so soll ihm der Priester den Betrag (= Bruchteil) des Schätzungswertes bis zum (nächsten) Halljahr berechnen, und der Betreffende soll diese Schätzungssumme an demselben Tage als eine dem HERRN geweihte Gabe entrichten.
Im Halljahr aber soll das Stück Land wieder an den zurückfallen, von dem er es gekauft hatte, also an den, welchem das Landstück als Erbbesitz zusteht.
Jede (priesterliche) Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums erfolgen: der Schekel gilt zwanzig Gera.“
„Jedoch die Erstlinge vom Vieh, die als Erstgeburten dem HERRN an sich schon zustehen, darf niemand weihen; sei es ein Rind oder ein Stück Kleinvieh: es gehört dem HERRN.
Wenn es sich aber um eine Erstgeburt von einem unreinen Haustier handelt, so muss der Betreffende sie nach dem Schätzungswert lösen und noch ein Fünftel des Betrags hinzufügen. Wird sie aber nicht gelöst, so soll sie nach dem Schätzungswert verkauft werden.“
„Jedoch alles mit dem Bann Belegte, das jemand von seinem gesamten Besitz dem HERRN mittels des Bannes weiht, es seien Menschen oder Vieh oder Stücke von seinem ererbten Grundbesitz, darf weder verkauft noch eingelöst werden: alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig.
Handelt es sich dabei um Menschen, die mit dem Bann belegt sind, so dürfen sie nicht losgekauft, sondern müssen unbedingt getötet werden.“
„Ferner sollen alle Zehnten des Landes, vom Saatertrag des Feldes wie von den Früchten der Bäume, dem HERRN gehören: sie sind dem HERRN geweiht.
Wenn aber jemand einen Teil von seinem Zehnten einlösen will, so hat er ein Fünftel des Betrags mehr zu bezahlen.
Was ferner allen Zehnten von Rindern und vom Kleinvieh betrifft, so soll von allen Tieren, die unter dem Hirtenstabe hindurchgehen, immer das zehnte Stück dem HERRN geheiligt sein.
Man soll dabei nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, und man darf es auch nicht vertauschen; wenn man es aber doch vertauscht, so soll sowohl das betreffende als auch das eingetauschte Tier dem Heiligtum verfallen sein und darf nicht gelöst werden.“
Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose auf dem Berge Sinai für die Israeliten aufgetragen (oder: zur Pflicht gemacht) hat. Numeri
Ihr habt weiter gehört, dass den Alten geboten worden ist (3.Mose 19,12; 4.Mose 30,3-4): ‚Du sollst nicht falsch schwören‘, ‚sollst aber dem Herrn deine Eide erfüllen!‘
Wenn ferner eine Frau im Hause ihres Mannes etwas gelobt oder sich durch einen Eid zu einer Enthaltung verpflichtet hat
Bringe Dank dem HERRN als Opfer dar und bezahle so dem Höchsten deine Gelübde,
Wenn du dem HERRN, deinem Gott, ein Gelübde leistest, so säume nicht, es zu erfüllen! denn der HERR, dein Gott, wird es sicherlich von dir fordern, und du würdest dir eine Verschuldung aufgeladen haben.
Ich dagegen sage euch: Ihr sollt überhaupt nicht schwören, weder beim Himmel, denn er ist Gottes Thron,
Wehe euch, ihr blinden Führer, die ihr sagt (= lehrt): ‚Wenn einer beim Tempel schwört, so hat das nichts zu bedeuten; wer aber beim Gold des Tempels (oder: am Tempel) schwört, der ist gebunden.‘
Ich komme mit Brandopfern in dein Haus, entrichte dir meine Gelübde,
Wenn du aber das Geloben unterlässt, so ziehst du dir dadurch keine Verschuldung zu;
dass er ihr mit einem Eide zusagte, er wolle ihr jede Bitte gewähren.
Da sagte sie, schon vorher von ihrer Mutter dazu angestiftet: „Gib mir hier auf einer Schüssel den Kopf Johannes des Täufers!“
Obgleich nun der König missmutig darüber war, gab er doch wegen seiner Eide und mit Rücksicht auf seine Tischgäste den Befehl, man solle ihn (d.h. den Kopf) ihr geben;
Ferner (sagt ihr): ‚Wenn einer beim Altar schwört, so hat das nichts zu bedeuten; wer aber bei der Opfergabe schwört, die auf dem Altar liegt, der ist gebunden.‘
zu denen meine Lippen sich verpflichtet haben, und die mein Mund verheißen in meiner Not.
So ging denn Jephtha mit den Ältesten von Gilead, und das Kriegsvolk machte ihn zu seinem Oberhaupt und zum Befehlshaber über sich [und Jephtha trug alles, was er zu sagen hatte, dem HERRN in Mizpa vor].
Als es aber Tag geworden war, rotteten sich die Juden zusammen und verschworen sich unter feierlicher Selbstverfluchung, weder Speise noch Trank zu sich zu nehmen, bis sie Paulus ums Leben gebracht hätten.
Als es aber Tag geworden war, rotteten sich die Juden zusammen und verschworen sich unter feierlicher Selbstverfluchung, weder Speise noch Trank zu sich zu nehmen, bis sie Paulus ums Leben gebracht hätten.
meine Gelübde will ich bezahlen (= erfüllen) dem HERRN, ja angesichts seines ganzen Volkes.
Damals brachte er dem HERRN folgendes Gelübde dar: „Wenn du die Ammoniter wirklich in meine Gewalt gibst,
Meinerseits aber rufe ich Gott zum Zeugen gegen meine Seele an, dass ich (nur) aus Schonung für euch noch nicht wieder nach Korinth gekommen bin.
Diese begaben sich nun zu den Hohenpriestern und Ältesten und sagten: „Wir haben uns hoch und heilig verschworen, nichts zu genießen, bis wir Paulus ums Leben gebracht haben.
meine Gelübde will ich bezahlen (= erfüllen) dem HERRN, ja angesichts seines ganzen Volkes,
so soll der, welcher mir (zuerst) aus der Tür meines Hauses entgegenkommt, wenn ich wohlbehalten (oder: siegreich) aus dem Kriege mit den Ammonitern heimkehre, der soll dem HERRN gehören, und ich will ihn als Brandopfer darbringen!“
wie geschrieben steht (Ps 112,9): „Er hat reichlich ausgeteilt, hat den Armen gespendet; seine Gerechtigkeit bleibt ewig bestehen.“
Er aber, der dem Sämann Samen darreicht und Brot zur Speise, der wird auch euch die (Mittel zur) Aussaat darreichen und mehren und die Früchte eurer Gerechtigkeit (= Wohltätigkeit) wachsen lassen,
so dass ihr mit allem reichlich ausgestattet werdet zur Erweisung jeder Mildtätigkeit, welche durch unsere Vermittlung die Danksagung (der Empfänger) gegen Gott bewirkt.
Glaube du ihnen aber nicht! Denn mehr als vierzig Männer von ihnen trachten ihm nach dem Leben; die haben sich feierlich verschworen, weder Speise noch Trank zu sich zu nehmen, bis sie ihn ermordet haben; und sie halten sich jetzt schon dazu bereit und warten nur noch auf deine Zusage.“
Hast du Gott ein Gelübde dargebracht, so säume nicht, es zu erfüllen! Denn er hat kein Wohlgefallen an den Toren. Was du gelobt hast, das erfülle auch!
Bei ihrem Anblick zerriss er seine Kleider und rief aus: „Ach, meine Tochter! Du beugst mich tief darnieder! O dass gerade du mich in solches Leid bringen musst! Ich habe mich ja gegen den HERRN verpflichtet und kann mein Gelübde nicht zurücknehmen!“
Besser ist es, kein Gelübde zu tun, als etwas zu geloben und es nicht zu erfüllen.
Da erwiderte sie ihm: „Lieber Vater, hast du dich durch ein Gelübde gegen den HERRN verpflichtet, so verfahre mit mir nach dem Gelübde, das du ausgesprochen hast, nachdem der HERR dich Rache an deinen Feinden, den Ammonitern, hat nehmen lassen!“
Sehet da: auf den Bergen die Schritte eines Freudenboten, der Heil verkündigt! Feiere, Juda, deine Feste, erfülle deine Gelübde! Denn hinfort wird der Nichtswürdige dich nicht mehr durchziehen: er ist völlig vernichtet.
Aber nach Ablauf von zwei Monaten kehrte sie zu ihrem Vater zurück, und er vollzog an ihr das Gelübde, das er getan hatte; sie hatte aber nie mit einem Manne ein Verhältnis gehabt. Seitdem ist die Sitte in Israel aufgekommen:
wer keine Verleumdung mit seiner Zunge umherträgt, seinem Nächsten kein Unrecht zufügt und keine Schmähung ausspricht gegen Verwandte;
Mir obliegt es, dir, Gott, zu erfüllen meine Gelübde: Dankopfer ich will dir entrichten;
Bringt Gelübde dar und erfüllt sie dem HERRN, eurem Gott: alle, die ihn rings umgeben, müssen Geschenke dem Schrecklichen (= Ehrfurcht Gebietenden) bringen,
Ich habe geschworen und den Vorsatz gefasst, den Verordnungen deiner Gerechtigkeit treu zu bleiben.
Ein Fallstrick (= gefährlich) ist es für den Menschen, unbesonnen auszusprechen: „Geweiht!“ und erst nach dem Geloben zu überlegen. –