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Kapitel

Vers

1 wird geladen ... Darauf sagte Mose zu den Stammeshäuptern der Israeliten: „Folgendes hat der HERR geboten:

2 wird geladen ... Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde ablegt oder einen Eid schwört, durch den er sich zu einer Enthaltung verpflichtet, so darf er sein Wort nicht brechen: genau so, wie er es ausgesprochen hat, soll er es auch ausführen.

3 wird geladen ... Wenn aber eine weibliche Person, die in ihrer Jugend (= unverheiratet) im Hause ihres Vaters lebt, dem HERRN ein Gelübde ablegt oder sich zu einer Enthaltung verpflichtet

4 wird geladen ... und ihr Vater von ihrem Gelübde oder von der Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, Kunde erhält und dann ihr gegenüber dazu schweigt, so sollen alle ihre Gelübde gültig sein, und auch jede Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, soll zu Recht bestehen.

5 wird geladen ... Wenn aber ihr Vater an dem Tage, an dem er davon erfährt, ihr die Genehmigung versagt, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Enthaltungen, zu denen sie sich verpflichtet hat, ungültig sein; und der HERR wird ihr verzeihen, weil ihr Vater ihr die Genehmigung versagt hat.

6 wird geladen ... Wenn sie sich dann aber verheiraten sollte, während ihre Gelübde oder ein unbedachter Ausspruch ihrer Lippen, durch den sie sich eine Enthaltung auferlegt hat, für sie noch verbindlich sind,

7 wird geladen ... und ihr Mann erhält Kunde davon, schweigt aber ihr gegenüber an dem Tage, an dem er davon hört, so sollen ihre Gelübde gültig sein, und die Enthaltungen, zu denen sie sich verpflichtet hat, sollen zu Recht bestehen.

8 wird geladen ... Wenn aber ihr Mann an dem Tage, an dem er davon erfährt, ihr die Genehmigung versagt, so macht er dadurch das Gelübde, das auf ihr ruht, und den unbedachten Ausspruch ihrer Lippen, durch den sie sich eine Enthaltung auferlegt hat, ungültig, und der HERR wird ihr verzeihen.

9 wird geladen ... Aber das Gelübde einer Witwe oder einer verstoßenen (= geschiedenen) Frau, alles, wozu sie sich verpflichtet hat, soll für sie verbindlich sein.

10 wird geladen ... Wenn ferner eine Frau im Hause ihres Mannes etwas gelobt oder sich durch einen Eid zu einer Enthaltung verpflichtet hat

11 wird geladen ... und ihr Mann Kunde davon erhält, aber ihr gegenüber dazu schweigt und ihr nicht die Genehmigung versagt, so sollen alle ihre Gelübde gültig sein, und jede Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, soll zu Recht bestehen.

12 wird geladen ... Wenn ihr Mann aber an dem Tage, an dem er davon hört, sie für ungültig erklärt hat, so soll nichts von dem, was sie bezüglich ihrer Gelübde und bezüglich der Verpflichtungen zu einer Enthaltung ausgesprochen hat, Gültigkeit haben: ihr Mann hat sie für ungültig erklärt, darum wird der HERR ihr verzeihen.“

13 wird geladen ... „Jedes Gelübde und jedes eidliche Versprechen einer Enthaltung behufs einer Selbstkasteiung kann ihr Mann für gültig und ebenso für ungültig erklären.

14 wird geladen ... Wenn aber ihr Mann von einem Tage bis zum andern stillschweigt, so bestätigt er dadurch alle ihre Gelübde oder alle die Enthaltungen, die auf ihr ruhen; er hat sie dadurch bestätigt, dass er ihr gegenüber an dem Tage, an welchem er Kunde davon erhielt, geschwiegen hat.

15 wird geladen ... Wenn er sie aber erst später aufhebt, nachdem er schon vorher davon gehört hat, so hat er die Verschuldung (seiner Frau) zu tragen.“

16 wird geladen ... Das sind die Verordnungen, die der HERR dem Mose geboten hat, damit sie Geltung haben zwischen einem Manne und seiner Frau und zwischen einem Vater und seiner Tochter, solange diese in ihrer Jugend (d.h. unverheiratet; V.4) im Hause ihres Vaters lebt.

Querverweise zu 4. Mose 30,1 4Mo 30,1 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

4Mo 1,4 wird geladen ... Dabei soll euch je ein Mann von jedem Stamm Beistand leisten, nämlich der Obmann (oder: das Oberhaupt) der Familien seines Stammes.

4Mo 1,5 wird geladen ... Und dies sind die Namen der Männer, die euch dabei zur Seite stehen sollen: für Ruben: Elizur, der Sohn Sedeurs;

4Mo 1,6 wird geladen ... für Simeon: Selumiel, der Sohn Zurisaddais;

4Mo 1,7 wird geladen ... für Juda: Nahson, der Sohn Amminadabs;

4Mo 1,8 wird geladen ... für Issaschar: Nethaneel, der Sohn Zuars;

4Mo 1,9 wird geladen ... für Sebulon: Eliab, der Sohn Helons;

4Mo 1,10 wird geladen ... für die Söhne Josephs, für Ephraim: Elisama, der Sohn Ammihuds; für Manasse: Gamliel, der Sohn Pedazurs;

4Mo 1,11 wird geladen ... für Benjamin: Abidan, der Sohn Gideonis;

4Mo 1,12 wird geladen ... für Dan: Ahieser, der Sohn Ammisaddais;

4Mo 1,13 wird geladen ... für Asser: Pagiel, der Sohn Ochrans;

4Mo 1,14 wird geladen ... für Gad: Eljasaph, der Sohn Deguels;

4Mo 1,15 wird geladen ... für Naphthali: Ahira, der Sohn Enans.“

4Mo 1,16 wird geladen ... Dies waren die aus der Gemeinde Berufenen, die Fürsten ihrer väterlichen Stämme, die Häupter der Tausendschaften Israels.

4Mo 7,2 wird geladen ... da brachten die Fürsten der Israeliten, die Häupter der einzelnen Stämme – das sind die Stammesfürsten, die als Vorsteher die Musterung vorgenommen hatten –,

4Mo 34,17 wird geladen ... „Dies sind die Namen der Männer, die das Land als Erbbesitz unter euch verteilen sollen: der Priester Eleasar und Josua, der Sohn Nuns;

4Mo 34,18 wird geladen ... dazu sollt ihr von jedem Stamm einen Fürsten zu der Verteilung des Landes hinzuziehen.

4Mo 34,19 wird geladen ... Und dies sind die Namen der Männer: für den Stamm Juda: Kaleb, der Sohn Jephunnes;

4Mo 34,20 wird geladen ... für den Stamm Simeon: Samuel, der Sohn Ammihuds;

4Mo 34,21 wird geladen ... für den Stamm Benjamin: Elidad, der Sohn Kislons;

4Mo 34,22 wird geladen ... für den Stamm Dan als Fürst: Bukki, der Sohn Joglis;

4Mo 34,23 wird geladen ... für die Nachkommen Josephs: für den Stamm Manasse als Fürst: Hanniel, der Sohn Ephods,

4Mo 34,24 wird geladen ... und für den Stamm Ephraim als Fürst: Kemuel, der Sohn Siphtans;

4Mo 34,25 wird geladen ... für den Stamm Sebulon als Fürst: Elizaphan, der Sohn Parnachs;

4Mo 34,26 wird geladen ... für den Stamm Issaschar als Fürst: Paltiel, der Sohn Assans;

4Mo 34,27 wird geladen ... für den Stamm Asser als Fürst: Ahihud, der Sohn Selomis;

4Mo 34,28 wird geladen ... für den Stamm Naphthali als Fürst: Pedahel, der Sohn Ammihuds.“

2Mo 18,25 wird geladen ... er wählte tüchtige Männer aus allen Israeliten aus und setzte sie zu Obmännern über das Volk ein, die einen über tausend, andere über hundert, andere über fünfzig und über zehn.

5Mo 1,13 wird geladen ... Bringt aus euren Stämmen weise, verständige und erfahrene Männer her, damit ich sie zu Oberhäuptern (oder: Hauptleuten) über euch einsetze!‘

5Mo 1,14 wird geladen ... Da antwortetet ihr mir: ‚Der Vorschlag, den du gemacht hast, eignet sich trefflich zur Ausführung.‘

5Mo 1,15 wird geladen ... Da nahm ich eure Stammeshäupter, weise und erfahrene Männer, und setzte sie zu Oberhäuptern über euch ein als Oberste über die Tausendschaften oder Hundertschaften und als Anführer von je fünfzig oder je zehn und auch als Obmänner für eure Stämme.

5Mo 1,16 wird geladen ... Zu gleicher Zeit gab ich euren Richtern folgende Anweisung: ‚Wenn ihr eure Volksgenossen bei Streitsachen verhört, so entscheidet mit Gerechtigkeit, mag jemand mit einem von seinen Volksgenossen oder mit einem bei ihm wohnenden Fremdling einen Streit haben!

5Mo 1,17 wird geladen ... Ihr dürft beim Rechtsprechen die Person nicht ansehen: den Niedrigsten müsst ihr ebenso wie den Vornehmsten anhören und euch vor niemand scheuen; denn das Gericht ist Gottes Sache. Sollte aber ein Rechtsfall für euch zu schwierig sein, so legt ihn mir vor, damit ich die Untersuchung dabei führe.‘

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