30:2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist’s, was der HErr geboten hat:
30:3 Wenn jemand dem HErrn ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, dass er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen.
30:4 Wenn ein Weib dem HErrn ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
30:5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat.
30:6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er’s hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat; und der HErr wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat.
30:7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
30:8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er’s hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat.
30:9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er’s hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus ihren Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HErr wird ihr gnädig sein.
30:10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
30:11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
30:12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele.
30:13 Macht’s aber ihr Mann des Tages los, wenn er’s hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat’s losgemacht, und der HErr wird ihr gnädig sein.
30:14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden, den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also:
30:15 wenn er dazu schweigt von einem Tage zum anderen, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum dass er geschwiegen hat des Tages, da er’s hörte;
30:16 wird er’s aber aufheben, nachdem er’s gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen.
30:17 Das sind die Satzungen, die der HErr dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.
Querverweise zu 4. Mose 30,2 4Mo 30,2
Da gelobte Israel dem HErrn ein Gelübde und sprach: Wenn du dieses Volk unter meine Hand gibst, so will ich ihre Städte verbannen.
Du sollst den Namen des HErrn, deines Gottes, nicht missbrauchen; denn der HErr wird den nicht ungestraft lassen, der seinen Namen missbraucht.
30:4 Wenn ein Weib dem HErrn ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
21 Sie legen ihre Hände an seine Friedsamen und entheiligen seinen Bund.
So wirst du ihn bitten, und er wird dich hören, und wirst deine Gelübde bezahlen.
Und Jakob tat ein Gelübde und sprach: So Gott wird mit mir sein und mich behüten auf dem Wege, den ich reise, und mir Brot zu essen geben und Kleider anzuziehen
und mich in Frieden wieder heim zu meinem Vater bringen, so soll der HErr mein Gott sein;
und dieser Stein, den ich aufgerichtet habe zu einem Mal, soll ein Gotteshaus werden; und von allem, was du mir gibst, will ich dir den Zehnten geben.
Oder wenn jemand schwört, dass ihm aus dem Mund entfährt, Schaden oder Gutes zu tun (wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren mag, ehe er’s bedächte), und wird’s inne, der hat sich an der einem verschuldet.
30:5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat.
26 Dich will ich preisen in der großen Gemeinde; ich will meine Gelübde bezahlen vor denen, die ihn fürchten.
Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand dem HErrn ein besonderes Gelübde tut, also dass du seinen Leib schätzen musst,
so soll das eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums,
ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge.
Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn’s ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge.
Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn’s ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge.
Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn’s ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge.
Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann.
Ist’s aber ein Vieh, das man dem HErrn opfern kann: alles, was man davon dem HErrn gibt, ist heilig.
Man soll’s nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird’s aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HErrn heilig sein.
Ist aber das Tier unrein, dass man’s dem HErrn nicht opfern darf, so soll man’s vor den Priester stellen,
und der Priester soll’s schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben.
Will’s aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben.
Wenn jemand sein Haus heiligt, dass es dem HErrn heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob’s gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll’s bleiben.
So es aber der, der es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll’s sein werden.
Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HErrn heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten.
Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen.
Will aber der, der ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden.
Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem anderen, so soll er ihn nicht mehr lösen können;
sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HErrn heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein.
Wenn aber jemand dem HErrn einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist,
so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und er soll desselben Tages solche Schätzung geben, dass sie dem HErrn heilig sei.
Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, dass er sein Erbgut im Lande sei.
Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera.
Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HErrn ohnehin gebührt, soll niemand dem HErrn heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HErrn.
Ist es aber unreines Vieh, so soll man’s lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er’s nicht lösen, so verkaufe man’s nach seinem Werte.
Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HErrn verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles Verbannte ist ein Hochheiliges dem HErrn.
Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben.
Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HErrn und sollen dem HErrn heilig sein.
Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben.
Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HErrn.
Man soll nicht fragen, ob’s gut oder böse sei; man soll’s auch nicht wechseln. Wird’s aber jemand wechseln, so soll’s beides heilig sein und nicht gelöst werden.
Dies sind die Gebote, die der HErr dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai.
Ihr habt weiter gehört, dass zu den Alten gesagt ist: „Du sollst keinen falschen Eid tun und sollst Gott deinen Eid halten.“
30:11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
Opfere Gott Dank und bezahle dem Höchsten deine Gelübde
23:22 Wenn du dem HErrn, deinem Gott, ein Gelübde tust, so sollst du es nicht verziehen zu halten; denn der HErr, dein Gott, wird’s von dir fordern, und es wird dir Sünde sein.
Ich aber sage euch, dass ihr überhaupt nicht schwören sollt, weder bei dem Himmel, denn er ist Gottes Stuhl,
Weh euch, verblendete Leiter, die ihr sagt: „Wer da schwört bei dem Tempel, das ist nichts; wer aber schwört bei dem Gold am Tempel, der ist’s schuldig.“
Darum will ich mit Brandopfern gehen in dein Haus und dir meine Gelübde bezahlen,
23:23 Wenn du das Geloben unterwegs lässest, so ist dir’s keine Sünde.
Darum verhieß er ihr mit einem Eide, er wollte ihr geben, was sie fordern würde.
Und wie sie zuvor von ihrer Mutter angestiftet war, sprach sie: Gib mir her auf einer Schüssel das Haupt Johannes des Täufers!
Und der König ward traurig; doch um des Eides willen und derer, die mit ihm zu Tisch saßen, befahl er’s ihr zu geben.
„Wer da schwört bei dem Altar, das ist nichts; wer aber schwört bei dem Opfer, das darauf ist, der ist’s schuldig.“
wie ich meine Lippen habe aufgetan und mein Mund geredet hat in meiner Not.
Also ging Jephthah mit den Ältesten von Gilead; und das Volk setzte ihn zum Haupt und Obersten über sich. Und Jephthah redete solches alles vor dem HErrn zu Mizpa.
Da es aber Tag ward, schlugen sich etliche Juden zusammen und verschworen sich, weder zu essen noch zu trinken, bis dass sie Paulus getötet hätten.
Da es aber Tag ward, schlugen sich etliche Juden zusammen und verschworen sich, weder zu essen noch zu trinken, bis dass sie Paulus getötet hätten.
Ich will meine Gelübde dem HErrn bezahlen vor allem seinem Volk.
Und Jephthah gelobte dem HErrn ein Gelübde und sprach: Gibst du die Kinder Ammon in meine Hand:
Ich rufe aber Gott an zum Zeugen auf meine Seele, dass ich euch verschont habe in dem, dass ich nicht wieder gen Korinth gekommen bin.
Die traten zu den Hohenpriestern und Ältesten und sprachen: Wir haben uns hart verschworen, nichts zu essen, bis wir Paulus getötet haben.
Ich will meine Gelübde dem HErrn bezahlen vor allem seinem Volk,
was zu meiner Haustür heraus mir entgegengeht, wenn ich mit Frieden wiederkomme von den Kindern Ammon, das soll des HErrn sein, und ich will’s zum Brandopfer opfern.
wie geschrieben steht: „Er hat ausgestreut und gegeben den Armen; seine Gerechtigkeit bleibt in Ewigkeit.“
Der aber Samen reicht dem Sämann, der wird auch das Brot reichen zur Speise und wird vermehren euren Samen und wachsen lassen das Gewächs eurer Gerechtigkeit,
dass ihr reich seid in allen Dingen mit aller Einfalt, welche wirkt durch uns Danksagung Gott.
Du aber traue ihnen nicht; denn es lauern auf ihn mehr als vierzig Männer unter ihnen, die haben sich verschworen, weder zu essen noch zu trinken, bis sie Paulus töten; und sind jetzt bereit und warten auf deine Verheißung.
3 Wenn du Gott ein Gelübde tust, so verzieh nicht, es zu halten; denn er hat kein Gefallen an den Narren. Was du gelobst, das halte.
Und da er sie sah, zerriss er seine Kleider und sprach: Ach, meine Tochter, wie beugst du mich und betrübst mich! Denn ich habe meinen Mund aufgetan gegen den HErrn und kann’s nicht widerrufen.
4 Es ist besser, du gelobest nichts, denn dass du nicht hältst, was du gelobest.
Sie aber sprach: Mein Vater, hast du deinen Mund aufgetan gegen den HErrn, so tue mir, wie es aus deinem Mund gegangen ist, nachdem der HErr dich gerächt hat an deinen Feinden, den Kindern Ammon.
2:1 Siehe, auf den Bergen kommen Füße eines guten Boten, der da Frieden verkündigt! Halte deine Feiertage, Juda, und bezahle deine Gelübde! denn es wird der Arge nicht mehr über dich kommen; er ist ganz ausgerottet.
Und nach zwei Monaten kam sie wieder zu ihrem Vater. Und er tat ihr, wie er gelobt hatte; und sie war nie eines Mannes schuldig geworden. Und es ward eine Gewohnheit in Israel,
wer mit seiner Zunge nicht verleumdet und seinem Nächsten kein Arges tut und seinen Nächsten nicht schmäht;
13 Ich habe dir, Gott, gelobt, dass ich dir danken will;
12 Gelobet und haltet dem HErrn, eurem Gott; alle, die ihr um ihn her seid, bringet Geschenke dem Schrecklichen,
Ich schwöre und will’s halten, dass ich die Rechte deiner Gerechtigkeit halten will.
Es ist dem Menschen ein Strick, sich mit Heiligem übereilen und erst nach dem Geloben überlegen.