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Kapitel

Vers

1 wird geladen ... Hierauf gebot der HERR dem Mose und Aaron folgendes:

2 wird geladen ... „Teilt den Israeliten folgende Verordnung mit: Dies sind die Tiere, die ihr von allen Vierfüßlern auf der Erde (= größeren Landtieren) essen dürft:

3 wird geladen ... Alles, was unter den Vierfüßlern gespaltene Klauen (oder: Hufe) hat, und zwar ganz durchgespaltene Klauen, und was zugleich wiederkäut, das dürft ihr essen.

4 wird geladen ... Nur folgende Tiere dürft ihr von den Wiederkäuern und von denen, die gespaltene Klauen (oder: Hufe) haben, nicht essen: das Kamel, denn es ist zwar ein Wiederkäuer, hat aber keine durchgespaltenen Klauen: als unrein soll es euch gelten; –

5 wird geladen ... ferner den Klippdachs (vgl. Psalm 104,18); denn er ist zwar ein Wiederkäuer, hat aber keine gespaltenen Klauen: als unrein soll er euch gelten; –

6 wird geladen ... ferner den Hasen; denn er ist zwar ein Wiederkäuer, hat aber keine gespaltenen Klauen: als unrein soll er euch gelten; –

7 wird geladen ... ferner das Schwein; denn es hat zwar gespaltene Klauen und sogar ganz durchgespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer: als unrein soll es euch gelten.

8 wird geladen ... Vom Fleisch dieser Tiere dürft ihr nicht essen und ihren toten Körper nicht berühren: als unrein sollen sie euch gelten.

9 wird geladen ... Folgende Tiere dürft ihr von allen im Wasser lebenden Tieren essen: Alles, was Flossen und Schuppen hat im Wasser, in den Meeren und in den Flüssen, das dürft ihr essen;

10 wird geladen ... alles aber, was in den Meeren und Flüssen keine Flossen und Schuppen hat unter allen Geschöpfen, von denen das Wasser wimmelt, und unter allen lebenden Wesen, die sich im Wasser befinden, die sollen euch ein Greuel sein,

11 wird geladen ... ja ein Greuel sollen sie euch sein: von ihrem Fleisch dürft ihr nichts genießen, und vor ihren toten Körpern sollt ihr einen Abscheu haben.

12 wird geladen ... Alle Wassertiere, die keine Flossen und Schuppen haben, sollen euch ein Greuel sein.

13 wird geladen ... Von den Vögeln aber sollt ihr folgende verabscheuen, die nicht gegessen werden dürfen, sondern ein Greuel sind: den Adler, den Bartgeier, den Lämmergeier,

14 wird geladen ... die Weihe, alle Falkenarten,

15 wird geladen ... alle Arten der Raben,

16 wird geladen ... den Strauß, die Schwalbe (oder: den Kuckuck?), die Möwe, alle Arten Habichte,

17 wird geladen ... das Käuzchen, den Sturzpelikan (oder: den Kormoran), den Uhu,

18 wird geladen ... die Eule, den Pelikan, den Erdgeier,

19 wird geladen ... den Storch und alle Reiherarten, den Wiedehopf und die Fledermaus.

20 wird geladen ... Alle kleinen geflügelten Tiere [die auf vier Beinen gehen,] sollen euch ein Greuel sein.

21 wird geladen ... Nur diejenigen von allen geflügelten kleinen Tieren dürft ihr essen, die auf vier Beinen gehen und oberhalb ihrer vier Beine noch ein Paar Springbeine haben, um mit ihnen auf der Erde zu hüpfen.

22 wird geladen ... Von diesen dürft ihr die folgenden essen: alle Arten der Zugheuschrecke, alle Arten der Solhamheuschrecke, alle Arten der Hargolheuschrecke und alle Arten der Hagabheuschrecke.

23 wird geladen ... Aber alle übrigen geflügelten kleinen Tiere [die vier Beine haben,] sollen euch ein Greuel sein.“

24 wird geladen ... „Durch folgende Tiere also verunreinigt ihr euch – jeder, der ihre toten Körper berührt, ist bis zum Abend unrein,

25 wird geladen ... und jeder, der etwas von ihrem toten Körper trägt, muss seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein –:

26 wird geladen ... ihr werdet also unrein durch alle Tiere, die zwar gespaltene, aber nicht ganz durchgespaltene Klauen (oder: Hufe) haben und keine Wiederkäuer sind: sie sollen euch als unrein gelten; wer sie berührt, wird dadurch unrein.

27 wird geladen ... Auch alle vierfüßigen Tiere, die auf Tatzen gehen, sollen euch als unrein gelten; wer ihre toten Körper berührt, ist bis zum Abend unrein,

28 wird geladen ... und wer ihre toten Körper trägt, muss seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein; sie sollen euch als unrein gelten.

29 wird geladen ... Weiter sollen folgende Tiere euch unter den kleinen Tieren, von denen die Erde wimmelt, als unrein gelten: das Wiesel, die Maus, alle Arten Eidechsen (oder: Kröten), nämlich

30 wird geladen ... der Mauergecko, der Dornschwanz, der Schleuderschwanz, der Salamander und das Chamäleon (oder: der Feuermolch).

31 wird geladen ... Diese sollen euch unter allen kleinen Tieren als unrein gelten; wer sie berührt, wenn sie tot sind, ist bis zum Abend unrein.

32 wird geladen ... Auch jeder Gegenstand, auf den eins von ihnen, wenn sie tot sind, gefallen ist, wird unrein: jedes Holzgerät oder Kleidungsstück oder Fell (= Leder) oder Sack, jedes Gerät, mit dem irgendeine Arbeit verrichtet wird, muss ins Wasser getan werden und ist bis zum Abend unrein; dann wird es wieder rein.

33 wird geladen ... Auch jedes irdene Geschirr, in das eins von ihnen hineinfällt, wird samt seinem ganzen Inhalt unrein, und ihr müsst es zerschlagen.

34 wird geladen ... Jede Speise, die gegessen zu werden pflegt und an die solches Wasser kommt, wird unrein; und jede Flüssigkeit, die man zu trinken pflegt, wird in jedem (derartigen) Gefäß unrein.

35 wird geladen ... Auch alles, worauf eins von solchen toten Tieren fällt, wird unrein; ein Backofen oder Kochherd muss eingerissen werden: sie sind unrein und sollen euch als unrein gelten;

36 wird geladen ... nur Quellen und Zisternen, also Wasseransammlungen (oder: Wasserbehälter), bleiben rein; wer aber das hineingefallene tote Tier berührt, wird unrein.

37 wird geladen ... Wenn ferner eins von solchen toten Tieren auf irgendwelche Sämereien fällt, die gesät werden sollen, so bleiben diese rein;

38 wird geladen ... wenn aber Wasser auf die Sämereien gegossen worden ist und dann eins von solchen toten Tieren darauffällt, so sollen sie euch als unrein gelten.

39 wird geladen ... Wenn ferner ein Stück von den Haustieren stirbt, deren Fleisch ihr essen dürft, so wird der, welcher das tote Tier berührt, bis zum Abend unrein;

40 wird geladen ... wer aber etwas von einem solchen toten Tiere genießt, muss seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein; ebenso muss der, welcher solch ein totes Tier trägt, seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein.“

41 wird geladen ... „Alle kleinen Kriechtiere ferner, von denen die Erde wimmelt, sind ein Greuel: sie dürfen nicht gegessen werden.

42 wird geladen ... Alles, was auf dem Bauche kriecht, und alles, was sich auf vier Füßen bewegt, auch alle vielfüßigen Tiere, überhaupt alle kleinen Kriechtiere, die auf der Erde wimmeln, dürft ihr nicht essen, denn sie sind ein Greuel.“

43 wird geladen ... „Macht euch nicht selbst zum Greuel durch irgendein kleines Kriechtier, und verunreinigt euch nicht durch sie, so dass ihr durch sie unrein werdet!

44 wird geladen ... Denn ich bin der HERR, euer Gott. Heiligt euch also und seid heilig; denn ich bin heilig. Verunreinigt euch nicht selbst durch irgendein Gewürm, das auf der Erde kriecht!

45 wird geladen ... Denn ich bin der HERR, der euch aus Ägypten hergeführt hat, um euer Gott zu sein; darum sollt ihr heilig sein, denn ich bin heilig.“

46 wird geladen ... Dies sind die Vorschriften in betreff der vierfüßigen Tiere, der Vögel und aller lebenden Wesen, die sich im Wasser regen, und all der Wesen, von denen die Erde wimmelt,

47 wird geladen ... damit man einen Unterschied macht zwischen dem Unreinen und dem Reinen, zwischen den Tieren, die man essen darf, und denen, die nicht gegessen werden dürfen.

Querverweise zu 3. Mose 11,39 3Mo 11,39 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

3Mo 11,24 wird geladen ... „Durch folgende Tiere also verunreinigt ihr euch – jeder, der ihre toten Körper berührt, ist bis zum Abend unrein,

3Mo 11,28 wird geladen ... und wer ihre toten Körper trägt, muss seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein; sie sollen euch als unrein gelten.

3Mo 11,31 wird geladen ... Diese sollen euch unter allen kleinen Tieren als unrein gelten; wer sie berührt, wenn sie tot sind, ist bis zum Abend unrein.

3Mo 11,40 wird geladen ... wer aber etwas von einem solchen toten Tiere genießt, muss seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein; ebenso muss der, welcher solch ein totes Tier trägt, seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein.“

3Mo 15,5 wird geladen ... Wer sein Lager berührt, muss seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.

3Mo 15,7 wird geladen ... Wer den Leib eines mit einem Ausfluss Behafteten berührt, muss seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.

4Mo 19,11 wird geladen ... Wer einen Toten, irgendeine Menschenleiche, berührt, soll sieben Tage lang unrein sein.

4Mo 19,16 wird geladen ... Ebenso soll jeder, der auf freiem Feld einen mit dem Schwert Erschlagenen oder sonst einen Toten oder menschliche Gebeine oder ein Grab anrührt, sieben Tage lang unrein sein.

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