„Wenn jemand sich dadurch vergeht, dass er nach Anhörung der gerichtlichen Verfluchung (über einen Verbrecher), obgleich er als Zeuge auftreten könnte, weil er entweder die Tat gesehen oder die Sache sonst in Erfahrung gebracht hat, trotzdem keine Aussage (oder: Anzeige) macht und so in Verschuldung gerät; –
oder wenn jemand irgend etwas Unreines berührt, sei es das Aas eines unreinen wilden Tieres oder das Aas eines unreinen Haustieres oder das Aas eines unreinen Kriechtieres, ohne sich dessen (zunächst) bewusst zu sein, aber doch so, dass er unrein geworden ist und sich dessen bewusst wird; –
oder wenn er mit der Unreinigkeit eines Menschen in Berührung kommt, mit irgendeiner Unreinigkeit, durch die man sich verunreinigen kann, ohne dass er es (zunächst) weiß, nachher aber Kenntnis davon erhält und er sich schuldig fühlt; –
oder wenn jemand unbesonnen schwört, indem der Schwur seinen Lippen entfährt, dass er etwas Gutes oder Böses tun wolle, wie ja jemandem ein Schwur unbesonnenerweise entfahren mag, ohne dass er sich dessen (zunächst) bewusst ist, nachher aber zur Erkenntnis kommt und so in Bezug auf irgend etwas Derartiges sich schuldig fühlt:
so soll er, wenn er durch irgend etwas Derartiges eine Schuld auf sich geladen hat, das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, bekennen
und dann dem HERRN als Buße für das Vergehen, das er sich hat zu Schulden kommen lassen, ein weibliches Stück Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege, als Sündopfer darbringen; und der Priester soll ihm dadurch Sühne für sein Vergehen erwirken.“
„Wenn aber sein Vermögen zur Beschaffung eines Stückes Kleinvieh nicht ausreicht, so bringe er als seine Buße für das, wodurch er sich vergangen hat, dem HERRN zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben dar, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer.
Er bringe sie also zum Priester, und dieser soll die zum Sündopfer bestimmte zuerst darbringen, und zwar so, dass er ihr den Kopf dicht beim Genick abknickt, doch ohne ihn ganz abzutrennen.
Dann soll er etwas von dem Blut des Sündopfers an die Wand des Altars sprengen, das übrige Blut aber an den Fuß des Altars ausdrücken (= auslaufen lassen): so ist es ein Sündopfer.
Die andere Taube aber soll er in der vorgeschriebenen (oder: gehörigen) Weise zum Brandopfer herrichten. Wenn der Priester ihm so Sühne für das Vergehen, das er sich hat zu Schulden kommen lassen, erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteil werden. –
Wenn aber sein Vermögen nicht einmal zur Beschaffung zweier Turteltauben oder zweier jungen Tauben ausreicht, so bringe er als seine Opfergabe für das, wodurch er sich vergangen hat, ein Zehntel Epha Feinmehl als Sündopfer dar, ohne jedoch Öl daraufzugießen oder Weihrauch hinzuzufügen; denn es ist ein Sündopfer.
Er bringe es also zum Priester, und der Priester nehme eine Handvoll davon als den zum Duftopfer bestimmten Teil und lasse es auf dem Altar über den Feueropfern des HERRN in Rauch aufgehen: so ist es ein Sündopfer.
Wenn der Priester ihm so für sein Vergehen, das er sich in irgendeinem der ebengenannten Fälle hat zu Schulden kommen lassen, Sühne erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteil werden. (Was dann von dem Sündopfer noch übrig ist) soll dem Priester gehören wie das (gewöhnliche) Speisopfer.“
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Wenn jemand eine Veruntreuung begeht, dass er sich unvorsätzlich an Dingen vergreift, die dem HERRN geheiligt (oder: geweiht) sind, so soll er dem HERRN als sein Schuldopfer (= seine Buße) einen fehlerlosen Widder von seinem Kleinvieh, der nach deiner Schätzung mindestens zwei Schekel Silber nach dem Gewicht des Heiligtums (vgl. 2.Mose 30,13) wert ist, als Schuldopfer darbringen.
Außerdem soll er den Betrag, um den er das Heiligtum freventlich geschädigt hat, erstatten und noch ein Fünftel des Betrags dazulegen und es dem Priester übergeben. Wenn der Priester ihm dann durch den als Schuldopfer dargebrachten Widder Sühne erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteil werden.“
„Wenn sich aber jemand vergeht, indem er unwissentlich irgend etwas tut, was man nach den Geboten des HERRN nicht tun darf, und er unbewusst in Schuld geraten ist und ein Unrecht auf sich geladen hat,
so soll er einen fehlerlosen Widder von seinem Kleinvieh nach deiner Schätzung als Schuldopfer zum Priester bringen. Wenn der Priester ihm dann für sein Vergehen, das er unwissentlich begangen hat, Sühne erwirkt hat, so wird ihm Vergebung zuteil werden.
Es ist ein Schuldopfer; er hat sich ja doch gegen den HERRN verschuldet.“
Querverweise zu 3. Mose 5,4 3Mo 5,4
„Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde erfüllen will, und zwar in betreff von Personen nach dem Schätzungswert,
so soll der Schätzungswert einer männlichen Person im Alter von zwanzig bis zu sechzig Jahren fünfzig Silberschekel nach dem Gewicht des Heiligtums betragen;
ist es aber eine weibliche Person, so soll der Schätzungswert dreißig Schekel betragen.
Wenn es sich aber um eine Person im Alter von fünf bis zu zwanzig Jahren handelt, so soll der Schätzungswert einer männlichen Person zwanzig Schekel und bei einer weiblichen Person zehn Schekel betragen.
Bei Kindern aber im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren soll der Schätzungswert eines Knaben fünf Silberschekel und der Schätzungswert eines Mädchens drei Silberschekel betragen.
Wenn ferner die Person sechzig Jahre alt ist oder darüber, so soll der Schätzungswert, wenn es sich um einen Mann handelt, fünfzehn Schekel betragen, bei einer weiblichen Person dagegen zehn Schekel.
Ist der Betreffende aber für die Entrichtung dieses Schätzungswertes zu arm, so stelle man ihn vor den Priester, damit dieser ihn abschätze; nach Maßgabe dessen, was der Gelobende zu leisten vermag, soll der Priester ihn abschätzen.
Handelt es sich ferner um Vieh, von dem man dem HERRN eine Opfergabe darbringen kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, als geheiligt (= dem Heiligtum verfallen) gelten:
man darf es nicht umwechseln noch vertauschen, weder ein gutes Stück gegen ein schlechtes noch ein schlechtes Stück gegen ein gutes; und wenn jemand dennoch ein Stück Vieh gegen ein anderes vertauscht, so soll sowohl jenes als auch das eingetauschte dem Heiligtum verfallen sein.
Handelt es sich aber um irgendein Stück unreinen Viehes, von dem man dem HERRN keine Opfergabe darbringen kann, so stelle man das betreffende Stück Vieh vor den Priester;
dieser soll es dann abschätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; bei der Abschätzung des Priesters soll es dann sein Bewenden haben.
Will der Betreffende es aber einlösen, so hat er noch ein Fünftel zu dem Schätzungswert hinzuzufügen.
Wenn ferner jemand sein Haus als heilige Gabe dem HERRN weiht, so soll der Priester es abschätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; wie der Priester es abschätzt, so soll der Wert festgesetzt sein.
Wenn dann der, welcher sein Haus geweiht hat, es wieder einlösen will, so hat er noch ein Fünftel des Betrags zu dem Schätzungswert hinzuzufügen: dann bleibt es sein Eigentum.
Wenn ferner jemand ein Stück von seinem ererbten Grundbesitz dem HERRN weiht, so soll sich der Schätzungswert nach dem Maß der dafür erforderlichen Aussaat richten: ein Homer Gerste Aussaat soll zu fünfzig Silberschekel gerechnet werden.
Wenn der Betreffende sein Stück Land vom Halljahr ab weiht, so soll es nach dem vollen Schätzungswert zu stehen kommen;
wenn er aber sein Stück Land erst nach dem Halljahr weiht, so soll der Priester ihm den Geldbetrag mit Rücksicht auf die Zahl der Jahre berechnen, die bis zum (nächsten) Halljahr noch ausstehen, so dass also von dem Schätzungswert ein verhältnismäßiger Abzug gemacht wird.
Will aber der, welcher das Stück Land geweiht hat, es wieder einlösen, so hat er noch ein Fünftel des Betrages zu dem Schätzungswert hinzuzufügen: dann soll es ihm verbleiben.
Hat er aber das Stück Land nicht eingelöst, und er verkauft es trotzdem an einen andern, so kann es nicht mehr eingelöst werden,
sondern das Stück Land soll, wenn es im Halljahr frei wird, als dem HERRN geweiht gelten wie ein mit dem Bann belegtes Stück Land: es soll dem Priester als Eigentum gehören.
Wenn ferner jemand ein von ihm gekauftes Stück Land, das nicht zu seinem ererbten Grundbesitz gehört, dem HERRN weiht,
so soll ihm der Priester den Betrag (= Bruchteil) des Schätzungswertes bis zum (nächsten) Halljahr berechnen, und der Betreffende soll diese Schätzungssumme an demselben Tage als eine dem HERRN geweihte Gabe entrichten.
Im Halljahr aber soll das Stück Land wieder an den zurückfallen, von dem er es gekauft hatte, also an den, welchem das Landstück als Erbbesitz zusteht.
Jede (priesterliche) Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums erfolgen: der Schekel gilt zwanzig Gera.“
„Jedoch die Erstlinge vom Vieh, die als Erstgeburten dem HERRN an sich schon zustehen, darf niemand weihen; sei es ein Rind oder ein Stück Kleinvieh: es gehört dem HERRN.
Wenn es sich aber um eine Erstgeburt von einem unreinen Haustier handelt, so muss der Betreffende sie nach dem Schätzungswert lösen und noch ein Fünftel des Betrags hinzufügen. Wird sie aber nicht gelöst, so soll sie nach dem Schätzungswert verkauft werden.“
„Jedoch alles mit dem Bann Belegte, das jemand von seinem gesamten Besitz dem HERRN mittels des Bannes weiht, es seien Menschen oder Vieh oder Stücke von seinem ererbten Grundbesitz, darf weder verkauft noch eingelöst werden: alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig.
Handelt es sich dabei um Menschen, die mit dem Bann belegt sind, so dürfen sie nicht losgekauft, sondern müssen unbedingt getötet werden.“
„Ferner sollen alle Zehnten des Landes, vom Saatertrag des Feldes wie von den Früchten der Bäume, dem HERRN gehören: sie sind dem HERRN geweiht.
Wenn aber jemand einen Teil von seinem Zehnten einlösen will, so hat er ein Fünftel des Betrags mehr zu bezahlen.
Was ferner allen Zehnten von Rindern und vom Kleinvieh betrifft, so soll von allen Tieren, die unter dem Hirtenstabe hindurchgehen, immer das zehnte Stück dem HERRN geheiligt sein.
Man soll dabei nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, und man darf es auch nicht vertauschen; wenn man es aber doch vertauscht, so soll sowohl das betreffende als auch das eingetauschte Tier dem Heiligtum verfallen sein und darf nicht gelöst werden.“
Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose auf dem Berge Sinai für die Israeliten aufgetragen (oder: zur Pflicht gemacht) hat. Numeri
Da antworteten ihr die Männer: „Wir bürgen mit unserem Leben für das eurige! Wenn ihr an dieser unserer Verabredung nicht zu Verrätern werdet, so wollen wir, wenn der HERR uns das Land gibt, dir Liebe und Treue widerfahren lassen!“
sondern Josua gewährte ihnen Frieden (= Freundschaft) und schloss einen Vertrag mit ihnen, dass er sie am Leben lassen wolle; und die Fürsten der Gemeinde leisteten ihnen einen Eid.
wenn ihr also heute treu und ehrenhaft an Jerubbaal und seinem Hause gehandelt habt, so wünsche ich euch, Freude an Abimelech zu erleben, und auch er möge euer froh werden!
so soll der, welcher mir (zuerst) aus der Tür meines Hauses entgegenkommt, wenn ich wohlbehalten (oder: siegreich) aus dem Kriege mit den Ammonitern heimkehre, der soll dem HERRN gehören, und ich will ihn als Brandopfer darbringen!“
Wie können wir nun den Übriggebliebenen zu Frauen verhelfen, da wir doch beim HERRN geschworen haben, dass wir ihnen keine von unsern Töchtern zu Frauen geben wollen?“
Wir aber können ihnen keine von unsern Töchtern zu Frauen geben, denn die Israeliten haben feierlich geschworen: ‚Verflucht sei, wer seine Tochter einem Benjaminiten zur Frau gibt!‘“
und sprach folgendes Gelübde aus: „Gott, HERR der Heerscharen! Wenn du das Elend deiner Magd ansehen und meiner gedenken und deine Magd nicht vergessen willst und deiner Magd einen männlichen Spross schenkst, so will ich ihn dir, HERR, für sein ganzes Leben weihen, und kein Schermesser soll an sein Haupt kommen.“
wurde die Mannschaft der Israeliten im Laufe jenes Tages sehr müde. Saul hatte nämlich seine Leute durch folgenden Fluch gebunden: „Verflucht ist jeder, der bis zum Abend etwas genießt, bis ich Rache an meinen Feinden genommen habe!“ So nahm denn auch keiner von den Leuten Nahrung zu sich.
Nun hatte sich damals die ganze Gegend mit Bienenwirtschaft befasst, und die Bienenstöcke befanden sich auf freiem Felde.
Als nun das Kriegsvolk zu den Stöcken kam, da flossen sie von Honig über; aber niemand führte seine Hand zum Munde, weil die Leute sich vor dem Fluch scheuten.
Da Jonathan es aber nicht gehört hatte, als sein Vater das Kriegsvolk beschwor, streckte er seinen Stab aus, den er in der Hand hatte, tauchte seine Spitze in den Honigseim und führte seine Hand zum Munde: da wurden seine Augen leuchtend.
Einer von den Mannschaften aber teilte ihm mit: „Dein Vater hat das Heer durch folgenden feierlichen Fluch gebunden: ‚Verflucht ist jeder, der heute etwas genießt!‘“ Das Heer war aber todmüde,
So schwöre mir denn jetzt beim HERRN, dass du meine Nachkommen nach meinem Tode nicht ausrotten und meinen Namen aus meinem Geschlecht nicht austilgen willst!“
Da schwur David es dem Saul; dann zog Saul heim, während David sich mit seinen Leuten auf die Bergfeste begab.
Gott möge es den Feinden Davids jetzt und künftig gut ergehen lassen, wenn ich von allem, was ihm gehört, bis morgen früh ein einziges Mannesbild übriglasse!“
Der König verschonte aber Mephiboseth, den Sohn Jonathans und Enkel Sauls, um des Schwures beim HERRN willen, der zwischen David und Jonathan, dem Sohne Sauls, bestand.
Und er rief aus: „Gott soll mich jetzt und künftig strafen, wenn heute der Kopf Elisas, des Sohnes Saphats, auf seinen Schultern sitzen bleibt!“
ihm, der dem HERRN einst zuschwor und gelobte Jakobs mächtigem Gott (vgl. 2.Sam 7; 1.Chr 17):
„Wahrlich, ich will mein Wohnzelt nicht betreten, nicht mein Ruhelager besteigen;
ich will meinen Augen den Schlaf nicht gönnen, nicht Schlummer meinen Augenlidern,
bis eine Stätte dem HERRN ich gefunden, eine Wohnung für Jakobs mächtigen Gott!“
Sei nicht vorschnell mit deinem Munde, und lass dich durch den Drang deines Herzens nicht dazu bringen, ein Wort vor Gott auszusprechen; denn Gott ist im Himmel, du aber bist auf der Erde; darum mache wenig Worte!
Denn wo Vielgeschäftigkeit ist, da kommen Träume; und wo viele Worte sind, da entsteht Torengeschwätz. –
Hast du Gott ein Gelübde dargebracht, so säume nicht, es zu erfüllen! Denn er hat kein Wohlgefallen an den Toren. Was du gelobt hast, das erfülle auch!
Besser ist es, kein Gelübde zu tun, als etwas zu geloben und es nicht zu erfüllen.
Gestatte deinem Munde nicht, deine Person in Schuld zu bringen, und sage nicht vor dem Gottesdiener (= Priester) aus, dass eine Übereilung vorliege: warum soll Gott über etwas von dir Ausgesprochenes zürnen und das Werk deiner Hände misslingen lassen?
Denn weil er meineidig durch Vertragsbruch geworden ist und trotz des Handschlags, den er gegeben, alles dies getan hat, wird er nicht ungestraft davonkommen!‘“
Darum hat Gott der HERR so gesprochen: „So wahr ich lebe! Für den Eid, den er bei mir geschworen und missachtet hat, und für den Vertrag, den er vor mir geschlossen und gebrochen hat, will ich ihn die Strafe büßen lassen
dass er ihr mit einem Eide zusagte, er wolle ihr jede Bitte gewähren.
Obgleich nun der König missmutig darüber war, gab er doch wegen seiner Eide und mit Rücksicht auf seine Tischgäste den Befehl, man solle ihn (d.h. den Kopf) ihr geben;
und er schwur ihr: „Was du dir auch von mir erbitten magst, das will ich dir geben bis zur Hälfte meines Reiches!“
Als es aber Tag geworden war, rotteten sich die Juden zusammen und verschworen sich unter feierlicher Selbstverfluchung, weder Speise noch Trank zu sich zu nehmen, bis sie Paulus ums Leben gebracht hätten.