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1 wird geladen ... Ein Psalm von Asaph. Der Gott der Götter, der HERR, redet und ruft der Erde zu vom Aufgang der Sonne bis zu ihrem Niedergang;

2 wird geladen ... aus Zion, der Krone der Schönheit (48,3), strahlt Gott in lichtem Glanz hervor:

3 wird geladen ... unser Gott kommt und kann nicht schweigen, verzehrendes Feuer geht vor ihm her, und rings um ihn her stürmt es gewaltig.

4 wird geladen ... Er ruft dem Himmel droben zu und der Erde, um sein Volk zu richten:

5 wird geladen ... „Versammelt mir meine Gesetzestreuen (= Frommen), die den Bund mit mir geschlossen beim Opfer!“

6 wird geladen ... Da taten die Himmel seine Gerechtigkeit kund; denn Gott selbst ist’s, der da Gericht hält. SELA.

7 wird geladen ... „Höre, mein Volk, und lass mich reden, Israel, dass ich dich ernstlich warne: Gott, dein Gott bin ich!

8 wird geladen ... Nicht deiner Opfer wegen rüge ich dich, sind doch deine Brandopfer stets mir vor Augen.

9 wird geladen ... Doch ich mag nicht Stiere nehmen aus deinem Hause (oder: Stall), nicht Böcke aus deinen Hürden;

10 wird geladen ... denn mein ist alles Wild des Waldes, das Getier auf meinen Bergen zu Tausenden.

11 wird geladen ... Ich kenne jeden Vogel auf den Bergen, und was auf dem Felde sich regt, steht mir zur Verfügung.

12 wird geladen ... Hätte ich Hunger: ich brauchte es dir nicht zu sagen, denn mein ist der Erdkreis und all seine Fülle.

13 wird geladen ... Esse ich etwa das Fleisch von Stieren, und soll ich das Blut von Böcken trinken?

14 wird geladen ... Bringe Dank dem HERRN als Opfer dar und bezahle so dem Höchsten deine Gelübde,

15 wird geladen ... und rufe mich an am Tage der Not, so will ich dich retten, und du sollst mich preisen!“

16 wird geladen ... Zum Gottlosen aber spricht der Allherr: „Was hast du meine Satzungen aufzuzählen und meinen Bund (= mein Gesetz) im Munde zu führen,

17 wird geladen ... da du selbst doch die Zucht missachtest und meinen Worten den Rücken kehrst?

18 wird geladen ... Siehst du einen Dieb, so befreundest du dich mit ihm, und mit Ehebrechern hast du Gemeinschaft;

19 wird geladen ... deinem Munde lässt du freien Lauf zur Bosheit, und deine Zunge zettelt Betrug an;

20 wird geladen ... du sitzest da und redest (Böses) gegen deinen Bruder und bringst den Sohn deiner Mutter in Verruf!

21 wird geladen ... Das (alles) hast du getan, und ich habe geschwiegen; da hast du gedacht, ich sei so wie du. Das mache ich dir zum Vorwurf und gebe dir’s zu bedenken.

22 wird geladen ... O beherzigt das wohl, ihr Gottvergeßnen: sonst raffe ich euch hinweg ohne Rettung!

23 wird geladen ... Wer Dank als Opfer darbringt, erweist mir Ehre, und wer unsträflich wandelt, den lasse ich schauen Gottes Heil.“

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Ps 50,23 wird geladen ... Wer Dank als Opfer darbringt, erweist mir Ehre, und wer unsträflich wandelt, den lasse ich schauen Gottes Heil.“

Ps 56,12 wird geladen ... Mir obliegt es, dir, Gott, zu erfüllen meine Gelübde: Dankopfer ich will dir entrichten;

Ps 69,30 wird geladen ... Ich will den Namen Gottes preisen in Liedern, will hoch ihn rühmen mit Danksagung;

Ps 76,11 wird geladen ... Bringt Gelübde dar und erfüllt sie dem HERRN, eurem Gott: alle, die ihn rings umgeben, müssen Geschenke dem Schrecklichen (= Ehrfurcht Gebietenden) bringen,

Ps 69,31 wird geladen ... das wird dem HERRN willkommener sein als Rinder, als Farren mit Hörnern und gespaltenen Hufen.

Ps 116,12 wird geladen ... Wie soll ich dem HERRN vergelten alles, was er mir Gutes getan?

Ps 116,13 wird geladen ... Den Becher des Heils will ich erheben und den Namen des HERRN anrufen;

Ps 116,14 wird geladen ... meine Gelübde will ich bezahlen (= erfüllen) dem HERRN, ja angesichts seines ganzen Volkes.

Ps 107,21 wird geladen ... die mögen danken dem HERRN für seine Güte und für seine Wundertaten an den Menschenkindern;

Ps 116,17 wird geladen ... dir will ich Dankopfer bringen und den Namen des HERRN anrufen;

Ps 107,22 wird geladen ... sie mögen Opfer des Dankes bringen und seine Taten mit Jubel verkünden!

Ps 116,18 wird geladen ... meine Gelübde will ich bezahlen (= erfüllen) dem HERRN, ja angesichts seines ganzen Volkes,

Ps 147,1 wird geladen ... Preiset den HERRN! Denn schön (oder: löblich) ist’s, unserm Gott zu lobsingen, ja lieblich und wohlgeziemend ist Lobgesang.

3Mo 27,2 wird geladen ... „Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde erfüllen will, und zwar in betreff von Personen nach dem Schätzungswert,

3Mo 27,3 wird geladen ... so soll der Schätzungswert einer männlichen Person im Alter von zwanzig bis zu sechzig Jahren fünfzig Silberschekel nach dem Gewicht des Heiligtums betragen;

3Mo 27,4 wird geladen ... ist es aber eine weibliche Person, so soll der Schätzungswert dreißig Schekel betragen.

3Mo 27,5 wird geladen ... Wenn es sich aber um eine Person im Alter von fünf bis zu zwanzig Jahren handelt, so soll der Schätzungswert einer männlichen Person zwanzig Schekel und bei einer weiblichen Person zehn Schekel betragen.

3Mo 27,6 wird geladen ... Bei Kindern aber im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren soll der Schätzungswert eines Knaben fünf Silberschekel und der Schätzungswert eines Mädchens drei Silberschekel betragen.

3Mo 27,7 wird geladen ... Wenn ferner die Person sechzig Jahre alt ist oder darüber, so soll der Schätzungswert, wenn es sich um einen Mann handelt, fünfzehn Schekel betragen, bei einer weiblichen Person dagegen zehn Schekel.

3Mo 27,8 wird geladen ... Ist der Betreffende aber für die Entrichtung dieses Schätzungswertes zu arm, so stelle man ihn vor den Priester, damit dieser ihn abschätze; nach Maßgabe dessen, was der Gelobende zu leisten vermag, soll der Priester ihn abschätzen.

3Mo 27,9 wird geladen ... Handelt es sich ferner um Vieh, von dem man dem HERRN eine Opfergabe darbringen kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, als geheiligt (= dem Heiligtum verfallen) gelten:

3Mo 27,10 wird geladen ... man darf es nicht umwechseln noch vertauschen, weder ein gutes Stück gegen ein schlechtes noch ein schlechtes Stück gegen ein gutes; und wenn jemand dennoch ein Stück Vieh gegen ein anderes vertauscht, so soll sowohl jenes als auch das eingetauschte dem Heiligtum verfallen sein.

3Mo 27,11 wird geladen ... Handelt es sich aber um irgendein Stück unreinen Viehes, von dem man dem HERRN keine Opfergabe darbringen kann, so stelle man das betreffende Stück Vieh vor den Priester;

3Mo 27,12 wird geladen ... dieser soll es dann abschätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; bei der Abschätzung des Priesters soll es dann sein Bewenden haben.

3Mo 27,13 wird geladen ... Will der Betreffende es aber einlösen, so hat er noch ein Fünftel zu dem Schätzungswert hinzuzufügen.

3Mo 27,14 wird geladen ... Wenn ferner jemand sein Haus als heilige Gabe dem HERRN weiht, so soll der Priester es abschätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; wie der Priester es abschätzt, so soll der Wert festgesetzt sein.

3Mo 27,15 wird geladen ... Wenn dann der, welcher sein Haus geweiht hat, es wieder einlösen will, so hat er noch ein Fünftel des Betrags zu dem Schätzungswert hinzuzufügen: dann bleibt es sein Eigentum.

3Mo 27,16 wird geladen ... Wenn ferner jemand ein Stück von seinem ererbten Grundbesitz dem HERRN weiht, so soll sich der Schätzungswert nach dem Maß der dafür erforderlichen Aussaat richten: ein Homer Gerste Aussaat soll zu fünfzig Silberschekel gerechnet werden.

3Mo 27,17 wird geladen ... Wenn der Betreffende sein Stück Land vom Halljahr ab weiht, so soll es nach dem vollen Schätzungswert zu stehen kommen;

3Mo 27,18 wird geladen ... wenn er aber sein Stück Land erst nach dem Halljahr weiht, so soll der Priester ihm den Geldbetrag mit Rücksicht auf die Zahl der Jahre berechnen, die bis zum (nächsten) Halljahr noch ausstehen, so dass also von dem Schätzungswert ein verhältnismäßiger Abzug gemacht wird.

3Mo 27,19 wird geladen ... Will aber der, welcher das Stück Land geweiht hat, es wieder einlösen, so hat er noch ein Fünftel des Betrages zu dem Schätzungswert hinzuzufügen: dann soll es ihm verbleiben.

3Mo 27,20 wird geladen ... Hat er aber das Stück Land nicht eingelöst, und er verkauft es trotzdem an einen andern, so kann es nicht mehr eingelöst werden,

3Mo 27,21 wird geladen ... sondern das Stück Land soll, wenn es im Halljahr frei wird, als dem HERRN geweiht gelten wie ein mit dem Bann belegtes Stück Land: es soll dem Priester als Eigentum gehören.

3Mo 27,22 wird geladen ... Wenn ferner jemand ein von ihm gekauftes Stück Land, das nicht zu seinem ererbten Grundbesitz gehört, dem HERRN weiht,

3Mo 27,23 wird geladen ... so soll ihm der Priester den Betrag (= Bruchteil) des Schätzungswertes bis zum (nächsten) Halljahr berechnen, und der Betreffende soll diese Schätzungssumme an demselben Tage als eine dem HERRN geweihte Gabe entrichten.

3Mo 27,24 wird geladen ... Im Halljahr aber soll das Stück Land wieder an den zurückfallen, von dem er es gekauft hatte, also an den, welchem das Landstück als Erbbesitz zusteht.

3Mo 27,25 wird geladen ... Jede (priesterliche) Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums erfolgen: der Schekel gilt zwanzig Gera.“

3Mo 27,26 wird geladen ... „Jedoch die Erstlinge vom Vieh, die als Erstgeburten dem HERRN an sich schon zustehen, darf niemand weihen; sei es ein Rind oder ein Stück Kleinvieh: es gehört dem HERRN.

3Mo 27,27 wird geladen ... Wenn es sich aber um eine Erstgeburt von einem unreinen Haustier handelt, so muss der Betreffende sie nach dem Schätzungswert lösen und noch ein Fünftel des Betrags hinzufügen. Wird sie aber nicht gelöst, so soll sie nach dem Schätzungswert verkauft werden.“

3Mo 27,28 wird geladen ... „Jedoch alles mit dem Bann Belegte, das jemand von seinem gesamten Besitz dem HERRN mittels des Bannes weiht, es seien Menschen oder Vieh oder Stücke von seinem ererbten Grundbesitz, darf weder verkauft noch eingelöst werden: alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig.

3Mo 27,29 wird geladen ... Handelt es sich dabei um Menschen, die mit dem Bann belegt sind, so dürfen sie nicht losgekauft, sondern müssen unbedingt getötet werden.“

3Mo 27,30 wird geladen ... „Ferner sollen alle Zehnten des Landes, vom Saatertrag des Feldes wie von den Früchten der Bäume, dem HERRN gehören: sie sind dem HERRN geweiht.

3Mo 27,31 wird geladen ... Wenn aber jemand einen Teil von seinem Zehnten einlösen will, so hat er ein Fünftel des Betrags mehr zu bezahlen.

3Mo 27,32 wird geladen ... Was ferner allen Zehnten von Rindern und vom Kleinvieh betrifft, so soll von allen Tieren, die unter dem Hirtenstabe hindurchgehen, immer das zehnte Stück dem HERRN geheiligt sein.

3Mo 27,33 wird geladen ... Man soll dabei nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, und man darf es auch nicht vertauschen; wenn man es aber doch vertauscht, so soll sowohl das betreffende als auch das eingetauschte Tier dem Heiligtum verfallen sein und darf nicht gelöst werden.“

3Mo 27,34 wird geladen ... Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose auf dem Berge Sinai für die Israeliten aufgetragen (oder: zur Pflicht gemacht) hat. Numeri

Hos 14,2 wird geladen ... Nehmet Worte (der Reue) mit euch und kehret um zum HERRN! Sagt zu ihm: „Vergib uns alle Schuld und lass es dir gnädig gefallen, dass wir statt der Farren dir die Frucht unserer Lippen (= Gelübde, Buß- und Danklieder) als Opfer darbringen!

4Mo 30,2 wird geladen ... Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde ablegt oder einen Eid schwört, durch den er sich zu einer Enthaltung verpflichtet, so darf er sein Wort nicht brechen: genau so, wie er es ausgesprochen hat, soll er es auch ausführen.

4Mo 30,3 wird geladen ... Wenn aber eine weibliche Person, die in ihrer Jugend (= unverheiratet) im Hause ihres Vaters lebt, dem HERRN ein Gelübde ablegt oder sich zu einer Enthaltung verpflichtet

4Mo 30,4 wird geladen ... und ihr Vater von ihrem Gelübde oder von der Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, Kunde erhält und dann ihr gegenüber dazu schweigt, so sollen alle ihre Gelübde gültig sein, und auch jede Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, soll zu Recht bestehen.

4Mo 30,5 wird geladen ... Wenn aber ihr Vater an dem Tage, an dem er davon erfährt, ihr die Genehmigung versagt, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Enthaltungen, zu denen sie sich verpflichtet hat, ungültig sein; und der HERR wird ihr verzeihen, weil ihr Vater ihr die Genehmigung versagt hat.

4Mo 30,6 wird geladen ... Wenn sie sich dann aber verheiraten sollte, während ihre Gelübde oder ein unbedachter Ausspruch ihrer Lippen, durch den sie sich eine Enthaltung auferlegt hat, für sie noch verbindlich sind,

4Mo 30,7 wird geladen ... und ihr Mann erhält Kunde davon, schweigt aber ihr gegenüber an dem Tage, an dem er davon hört, so sollen ihre Gelübde gültig sein, und die Enthaltungen, zu denen sie sich verpflichtet hat, sollen zu Recht bestehen.

4Mo 30,8 wird geladen ... Wenn aber ihr Mann an dem Tage, an dem er davon erfährt, ihr die Genehmigung versagt, so macht er dadurch das Gelübde, das auf ihr ruht, und den unbedachten Ausspruch ihrer Lippen, durch den sie sich eine Enthaltung auferlegt hat, ungültig, und der HERR wird ihr verzeihen.

4Mo 30,9 wird geladen ... Aber das Gelübde einer Witwe oder einer verstoßenen (= geschiedenen) Frau, alles, wozu sie sich verpflichtet hat, soll für sie verbindlich sein.

4Mo 30,10 wird geladen ... Wenn ferner eine Frau im Hause ihres Mannes etwas gelobt oder sich durch einen Eid zu einer Enthaltung verpflichtet hat

4Mo 30,11 wird geladen ... und ihr Mann Kunde davon erhält, aber ihr gegenüber dazu schweigt und ihr nicht die Genehmigung versagt, so sollen alle ihre Gelübde gültig sein, und jede Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, soll zu Recht bestehen.

4Mo 30,12 wird geladen ... Wenn ihr Mann aber an dem Tage, an dem er davon hört, sie für ungültig erklärt hat, so soll nichts von dem, was sie bezüglich ihrer Gelübde und bezüglich der Verpflichtungen zu einer Enthaltung ausgesprochen hat, Gültigkeit haben: ihr Mann hat sie für ungültig erklärt, darum wird der HERR ihr verzeihen.“

4Mo 30,13 wird geladen ... „Jedes Gelübde und jedes eidliche Versprechen einer Enthaltung behufs einer Selbstkasteiung kann ihr Mann für gültig und ebenso für ungültig erklären.

4Mo 30,14 wird geladen ... Wenn aber ihr Mann von einem Tage bis zum andern stillschweigt, so bestätigt er dadurch alle ihre Gelübde oder alle die Enthaltungen, die auf ihr ruhen; er hat sie dadurch bestätigt, dass er ihr gegenüber an dem Tage, an welchem er Kunde davon erhielt, geschwiegen hat.

4Mo 30,15 wird geladen ... Wenn er sie aber erst später aufhebt, nachdem er schon vorher davon gehört hat, so hat er die Verschuldung (seiner Frau) zu tragen.“

4Mo 30,16 wird geladen ... Das sind die Verordnungen, die der HERR dem Mose geboten hat, damit sie Geltung haben zwischen einem Manne und seiner Frau und zwischen einem Vater und seiner Tochter, solange diese in ihrer Jugend (d.h. unverheiratet; V.4) im Hause ihres Vaters lebt.

1Thes 5,18 wird geladen ... sagt in jeder Lage Dank, denn so will es Gott von euch in Christus Jesus.

5Mo 23,21 wird geladen ... Wenn du dem HERRN, deinem Gott, ein Gelübde leistest, so säume nicht, es zu erfüllen! denn der HERR, dein Gott, wird es sicherlich von dir fordern, und du würdest dir eine Verschuldung aufgeladen haben.

Heb 13,15 wird geladen ... So wollen wir also durch ihn Gott allezeit ein Lobopfer darbringen, das heißt die „Frucht (= den Tribut) unserer Lippen“ (Hos 14,3; Jes 57,19), die seinen Namen bekennen.

Pred 5,4 wird geladen ... Hast du Gott ein Gelübde dargebracht, so säume nicht, es zu erfüllen! Denn er hat kein Wohlgefallen an den Toren. Was du gelobt hast, das erfülle auch!

1Pet 2,5 wird geladen ... so werdet auch ihr selbst als lebendige Bausteine zu einem geistlichen Hause, zu einer heiligen Priesterschaft aufgebaut, um geistliche (= durch den Geist gewirkte) Opfer darzubringen, die Gott durch Jesus Christus wohlgefällig sind.

Pred 5,5 wird geladen ... Besser ist es, kein Gelübde zu tun, als etwas zu geloben und es nicht zu erfüllen.

1Pet 2,9 wird geladen ... Ihr dagegen seid „das auserwählte Geschlecht, die königliche Priesterschaft, die heilige Volksgemeinschaft, das zum Eigentum erkorene Volk“, und sollt die Tugenden (d.h. Ruhmestaten; vgl. Jes 43,21) dessen verkünden, der euch aus der Finsternis in sein wunderbares Licht berufen hat,

Nah 1,15 wird geladen ... Sehet da: auf den Bergen die Schritte eines Freudenboten, der Heil verkündigt! Feiere, Juda, deine Feste, erfülle deine Gelübde! Denn hinfort wird der Nichtswürdige dich nicht mehr durchziehen: er ist völlig vernichtet.

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