Das ist's, was der HERR geboten hat:
Das ist's, was der HERR geboten hat:
Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun.
Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist,
und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat.
Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat.
Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat,
und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat.
Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben.
Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten.
Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden,
und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat.
Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben.
Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften.
Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat.
Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen.
Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.
Querverweise zu 4. Mose 30,2 4Mo 30,2
Da tat Israel dem HERRN ein Gelübde und sprach: Wenn du dieses Volk in meine Hand gibst, so will ich an ihren Städten den Bann vollstrecken!
Du sollst den Namen des HERRN, deines Gottes, nicht mißbrauchen; denn der HERR wird den nicht ungestraft lassen, der seinen Namen mißbraucht!
Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun.
Er hat seine Hand ausgestreckt gegen die, welche in Frieden mit ihm lebten; seinen Bund hat er entweiht.
du wirst zu ihm flehen, und er wird dich erhören, und du wirst deine Gelübde bezahlen.
Und Jakob tat ein Gelübde und sprach: Wenn Gott mit mir sein und mich behüten will auf dem Wege, den ich reise, und mir will Brot zu essen geben und Kleider anzuziehen,
und mich wieder mit Frieden heim zu meinem Vater bringt, so soll der HERR mein Gott sein;
und dieser Stein, den ich zur Säule aufgerichtet habe, soll ein Haus Gottes werden, und von allem, was du mir gibst, will ich dir den Zehnten geben!
oder wenn eine Seele leichtfertig mit ihren Lippen schwört, Gutes oder Böses tun zu wollen, irgend etwas von dem, was so ein Mensch leichtfertig schwören mag, und es war ihm verborgen, er erkennt es aber nun und fühlt sich einer dieser Sachen schuldig
Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist,
Von dir handle mein Loblied in der großen Gemeinde; ich will meine Gelübde bezahlen vor denen, die ihn fürchten!
Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt,
so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums.
Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen.
Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist.
Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist.
Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist.
Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat.
Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein.
Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein.
Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen;
und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben.
Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben.
Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten.
Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm.
Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten.
Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten.
Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen.
Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein.
Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden;
sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu.
Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist,
so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei.
Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört.
Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera.
Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN.
Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden.
Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig!
Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben!
Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein.
Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben.
Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein.
Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden.
Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai.
Wiederum habt ihr gehört, daß zu den Alten gesagt ist: »Du sollst nicht falsch schwören; du sollst aber dem Herrn deine Schwüre halten.«
Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten.
Opfere Gott Dank und bezahle dem Höchsten deine Gelübde;
Wenn du dem HERRN, deinem Gott, ein Gelübde tust, so sollst du nicht säumen, es zu erfüllen; denn der HERR, dein Gott, wird es gewiß von dir fordern, und es würde dir Sünde sein.
Ich aber sage euch, daß ihr überhaupt nicht schwören sollt, weder bei dem Himmel, denn er ist Gottes Thron,
Wehe euch, ihr blinden Führer, die ihr saget: Wer beim Tempel schwört, das gilt nichts; wer aber beim Gold des Tempels schwört, der ist gebunden.
Darum will ich mit Brandopfern in dein Haus kommen und dir meine Gelübde bezahlen,
Wenn du aber unterlässest, zu geloben, so ist es dir keine Sünde.
Darum verhieß er ihr mit einem Eide, ihr zu geben, was sie auch fordern würde.
Da sie aber von ihrer Mutter angeleitet war, sprach sie: Gib mir hier auf einer Schüssel das Haupt Johannes des Täufers!
Und der König ward betrübt; doch um des Eides willen und derer, die mit ihm zu Tische saßen, befahl er, es zu geben.
Und: Wer beim Brandopferaltar schwört, das gilt nichts; wer aber beim Opfer schwört, welches darauf liegt, der ist gebunden.
welche sich meinen Lippen entrungen haben und die mein Mund geredet hat, als mir bange war.
Da ging Jephtah mit den Ältesten von Gilead, und das Volk setzte ihn zum Haupt und Fürsten über sich. Und Jephtah redete solches alles vor dem HERRN zu Mizpa.
Als es aber Tag geworden war, rotteten sich etliche Juden zusammen und verschworen sich, weder zu essen noch zu trinken, bis sie den Paulus umgebracht hätten.
Als es aber Tag geworden war, rotteten sich etliche Juden zusammen und verschworen sich, weder zu essen noch zu trinken, bis sie den Paulus umgebracht hätten.
meine Gelübde will ich dem HERRN bezahlen vor all seinem Volk.
Und Jephtah tat dem HERRN ein Gelübde und sprach: Gibst du die Kinder Ammon in meine Hand,
Ich berufe mich aber auf Gott als Zeugen für meine Seele, daß ich, um euch zu schonen, noch nicht nach Korinth gekommen bin.
Diese gingen zu den Hohenpriestern und Ältesten und sprachen: Wir haben uns mit einem Fluche verschworen, nichts zu genießen, bis wir den Paulus umgebracht haben.
meine Gelübde will ich dem HERRN bezahlen vor all seinem Volk,
so soll das, was zu meiner Haustür heraus mir entgegenkommt, wenn ich in Frieden von den Kindern Ammon wiederkehre, dem HERRN gehören, und ich will es zum Brandopfer darbringen.
wie geschrieben steht: »Er hat ausgestreut, er hat den Armen gegeben; seine Gerechtigkeit bleibt in Ewigkeit.«
Er aber, der dem Sämann Samen darreicht und Brot zur Speise, der wird auch euch die Saat darreichen und mehren und die Früchte eurer Gerechtigkeit wachsen lassen,
damit ihr an allem reich werdet zu aller Gebefreudigkeit, welche durch uns Dank gegen Gott bewirkt.
Laß dich aber nicht von ihnen bereden, denn mehr als vierzig Männer von ihnen stellen ihm nach; die haben sich verschworen, weder zu essen noch zu trinken, bis sie ihn umgebracht haben, und jetzt sind sie bereit und warten auf deine Zusage.
Wenn du Gott ein Gelübde tust, so versäume nicht, es zu bezahlen; denn er hat kein Wohlgefallen an den Toren; darum halte deine Gelübde!
Und als er sie sah, zerriß er seine Kleider und sprach: Ach, meine Tochter, wie tief beugst du mich nieder und betrübst du mich! Denn ich habe meinen Mund dem HERRN gegenüber aufgetan und kann es nicht widerrufen!
Es ist besser, du gelobest nichts, als daß du gelobest und es nicht haltest.
Sie aber sprach zu ihm: Mein Vater, hast du deinen Mund dem HERRN gegenüber aufgetan, so tue an mir, wie es aus deinem Munde gegangen ist, nachdem der HERR dich an deinen Feinden, den Kindern Ammon, gerächt hat!
Siehe auf den Bergen die Füße eines guten Boten, der Frieden predigt: Feiere, Juda, dein Feste, bezahle deine Gelübde! Denn der Heillose wird forthin nicht mehr über dich kommen; er ist gänzlich vertilgt!
Und nach zwei Monaten kam sie wieder zu ihrem Vater. Und er tat ihr, wie er gelobt hatte. Und sie war noch mit keinem Mann bekannt gewesen.
wer keine Verleumdungen herumträgt auf seiner Zunge, seinem Nächsten nichts Böses tut und seinen Nachbar nicht schmäht;
Die Gelübde, die ich dir, o Gott, gelobt, liegen auf mir; ich will dir Dankopfer bezahlen!
Tut Gelübde und bezahlt sie dem HERRN, eurem Gott; von allen Seiten soll man dem Furchtbaren Geschenke bringen!
Ich habe geschworen und werde es halten, daß ich die Verordnungen deiner Gerechtigkeit bewahren will.
Es ist dem Menschen ein Fallstrick, überstürzt zu rufen: »Geweiht!« und erst nach dem Gelübde zu überlegen.