„Sodann sollst du einen Altar (vgl. 37,25-28) herstellen, um Räucherwerk auf ihm zu verbrennen; aus Akazienholz sollst du ihn anfertigen;
eine Elle lang und eine Elle breit, viereckig (= quadratförmig) soll er sein und zwei Ellen hoch; seine Hörner sollen aus einem Stück mit ihm bestehen.
Du sollst ihn, sowohl seine Platte als auch die Wände ringsum und die Hörner, mit feinem Gold überziehen und einen goldenen Kranz (oder: Leiste) ringsum an ihm anbringen.
Zwei goldene Ringe sollst du für ihn anfertigen und sie unterhalb seines Kranzes an seinen beiden Seiten anbringen; die sollen zur Aufnahme der Stangen dienen, mittels derer man ihn tragen kann.
Die Stangen sollst du aus Akazienholz anfertigen und sie mit Gold überziehen.
Du sollst den Altar dann vor dem Vorhang aufstellen, der sich vor der Gesetzeslade befindet (vgl. 25,16), der Deckplatte gegenüber, die über dem Gesetz liegt, woselbst ich mit dir in Verkehr treten (vgl. 29,43) werde.
Aaron soll dann auf ihm wohlriechendes Räucherwerk verbrennen; an jedem Morgen, wenn er die Lampen zurechtmacht, soll er es verbrennen;
ebenso soll Aaron es verbrennen, wenn er gegen Abend die Lampen aufsetzt: ein regelmäßiges Rauchopfer vor dem HERRN soll es für ewige Zeiten sein.
Ihr dürft kein ungehöriges Räucherwerk und kein Brand- oder Speisopfer auf ihm darbringen; auch kein Trankopfer dürft ihr auf ihm ausgießen.
Aaron soll einmal im Jahr die Sühnehandlung an seinen Hörnern vornehmen; mit dem Blut des Versöhnungsopfers soll er einmal im Jahr die Sühnehandlung an ihm vornehmen, von Geschlecht zu Geschlecht: hochheilig ist er dem HERRN.“
Hierauf sagte der HERR zu Mose folgendes:
„Wenn du die Kopfzahl der Israeliten, soweit sie gemustert werden, aufnimmst, so sollen sie ein jeder ein Lösegeld für ihr Leben dem HERRN bei ihrer Musterung entrichten, damit keine schlimme Heimsuchung bei (oder: trotz) ihrer Musterung über sie kommt.
Es soll also ein jeder, der sich der Musterung zu unterziehen hat, einen halben Schekel entrichten – nach dem Schekel des Heiligtums, wobei zwanzig Gera auf den Schekel gehen –, einen halben Schekel als Abgabe an den HERRN.
Jeder, der sich der Musterung zu unterziehen hat, von zwanzig Jahren an und darüber, soll die Abgabe an den HERRN entrichten:
der Reiche soll nicht mehr und der Arme nicht weniger als einen halben Schekel geben, wenn ihr die Abgabe an den HERRN entrichtet, um die Deckung (= Sicherung) eures Lebens zu bewirken.
Du sollst also dieses Sühnegeld von den Israeliten erheben und es zur Bestreitung der Kosten des Dienstes am Offenbarungszelt verwenden; so wird es den Israeliten zum (gnädigen) Gedenken vor dem HERRN dienen, um Deckung eures Lebens zu bewirken.“
Weiter sagte der HERR zu Mose folgendes:
„Fertige auch ein kupfernes Becken (vgl. 37,8) nebst einem kupfernen Gestell dazu für die Waschungen an, stelle es zwischen dem Offenbarungszelt und dem Altar auf und tu Wasser hinein,
damit Aaron und seine Söhne ihre Hände und Füße daraus (oder: darin) waschen;
sooft sie in das Offenbarungszelt hineingehen, sollen sie sich mit Wasser waschen, damit sie nicht sterben, oder auch, wenn sie an den Altar treten, um ihren Dienst zu verrichten, indem sie Feueropfer für den HERRN in Rauch aufgehen lassen.
Da sollen sie sich dann ihre Hände und Füße waschen, damit sie nicht sterben; und dies soll eine ewiggültige Verordnung für sie sein, für Aaron und seine Nachkommen von Geschlecht zu Geschlecht.“
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Nimm du dir Wohlgerüche von der besten Sorte, nämlich Stakte (oder: Tropfharz, d.h. von selbst ausgeflossene Myrrhe) fünfhundert Schekel, wohlriechenden Zimt halb soviel, also zweihundertundfünfzig Schekel, ferner wohlriechenden Kalmus (oder: Balsamrohr) ebenfalls zweihundertundfünfzig Schekel
und Kassia fünfhundert Schekel nach dem Gewicht des Heiligtums, dazu ein Hin Olivenöl,
und stelle daraus ein heiliges Salböl her, eine Salbenmischung, wie sie der Salbenmischer herstellt: heiliges Salböl soll es sein.
Du sollst damit das Offenbarungszelt und die Gesetzeslade salben,
ferner den Tisch samt allen seinen Geräten, den Leuchter samt den zugehörigen Geräten und den Räucheraltar,
ferner den Brandopferaltar samt allen seinen Geräten und das Becken nebst seinem Gestell.
So sollst du sie heiligen, damit sie hochheilig werden: jeder, der sie berührt, soll dem Heiligtum verfallen sein!
Auch Aaron und seine Söhne sollst du salben und sie dadurch zu Priestern für meinen Dienst weihen.
Den Israeliten aber sollst du folgendes gebieten: ‚Als ein mir heiliges Salböl soll dieses euch für alle eure Geschlechter gelten!
Auf keines Menschen Leib darf es gegossen werden! und ihr dürft solches Salböl nicht in der gleichen Zusammensetzung für euren eigenen Gebrauch bereiten: es ist heilig und soll euch auch als heilig gelten!
Wer ein gleiches durch Mischung herstellt und etwas davon an eine unbefugte Person bringt, der soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden!‘“
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes: „Nimm dir Gewürzkräuter, nämlich Stakte (vgl. V.23), Räucherklaue, Galban, [Gewürzkräuter] und reinen Weihrauch, alle zu gleichen Teilen,
und stelle daraus ein Räucherwerk her, eine würzige Mischung, wie sie der Salbenmischer herstellt, mit (etwas) Salz vermengt, sonst rein, zu heiligem Gebrauch bestimmt.
Zerstoße etwas davon zu feinem Pulver und lege etwas davon vor die Gesetzeslade im Offenbarungszelt, woselbst ich in Verkehr mit dir treten werde (vgl. 29,43): als hochheilig soll es euch gelten!
Das Räucherwerk aber, das ihr für euch selbst bereitet, dürft ihr nicht in dem gleichen Mischungsverhältnis herstellen; nein, es soll dir als dem HERRN geheiligt gelten!
Wer sich das gleiche Räucherwerk bereitet, um seinen Wohlgeruch zu genießen, soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden!“
Querverweise zu 2. Mose 30,33 2Mo 30,33
Wer sich das gleiche Räucherwerk bereitet, um seinen Wohlgeruch zu genießen, soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden!“
sie sollen die Stücke verzehren, durch welche die Sühne für sie bewirkt wurde, als man sie in ihr Amt einsetzte (vgl. 28,41) und sie weihte; aber ein Fremder (= Unbefugter) darf nicht davon essen, denn sie sind heilig.
Sieben Tage lang sollt ihr ungesäuertes Brot essen; gleich am ersten Tage sollt ihr allen Sauerteig aus euren Häusern entfernen; denn jeder, der vom ersten bis zum siebten Tage Gesäuertes isst, ein solcher Mensch soll aus Israel ausgerottet werden!
Als sich unterdessen eine Volksmenge von vielen Tausenden angesammelt hatte, so dass sie einander auf die Füße traten, begann er, zuerst zu seinen Jüngern zu sagen: „Hütet euch vor dem Sauerteig der Pharisäer, das heißt vor der Heuchelei! –
Sieben Tage lang darf kein Sauerteig in euren Häusern zu finden sein; denn wer da Gesäuertes isst, ein solcher Mensch soll aus der Gemeinde Israel ausgerottet werden, er sei ein Fremder oder ein Einheimischer im Lande!
Nichts aber ist verhüllt, das nicht enthüllt werden wird, und nichts verborgen, was nicht bekannt werden wird.
Ein unbeschnittener Männlicher aber, der am Fleisch seiner Vorhaut nicht beschnitten worden ist – ein solcher Mensch soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden: meinen Bund hat er gebrochen!“
Denn wenn wir vorsätzlich (= eigenwillig) sündigen, nachdem wir die Erkenntnis der Wahrheit erlangt haben, so bleibt uns fortan kein Opfer für die Sünden mehr übrig,
sondern nur ein angstvolles Warten auf das Gericht und die Gier des Feuers, das die Widerspenstigen verzehren wird.
Wenn jemand das mosaische Gesetz verworfen (= freventlich übertreten) hat, so muss er ohne Erbarmen auf (die Aussage von) zwei oder drei Zeugen hin sterben (4.Mose 15,30-31; 5.Mose 17,6):
eine wieviel härtere Strafe, denkt doch, wird dem zuerkannt werden, der den Sohn Gottes mit Füßen getreten und das Blut des Bundes, durch das er geheiligt worden ist, für wertlos (oder: gemein) geachtet und mit dem Geist der Gnade Spott getrieben hat!
aber ein Mensch, der im Zustand der Unreinheit Fleisch von einem Heilsopfer genießt, das dem HERRN gehört, die Seele (= das Leben) eines solchen Menschen soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.
Wenn ferner jemand mit irgend etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, sei es mit einem unreinen Menschen oder mit einem unreinen Haustier oder mit irgendeinem unreinen Gewürm, und trotzdem von dem Fleisch eines Heilsopfers isst, das dem HERRN gehört, ein solcher Mensch (vgl. V.20) soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.“
(das Tier) aber nicht an den Eingang des Offenbarungszeltes bringt, um es dem HERRN als Opfergabe vor der Wohnung des HERRN darzubringen, einem solchen Manne soll das als Blutschuld angerechnet werden: Blut hat er vergossen, darum soll ein solcher Mann aus der Mitte seines Volkes ausgerottet werden!
und es nicht an den Eingang des Offenbarungszeltes bringt, um es für den HERRN herzurichten, so soll ein solcher Mensch aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.“
wer es äße, würde eine Verschuldung auf sich laden; denn er hätte das dem HERRN Geheiligte entweiht, und ein solcher Mensch soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.
Denn wer an eben diesem Tage nicht fastet, der soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden;
Wer aber rein ist und sich auf keiner Reise befindet und die Passahfeier trotzdem unterlässt, ein solcher Mensch soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden, weil er dem HERRN die Opfergabe nicht zur festgesetzten Zeit dargebracht hat: ein solcher Mensch soll für seine Sünde büßen! –