Der Wein ist ein Spötter, der Rauschtrank ein Lärmmacher, und keiner, der von ihm taumelt, ist weise. –
Des Königs Drohen ist wie das Knurren eines Löwen (19,12); wer ihn zum Zorn reizt (oder: gegen sich aufbringt), frevelt gegen sein Leben. –
Ehrenvoll ist es für den Mann, vom Streit fernzubleiben; jeder Narr aber fängt Händel an. –
Mit Eintritt des Herbstes mag der Faule nicht pflügen; wenn er dann in der Erntezeit (nach Früchten) verlangt, so ist nichts da. –
Ein tiefes Wasser sind die Pläne im Herzen eines Menschen, aber ein kluger Mann weiß sie doch zu schöpfen. –
Viele Menschen werden gütige Leute genannt, aber einen wirklich treuen Mann – wer findet den? –
Wer in seiner Unsträflichkeit als gerechter Mann wandelt: wohl seinen Kindern nach ihm! –
Ein König, der auf dem Richterstuhl sitzt, macht, mit seinen Augen sichtend, alles Böse ausfindig. –
Wer darf sagen: „Ich habe mein Herz unbefleckt erhalten, ich bin rein von Sünde geblieben“? –
Zweierlei Gewicht und zweierlei Maß, die sind alle beide dem HERRN ein Greuel. –
Schon ein Kind gibt durch sein Tun zu erkennen, ob seine Sinnesart lauter und aufrichtig ist. –
Ein hörendes Ohr und ein sehendes Auge, die hat der HERR alle beide geschaffen. –
Liebe den Schlaf nicht, sonst verarmst du; halte die Augen offen, so wirst du satt zu essen haben. –
„Schlecht, schlecht!“ sagt der Käufer; wenn er aber weggeht, dann lacht er sich ins Fäustchen. –
Mögen auch Gold und Korallen (oder: Perlen) in Fülle vorhanden sein: das kostbarste Gerät (oder: Geschmeide) sind doch einsichtsvolle Lippen. –
Nimm ihm seinen Rock, denn er hat für einen andern gebürgt; um fremder Leute willen pfände ihn aus. –
Süß schmeckt dem Menschen das durch Betrug erworbene Brot, hinterdrein aber hat er den Mund voll Kies (oder: Kiesel). –
Pläne kommen durch Beratschlagung zustande; darum führe Krieg (nur) mit kluger Überlegung. –
Geheimnisse verrät, wer als Verleumder umhergeht; darum lass dich nicht ein mit einem, der seine Lippen aufsperrt. –
Wer seinem Vater und seiner Mutter flucht, dessen Leuchte wird zur Zeit tiefster Finsternis erlöschen. –
Ein Besitz, den man mit Überstürzung gleich im Anfang erlangt hat, wird schließlich ungesegnet sein. –
Sage nicht: „Ich will das Böse vergelten!“ Harre auf den HERRN, so wird er dir helfen. –
Zweierlei Gewichtsteine sind dem HERRN ein Greuel, und falsche Waage ist ein übel Ding (= verwerflich). –
Vom HERRN hängen die Schritte eines jeden ab; der Mensch aber – was versteht der von seinem Wege? –
Ein Fallstrick (= gefährlich) ist es für den Menschen, unbesonnen auszusprechen: „Geweiht!“ und erst nach dem Geloben zu überlegen. –
Ein weiser König macht die Frevler ausfindig und lässt den Dreschwagen (= das Rad) über sie hingehen. –
Eine vom HERRN verliehene Leuchte ist der Geist des Menschen: er durchforscht alle Kammern des Leibes (= das gesamte Innere des Menschen). –
Liebe und Treue beschirmen den König, und durch Liebe stützt er seinen Thron. –
Der Jünglinge Ruhm ist ihre Kraft, und der Greise Schmuck ist das graue Haar. –
Blutige Striemen scheuern das Böse weg, und Schläge säubern die Kammern des Leibes (vgl. V.27).
Querverweise zu Sprüche 20,25 Spr 20,25
Dem Toren bringt sein Mund Verderben, und seine Lippen werden zum Fallstrick für sein Leben. –
Handelt es sich ferner um Vieh, von dem man dem HERRN eine Opfergabe darbringen kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, als geheiligt (= dem Heiligtum verfallen) gelten:
„Wenn jemand eine Veruntreuung begeht, dass er sich unvorsätzlich an Dingen vergreift, die dem HERRN geheiligt (oder: geweiht) sind, so soll er dem HERRN als sein Schuldopfer (= seine Buße) einen fehlerlosen Widder von seinem Kleinvieh, der nach deiner Schätzung mindestens zwei Schekel Silber nach dem Gewicht des Heiligtums (vgl. 2.Mose 30,13) wert ist, als Schuldopfer darbringen.
man darf es nicht umwechseln noch vertauschen, weder ein gutes Stück gegen ein schlechtes noch ein schlechtes Stück gegen ein gutes; und wenn jemand dennoch ein Stück Vieh gegen ein anderes vertauscht, so soll sowohl jenes als auch das eingetauschte dem Heiligtum verfallen sein.
Kein Unbefugter darf etwas Geheiligtes genießen; kein Beisasse (= Gast) eines Priesters und keiner von seinen Tagelöhnern darf etwas Geheiligtes genießen.
Wenn aber ein Priester einen Sklaven für Geld erwirbt, so darf dieser davon (mit)essen; ebenso dürfen die in seinem Hause geborenen Sklaven von seiner Speise (mit)essen.
Wenn ferner die Tochter eines Priesters einen Nichtpriester geheiratet hat, so darf sie von den Hebeopfern der heiligen Gaben nichts genießen.
Wenn aber die Tochter eines Priesters Witwe oder (von ihrem Mann) geschieden wird, ohne Kinder zu haben, und in das Haus ihres Vaters zurückkehrt, so darf sie, gerade wie in ihrer Jugend, von der Speise ihres Vaters (mit)essen; dagegen darf kein Unbefugter etwas davon genießen.
Wenn ferner jemand aus Versehen etwas Geheiligtes genießt, so soll er den fünften Teil des Wertes hinzufügen und das Geheiligte dem Priester erstatten.
Die Priester aber sollen die heiligen Gaben der Israeliten, die sie als Hebeopfer für den HERRN empfangen, nicht entweihen,
Wenn aber jemand einen Teil von seinem Zehnten einlösen will, so hat er ein Fünftel des Betrags mehr zu bezahlen.
„Ferner sollen alle Zehnten des Landes, vom Saatertrag des Feldes wie von den Früchten der Bäume, dem HERRN gehören: sie sind dem HERRN geweiht.
Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde ablegt oder einen Eid schwört, durch den er sich zu einer Enthaltung verpflichtet, so darf er sein Wort nicht brechen: genau so, wie er es ausgesprochen hat, soll er es auch ausführen.
Wenn aber eine weibliche Person, die in ihrer Jugend (= unverheiratet) im Hause ihres Vaters lebt, dem HERRN ein Gelübde ablegt oder sich zu einer Enthaltung verpflichtet
und ihr Vater von ihrem Gelübde oder von der Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, Kunde erhält und dann ihr gegenüber dazu schweigt, so sollen alle ihre Gelübde gültig sein, und auch jede Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, soll zu Recht bestehen.
Wenn aber ihr Vater an dem Tage, an dem er davon erfährt, ihr die Genehmigung versagt, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Enthaltungen, zu denen sie sich verpflichtet hat, ungültig sein; und der HERR wird ihr verzeihen, weil ihr Vater ihr die Genehmigung versagt hat.
Wenn sie sich dann aber verheiraten sollte, während ihre Gelübde oder ein unbedachter Ausspruch ihrer Lippen, durch den sie sich eine Enthaltung auferlegt hat, für sie noch verbindlich sind,
und ihr Mann erhält Kunde davon, schweigt aber ihr gegenüber an dem Tage, an dem er davon hört, so sollen ihre Gelübde gültig sein, und die Enthaltungen, zu denen sie sich verpflichtet hat, sollen zu Recht bestehen.
Wenn aber ihr Mann an dem Tage, an dem er davon erfährt, ihr die Genehmigung versagt, so macht er dadurch das Gelübde, das auf ihr ruht, und den unbedachten Ausspruch ihrer Lippen, durch den sie sich eine Enthaltung auferlegt hat, ungültig, und der HERR wird ihr verzeihen.
Aber das Gelübde einer Witwe oder einer verstoßenen (= geschiedenen) Frau, alles, wozu sie sich verpflichtet hat, soll für sie verbindlich sein.
Wenn ferner eine Frau im Hause ihres Mannes etwas gelobt oder sich durch einen Eid zu einer Enthaltung verpflichtet hat
und ihr Mann Kunde davon erhält, aber ihr gegenüber dazu schweigt und ihr nicht die Genehmigung versagt, so sollen alle ihre Gelübde gültig sein, und jede Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, soll zu Recht bestehen.
Wenn ihr Mann aber an dem Tage, an dem er davon hört, sie für ungültig erklärt hat, so soll nichts von dem, was sie bezüglich ihrer Gelübde und bezüglich der Verpflichtungen zu einer Enthaltung ausgesprochen hat, Gültigkeit haben: ihr Mann hat sie für ungültig erklärt, darum wird der HERR ihr verzeihen.“
„Jedes Gelübde und jedes eidliche Versprechen einer Enthaltung behufs einer Selbstkasteiung kann ihr Mann für gültig und ebenso für ungültig erklären.
Wenn aber ihr Mann von einem Tage bis zum andern stillschweigt, so bestätigt er dadurch alle ihre Gelübde oder alle die Enthaltungen, die auf ihr ruhen; er hat sie dadurch bestätigt, dass er ihr gegenüber an dem Tage, an welchem er Kunde davon erhielt, geschwiegen hat.
Wenn er sie aber erst später aufhebt, nachdem er schon vorher davon gehört hat, so hat er die Verschuldung (seiner Frau) zu tragen.“
Das sind die Verordnungen, die der HERR dem Mose geboten hat, damit sie Geltung haben zwischen einem Manne und seiner Frau und zwischen einem Vater und seiner Tochter, solange diese in ihrer Jugend (d.h. unverheiratet; V.4) im Hause ihres Vaters lebt.
Darf wohl ein Mensch die Gottheit betrügen, dass ihr mich betrügt und noch fragt: ‚Inwiefern haben wir dich betrogen?‘ Nun, mit dem Zehnten und mit dem Hebeopfer (= mit den Abgaben).
Mit dem Fluch seid ihr belastet, und doch betrügt ihr mich! Ein Betrüger ist das ganze Volk (oder: eure ganze Sippschaft).
Bringet den Zehnten unverkürzt in das Vorratshaus, damit Zehrung in meinem Hause vorhanden sei, und stellet mich doch auf diese Weise einmal auf die Probe“ – so spricht der HERR der Heerscharen –, „ob ich euch dann nicht die Fenster des Himmels auftue und Segen in überreicher Fülle über euch ausschütte!
Hast du Gott ein Gelübde dargebracht, so säume nicht, es zu erfüllen! Denn er hat kein Wohlgefallen an den Toren. Was du gelobt hast, das erfülle auch!
Besser ist es, kein Gelübde zu tun, als etwas zu geloben und es nicht zu erfüllen.
Gestatte deinem Munde nicht, deine Person in Schuld zu bringen, und sage nicht vor dem Gottesdiener (= Priester) aus, dass eine Übereilung vorliege: warum soll Gott über etwas von dir Ausgesprochenes zürnen und das Werk deiner Hände misslingen lassen?
Ihr habt weiter gehört, dass den Alten geboten worden ist (3.Mose 19,12; 4.Mose 30,3-4): ‚Du sollst nicht falsch schwören‘, ‚sollst aber dem Herrn deine Eide erfüllen!‘