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1 wird geladen ... „Folgende Vorschriften gelten für das Schuldopfer: es ist hochheilig.

2 wird geladen ... An dem Orte, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten, und sein Blut soll man ringsum an den Altar sprengen;

3 wird geladen ... das gesamte Fett des Tieres aber soll man darbringen, nämlich den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt,

4 wird geladen ... ferner die beiden Nieren samt dem Fett, das an ihnen, an den Lendenmuskeln sitzt, und den Lappen an der Leber – bei den Nieren soll man es ablösen.

5 wird geladen ... Dies alles soll der Priester dann auf dem Altar als ein Feueropfer für den HERRN in Rauch aufgehen lassen: so ist es ein Schuldopfer.

6 wird geladen ... Alle männlichen Personen der Priesterschaft dürfen davon essen; an heiliger Stätte muss es gegessen werden: es ist hochheilig.

7 wird geladen ... Wie mit dem Sündopfer, so soll auch mit dem Schuldopfer verfahren werden; dieselbe Bestimmung soll für beide gelten: es soll dem Priester gehören, der die Sühnung mit ihm vollzogen hat.

8 wird geladen ... Ebenso soll dem Priester, der jemandes Brandopfer darbringt, das Fell des Brandopfertieres gehören, das er dargebracht hat.

9 wird geladen ... Ebenso soll jedes Speisopfer, das im Ofen gebacken, sowie alles, was in der Pfanne oder auf der Platte (vgl. 2,7) zubereitet worden ist, dem Priester gehören, der es darbringt.

10 wird geladen ... Aber jedes Speisopfer, das mit Öl gemengt oder trocken ist, soll allen Söhnen Aarons gehören, dem einen wie dem andern.“

11 wird geladen ... „Folgende Vorschriften gelten für das Heilsopfer, das man dem HERRN darbringt:

12 wird geladen ... Wenn jemand es zum Zweck der Danksagung darbringt, so soll er außer dem Dank-Schlachtopfer noch ungesäuerte, mit Öl gemengte Kuchen und ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen und mit Öl eingerührtes Feinmehl darbringen;

13 wird geladen ... nebst Kuchen von gesäuertem Brotteig soll er seine Opfergabe darbringen, außer dem Opfertier, in welchem sein Dank-Heilsopfer besteht.

14 wird geladen ... Und zwar soll er davon je ein Stück von jeder Opfergabe als Hebe für den HERRN darbringen; (was dann noch übrig ist) soll dem Priester gehören, der das Blut des Heilsopfers an den Altar gesprengt hat.

15 wird geladen ... Das Fleisch des Tieres aber, das als Dank-Heilsopfer geschlachtet wird, muss noch am Tage seiner Darbringung gegessen werden: man darf nichts davon bis zum nächsten Morgen übriglassen. –

16 wird geladen ... Wenn aber die Opfergabe eines Schlachttieres infolge eines Gelübdes dargebracht wird oder eine freiwillige Leistung ist, so soll zwar das Fleisch am Tage der Darbringung des Schlachtopfers gegessen werden; jedoch darf das, was etwa davon übriggeblieben ist, auch noch am folgenden Tage gegessen werden.

17 wird geladen ... Was aber dann noch vom Fleisch des Opfertieres am dritten Tage übrig ist, muss im Feuer verbrannt werden;

18 wird geladen ... denn wenn man vom Fleisch seines Heilsopfers noch am dritten Tage äße, so würde dies nicht gottwohlgefällig sein; es würde dem, der es dargebracht hat, nicht zugerechnet werden, sondern als Greuel (= verdorbenes Fleisch) gelten, und jeder, der davon äße, würde eine Verschuldung auf sich laden. –

19 wird geladen ... Auch solches Fleisch, das mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, darf nicht gegessen werden, sondern ist im Feuer zu verbrennen. Was sonst aber das Opferfleisch betrifft, so darf jeder Reine es genießen;

20 wird geladen ... aber ein Mensch, der im Zustand der Unreinheit Fleisch von einem Heilsopfer genießt, das dem HERRN gehört, die Seele (= das Leben) eines solchen Menschen soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.

21 wird geladen ... Wenn ferner jemand mit irgend etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, sei es mit einem unreinen Menschen oder mit einem unreinen Haustier oder mit irgendeinem unreinen Gewürm, und trotzdem von dem Fleisch eines Heilsopfers isst, das dem HERRN gehört, ein solcher Mensch (vgl. V.20) soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.“

22 wird geladen ... Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:

23 wird geladen ... „Gib den Israeliten folgende Weisung: Keinerlei Fett von Rindern, Schafen und Ziegen dürft ihr genießen!

24 wird geladen ... Das Fett von verendeten oder zerrissenen Tieren darf zwar zu beliebigen Zwecken verwendet werden, aber genießen dürft ihr es nimmermehr;

25 wird geladen ... denn jeder, der Fett von den Haustieren genießt, von denen man dem HERRN Feueropfer darbringt, dessen Seele (= Leben) soll, weil er es genossen hat, aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.

26 wird geladen ... Ebenso dürft ihr, wo ihr auch wohnen mögt, kein Blut genießen, weder von Vögeln noch von vierfüßigen Tieren.

27 wird geladen ... Ein jeder, der irgendwelches Blut genießt, dessen Seele soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.“

28 wird geladen ... Weiter gebot der HERR dem Mose:

29 wird geladen ... „Gib den Israeliten folgende Weisungen: Wer dem HERRN ein Heilsopfer darbringt, soll dem HERRN von seinem Heilsopfer den gebührenden Anteil zukommen lassen.

30 wird geladen ... Mit eigenen Händen soll er die zum Feueropfer für den HERRN bestimmten Stücke herbeibringen; nämlich das Fett samt der Brust soll er herbeibringen, und zwar die Brust, damit sie als Webeopfer (8,27) vor dem HERRN gewebt (= geschwungen) werde.

31 wird geladen ... Das Fett soll der Priester dann auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, die Brust aber soll Aaron und seinen Söhnen gehören.

32 wird geladen ... Auch die rechte Keule sollt ihr als Hebe dem Priester von euren Heilsopfern geben.

33 wird geladen ... Wer von den Söhnen Aarons das Blut und das Fett der Heilsopfer darbringt, dem soll die rechte Keule als Anteil gehören.

34 wird geladen ... Denn die Webebrust und die Hebekeule habe ich von den Israeliten als meinen Anteil an ihren Heilsopfern genommen und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen als eine von seiten der Israeliten ewig zu leistende Gebühr überwiesen.“

35 wird geladen ... Dies ist der Anteil Aarons und seiner Söhne an den Feueropfern des HERRN, der ihnen überwiesen worden ist an dem Tage, als der HERR sie zu sich herantreten ließ, damit sie ihm als Priester dienten.

36 wird geladen ... Diesen Anteil hat der HERR ihnen als eine von seiten der Israeliten zu leistende Gebühr an dem Tage, als er sie salbte, überwiesen; es ist eine ewige, für ihre Geschlechter verbindliche Gebühr.

37 wird geladen ... Dies sind die Vorschriften in betreff des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, des Einweihungsopfers und des Heilsopfers,

38 wird geladen ... wie sie der HERR dem Mose auf dem Berge Sinai geboten hat an dem Tage, als er den Israeliten gebot, ihre Opfergaben dem HERRN darzubringen, in der Wüste Sinai.

Querverweise zu 3. Mose 7,33 3Mo 7,33 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

3Mo 7,3 wird geladen ... das gesamte Fett des Tieres aber soll man darbringen, nämlich den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt,

3Mo 6,1 wird geladen ... Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:

3Mo 6,2 wird geladen ... „Wenn jemand sich versündigt und sich eine Veruntreuung gegen den HERRN zu Schulden kommen lässt, indem er seinem Volksgenossen gegenüber etwas Anvertrautes oder Hinterlegtes oder Entwendetes ableugnet oder seinen Volksgenossen um etwas übervorteilt

3Mo 6,3 wird geladen ... oder etwas Verlorenes gefunden hat und es verhehlt, oder wenn er falsch schwört in Bezug auf irgendeine Handlung, durch die sich jemand versündigen kann –

3Mo 6,4 wird geladen ... wenn er sich also auf solche Weise vergangen hat und in Verschuldung geraten ist, so soll er das Entwendete, das er an sich gebracht, oder das Erpresste, das er sich mit Unrecht angeeignet hat, oder das Anvertraute, das ihm in Verwahrung gegeben worden ist, oder das Verlorene, das er gefunden hat, zurückgeben

3Mo 6,5 wird geladen ... oder alles, in Bezug worauf er falsch geschworen hat, zurückerstatten, und zwar soll er es nach seinem vollen Wert erstatten und noch ein Fünftel des Betrags dazulegen: wem es zukommt, dem soll er es erstatten am Tage, an dem er sein Schuldopfer darbringt.

3Mo 6,6 wird geladen ... Als seine Buße für den HERRN aber soll er einen fehlerlosen Widder von seinem Kleinvieh nach deiner Schätzung als Schuldopfer zum Priester bringen.

3Mo 6,7 wird geladen ... Wenn der Priester ihm dann Sühne vor dem HERRN erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteil werden für alle Handlungen, durch deren Begehung er sich eine Verschuldung zugezogen hat.“

3Mo 6,8 wird geladen ... Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:

3Mo 6,9 wird geladen ... „Gib Aaron und seinen Söhnen folgende Weisungen: Diese Vorschriften gelten für das Brandopfer: Dieses, das Brandopfer, soll auf dem Altar da, wo es angezündet worden ist, die ganze Nacht hindurch bis zum Morgen verbleiben, und das Altarfeuer soll dadurch brennend erhalten werden.

3Mo 6,10 wird geladen ... Der Priester soll sein linnenes Gewand anziehen und sich die linnenen Beinkleider an den Leib legen und die Fettasche, in welche das Feuer das Brandopfer auf dem Altar verbrannt hat, wegräumen und sie neben den Altar schütten.

3Mo 6,11 wird geladen ... Alsdann soll er seine (linnenen) Kleider ausziehen und andere (gewöhnliche) Kleider anlegen und die Asche an einen reinen Ort vor das Lager hinausschaffen.

3Mo 6,12 wird geladen ... Das Feuer aber auf dem Altar soll dadurch (vgl. V.2) in Brand erhalten werden und darf nicht erlöschen: jeden Morgen soll der Priester Holzscheite auf dem Altar anzünden und das (Morgen-) Brandopfer auf ihm zurechtlegen und über ihm die Fettstücke der Heilsopfer in Rauch aufgehen lassen.

3Mo 6,13 wird geladen ... Ein beständiges Feuer soll auf dem Altar unterhalten werden; es darf nie erlöschen!“

3Mo 6,14 wird geladen ... „Folgende Vorschriften aber gelten für das Speisopfer: Die Söhne Aarons sollen es vor den HERRN an die Vorderseite des Altars heranbringen.

3Mo 6,15 wird geladen ... Dann nehme er (d.h. einer von ihnen) eine Handvoll davon, nämlich von dem Feinmehl des Speisopfers und von dessen Öl, dazu den gesamten Weihrauch, der auf dem Speisopfer liegt, und lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen als ein Feueropfer lieblichen Geruchs, als den Duftteil davon für den HERRN.

3Mo 6,16 wird geladen ... Was dann (von dem Speisopfer) noch übrig ist, sollen Aaron und seine Söhne essen; ungesäuert soll es an heiliger Stätte verzehrt werden; im Vorhof des Offenbarungszeltes sollen sie es essen.

3Mo 6,17 wird geladen ... Es darf nicht mit Sauerteig gebacken werden; es ist ihr Anteil, den ich ihnen von meinen Feueropfern zugewiesen habe: hochheilig ist es wie das Sündopfer und wie das Schuldopfer.

3Mo 6,18 wird geladen ... Alle männlichen Personen unter den Nachkommen Aarons dürfen es genießen; eine für ewige Zeiten festgesetzte Gebühr von den Feueropfern des HERRN soll es von Geschlecht zu Geschlecht sein. Jeder (Unbefugte), der diese Dinge berührt, soll dem Heiligtum verfallen sein.“

3Mo 6,19 wird geladen ... Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:

3Mo 6,20 wird geladen ... „Dies soll die Opfergabe Aarons und seiner Söhne sein, die sie dem HERRN darzubringen haben an dem Tage, an welchem er (d.h. einer von ihnen) gesalbt wird: ein Zehntel Epha Feinmehl als regelmäßiges Speisopfer, die eine Hälfte davon am Morgen, die andere Hälfte am Abend.

3Mo 6,21 wird geladen ... Auf einer Platte (oder: in der Pfanne) soll es mit Öl zubereitet werden; zusammengerührt (oder: wohlvermengt) sollst du es darbringen; zerbröckelt zu einem Brockenspeisopfer sollst du es darbringen als einen lieblichen Geruch für den HERRN.

3Mo 6,22 wird geladen ... Auch der Priester, der an Aarons Statt aus der Zahl seiner Söhne gesalbt ist (oder: wird), soll es als eine auf ewige Zeiten festgesetzte Gebühr für den HERRN herrichten: als Ganzopfer soll es verbrannt werden;

3Mo 6,23 wird geladen ... denn jedes Speisopfer eines Priesters soll ein Ganzopfer sein: es darf nichts davon gegessen werden.“

3Mo 6,24 wird geladen ... Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:

3Mo 6,25 wird geladen ... „Rede mit Aaron und seinen Söhnen und gebiete ihnen: Folgende Vorschriften gelten für das Sündopfer: An dem Orte, wo das Brandopfer geschlachtet wird, soll auch das Sündopfer vor dem HERRN geschlachtet werden: es ist hochheilig.

3Mo 6,26 wird geladen ... Der Priester, der das Sündopfer darbringt, soll es verzehren; an heiliger Stätte soll es gegessen werden, nämlich im Vorhof des Offenbarungszeltes.

3Mo 6,27 wird geladen ... Jeder (Unbefugte), der sein Fleisch berührt, soll dem Heiligtum verfallen sein; und wenn etwas von seinem Blut an ein Kleid spritzt, so musst du das Kleidungsstück, an das es gespritzt ist, an heiliger Stätte waschen.

3Mo 6,28 wird geladen ... Ein irdenes Gefäß, in dem man es gekocht hat, muss zerbrochen werden; ist es aber in einem kupfernen Gefäß gekocht worden, so muss dieses gescheuert und mit Wasser ausgespült werden.

3Mo 6,29 wird geladen ... Alle männlichen Personen der Priesterschaft dürfen davon essen: es ist hochheilig.

3Mo 6,30 wird geladen ... Aber von allen Sündopfern, von deren Blut ein Teil in das Offenbarungszelt gebracht worden ist, (damit) im Heiligtum die Sühnung zu vollziehen, darf nichts gegessen werden, sondern sie sind im Feuer zu verbrennen.“

3Mo 26,1 wird geladen ... „Ihr sollt euch keine Götzen verfertigen und dürft euch keine Schnitzbilder und Malsteine (vgl. 5.Mose 7,5) aufrichten, auch keine Steine mit Bildwerk in eurem Lande aufstellen, um euch davor niederzuwerfen; denn ich, der HERR, bin euer Gott!

3Mo 26,2 wird geladen ... Meine Sabbate sollt ihr beobachten und mein Heiligtum fürchten (= mit Ehrfurcht scheuen): ich bin der Herr!“

3Mo 26,3 wird geladen ... „Wenn ihr in (oder: nach) meinen Satzungen wandelt und meine Gebote beobachtet und nach ihnen tut,

3Mo 26,4 wird geladen ... so will ich euch Regen zu rechter Zeit geben, damit das Land seinen Ertrag liefert und die Bäume auf dem Felde ihre Früchte spenden.

3Mo 26,5 wird geladen ... Dann wird die Dreschzeit bei euch bis an die Weinlese reichen und die Weinlese bis an die Saatzeit; und ihr sollt Brot reichlich zu essen haben und sicher in eurem Lande wohnen.

3Mo 26,6 wird geladen ... Dann will ich Frieden im Lande herrschen lassen, dass ihr euch niederlegen könnt, ohne dass jemand euch aufschreckt; auch die wilden Tiere will ich aus dem Lande verschwinden lassen, und kein Schwert soll durch euer Land ziehen.

3Mo 26,7 wird geladen ... Ihr werdet eure Feinde in die Flucht schlagen, und sie sollen vor euch durch das Schwert fallen;

3Mo 26,8 wird geladen ... fünf von euch sollen hundert in die Flucht schlagen und hundert von euch zehntausend vor sich her treiben, und eure Feinde sollen vor euch durch das Schwert fallen.

3Mo 26,9 wird geladen ... Ich will mich euch gnädig zuwenden, will euch zahlreich werden lassen und euch mehren und meinen Bund mit euch aufrechthalten.

3Mo 26,10 wird geladen ... Ihr werdet altes Getreide von der vorletzten Ernte zu essen haben und das vorjährige wegschaffen müssen, um für das neue Raum zu schaffen.

3Mo 26,11 wird geladen ... Und ich will meine Wohnung in eurer Mitte aufschlagen, und mein Herz wird keine Abneigung gegen euch hegen,

3Mo 26,12 wird geladen ... sondern ich will in eurer Mitte wandeln und euer Gott sein, und ihr sollt mein Volk sein.

3Mo 26,13 wird geladen ... Ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt hat, damit ihr ihnen nicht länger als Knechte dienen solltet; ich habe die Stäbe eures Joches zerbrochen und euch aufrecht (= mit aufgerichtetem Haupt) einhergehen lassen.“

3Mo 26,14 wird geladen ... „Wenn ihr mir aber nicht gehorcht und nicht alle diese Gebote erfüllt,

3Mo 26,15 wird geladen ... sondern meine Satzungen missachtet und im Herzen Widerwillen gegen meine Verordnungen hegt, so dass ihr nicht alle meine Gebote befolgt, sondern den Bund mit mir brecht,

3Mo 26,16 wird geladen ... so will auch ich dementsprechend mit euch verfahren und schreckliche Heimsuchungen über euch verhängen: Schwindsucht und Fieber, dass euch das Augenlicht erlöschen soll und das Leben qualvoll dahinschwindet. Vergebens sollt ihr dann euren Samen aussäen, denn eure Feinde werden ihn (d.h. das Gesäte) verzehren;

3Mo 26,17 wird geladen ... und ich werde mein Angesicht gegen euch kehren, dass ihr vor euren Feinden die Flucht ergreifen müsst; und eure Widersacher sollen über euch herrschen, und ihr sollt fliehen, auch wenn niemand euch verfolgt.“

3Mo 26,18 wird geladen ... „Und wenn ihr mir auch dann noch nicht gehorcht, so will ich euch noch siebenmal härter strafen um eurer Sünden willen;

3Mo 26,19 wird geladen ... den trotzigen Hochmut werde ich euch dann brechen und will den Himmel über euch hart wie Eisen machen und euren Erdboden wie Erz,

3Mo 26,20 wird geladen ... so dass eure Kraft und Arbeit sich nutzlos erschöpfen wird; denn euer Land wird euch keinen Ertrag geben und die Bäume auf dem Felde keine Früchte spenden.“

3Mo 26,21 wird geladen ... „Und wenn ihr mir auch dann noch widerstrebt und mir nicht gehorchen wollt, so will ich fortfahren, euch noch siebenmal härter um eurer Sünden willen zu schlagen.

3Mo 26,22 wird geladen ... Dann will ich die wilden Tiere gegen euch loslassen, dass sie euch eure Kinder rauben und euer Vieh zerreißen und eure Zahl vermindern, so dass eure Straßen öde werden.“

3Mo 26,23 wird geladen ... „Und wenn ihr euch auch dadurch nicht von mir warnen lasst, sondern mir immer noch widerstrebt,

3Mo 26,24 wird geladen ... so will auch ich euch widerstreben und euch auch meinerseits siebenfach für eure Sünden schlagen.

3Mo 26,25 wird geladen ... Ich will das Schwert über euch kommen lassen, das die Rache für den Bundesbruch vollziehen soll; und wenn ihr euch dann in eure Städte zurückzieht, so werde ich die Pest unter euch senden, und ihr sollt in Feindeshand fallen.

3Mo 26,26 wird geladen ... Wenn ich euch dann noch die Stütze des Brotes zerbreche, so dass zehn Frauen Brot für euch in einem einzigen Ofen backen und sie euch das Brot abgewogen zurückbringen, so werdet ihr essen, ohne satt zu werden.“

3Mo 26,27 wird geladen ... „Und wenn ihr mir trotzdem nicht gehorsam seid und mir immer noch widerstrebt,

3Mo 26,28 wird geladen ... so will auch ich im Grimm euch widerstreben und euch siebenfach für eure Sünden züchtigen.

3Mo 26,29 wird geladen ... Ihr sollt dann das Fleisch eurer eigenen Söhne essen und das Fleisch eurer eigenen Töchter verzehren;

3Mo 26,30 wird geladen ... und ich werde eure Höhentempel zerstören und eure Sonnensäulen umstürzen; eure Leichname werde ich auf die Leichname eurer Götzen werfen, und mein Herz wird euch verabscheuen.

3Mo 26,31 wird geladen ... Eure Städte will ich in Trümmerstätten verwandeln und eure Heiligtümer verwüsten und euren lieblichen Opferduft nicht mehr riechen.

3Mo 26,32 wird geladen ... Ja, ich selbst werde das Land veröden, so dass eure Feinde, die dort ihren Wohnsitz nehmen, sich darüber entsetzen sollen.

3Mo 26,33 wird geladen ... Euch aber werde ich unter die (heidnischen) Völker zerstreuen und das Schwert hinter euch her zücken; euer Land soll zur Wüste werden und eure Städte zu Schutthaufen.

3Mo 26,34 wird geladen ... Da wird dann das Land seine Ruhezeiten (oder: Sabbatjahre) ersetzt bekommen die ganze Zeit hindurch, in der es verwüstet daliegt, während ihr im Lande eurer Feinde weilt; ja, da wird dann das Land Ruhe haben und seine Ruhezeiten (oder: Sabbatjahre) nachholen;

3Mo 26,35 wird geladen ... die ganze Zeit hindurch, in der es verwüstet daliegt, wird es die Ruhe haben, die ihm in den euch gebotenen Ruhezeiten versagt war, als ihr in ihm wohntet.

3Mo 26,36 wird geladen ... Die aber dann von euch noch übrig sind, denen will ich in den Ländern ihrer Feinde Verzagtheit ins Herz legen, so dass das Rascheln eines verwehten Blattes sie aufschreckt und sie davor fliehen sollen, wie man sonst vor dem Schwerte flieht, und sie fallen sollen, obwohl niemand sie verfolgt.

3Mo 26,37 wird geladen ... Sie sollen dann einer über den andern hinstürzen, wie wenn es gälte, vor dem Schwerte zu fliehen, obgleich doch niemand sie verfolgt; und es wird für euch kein Standhalten vor euren Feinden geben:

3Mo 26,38 wird geladen ... ja, ihr sollt unter den Heidenvölkern umkommen, und das Land eurer Feinde soll euch fressen.

3Mo 26,39 wird geladen ... Und diejenigen von euch, die dann noch übrig sind, sollen in den Ländern eurer Feinde infolge ihrer Sündenschuld verschmachten und auch infolge der Sünden ihrer Väter hinschwinden mit ihnen (oder: wie diese).“

3Mo 26,40 wird geladen ... „Da werden sie dann ihre Schuld bekennen und auch die Schuld ihrer Väter infolge ihres Treubruchs, den sie gegen mich begangen haben, und werden auch eingestehen, dass, weil sie mir widerstrebt haben,

3Mo 26,41 wird geladen ... auch ich ihnen widerstrebt und sie in das Land ihrer Feinde gebracht habe. Wenn alsdann ihr unbeschnittenes (d.h. unempfängliches oder: schuldbeladenes) Herz sich demütigt und sie dann die Strafe für ihre Verschuldung büßen,

3Mo 26,42 wird geladen ... so will ich an meinen Bund mit Jakob gedenken und ebenso an meinen Bund mit Isaak und an meinen Bund mit Abraham gedenken und will des Landes gedenken.

3Mo 26,43 wird geladen ... Jedoch zuvor muss das Land von ihnen verlassen sein und die ihm zukommenden Ruhezeiten (oder: Sabbatjahre) vergütet erhalten, solange es nach ihrer Entfernung verödet liegt; und sie selbst müssen die Strafe für ihre Verschuldung erleiden, weil sie ja doch meine Gebote missachtet und in ihrem Herzen gegen meine Satzungen einen Widerwillen gehegt haben.

3Mo 26,44 wird geladen ... Aber selbst auch dann, wenn sie sich im Lande ihrer Feinde befinden, will ich sie nicht so verwerfen und keinen solchen Widerwillen gegen sie hegen, dass ich sie ganz vertilge und meinen Bund mit ihnen breche, denn ich bin der HERR, ihr Gott.

3Mo 26,45 wird geladen ... Nein, zu ihrem Heil will ich meines Bundes mit ihren Vorfahren gedenken, die ich vor den Augen der Heidenvölker aus dem Lande Ägypten weggeführt habe, um ihr Gott zu sein: ich, der HERR.“

3Mo 26,46 wird geladen ... Dies sind die Satzungen, Verordnungen und Weisungen, die der HERR auf dem Berge Sinai zwischen sich und den Israeliten durch Vermittlung Moses gegeben hat.

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