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Vers

1 wird geladen ... „Folgende Vorschriften gelten für das Schuldopfer: es ist hochheilig.

2 wird geladen ... An dem Orte, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten, und sein Blut soll man ringsum an den Altar sprengen;

3 wird geladen ... das gesamte Fett des Tieres aber soll man darbringen, nämlich den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt,

4 wird geladen ... ferner die beiden Nieren samt dem Fett, das an ihnen, an den Lendenmuskeln sitzt, und den Lappen an der Leber – bei den Nieren soll man es ablösen.

5 wird geladen ... Dies alles soll der Priester dann auf dem Altar als ein Feueropfer für den HERRN in Rauch aufgehen lassen: so ist es ein Schuldopfer.

6 wird geladen ... Alle männlichen Personen der Priesterschaft dürfen davon essen; an heiliger Stätte muss es gegessen werden: es ist hochheilig.

7 wird geladen ... Wie mit dem Sündopfer, so soll auch mit dem Schuldopfer verfahren werden; dieselbe Bestimmung soll für beide gelten: es soll dem Priester gehören, der die Sühnung mit ihm vollzogen hat.

8 wird geladen ... Ebenso soll dem Priester, der jemandes Brandopfer darbringt, das Fell des Brandopfertieres gehören, das er dargebracht hat.

9 wird geladen ... Ebenso soll jedes Speisopfer, das im Ofen gebacken, sowie alles, was in der Pfanne oder auf der Platte (vgl. 2,7) zubereitet worden ist, dem Priester gehören, der es darbringt.

10 wird geladen ... Aber jedes Speisopfer, das mit Öl gemengt oder trocken ist, soll allen Söhnen Aarons gehören, dem einen wie dem andern.“

11 wird geladen ... „Folgende Vorschriften gelten für das Heilsopfer, das man dem HERRN darbringt:

12 wird geladen ... Wenn jemand es zum Zweck der Danksagung darbringt, so soll er außer dem Dank-Schlachtopfer noch ungesäuerte, mit Öl gemengte Kuchen und ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen und mit Öl eingerührtes Feinmehl darbringen;

13 wird geladen ... nebst Kuchen von gesäuertem Brotteig soll er seine Opfergabe darbringen, außer dem Opfertier, in welchem sein Dank-Heilsopfer besteht.

14 wird geladen ... Und zwar soll er davon je ein Stück von jeder Opfergabe als Hebe für den HERRN darbringen; (was dann noch übrig ist) soll dem Priester gehören, der das Blut des Heilsopfers an den Altar gesprengt hat.

15 wird geladen ... Das Fleisch des Tieres aber, das als Dank-Heilsopfer geschlachtet wird, muss noch am Tage seiner Darbringung gegessen werden: man darf nichts davon bis zum nächsten Morgen übriglassen. –

16 wird geladen ... Wenn aber die Opfergabe eines Schlachttieres infolge eines Gelübdes dargebracht wird oder eine freiwillige Leistung ist, so soll zwar das Fleisch am Tage der Darbringung des Schlachtopfers gegessen werden; jedoch darf das, was etwa davon übriggeblieben ist, auch noch am folgenden Tage gegessen werden.

17 wird geladen ... Was aber dann noch vom Fleisch des Opfertieres am dritten Tage übrig ist, muss im Feuer verbrannt werden;

18 wird geladen ... denn wenn man vom Fleisch seines Heilsopfers noch am dritten Tage äße, so würde dies nicht gottwohlgefällig sein; es würde dem, der es dargebracht hat, nicht zugerechnet werden, sondern als Greuel (= verdorbenes Fleisch) gelten, und jeder, der davon äße, würde eine Verschuldung auf sich laden. –

19 wird geladen ... Auch solches Fleisch, das mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, darf nicht gegessen werden, sondern ist im Feuer zu verbrennen. Was sonst aber das Opferfleisch betrifft, so darf jeder Reine es genießen;

20 wird geladen ... aber ein Mensch, der im Zustand der Unreinheit Fleisch von einem Heilsopfer genießt, das dem HERRN gehört, die Seele (= das Leben) eines solchen Menschen soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.

21 wird geladen ... Wenn ferner jemand mit irgend etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, sei es mit einem unreinen Menschen oder mit einem unreinen Haustier oder mit irgendeinem unreinen Gewürm, und trotzdem von dem Fleisch eines Heilsopfers isst, das dem HERRN gehört, ein solcher Mensch (vgl. V.20) soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.“

22 wird geladen ... Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:

23 wird geladen ... „Gib den Israeliten folgende Weisung: Keinerlei Fett von Rindern, Schafen und Ziegen dürft ihr genießen!

24 wird geladen ... Das Fett von verendeten oder zerrissenen Tieren darf zwar zu beliebigen Zwecken verwendet werden, aber genießen dürft ihr es nimmermehr;

25 wird geladen ... denn jeder, der Fett von den Haustieren genießt, von denen man dem HERRN Feueropfer darbringt, dessen Seele (= Leben) soll, weil er es genossen hat, aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.

26 wird geladen ... Ebenso dürft ihr, wo ihr auch wohnen mögt, kein Blut genießen, weder von Vögeln noch von vierfüßigen Tieren.

27 wird geladen ... Ein jeder, der irgendwelches Blut genießt, dessen Seele soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.“

28 wird geladen ... Weiter gebot der HERR dem Mose:

29 wird geladen ... „Gib den Israeliten folgende Weisungen: Wer dem HERRN ein Heilsopfer darbringt, soll dem HERRN von seinem Heilsopfer den gebührenden Anteil zukommen lassen.

30 wird geladen ... Mit eigenen Händen soll er die zum Feueropfer für den HERRN bestimmten Stücke herbeibringen; nämlich das Fett samt der Brust soll er herbeibringen, und zwar die Brust, damit sie als Webeopfer (8,27) vor dem HERRN gewebt (= geschwungen) werde.

31 wird geladen ... Das Fett soll der Priester dann auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, die Brust aber soll Aaron und seinen Söhnen gehören.

32 wird geladen ... Auch die rechte Keule sollt ihr als Hebe dem Priester von euren Heilsopfern geben.

33 wird geladen ... Wer von den Söhnen Aarons das Blut und das Fett der Heilsopfer darbringt, dem soll die rechte Keule als Anteil gehören.

34 wird geladen ... Denn die Webebrust und die Hebekeule habe ich von den Israeliten als meinen Anteil an ihren Heilsopfern genommen und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen als eine von seiten der Israeliten ewig zu leistende Gebühr überwiesen.“

35 wird geladen ... Dies ist der Anteil Aarons und seiner Söhne an den Feueropfern des HERRN, der ihnen überwiesen worden ist an dem Tage, als der HERR sie zu sich herantreten ließ, damit sie ihm als Priester dienten.

36 wird geladen ... Diesen Anteil hat der HERR ihnen als eine von seiten der Israeliten zu leistende Gebühr an dem Tage, als er sie salbte, überwiesen; es ist eine ewige, für ihre Geschlechter verbindliche Gebühr.

37 wird geladen ... Dies sind die Vorschriften in betreff des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, des Einweihungsopfers und des Heilsopfers,

38 wird geladen ... wie sie der HERR dem Mose auf dem Berge Sinai geboten hat an dem Tage, als er den Israeliten gebot, ihre Opfergaben dem HERRN darzubringen, in der Wüste Sinai.

Querverweise zu 3. Mose 7,35 3Mo 7,35 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

3Mo 8,10 wird geladen ... Dann nahm Mose das Salböl, salbte die heilige Wohnung und alles, was sich in ihr befand, und heiligte sie so;

3Mo 8,11 wird geladen ... auch sprengte er etwas davon siebenmal auf den Altar und salbte den Altar nebst allen seinen Geräten, auch das Becken samt seinem Gestell, um sie dadurch zu weihen.

3Mo 8,12 wird geladen ... Hierauf goss er dem Aaron etwas von dem Salböl auf das Haupt und salbte ihn, um ihn dadurch zu weihen.

2Mo 28,1 wird geladen ... „Du aber sollst deinen Bruder Aaron nebst seinen Söhnen aus der Mitte der Israeliten zu dir herantreten lassen, damit er mir als Priester diene, nämlich Aaron und seine Söhne Nadab und Abihu, Eleasar und Ithamar.

3Mo 8,30 wird geladen ... Hierauf nahm Mose etwas von dem Salböl und von dem Blut, das sich auf dem Altar befand, und besprengte damit Aaron und seine Kleider sowie dessen Söhne und deren Kleider und weihte so Aaron und seine Kleider sowie dessen Söhne mit ihm nebst deren Kleidern.

2Mo 29,1 wird geladen ... „Behufs ihrer Weihe für den Priesterdienst, den sie mir zu verrichten haben, sollst du folgendermaßen verfahren: Nimm einen jungen Stier und zwei fehlerlose Widder,

2Mo 29,7 wird geladen ... Hierauf nimm das Salböl, gieße ihm (etwas davon) aufs Haupt und salbe ihn so.

4Mo 18,7 wird geladen ... Du aber und deine Söhne mit dir, ihr habt eures Priesteramts zu warten bezüglich aller Geschäfte, die den Altar betreffen, und bezüglich aller Verrichtungen drinnen hinter dem Vorhange und sollt so den Dienst versehen; als einen geschenkten Dienst (= als Geschenk) überweise ich euch das Priestertum; der Unbefugte aber, der es ausübt, soll den Tod erleiden.“

4Mo 18,8 wird geladen ... Weiter sagte der HERR zu Aaron: „Ich selbst überweise dir hiermit das, was von meinen Hebeopfern (nicht verbrannt wird, sondern) den Abhub bildet: von allen heiligen Gaben der Israeliten verleihe ich sie dir und deinen Söhnen als Anteil, als eine ewige Gebühr.

4Mo 18,9 wird geladen ... Folgendes soll von den hochheiligen Gaben, soweit sie nicht verbrannt werden, dir zustehen: alles, was von ihnen dargebracht wird an Speisopfern sowie an Sündopfern und an Schuldopfern, die sie mir als Ersatz für Veruntreuungen darbringen; diese (Opfergaben) sollen dir und deinen Söhnen als etwas Hochheiliges zustehen.

4Mo 18,10 wird geladen ... An einer hochheiligen Stätte sollst du sie verzehren; jede männliche Person darf davon essen; als heilig sollen sie dir gelten.

4Mo 18,11 wird geladen ... Auch folgendes soll dir als Hebe von ihren Gaben zustehen: alle Webeopfer der Israeliten; dir und deinen Söhnen und Töchtern mit dir weise ich sie als eine ewige Gebühr zu: wer rein ist in deinem Hause, darf davon essen.

4Mo 18,12 wird geladen ... Alles Beste vom Öl und alles Beste vom Most und vom Getreide, ihre Erstlingsgaben, die sie dem HERRN weihen, das weise ich dir zu:

4Mo 18,13 wird geladen ... die Erstlinge von allen Früchten, die in ihrem Lande wachsen und die sie dem HERRN darbringen, sollen dir gehören: wer rein ist in deinem Hause, darf davon essen.

4Mo 18,14 wird geladen ... Alles, was in Israel mit dem Bann belegt worden ist, soll dir gehören.

4Mo 18,15 wird geladen ... Alles Erstgeborene von allem Fleisch, das man dem HERRN darzubringen hat, vom Menschen wie vom Vieh, soll dir gehören; jedoch sollst du die Erstgeburten der Menschen unbedingt lösen lassen, und auch die Erstgeburten der unreinen Tiere sollst du lösen lassen.

4Mo 18,16 wird geladen ... Was aber die Lösung (einer menschlichen Erstgeburt) betrifft, so sollst du sie im Alter von einem Monat an lösen lassen, und zwar nach deiner Schätzung, für einen Betrag von fünf Schekeln Silber nach dem Schekel des Heiligtums, der zwanzig Gera beträgt (vgl. 2.Mose 30,13).

4Mo 18,17 wird geladen ... Jedoch das Erstgeborene eines Rindes oder das Erstgeborene eines Schafes oder einer Ziege darfst du nicht lösen lassen, sie sind heilig (= gehören dem Heiligtum); ihr Blut sollst du an den Altar sprengen und ihr Fett als Feueropfer zum lieblichen Geruch für den HERRN in Rauch aufgehen lassen;

4Mo 18,18 wird geladen ... ihr Fleisch aber soll dir gehören: wie die Webebrust und wie die rechte Keule soll es dir gehören.

4Mo 18,19 wird geladen ... Alle Hebeopfer von heiligen Gaben, welche die Israeliten dem HERRN von ihrem Besitz darbringen, überweise ich dir und deinen Söhnen und Töchtern bei dir als ewige Gebühr: das soll ein ewiger Salzbund (d.h. eine ewiggültige und unverbrüchliche Bundesbestimmung; vgl. 3.Mose 2,13) vor dem HERRN für dich und deine Nachkommen bei dir sein!“

2Mo 29,21 wird geladen ... Sodann nimm etwas von dem Blut, das sich auf dem Altar befindet, sowie von dem Salböl und besprenge mit ihm Aaron und seine Kleider, ebenso seine Söhne und deren Kleider, damit er und seine Kleider und ebenso seine Söhne und deren Kleider geheiligt (oder: geweiht) sind.

2Mo 40,13 wird geladen ... Sodann lass Aaron die heiligen Kleider anlegen und salbe ihn und weihe ihn so zur Ausübung des Priesterdienstes für mich!

2Mo 40,14 wird geladen ... Ebenso lass seine Söhne herantreten und die Unterkleider anziehen;

2Mo 40,15 wird geladen ... dann salbe sie, wie du ihren Vater gesalbt hast, damit sie mir als Priester dienen! Und diese Salbung soll ihnen das Priestertum für ewige Zeiten von Geschlecht zu Geschlecht verleihen!“

Jes 10,27 wird geladen ... An jenem Tage wird dann die Last des Assyrers von deinem Rücken weichen und sein Joch von deinem Nacken verschwinden.

Jes 61,1 wird geladen ... Der Geist Gottes des HERRN ruht auf mir, weil der HERR mich gesalbt (= geweiht) hat, um den Elenden (oder: Demütigen) frohe Botschaft zu bringen; er hat mich ja gesandt, um die, welche gebrochenen Herzens sind, zu verbinden, den Gefangenen die Freilassung anzukündigen und den Gebundenen die Entfesselung,

Joh 3,34 wird geladen ... Denn der, den Gott gesandt hat, redet die Worte Gottes; denn Gott verleiht den Geist nicht nach einem Maß (d.h. vielmehr in unbegrenzter Fülle).

2Kor 1,21 wird geladen ... Der uns aber samt euch auf Christus fest gründet und uns gesalbt hat, das ist Gott,

1Joh 2,20 wird geladen ... Doch ihr habt die Salbung vom Heiligen (empfangen) und seid im vollen Besitz des Wissens (= der Erkenntnis).

1Joh 2,27 wird geladen ... Und was euch betrifft, so bleibt die (geistige) Salbung, die ihr von ihm (vgl. V.20) empfangen habt, dauernd in euch, und ihr bedürft keiner anderweitigen Belehrung; nein, wie seine Salbung euch über alles belehrt, so ist sie auch wahr und ist keine Lüge; und wie sie euch gelehrt hat, so bleibt (nun auch) in ihm!

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