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1 wird geladen ... „Folgende Vorschriften gelten für das Schuldopfer: es ist hochheilig.

2 wird geladen ... An dem Orte, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten, und sein Blut soll man ringsum an den Altar sprengen;

3 wird geladen ... das gesamte Fett des Tieres aber soll man darbringen, nämlich den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt,

4 wird geladen ... ferner die beiden Nieren samt dem Fett, das an ihnen, an den Lendenmuskeln sitzt, und den Lappen an der Leber – bei den Nieren soll man es ablösen.

5 wird geladen ... Dies alles soll der Priester dann auf dem Altar als ein Feueropfer für den HERRN in Rauch aufgehen lassen: so ist es ein Schuldopfer.

6 wird geladen ... Alle männlichen Personen der Priesterschaft dürfen davon essen; an heiliger Stätte muss es gegessen werden: es ist hochheilig.

7 wird geladen ... Wie mit dem Sündopfer, so soll auch mit dem Schuldopfer verfahren werden; dieselbe Bestimmung soll für beide gelten: es soll dem Priester gehören, der die Sühnung mit ihm vollzogen hat.

8 wird geladen ... Ebenso soll dem Priester, der jemandes Brandopfer darbringt, das Fell des Brandopfertieres gehören, das er dargebracht hat.

9 wird geladen ... Ebenso soll jedes Speisopfer, das im Ofen gebacken, sowie alles, was in der Pfanne oder auf der Platte (vgl. 2,7) zubereitet worden ist, dem Priester gehören, der es darbringt.

10 wird geladen ... Aber jedes Speisopfer, das mit Öl gemengt oder trocken ist, soll allen Söhnen Aarons gehören, dem einen wie dem andern.“

11 wird geladen ... „Folgende Vorschriften gelten für das Heilsopfer, das man dem HERRN darbringt:

12 wird geladen ... Wenn jemand es zum Zweck der Danksagung darbringt, so soll er außer dem Dank-Schlachtopfer noch ungesäuerte, mit Öl gemengte Kuchen und ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen und mit Öl eingerührtes Feinmehl darbringen;

13 wird geladen ... nebst Kuchen von gesäuertem Brotteig soll er seine Opfergabe darbringen, außer dem Opfertier, in welchem sein Dank-Heilsopfer besteht.

14 wird geladen ... Und zwar soll er davon je ein Stück von jeder Opfergabe als Hebe für den HERRN darbringen; (was dann noch übrig ist) soll dem Priester gehören, der das Blut des Heilsopfers an den Altar gesprengt hat.

15 wird geladen ... Das Fleisch des Tieres aber, das als Dank-Heilsopfer geschlachtet wird, muss noch am Tage seiner Darbringung gegessen werden: man darf nichts davon bis zum nächsten Morgen übriglassen. –

16 wird geladen ... Wenn aber die Opfergabe eines Schlachttieres infolge eines Gelübdes dargebracht wird oder eine freiwillige Leistung ist, so soll zwar das Fleisch am Tage der Darbringung des Schlachtopfers gegessen werden; jedoch darf das, was etwa davon übriggeblieben ist, auch noch am folgenden Tage gegessen werden.

17 wird geladen ... Was aber dann noch vom Fleisch des Opfertieres am dritten Tage übrig ist, muss im Feuer verbrannt werden;

18 wird geladen ... denn wenn man vom Fleisch seines Heilsopfers noch am dritten Tage äße, so würde dies nicht gottwohlgefällig sein; es würde dem, der es dargebracht hat, nicht zugerechnet werden, sondern als Greuel (= verdorbenes Fleisch) gelten, und jeder, der davon äße, würde eine Verschuldung auf sich laden. –

19 wird geladen ... Auch solches Fleisch, das mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, darf nicht gegessen werden, sondern ist im Feuer zu verbrennen. Was sonst aber das Opferfleisch betrifft, so darf jeder Reine es genießen;

20 wird geladen ... aber ein Mensch, der im Zustand der Unreinheit Fleisch von einem Heilsopfer genießt, das dem HERRN gehört, die Seele (= das Leben) eines solchen Menschen soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.

21 wird geladen ... Wenn ferner jemand mit irgend etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, sei es mit einem unreinen Menschen oder mit einem unreinen Haustier oder mit irgendeinem unreinen Gewürm, und trotzdem von dem Fleisch eines Heilsopfers isst, das dem HERRN gehört, ein solcher Mensch (vgl. V.20) soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.“

22 wird geladen ... Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:

23 wird geladen ... „Gib den Israeliten folgende Weisung: Keinerlei Fett von Rindern, Schafen und Ziegen dürft ihr genießen!

24 wird geladen ... Das Fett von verendeten oder zerrissenen Tieren darf zwar zu beliebigen Zwecken verwendet werden, aber genießen dürft ihr es nimmermehr;

25 wird geladen ... denn jeder, der Fett von den Haustieren genießt, von denen man dem HERRN Feueropfer darbringt, dessen Seele (= Leben) soll, weil er es genossen hat, aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.

26 wird geladen ... Ebenso dürft ihr, wo ihr auch wohnen mögt, kein Blut genießen, weder von Vögeln noch von vierfüßigen Tieren.

27 wird geladen ... Ein jeder, der irgendwelches Blut genießt, dessen Seele soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.“

28 wird geladen ... Weiter gebot der HERR dem Mose:

29 wird geladen ... „Gib den Israeliten folgende Weisungen: Wer dem HERRN ein Heilsopfer darbringt, soll dem HERRN von seinem Heilsopfer den gebührenden Anteil zukommen lassen.

30 wird geladen ... Mit eigenen Händen soll er die zum Feueropfer für den HERRN bestimmten Stücke herbeibringen; nämlich das Fett samt der Brust soll er herbeibringen, und zwar die Brust, damit sie als Webeopfer (8,27) vor dem HERRN gewebt (= geschwungen) werde.

31 wird geladen ... Das Fett soll der Priester dann auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, die Brust aber soll Aaron und seinen Söhnen gehören.

32 wird geladen ... Auch die rechte Keule sollt ihr als Hebe dem Priester von euren Heilsopfern geben.

33 wird geladen ... Wer von den Söhnen Aarons das Blut und das Fett der Heilsopfer darbringt, dem soll die rechte Keule als Anteil gehören.

34 wird geladen ... Denn die Webebrust und die Hebekeule habe ich von den Israeliten als meinen Anteil an ihren Heilsopfern genommen und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen als eine von seiten der Israeliten ewig zu leistende Gebühr überwiesen.“

35 wird geladen ... Dies ist der Anteil Aarons und seiner Söhne an den Feueropfern des HERRN, der ihnen überwiesen worden ist an dem Tage, als der HERR sie zu sich herantreten ließ, damit sie ihm als Priester dienten.

36 wird geladen ... Diesen Anteil hat der HERR ihnen als eine von seiten der Israeliten zu leistende Gebühr an dem Tage, als er sie salbte, überwiesen; es ist eine ewige, für ihre Geschlechter verbindliche Gebühr.

37 wird geladen ... Dies sind die Vorschriften in betreff des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, des Einweihungsopfers und des Heilsopfers,

38 wird geladen ... wie sie der HERR dem Mose auf dem Berge Sinai geboten hat an dem Tage, als er den Israeliten gebot, ihre Opfergaben dem HERRN darzubringen, in der Wüste Sinai.

Querverweise zu 3. Mose 7,21 3Mo 7,21 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

3Mo 5,2 wird geladen ... oder wenn jemand irgend etwas Unreines berührt, sei es das Aas eines unreinen wilden Tieres oder das Aas eines unreinen Haustieres oder das Aas eines unreinen Kriechtieres, ohne sich dessen (zunächst) bewusst zu sein, aber doch so, dass er unrein geworden ist und sich dessen bewusst wird; –

3Mo 11,24 wird geladen ... „Durch folgende Tiere also verunreinigt ihr euch – jeder, der ihre toten Körper berührt, ist bis zum Abend unrein,

3Mo 11,25 wird geladen ... und jeder, der etwas von ihrem toten Körper trägt, muss seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein –:

3Mo 11,26 wird geladen ... ihr werdet also unrein durch alle Tiere, die zwar gespaltene, aber nicht ganz durchgespaltene Klauen (oder: Hufe) haben und keine Wiederkäuer sind: sie sollen euch als unrein gelten; wer sie berührt, wird dadurch unrein.

3Mo 11,27 wird geladen ... Auch alle vierfüßigen Tiere, die auf Tatzen gehen, sollen euch als unrein gelten; wer ihre toten Körper berührt, ist bis zum Abend unrein,

3Mo 11,28 wird geladen ... und wer ihre toten Körper trägt, muss seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein; sie sollen euch als unrein gelten.

3Mo 11,29 wird geladen ... Weiter sollen folgende Tiere euch unter den kleinen Tieren, von denen die Erde wimmelt, als unrein gelten: das Wiesel, die Maus, alle Arten Eidechsen (oder: Kröten), nämlich

3Mo 11,30 wird geladen ... der Mauergecko, der Dornschwanz, der Schleuderschwanz, der Salamander und das Chamäleon (oder: der Feuermolch).

3Mo 11,31 wird geladen ... Diese sollen euch unter allen kleinen Tieren als unrein gelten; wer sie berührt, wenn sie tot sind, ist bis zum Abend unrein.

3Mo 11,32 wird geladen ... Auch jeder Gegenstand, auf den eins von ihnen, wenn sie tot sind, gefallen ist, wird unrein: jedes Holzgerät oder Kleidungsstück oder Fell (= Leder) oder Sack, jedes Gerät, mit dem irgendeine Arbeit verrichtet wird, muss ins Wasser getan werden und ist bis zum Abend unrein; dann wird es wieder rein.

3Mo 11,33 wird geladen ... Auch jedes irdene Geschirr, in das eins von ihnen hineinfällt, wird samt seinem ganzen Inhalt unrein, und ihr müsst es zerschlagen.

3Mo 11,34 wird geladen ... Jede Speise, die gegessen zu werden pflegt und an die solches Wasser kommt, wird unrein; und jede Flüssigkeit, die man zu trinken pflegt, wird in jedem (derartigen) Gefäß unrein.

3Mo 11,35 wird geladen ... Auch alles, worauf eins von solchen toten Tieren fällt, wird unrein; ein Backofen oder Kochherd muss eingerissen werden: sie sind unrein und sollen euch als unrein gelten;

3Mo 11,36 wird geladen ... nur Quellen und Zisternen, also Wasseransammlungen (oder: Wasserbehälter), bleiben rein; wer aber das hineingefallene tote Tier berührt, wird unrein.

3Mo 11,37 wird geladen ... Wenn ferner eins von solchen toten Tieren auf irgendwelche Sämereien fällt, die gesät werden sollen, so bleiben diese rein;

3Mo 11,38 wird geladen ... wenn aber Wasser auf die Sämereien gegossen worden ist und dann eins von solchen toten Tieren darauffällt, so sollen sie euch als unrein gelten.

3Mo 11,39 wird geladen ... Wenn ferner ein Stück von den Haustieren stirbt, deren Fleisch ihr essen dürft, so wird der, welcher das tote Tier berührt, bis zum Abend unrein;

3Mo 11,40 wird geladen ... wer aber etwas von einem solchen toten Tiere genießt, muss seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein; ebenso muss der, welcher solch ein totes Tier trägt, seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein.“

3Mo 11,41 wird geladen ... „Alle kleinen Kriechtiere ferner, von denen die Erde wimmelt, sind ein Greuel: sie dürfen nicht gegessen werden.

3Mo 11,42 wird geladen ... Alles, was auf dem Bauche kriecht, und alles, was sich auf vier Füßen bewegt, auch alle vielfüßigen Tiere, überhaupt alle kleinen Kriechtiere, die auf der Erde wimmeln, dürft ihr nicht essen, denn sie sind ein Greuel.“

3Mo 11,10 wird geladen ... alles aber, was in den Meeren und Flüssen keine Flossen und Schuppen hat unter allen Geschöpfen, von denen das Wasser wimmelt, und unter allen lebenden Wesen, die sich im Wasser befinden, die sollen euch ein Greuel sein,

3Mo 11,11 wird geladen ... ja ein Greuel sollen sie euch sein: von ihrem Fleisch dürft ihr nichts genießen, und vor ihren toten Körpern sollt ihr einen Abscheu haben.

3Mo 11,12 wird geladen ... Alle Wassertiere, die keine Flossen und Schuppen haben, sollen euch ein Greuel sein.

3Mo 11,13 wird geladen ... Von den Vögeln aber sollt ihr folgende verabscheuen, die nicht gegessen werden dürfen, sondern ein Greuel sind: den Adler, den Bartgeier, den Lämmergeier,

3Mo 7,20 wird geladen ... aber ein Mensch, der im Zustand der Unreinheit Fleisch von einem Heilsopfer genießt, das dem HERRN gehört, die Seele (= das Leben) eines solchen Menschen soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.

3Mo 5,3 wird geladen ... oder wenn er mit der Unreinigkeit eines Menschen in Berührung kommt, mit irgendeiner Unreinigkeit, durch die man sich verunreinigen kann, ohne dass er es (zunächst) weiß, nachher aber Kenntnis davon erhält und er sich schuldig fühlt; –

5Mo 14,7 wird geladen ... Dagegen folgende dürft ihr von den Wiederkäuern und von denen, welche ganz durchgespaltene Hufe (oder: Klauen) haben, nicht essen: das Kamel, den Hasen und den Klippdachs (vgl. Psalm 104,18); denn sie sind zwar Wiederkäuer, haben aber keine gespaltenen Hufe (oder: Klauen): als unrein sollen sie euch gelten;

3Mo 11,20 wird geladen ... Alle kleinen geflügelten Tiere [die auf vier Beinen gehen,] sollen euch ein Greuel sein.

3Mo 7,25 wird geladen ... denn jeder, der Fett von den Haustieren genießt, von denen man dem HERRN Feueropfer darbringt, dessen Seele (= Leben) soll, weil er es genossen hat, aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.

5Mo 14,8 wird geladen ... ferner das Schwein, denn es hat zwar gespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer: als unrein soll es euch gelten; vom Fleisch dieser Tiere dürft ihr nichts genießen und ihre toten Leiber nicht anrühren. –

3Mo 11,41 wird geladen ... „Alle kleinen Kriechtiere ferner, von denen die Erde wimmelt, sind ein Greuel: sie dürfen nicht gegessen werden.

3Mo 7,27 wird geladen ... Ein jeder, der irgendwelches Blut genießt, dessen Seele soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.“

3Mo 15,1 wird geladen ... Weiter gebot der HERR dem Mose und Aaron folgendes:

3Mo 15,2 wird geladen ... „Teilt den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ein Mann einen Ausfluss aus seiner Scham hat, so ist dieser sein Ausfluss etwas Unreines;

3Mo 15,3 wird geladen ... und zwar steht es mit seiner Unreinheit infolge seines Ausflusses so: Mag der Ausfluss aus seiner Scham dauernd sein oder nur zeitweise eintreten: in beiden Fällen liegt Unreinheit für ihn vor.

3Mo 15,4 wird geladen ... Jedes Lager, auf dem der mit einem Ausfluss Behaftete liegt, wird unrein, und jedes Gerät, auf dem er sitzt, wird unrein.

3Mo 15,5 wird geladen ... Wer sein Lager berührt, muss seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.

3Mo 15,6 wird geladen ... Auch wer sich auf das Gerät setzt, auf dem der mit einem Ausfluss Behaftete gesessen hat, muss seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.

3Mo 15,7 wird geladen ... Wer den Leib eines mit einem Ausfluss Behafteten berührt, muss seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.

3Mo 15,8 wird geladen ... Wenn ferner der mit einem Ausfluss Behaftete einen Reinen anspeit (oder: mit seinem Speichel beschmutzt), so muss dieser seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.

3Mo 15,9 wird geladen ... Alles Reitzeug, auf dem der mit einem Ausfluss Behaftete beim Reiten sitzt, ist unrein;

3Mo 15,10 wird geladen ... und wer irgend etwas berührt, was er unter sich gehabt hat, wird bis zum Abend unrein; und wer etwas Derartiges wegträgt, muss seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.

3Mo 15,11 wird geladen ... Jeder, den der mit einem Ausfluss Behaftete berührt, ohne sich zuvor die Hände mit Wasser abgespült zu haben, muss seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.

3Mo 15,12 wird geladen ... Ein irdenes Gefäß, das der mit einem Ausfluss Behaftete berührt, muss zerschlagen werden; und jedes Holzgerät muss im Wasser abgespült werden.

3Mo 15,13 wird geladen ... Wenn aber der mit einem Ausfluss Behaftete von seinem Leiden befreit wird, so soll er von dem Zeitpunkte, wo er rein (= gesund) geworden ist, sieben Tage zählen; dann wasche er seine Kleider und bade seinen Leib in Quell- oder Flusswasser: so ist er rein.

3Mo 15,14 wird geladen ... Am achten Tage aber nehme er sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, trete damit vor den HERRN an den Eingang des Offenbarungszeltes und übergebe sie dem Priester;

3Mo 15,15 wird geladen ... dieser soll sie dann herrichten, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer, und der Priester soll ihm so Sühne vor dem HERRN wegen seines Ausflusses erwirken.

3Mo 15,16 wird geladen ... Wenn ferner ein Mann einen unfreiwilligen Samenerguss hat, so soll er seinen ganzen Leib im Wasser baden und ist bis zum Abend unrein;

3Mo 15,17 wird geladen ... und jedes Kleidungsstück und alles Leder, an welches der Samenerguss gekommen ist, muss im Wasser gewaschen werden und ist bis zum Abend unrein. –

3Mo 15,18 wird geladen ... Wenn ferner ein Mann bei einer Frau liegt und ein Samenerguss erfolgt, so müssen beide ein Wasserbad nehmen und sind bis zum Abend unrein.“

3Mo 15,19 wird geladen ... „Wenn aber eine weibliche Person einen Ausfluss hat, und zwar ihren gewöhnlichen Blutfluss, so soll ihre Unreinheit sieben Tage lang dauern, und jeder, der sie während dieser Zeit berührt, wird bis zum Abend unrein.

3Mo 15,20 wird geladen ... Alles, worauf sie während ihrer Unreinheit liegt, wird unrein, ebenso alles, worauf sie sitzt,

3Mo 15,21 wird geladen ... und jeder, der ihr Lager berührt, muss seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.

3Mo 15,22 wird geladen ... Und jeder, der irgendein Gerät berührt, auf dem sie gesessen hat, muss seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.

3Mo 15,23 wird geladen ... Auch wenn einer etwas berührt, das sich auf ihrem Lager oder auf dem Gerät befindet, auf dem sie gesessen hat, so ist er bis zum Abend unrein.

3Mo 15,24 wird geladen ... Und wenn etwa ein Mann ihr beiwohnt und etwas von ihrer Unreinigkeit an ihn kommt, so ist er sieben Tage lang unrein, und jedes Lager, auf dem er liegt, wird unrein.

3Mo 15,25 wird geladen ... Wenn aber eine weibliche Person außer der Zeit ihrer regelmäßigen Unreinheit an einem langdauernden Blutfluss leidet oder über die Zeit ihrer regelmäßigen Unreinheit hinaus den Blutfluss hat, so soll von ihr während der ganzen Dauer ihres unreinen Flusses dasselbe gelten wie während der Zeit ihrer regelmäßigen Unreinheit: sie ist unrein.

3Mo 15,26 wird geladen ... Jedes Lager, auf dem sie während der ganzen Dauer ihres Flusses liegt, soll für sie gelten wie das Lager zur Zeit ihrer regelmäßigen Unreinheit; und jedes Gerät, auf dem sie sitzt, wird gerade so unrein wie während der Zeit ihrer regelmäßigen Unreinheit;

3Mo 15,27 wird geladen ... wer also irgendein solches (Gerät) berührt, wird dadurch unrein: er muss seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und bleibt bis zum Abend unrein.

3Mo 15,28 wird geladen ... Wenn sie aber von ihrem Fluss rein geworden ist, so soll sie noch sieben Tage zählen: dann soll sie als rein gelten.

3Mo 15,29 wird geladen ... Am achten Tage aber nehme sie sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben und bringe sie zu dem Priester an den Eingang des Offenbarungszeltes;

3Mo 15,30 wird geladen ... der Priester soll dann die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer darbringen und ihr so Sühne vor dem HERRN wegen ihres unreinen Flusses erwirken.“

3Mo 15,31 wird geladen ... „So sollt ihr die Israeliten von ihrer Unreinheit befreien, damit sie nicht infolge ihrer Unreinheit sterben, wenn sie meine Wohnung, die sich mitten unter ihnen befindet, verunreinigen.“ –

3Mo 15,32 wird geladen ... Diese Vorschriften gelten für den mit einem Ausfluss Behafteten sowie für den, der durch Samenerguss verunreinigt wird,

3Mo 15,33 wird geladen ... ferner für weibliche Personen, die an ihrer regelmäßigen Unreinheit leiden, und für jeden, der einen Ausfluss hat, es sei ein Mann oder eine weibliche Person, sowie für den Mann, der einer unreinen Frau beiwohnt.

5Mo 14,10 wird geladen ... aber alles, was keine Flossen und Schuppen hat, dürft ihr nicht genießen: als unrein soll es euch gelten. –

3Mo 11,42 wird geladen ... Alles, was auf dem Bauche kriecht, und alles, was sich auf vier Füßen bewegt, auch alle vielfüßigen Tiere, überhaupt alle kleinen Kriechtiere, die auf der Erde wimmeln, dürft ihr nicht essen, denn sie sind ein Greuel.“

3Mo 17,10 wird geladen ... „Wenn ferner jemand vom Hause Israel und von den Fremdlingen, die sich bei ihnen aufhalten, irgendwelches Blut genießt: gegen einen solchen Menschen, der Blut genießt, will ich mein Angesicht richten und ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten.

3Mo 22,4 wird geladen ... Wer von den Nachkommen Aarons mit Aussatz oder mit einem Ausfluss behaftet ist, darf von den heiligen Gaben nicht mitessen, bis er wieder rein ist; und wer irgendeinen durch eine Leiche Verunreinigten berührt oder wer einen Samenerguss gehabt hat

5Mo 14,12 wird geladen ... folgende aber sind es, von denen ihr nichts essen dürft: der Adler, der Lämmergeier, der Bartgeier,

5Mo 14,13 wird geladen ... die Weihe, der Habicht, die verschiedenen Falkenarten,

5Mo 14,14 wird geladen ... alle Arten von Raben,

5Mo 14,15 wird geladen ... der Strauß, die Schwalbe (oder: der Kuckuck), die Möwe, alle Habichtarten,

5Mo 14,16 wird geladen ... das Käuzchen, der Uhu, die Eule,

5Mo 14,17 wird geladen ... der Pelikan, der Aasgeier, der Sturzpelikan (oder: Kormoran),

5Mo 14,18 wird geladen ... der Storch, die verschiedenen Arten der Regenpfeifer (oder: Reiher), der Wiedehopf und die Fledermaus.

5Mo 14,19 wird geladen ... Auch alle geflügelten Insekten sollen euch als unrein gelten und dürfen nicht gegessen werden.

5Mo 14,20 wird geladen ... Alles reine Geflügel dürft ihr essen. –

5Mo 14,3 wird geladen ... Du sollst nichts Greuelhaftes essen!

3Mo 17,14 wird geladen ... Denn was das Leben alles Fleisches (= jedes lebenden Geschöpfes) betrifft, so liegt sein Leben in seinem Blut. Darum habe ich den Israeliten geboten: Von keinem Fleisch (= lebenden Geschöpf) dürft ihr das Blut genießen, denn das Leben alles Fleisches (= jedes Geschöpfes) liegt in seinem Blut: jeder, der es genießt, soll ausgerottet werden. –

4Mo 19,11 wird geladen ... Wer einen Toten, irgendeine Menschenleiche, berührt, soll sieben Tage lang unrein sein.

4Mo 19,12 wird geladen ... Ein solcher Mensch soll sich damit (d.h. mit solchem Wasser) am dritten und am siebten Tage entsündigen, dann ist er wieder rein; wenn er sich aber am dritten und am siebten Tage nicht entsündigt, so wird er nicht rein.

4Mo 19,13 wird geladen ... Wer einen Toten, die Leiche irgendeines gestorbenen Menschen, berührt und sich danach nicht entsündigt, der hat die Wohnung des HERRN verunreinigt, und ein solcher Mensch soll aus Israel ausgerottet werden. Weil er nicht mit Reinigungswasser besprengt worden ist, bleibt er unrein: seine Unreinheit bleibt an ihm haften.“

4Mo 19,14 wird geladen ... „Folgende Bestimmung gilt, wenn jemand in einem Zelte stirbt: Jeder, der in das Zelt hineingeht, und jeder, der sich im Zelte befindet, ist sieben Tage lang unrein;

4Mo 19,15 wird geladen ... auch jedes offene Gefäß, auf dem sich kein festschließender Deckel befindet, ist unrein.

4Mo 19,16 wird geladen ... Ebenso soll jeder, der auf freiem Feld einen mit dem Schwert Erschlagenen oder sonst einen Toten oder menschliche Gebeine oder ein Grab anrührt, sieben Tage lang unrein sein.

Hes 4,14 wird geladen ... Da entgegnete ich: „Ach, HERR, mein Gott! Siehe, mein Inneres (= Gewissen) ist noch niemals durch Unreines befleckt worden, und von verendeten oder zerrissenen Tieren habe ich seit meiner Jugend bis jetzt niemals etwas genossen, und abscheuliches Fleisch ist noch nie in meinen Mund gekommen.“

3Mo 18,29 wird geladen ... Denn wer irgendeinen von diesen Greueln verübt: alle, die Derartiges verüben, sollen aus der Mitte ihres Volkes ausgerottet werden.

1Mo 17,14 wird geladen ... Ein unbeschnittener Männlicher aber, der am Fleisch seiner Vorhaut nicht beschnitten worden ist – ein solcher Mensch soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden: meinen Bund hat er gebrochen!“

2Mo 12,15 wird geladen ... Sieben Tage lang sollt ihr ungesäuertes Brot essen; gleich am ersten Tage sollt ihr allen Sauerteig aus euren Häusern entfernen; denn jeder, der vom ersten bis zum siebten Tage Gesäuertes isst, ein solcher Mensch soll aus Israel ausgerottet werden!

2Mo 12,19 wird geladen ... Sieben Tage lang darf kein Sauerteig in euren Häusern zu finden sein; denn wer da Gesäuertes isst, ein solcher Mensch soll aus der Gemeinde Israel ausgerottet werden, er sei ein Fremder oder ein Einheimischer im Lande!

2Mo 30,33 wird geladen ... Wer ein gleiches durch Mischung herstellt und etwas davon an eine unbefugte Person bringt, der soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden!‘“

2Mo 30,34 wird geladen ... Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes: „Nimm dir Gewürzkräuter, nämlich Stakte (vgl. V.23), Räucherklaue, Galban, [Gewürzkräuter] und reinen Weihrauch, alle zu gleichen Teilen,

2Mo 30,35 wird geladen ... und stelle daraus ein Räucherwerk her, eine würzige Mischung, wie sie der Salbenmischer herstellt, mit (etwas) Salz vermengt, sonst rein, zu heiligem Gebrauch bestimmt.

2Mo 30,36 wird geladen ... Zerstoße etwas davon zu feinem Pulver und lege etwas davon vor die Gesetzeslade im Offenbarungszelt, woselbst ich in Verkehr mit dir treten werde (vgl. 29,43): als hochheilig soll es euch gelten!

2Mo 30,37 wird geladen ... Das Räucherwerk aber, das ihr für euch selbst bereitet, dürft ihr nicht in dem gleichen Mischungsverhältnis herstellen; nein, es soll dir als dem HERRN geheiligt gelten!

2Mo 30,38 wird geladen ... Wer sich das gleiche Räucherwerk bereitet, um seinen Wohlgeruch zu genießen, soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden!“

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