Hierauf gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde erfüllen will, und zwar in betreff von Personen nach dem Schätzungswert,
so soll der Schätzungswert einer männlichen Person im Alter von zwanzig bis zu sechzig Jahren fünfzig Silberschekel nach dem Gewicht des Heiligtums betragen;
ist es aber eine weibliche Person, so soll der Schätzungswert dreißig Schekel betragen.
Wenn es sich aber um eine Person im Alter von fünf bis zu zwanzig Jahren handelt, so soll der Schätzungswert einer männlichen Person zwanzig Schekel und bei einer weiblichen Person zehn Schekel betragen.
Bei Kindern aber im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren soll der Schätzungswert eines Knaben fünf Silberschekel und der Schätzungswert eines Mädchens drei Silberschekel betragen.
Wenn ferner die Person sechzig Jahre alt ist oder darüber, so soll der Schätzungswert, wenn es sich um einen Mann handelt, fünfzehn Schekel betragen, bei einer weiblichen Person dagegen zehn Schekel.
Ist der Betreffende aber für die Entrichtung dieses Schätzungswertes zu arm, so stelle man ihn vor den Priester, damit dieser ihn abschätze; nach Maßgabe dessen, was der Gelobende zu leisten vermag, soll der Priester ihn abschätzen.
Handelt es sich ferner um Vieh, von dem man dem HERRN eine Opfergabe darbringen kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, als geheiligt (= dem Heiligtum verfallen) gelten:
man darf es nicht umwechseln noch vertauschen, weder ein gutes Stück gegen ein schlechtes noch ein schlechtes Stück gegen ein gutes; und wenn jemand dennoch ein Stück Vieh gegen ein anderes vertauscht, so soll sowohl jenes als auch das eingetauschte dem Heiligtum verfallen sein.
Handelt es sich aber um irgendein Stück unreinen Viehes, von dem man dem HERRN keine Opfergabe darbringen kann, so stelle man das betreffende Stück Vieh vor den Priester;
dieser soll es dann abschätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; bei der Abschätzung des Priesters soll es dann sein Bewenden haben.
Will der Betreffende es aber einlösen, so hat er noch ein Fünftel zu dem Schätzungswert hinzuzufügen.
Wenn ferner jemand sein Haus als heilige Gabe dem HERRN weiht, so soll der Priester es abschätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; wie der Priester es abschätzt, so soll der Wert festgesetzt sein.
Wenn dann der, welcher sein Haus geweiht hat, es wieder einlösen will, so hat er noch ein Fünftel des Betrags zu dem Schätzungswert hinzuzufügen: dann bleibt es sein Eigentum.
Wenn ferner jemand ein Stück von seinem ererbten Grundbesitz dem HERRN weiht, so soll sich der Schätzungswert nach dem Maß der dafür erforderlichen Aussaat richten: ein Homer Gerste Aussaat soll zu fünfzig Silberschekel gerechnet werden.
Wenn der Betreffende sein Stück Land vom Halljahr ab weiht, so soll es nach dem vollen Schätzungswert zu stehen kommen;
wenn er aber sein Stück Land erst nach dem Halljahr weiht, so soll der Priester ihm den Geldbetrag mit Rücksicht auf die Zahl der Jahre berechnen, die bis zum (nächsten) Halljahr noch ausstehen, so dass also von dem Schätzungswert ein verhältnismäßiger Abzug gemacht wird.
Will aber der, welcher das Stück Land geweiht hat, es wieder einlösen, so hat er noch ein Fünftel des Betrages zu dem Schätzungswert hinzuzufügen: dann soll es ihm verbleiben.
Hat er aber das Stück Land nicht eingelöst, und er verkauft es trotzdem an einen andern, so kann es nicht mehr eingelöst werden,
sondern das Stück Land soll, wenn es im Halljahr frei wird, als dem HERRN geweiht gelten wie ein mit dem Bann belegtes Stück Land: es soll dem Priester als Eigentum gehören.
Wenn ferner jemand ein von ihm gekauftes Stück Land, das nicht zu seinem ererbten Grundbesitz gehört, dem HERRN weiht,
so soll ihm der Priester den Betrag (= Bruchteil) des Schätzungswertes bis zum (nächsten) Halljahr berechnen, und der Betreffende soll diese Schätzungssumme an demselben Tage als eine dem HERRN geweihte Gabe entrichten.
Im Halljahr aber soll das Stück Land wieder an den zurückfallen, von dem er es gekauft hatte, also an den, welchem das Landstück als Erbbesitz zusteht.
Jede (priesterliche) Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums erfolgen: der Schekel gilt zwanzig Gera.“
„Jedoch die Erstlinge vom Vieh, die als Erstgeburten dem HERRN an sich schon zustehen, darf niemand weihen; sei es ein Rind oder ein Stück Kleinvieh: es gehört dem HERRN.
Wenn es sich aber um eine Erstgeburt von einem unreinen Haustier handelt, so muss der Betreffende sie nach dem Schätzungswert lösen und noch ein Fünftel des Betrags hinzufügen. Wird sie aber nicht gelöst, so soll sie nach dem Schätzungswert verkauft werden.“
„Jedoch alles mit dem Bann Belegte, das jemand von seinem gesamten Besitz dem HERRN mittels des Bannes weiht, es seien Menschen oder Vieh oder Stücke von seinem ererbten Grundbesitz, darf weder verkauft noch eingelöst werden: alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig.
Handelt es sich dabei um Menschen, die mit dem Bann belegt sind, so dürfen sie nicht losgekauft, sondern müssen unbedingt getötet werden.“
„Ferner sollen alle Zehnten des Landes, vom Saatertrag des Feldes wie von den Früchten der Bäume, dem HERRN gehören: sie sind dem HERRN geweiht.
Wenn aber jemand einen Teil von seinem Zehnten einlösen will, so hat er ein Fünftel des Betrags mehr zu bezahlen.
Was ferner allen Zehnten von Rindern und vom Kleinvieh betrifft, so soll von allen Tieren, die unter dem Hirtenstabe hindurchgehen, immer das zehnte Stück dem HERRN geheiligt sein.
Man soll dabei nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, und man darf es auch nicht vertauschen; wenn man es aber doch vertauscht, so soll sowohl das betreffende als auch das eingetauschte Tier dem Heiligtum verfallen sein und darf nicht gelöst werden.“
Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose auf dem Berge Sinai für die Israeliten aufgetragen (oder: zur Pflicht gemacht) hat. Numeri
Querverweise zu 3. Mose 27,30 3Mo 27,30
und gepriesen sei der höchste Gott, der dir deine Feinde in die Hand geliefert hat!“ Ihm gab (Abram) alsdann den Zehnten von allem (Hebr 7,2).
und dieser Stein, den ich als Denkstein aufgerichtet habe, soll zu einem Gotteshause werden, und von allem, was du mir geben wirst, will ich dir getreulich den Zehnten entrichten!“
(Als Entgelt) aber überweise ich hiermit den Leviten alle Zehnten in Israel zum Erbbesitz für ihren Dienst, den sie zu verrichten haben, für den Dienst am Offenbarungszelte.
Die Israeliten nämlich dürfen künftighin am Offenbarungszelt nicht mehr tätig sein, weil sie sonst Sünde auf sich laden würden und sterben müssten.
Vielmehr sollen die Leviten den Dienst am Offenbarungszelt verrichten, und sie sollen für etwaige Verfehlungen verantwortlich sein: diese Bestimmung hat ewige Geltung für eure künftigen Geschlechter. Aber einen Erbbesitz (= eigenen Besitz) sollen sie inmitten der Israeliten nicht haben;
denn den Zehnten, den die Israeliten als Hebeopfer an den HERRN abgeben, habe ich den Leviten als Erbbesitz überwiesen; darum habe ich in Bezug auf sie verordnet, dass sie keinen Erbbesitz inmitten der Israeliten zu eigen haben sollen.“
vielmehr nur die eine Stätte, die der HERR, euer Gott, aus all euren Stammesgebieten erwählen wird, um seinen Namen dorthin zu versetzen und dort Wohnung zu nehmen, die sollt ihr aufsuchen und euch dorthin begeben;
und dorthin sollt ihr eure Brandopfer und Schlachtopfer, eure Zehnten und die Hebeopfer, die ihr darbringt, eure Gelübdeopfer und freiwilligen Gaben sowie die Erstgeburten eurer Rinder und eures Kleinviehs bringen.
„Den ganzen Ertrag deiner Aussaat, alles, was dir auf dem Felde wächst, sollst du Jahr für Jahr gewissenhaft verzehnten
und sollst den Zehnten deines Getreides, deines Weins und deines Öls sowie die Erstgeburten deiner Rinder und deines Kleinviehs vor dem HERRN, deinem Gott, an der Stätte, die er erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen, verzehren, damit du den HERRN, deinen Gott, allezeit fürchten lernst.
Sobald nun dieser Befehl bekannt wurde, brachten die Israeliten reichlich die Erstlinge vom Getreide, Most, Öl und Honig sowie von allen (übrigen) Erzeugnissen des Feldes dar und lieferten den Zehnten von allem in Menge ab;
und die Israeliten und Judäer, die in den Ortschaften Judas wohnten, brachten ebenfalls den Zehnten vom Groß- und Kleinvieh sowie den Zehnten von den Weihegaben, die dem HERRN, ihrem Gott, geweiht waren, und legten sie Haufen bei Haufen hin.
brachte man die Abgaben sowie die Zehnten und die Weihegaben gewissenhaft hinein. Zum Oberaufseher darüber wurde der Levit Chananja bestellt und sein Bruder Simei an zweiter Stelle;
Ferner wollen wir das Beste von unserm Schrotmehl und von unseren Heilsopfern sowie von allen Baumfrüchten, von Wein und Öl den Priestern in die Zellen des Hauses unsers Gottes liefern und den Zehnten von unseren Feldern an die Leviten; denn die Leviten sind es, die den Zehnten in allen Ortschaften erheben, wo wir Ackerbau treiben.
Und wenn die Leviten den Zehnten einfordern, soll der (betreffende) Priester, ein Nachkomme Aarons, die Leviten begleiten, und die Leviten sollen dann den Zehnten von ihrem Zehnten zum Hause unsers Gottes in die Zellen des Vorratshauses hinaufbringen.
An jenem Tage bestellte man auch Männer zu Aufsehern über die Zellen, die zu Vorratskammern für die Abgaben (oder: Hebeopfer), für die Erstlinge und die Zehnten, bestimmt waren, um in ihnen nach den Feldmarken der einzelnen Ortschaften die gesetzlichen Abgaben für die Priester und die Leviten einzusammeln; denn die Judäer hatten ihre Freude an den Priestern und Leviten, die für den heiligen Dienst bestellt waren;
diesem eine große Zelle eingeräumt, in der man früher die Speisopfer (oder: das Opfermehl), den Weihrauch, die Geräte und den Zehnten vom Getreide, Wein und Öl untergebracht hatte, die Anteile, die den Leviten, den Sängern und den Torhütern zukamen, sowie die Abgaben an die Priester.
Als dann ganz Juda die Zehnten vom Getreide, Wein und Öl in die Vorratskammern gebracht hatte,
Darf wohl ein Mensch die Gottheit betrügen, dass ihr mich betrügt und noch fragt: ‚Inwiefern haben wir dich betrogen?‘ Nun, mit dem Zehnten und mit dem Hebeopfer (= mit den Abgaben).
Mit dem Fluch seid ihr belastet, und doch betrügt ihr mich! Ein Betrüger ist das ganze Volk (oder: eure ganze Sippschaft).
Bringet den Zehnten unverkürzt in das Vorratshaus, damit Zehrung in meinem Hause vorhanden sei, und stellet mich doch auf diese Weise einmal auf die Probe“ – so spricht der HERR der Heerscharen –, „ob ich euch dann nicht die Fenster des Himmels auftue und Segen in überreicher Fülle über euch ausschütte!
Wehe euch, Schriftgelehrte und Pharisäer, ihr Heuchler! Ihr entrichtet den Zehnten von Minze, von Anis und Kümmel, lasst aber das Schwierigere (oder: Wichtigere) im Gesetz außer acht, nämlich das Gericht (oder: die Rechtspflege), die Barmherzigkeit und die Treue (oder: den Glauben). Diese sollte man üben und jenes nicht außer acht lassen.
Aber wehe euch Pharisäern! Ihr entrichtet den Zehnten von Minze, Raute und jedem anderen Gartengewächs, lasst aber das Recht (oder: die Rechtspflege, oder: das Gericht) und die Liebe zu Gott außer acht. Vielmehr sollte man diese (beiden) üben und jenes nicht unterlassen.
Ich faste zweimal in der Woche und gebe den Zehnten von allem, was ich erwerbe.‘
Wohl sind auch diejenigen Nachkommen Levis, die das Priestertum empfangen, berechtigt, den Zehnten von dem Volk in der vom Gesetz vorgeschriebenen Weise zu erheben (4.Mose 18,20-30), also von ihren Brüdern (= Volksgenossen), obgleich doch auch diese leibliche Nachkommen Abrahams sind;
jener aber hat, wiewohl er seiner Abstammung nach mit ihnen in keiner Verbindung steht, von Abraham (selbst) den Zehnten erhoben und den, der im Besitz der Verheißungen war, gesegnet.
Nun ist es aber durchaus unbestreitbar, dass das Geringere von dem Höheren gesegnet wird.
Und hier (oder: in dem einen Fall) sind es sterbliche Menschen, welche die Zehnten entgegennehmen, dort aber (oder: in dem andern Fall) ist es einer, dem (oder: von dem) bezeugt wird, dass er lebt (V.3).
Weiter: in der Person Abrahams ist gewissermaßen auch vom Zehntenempfänger Levi der Zehnte erhoben worden;