„Folgende Vorschriften gelten für das Schuldopfer: es ist hochheilig.
An dem Orte, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten, und sein Blut soll man ringsum an den Altar sprengen;
das gesamte Fett des Tieres aber soll man darbringen, nämlich den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt,
ferner die beiden Nieren samt dem Fett, das an ihnen, an den Lendenmuskeln sitzt, und den Lappen an der Leber – bei den Nieren soll man es ablösen.
Dies alles soll der Priester dann auf dem Altar als ein Feueropfer für den HERRN in Rauch aufgehen lassen: so ist es ein Schuldopfer.
Alle männlichen Personen der Priesterschaft dürfen davon essen; an heiliger Stätte muss es gegessen werden: es ist hochheilig.
Wie mit dem Sündopfer, so soll auch mit dem Schuldopfer verfahren werden; dieselbe Bestimmung soll für beide gelten: es soll dem Priester gehören, der die Sühnung mit ihm vollzogen hat.
Ebenso soll dem Priester, der jemandes Brandopfer darbringt, das Fell des Brandopfertieres gehören, das er dargebracht hat.
Ebenso soll jedes Speisopfer, das im Ofen gebacken, sowie alles, was in der Pfanne oder auf der Platte (vgl. 2,7) zubereitet worden ist, dem Priester gehören, der es darbringt.
Aber jedes Speisopfer, das mit Öl gemengt oder trocken ist, soll allen Söhnen Aarons gehören, dem einen wie dem andern.“
„Folgende Vorschriften gelten für das Heilsopfer, das man dem HERRN darbringt:
Wenn jemand es zum Zweck der Danksagung darbringt, so soll er außer dem Dank-Schlachtopfer noch ungesäuerte, mit Öl gemengte Kuchen und ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen und mit Öl eingerührtes Feinmehl darbringen;
nebst Kuchen von gesäuertem Brotteig soll er seine Opfergabe darbringen, außer dem Opfertier, in welchem sein Dank-Heilsopfer besteht.
Und zwar soll er davon je ein Stück von jeder Opfergabe als Hebe für den HERRN darbringen; (was dann noch übrig ist) soll dem Priester gehören, der das Blut des Heilsopfers an den Altar gesprengt hat.
Das Fleisch des Tieres aber, das als Dank-Heilsopfer geschlachtet wird, muss noch am Tage seiner Darbringung gegessen werden: man darf nichts davon bis zum nächsten Morgen übriglassen. –
Wenn aber die Opfergabe eines Schlachttieres infolge eines Gelübdes dargebracht wird oder eine freiwillige Leistung ist, so soll zwar das Fleisch am Tage der Darbringung des Schlachtopfers gegessen werden; jedoch darf das, was etwa davon übriggeblieben ist, auch noch am folgenden Tage gegessen werden.
Was aber dann noch vom Fleisch des Opfertieres am dritten Tage übrig ist, muss im Feuer verbrannt werden;
denn wenn man vom Fleisch seines Heilsopfers noch am dritten Tage äße, so würde dies nicht gottwohlgefällig sein; es würde dem, der es dargebracht hat, nicht zugerechnet werden, sondern als Greuel (= verdorbenes Fleisch) gelten, und jeder, der davon äße, würde eine Verschuldung auf sich laden. –
Auch solches Fleisch, das mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, darf nicht gegessen werden, sondern ist im Feuer zu verbrennen. Was sonst aber das Opferfleisch betrifft, so darf jeder Reine es genießen;
aber ein Mensch, der im Zustand der Unreinheit Fleisch von einem Heilsopfer genießt, das dem HERRN gehört, die Seele (= das Leben) eines solchen Menschen soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.
Wenn ferner jemand mit irgend etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, sei es mit einem unreinen Menschen oder mit einem unreinen Haustier oder mit irgendeinem unreinen Gewürm, und trotzdem von dem Fleisch eines Heilsopfers isst, das dem HERRN gehört, ein solcher Mensch (vgl. V.20) soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.“
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Gib den Israeliten folgende Weisung: Keinerlei Fett von Rindern, Schafen und Ziegen dürft ihr genießen!
Das Fett von verendeten oder zerrissenen Tieren darf zwar zu beliebigen Zwecken verwendet werden, aber genießen dürft ihr es nimmermehr;
denn jeder, der Fett von den Haustieren genießt, von denen man dem HERRN Feueropfer darbringt, dessen Seele (= Leben) soll, weil er es genossen hat, aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.
Ebenso dürft ihr, wo ihr auch wohnen mögt, kein Blut genießen, weder von Vögeln noch von vierfüßigen Tieren.
Ein jeder, der irgendwelches Blut genießt, dessen Seele soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.“
Weiter gebot der HERR dem Mose:
„Gib den Israeliten folgende Weisungen: Wer dem HERRN ein Heilsopfer darbringt, soll dem HERRN von seinem Heilsopfer den gebührenden Anteil zukommen lassen.
Mit eigenen Händen soll er die zum Feueropfer für den HERRN bestimmten Stücke herbeibringen; nämlich das Fett samt der Brust soll er herbeibringen, und zwar die Brust, damit sie als Webeopfer (8,27) vor dem HERRN gewebt (= geschwungen) werde.
Das Fett soll der Priester dann auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, die Brust aber soll Aaron und seinen Söhnen gehören.
Auch die rechte Keule sollt ihr als Hebe dem Priester von euren Heilsopfern geben.
Wer von den Söhnen Aarons das Blut und das Fett der Heilsopfer darbringt, dem soll die rechte Keule als Anteil gehören.
Denn die Webebrust und die Hebekeule habe ich von den Israeliten als meinen Anteil an ihren Heilsopfern genommen und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen als eine von seiten der Israeliten ewig zu leistende Gebühr überwiesen.“
Dies ist der Anteil Aarons und seiner Söhne an den Feueropfern des HERRN, der ihnen überwiesen worden ist an dem Tage, als der HERR sie zu sich herantreten ließ, damit sie ihm als Priester dienten.
Diesen Anteil hat der HERR ihnen als eine von seiten der Israeliten zu leistende Gebühr an dem Tage, als er sie salbte, überwiesen; es ist eine ewige, für ihre Geschlechter verbindliche Gebühr.
Dies sind die Vorschriften in betreff des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, des Einweihungsopfers und des Heilsopfers,
wie sie der HERR dem Mose auf dem Berge Sinai geboten hat an dem Tage, als er den Israeliten gebot, ihre Opfergaben dem HERRN darzubringen, in der Wüste Sinai.
Querverweise zu 3. Mose 7,37 3Mo 7,37
Der HERR berief hierauf Mose und gebot ihm aus dem Offenbarungszelte folgendes:
„Rede zu den Israeliten und befiehl ihnen: Wenn jemand von euch dem HERRN eine Opfergabe darbringen will, so sollt ihr eure Opfergabe vom Vieh, und zwar von den Rindern und vom Kleinvieh, darbringen.“
„Wenn seine Opfergabe in einem Brandopfer bestehen soll, und zwar von einem Rind, so muss er ein fehlerloses männliches Tier opfern. Er bringe dieses an den Eingang des Offenbarungszeltes, damit es ihm das Wohlgefallen des HERRN verschaffe.
Dann lege er seine Hand fest auf den Kopf des Brandopfertieres, so wird es wohlgefällig aufgenommen werden und ihm Sühne verschaffen.
Hierauf schlachte man das junge Rind vor dem HERRN; und die Priester, die Söhne Aarons, sollen das Blut herzubringen, und zwar so, dass sie das Blut ringsum an den Altar sprengen, der am (oder: vor dem) Eingang des Offenbarungszeltes steht.
Dann soll man dem Brandopfertier die Haut abziehen und es in seine Stücke zerlegen;
die Söhne Aarons aber, die Priester, sollen Feuer auf den Altar tun und Holzstücke über dem Feuer aufschichten;
sodann sollen die Söhne Aarons, die Priester, die Stücke, auch den Kopf und das Fett, auf dem Holz, das auf dem Altar über dem Feuer liegt, gehörig zurechtlegen.
Die Eingeweide und Beine des Tieres aber soll man mit Wasser waschen, und der Priester soll dann das Ganze auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen: so ist es ein Brandopfer, ein Feueropfer zu (oder: von) lieblichem Geruch für den HERRN.“
„Wenn aber seine Opfergabe, die ein Brandopfer sein soll, in einem Stück Kleinvieh, einem Schaf oder einer Ziege, besteht, so muss es ein männliches, fehlerloses Tier sein, das er zum Opfer bringt.
Man schlachte dieses vor dem HERRN an der Nordseite des Altars; die Söhne Aarons aber, die Priester, sollen das Blut des Tieres ringsum an den Altar sprengen.
Dann soll man es in seine Stücke zerlegen, und der Priester soll diese, und zwar auch den Kopf und das Fett, auf dem Holz, das auf dem Altar über dem Feuer liegt, gehörig zurechtlegen.
Die Eingeweide und Beine aber soll man mit Wasser waschen, und der Priester soll dann das Ganze darbringen und es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen: so ist es ein Brandopfer, ein Feueropfer zu (oder: von) lieblichem Geruch für den HERRN.“
„Wenn aber seine Opfergabe für den HERRN, die ein Brandopfer sein soll, in Geflügel besteht, so müssen es Turteltauben oder junge Tauben sein, die er als Opfergabe darbringt.
Der Priester bringe das Tier an den Altar, knicke ihm den Kopf ab und lasse diesen auf dem Altar in Rauch aufgehen; das Blut aber lasse er an die Wand des Altars auslaufen.
Darauf soll er den Kropf mit seinem Unrat (oder: Gefieder?) entfernen und ihn neben den Altar gegen Osten auf die Aschenstelle werfen.
Hierauf soll er dem Vogel die Flügel einreißen, jedoch ohne sie ganz abzutrennen, und der Priester soll ihn auf dem Altar, auf dem Holz, das über dem Feuer liegt, in Rauch aufgehen lassen: so ist es ein Brandopfer, ein Feueropfer zu (oder: von) lieblichem Geruch für den HERRN.“
„Wenn aber jemand dem HERRN ein Speisopfer als Opfergabe darbringen will, so muss seine Gabe aus Feinmehl bestehen, das er mit Öl übergießen und zu dem er Weihrauch hinzufügen muss.
Wenn er es dann den Söhnen Aarons, den Priestern, gebracht hat, soll der Priester eine Handvoll davon nehmen, nämlich von dem dargebrachten Feinmehl und Öl samt dem ganzen zugehörigen Weihrauch, und der Priester soll den zum Duftopfer bestimmten Teil auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen: so ist es ein Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN.
Was dann von dem Speisopfer noch übrig ist, soll Aaron und seinen Söhnen gehören als etwas Hochheiliges von den Feueropfern des HERRN.
Willst du aber als Opfergabe eines Speisopfers etwas im Ofen Gebackenes darbringen, so muss es aus Feinmehl bereitet sein: ungesäuerte, mit Öl gemengte Kuchen oder ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen. –
Soll aber deine Opfergabe in einem Speisopfer auf der Platte bestehen, so muss es aus ungesäuertem, mit Öl gemengtem Feinmehl bereitet sein.
Wenn du es dann in Stücke zerbrichst und Öl darübergießest, so ist es ein Speisopfer. –
Soll deine Opfergabe aber ein in der Pfanne (oder: im Topf) bereitetes Speisopfer sein, so muss es aus Feinmehl mit Öl hergestellt sein.“
„Du sollst dann das Speisopfer, das aus diesen Zutaten bereitet ist, dem HERRN hinbringen, und zwar übergebe man es dem Priester, damit der es an den Altar trage.
Der Priester soll dann von dem Speisopfer den zum Duftopfer bestimmten Teil abheben und diesen auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen: so ist es ein Feueropfer zu (oder: von) lieblichem Geruch für den HERRN.
Was dann von dem Speisopfer noch übrig ist, soll Aaron und seinen Söhnen gehören als etwas Hochheiliges von den Feueropfern des HERRN. –
Kein Speisopfer, das ihr dem HERRN darbringt, darf aus Gesäuertem hergestellt sein; denn aller Sauerteig und aller Honig – davon dürft ihr dem HERRN kein Feueropfer darbringen;
als Erstlingsgabe dürft ihr sie dem HERRN darbringen, aber auf den Altar dürfen sie nicht zum lieblichen Geruch kommen. –
Alle deine Gaben aber, die du als Speisopfer darbringst, musst du gehörig salzen und darfst niemals das Salz des Bundes (vgl. 4.Mose 18,19) deines Gottes bei deinen Speisopfern fehlen lassen: zu all deinen Opfergaben musst du auch Salz darbringen.“
„Willst du aber dem HERRN ein Speisopfer von den Erstlingsfrüchten darbringen, so musst du am Feuer geröstete Ähren (oder) zerstoßene Körner von der frischen Frucht als Speisopfer von deinen Erstlingsfrüchten darbringen.
Wenn du Öl daraufgießest und Weihrauch hinzufügst, so ist es ein Speisopfer.
Der Priester soll dann den zum Duftopfer bestimmten Teil von ihm – von seinen zerstoßenen Körnern und von seinem Öl – samt dem ganzen zugehörigen Weihrauch in Rauch aufgehen lassen: so ist es ein Feueropfer für den HERRN.“
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Rede zu den Israeliten und befiehl ihnen: Wenn jemand sich unvorsätzlich (oder: aus Versehen) gegen irgendein Verbot des HERRN (über Dinge) vergeht, die nicht getan werden dürfen, und gegen irgendeins von ihnen verstößt (so sollen folgende Bestimmungen gelten).“
„Wenn sich der gesalbte Priester versündigt, so dass er eine Verschuldung über das Volk bringt, so soll er für sein Vergehen, das er begangen hat, dem HERRN einen fehlerlosen jungen Stier als Sündopfer darbringen.
Er hat also den Stier vor den HERRN an den Eingang des Offenbarungszeltes zu bringen, dann seine Hand fest auf den Kopf des Stieres zu legen und den Stier vor dem HERRN zu schlachten.
Hierauf nehme der gesalbte Priester etwas von dem Blut des Stieres und bringe es in das Offenbarungszelt hinein.
Dort tauche der Priester seinen Finger in das Blut und sprenge etwas von dem Blut siebenmal vor dem HERRN, nämlich vor den Vorhang des Heiligtums.
Dann streiche der Priester etwas von dem Blut an die Hörner des für das wohlriechende Räucherwerk bestimmten Altars, der vor dem HERRN im Offenbarungszelt steht; alles übrige Blut des jungen Stieres aber schütte er an den Fuß des Brandopferaltars, der am Eingang des Offenbarungszeltes steht.
Dann löse er alles Fett von dem Sündopferstier ab, nämlich das Fett, das die Eingeweide bedeckt, und alles Fett, das an den Eingeweiden sitzt,
ferner die beiden Nieren samt dem Fett, das an ihnen, an den Lendenmuskeln sitzt, sowie den Lappen an der Leber – bei den Nieren soll er es ablösen –,
so wie es von dem Stier bei einem Heilsopfer abgelöst wird; dann lasse der Priester (alle Fettstücke) auf dem Brandopferaltar in Rauch aufgehen.
Aber das Fell des Stieres und all sein Fleisch samt dem Kopf und den Beinen sowie seine Eingeweide und seinen Gedärmeinhalt,
also das ganze Tier soll man an einen reinen Ort außerhalb des Lagers hinausschaffen, an den Platz, wohin man die Fettasche schüttet, und ihn dort auf Holzscheiten im Feuer verbrennen: an dem Ort, wohin man die Fettasche schüttet, soll er verbrannt werden.“
„Wenn aber die ganze Gemeinde Israel sich unvorsätzlich verfehlt hat, ohne dass das Volk sich dessen bewusst gewesen ist, und sie gegen irgendein Verbot des HERRN verstoßen haben und dadurch in Verschuldung geraten sind,
so soll die Gemeinde, sobald das Vergehen, dessen sie sich durch die Übertretung schuldig gemacht haben, erkannt worden ist, einen jungen Stier als Sündopfer darbringen und ihn vor das Offenbarungszelt führen.
Dort sollen die Ältesten (oder: Vornehmsten) der Gemeinde ihre Hände vor dem HERRN fest auf den Kopf des Stieres legen, und dann soll man den Stier vor dem HERRN schlachten.
Hierauf bringe der gesalbte Priester etwas von dem Blut des Stieres in das Offenbarungszelt hinein,
tauche dort seinen Finger in das Blut und sprenge etwas von dem Blut siebenmal vor dem HERRN, nämlich vor den Vorhang.
Dann streiche er etwas von dem Blut an die Hörner des Altars, der vor dem HERRN im Offenbarungszelte steht; alles übrige Blut aber schütte er an den Fuß des Brandopferaltars, der am Eingang des Offenbarungszeltes steht.
Dann soll er alles Fett von ihm ablösen und es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen
und hierauf mit dem Stiere so verfahren, wie er es mit dem eigenen Stier beim Sündopfer getan hat: genau so soll er auch mit ihm verfahren. Wenn der Priester ihnen so Sühne erwirkt hat, wird ihnen Vergebung zuteil werden.
Den Stier aber soll man vor das Lager hinausschaffen und ihn dort so verbrennen, wie man den zuerst erwähnten Stier verbrannt hat. Dies ist das Sündopfer für die Gemeinde.“
„Wenn ein Stammfürst sich versündigt und unvorsätzlich irgend etwas tut, wovon der HERR, sein Gott, geboten hat, dass man es nicht tun dürfe, und er dadurch in Verschuldung geraten ist,
so soll er, sobald das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, ihm bekannt (oder: bewusst) geworden ist, einen fehlerlosen Ziegenbock als seine Opfergabe darbringen.
Er lege dabei seine Hand fest auf den Kopf des Bockes, und man schlachte ihn an dem Ort, wo man die Brandopfer vor dem HERRN schlachtet: so ist es ein Sündopfer.
Alsdann soll der Priester mit seinem Finger etwas von dem Blut des Sündopfers nehmen und es an die Hörner des Brandopferaltars streichen, sein übriges Blut aber an den Fuß des Brandopferaltars schütten.
Hierauf soll er das gesamte Fett des Tieres auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen wie das Fett des Heilsopfers. Wenn der Priester ihm so Sühne wegen seiner Versündigung erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteil werden.“
„Wenn sich aber jemand aus dem gemeinen Volk unvorsätzlich versündigt, indem er irgend etwas von dem tut, was nach den Geboten des HERRN nicht getan werden darf, und dadurch in Verschuldung geraten ist,
so soll er, sobald das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, ihm bekannt (oder: bewusst) geworden ist, eine fehlerlose Ziege als Opfergabe für sein Vergehen bringen, das er sich hat zu Schulden kommen lassen.
Er lege dann seine Hand fest auf den Kopf des Sündopfers, und man schlachte das Sündopfer an dem für die Brandopfer bestimmten Ort.
Darauf soll der Priester mit seinem Finger etwas von dem Blut nehmen und es an die Hörner des Brandopferaltars streichen, das gesamte übrige Blut des Tieres aber an den Fuß des Altars schütten.
Hierauf soll man alles Fett des Tieres ablösen, wie das Fett von einem Heilsopfer abgelöst wird, und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen zum lieblichen Geruch für den HERRN. Wenn der Priester ihm so Sühne erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteil werden. –
Wenn er aber ein Schaf als seine Gabe zum Sündopfer bringen will, so muss es ein fehlerloses weibliches Tier sein, das er bringt.
Er lege dann seine Hand fest auf den Kopf des Sündopfers, und man schlachte es als Sündopfer an dem Ort, wo man die Brandopfer schlachtet.
Darauf soll der Priester mit seinem Finger etwas von dem Blut des Sündopfers nehmen und es an die Hörner des Brandopferaltars streichen, das gesamte übrige Blut aber an den Fuß des Altars schütten.
Hierauf soll man alles Fett ablösen, wie das Fett des Schafes von einem Heilsopfer abgelöst wird, und der Priester soll es auf dem Altar, über (oder: neben) den Feueropfern des HERRN, in Rauch aufgehen lassen. Wenn der Priester ihm so Sühne für das Vergehen, das er sich hat zu Schulden kommen lassen, erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteil werden.“
„Folgende Vorschriften gelten für das Schuldopfer: es ist hochheilig.
An dem Orte, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten, und sein Blut soll man ringsum an den Altar sprengen;
das gesamte Fett des Tieres aber soll man darbringen, nämlich den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt,
ferner die beiden Nieren samt dem Fett, das an ihnen, an den Lendenmuskeln sitzt, und den Lappen an der Leber – bei den Nieren soll man es ablösen.
Dies alles soll der Priester dann auf dem Altar als ein Feueropfer für den HERRN in Rauch aufgehen lassen: so ist es ein Schuldopfer.
Alle männlichen Personen der Priesterschaft dürfen davon essen; an heiliger Stätte muss es gegessen werden: es ist hochheilig.
Wie mit dem Sündopfer, so soll auch mit dem Schuldopfer verfahren werden; dieselbe Bestimmung soll für beide gelten: es soll dem Priester gehören, der die Sühnung mit ihm vollzogen hat.
„Dies soll die Opfergabe Aarons und seiner Söhne sein, die sie dem HERRN darzubringen haben an dem Tage, an welchem er (d.h. einer von ihnen) gesalbt wird: ein Zehntel Epha Feinmehl als regelmäßiges Speisopfer, die eine Hälfte davon am Morgen, die andere Hälfte am Abend.
Auf einer Platte (oder: in der Pfanne) soll es mit Öl zubereitet werden; zusammengerührt (oder: wohlvermengt) sollst du es darbringen; zerbröckelt zu einem Brockenspeisopfer sollst du es darbringen als einen lieblichen Geruch für den HERRN.
Auch der Priester, der an Aarons Statt aus der Zahl seiner Söhne gesalbt ist (oder: wird), soll es als eine auf ewige Zeiten festgesetzte Gebühr für den HERRN herrichten: als Ganzopfer soll es verbrannt werden;
denn jedes Speisopfer eines Priesters soll ein Ganzopfer sein: es darf nichts davon gegessen werden.“
„Folgende Vorschriften gelten für das Heilsopfer, das man dem HERRN darbringt:
Wenn jemand es zum Zweck der Danksagung darbringt, so soll er außer dem Dank-Schlachtopfer noch ungesäuerte, mit Öl gemengte Kuchen und ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen und mit Öl eingerührtes Feinmehl darbringen;
nebst Kuchen von gesäuertem Brotteig soll er seine Opfergabe darbringen, außer dem Opfertier, in welchem sein Dank-Heilsopfer besteht.
Und zwar soll er davon je ein Stück von jeder Opfergabe als Hebe für den HERRN darbringen; (was dann noch übrig ist) soll dem Priester gehören, der das Blut des Heilsopfers an den Altar gesprengt hat.
Das Fleisch des Tieres aber, das als Dank-Heilsopfer geschlachtet wird, muss noch am Tage seiner Darbringung gegessen werden: man darf nichts davon bis zum nächsten Morgen übriglassen. –
Wenn aber die Opfergabe eines Schlachttieres infolge eines Gelübdes dargebracht wird oder eine freiwillige Leistung ist, so soll zwar das Fleisch am Tage der Darbringung des Schlachtopfers gegessen werden; jedoch darf das, was etwa davon übriggeblieben ist, auch noch am folgenden Tage gegessen werden.
Was aber dann noch vom Fleisch des Opfertieres am dritten Tage übrig ist, muss im Feuer verbrannt werden;
denn wenn man vom Fleisch seines Heilsopfers noch am dritten Tage äße, so würde dies nicht gottwohlgefällig sein; es würde dem, der es dargebracht hat, nicht zugerechnet werden, sondern als Greuel (= verdorbenes Fleisch) gelten, und jeder, der davon äße, würde eine Verschuldung auf sich laden. –
Auch solches Fleisch, das mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, darf nicht gegessen werden, sondern ist im Feuer zu verbrennen. Was sonst aber das Opferfleisch betrifft, so darf jeder Reine es genießen;
aber ein Mensch, der im Zustand der Unreinheit Fleisch von einem Heilsopfer genießt, das dem HERRN gehört, die Seele (= das Leben) eines solchen Menschen soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.
Wenn ferner jemand mit irgend etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, sei es mit einem unreinen Menschen oder mit einem unreinen Haustier oder mit irgendeinem unreinen Gewürm, und trotzdem von dem Fleisch eines Heilsopfers isst, das dem HERRN gehört, ein solcher Mensch (vgl. V.20) soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.“
„Gib Aaron und seinen Söhnen folgende Weisungen: Diese Vorschriften gelten für das Brandopfer: Dieses, das Brandopfer, soll auf dem Altar da, wo es angezündet worden ist, die ganze Nacht hindurch bis zum Morgen verbleiben, und das Altarfeuer soll dadurch brennend erhalten werden.
Der Priester soll sein linnenes Gewand anziehen und sich die linnenen Beinkleider an den Leib legen und die Fettasche, in welche das Feuer das Brandopfer auf dem Altar verbrannt hat, wegräumen und sie neben den Altar schütten.
Alsdann soll er seine (linnenen) Kleider ausziehen und andere (gewöhnliche) Kleider anlegen und die Asche an einen reinen Ort vor das Lager hinausschaffen.
Das Feuer aber auf dem Altar soll dadurch (vgl. V.2) in Brand erhalten werden und darf nicht erlöschen: jeden Morgen soll der Priester Holzscheite auf dem Altar anzünden und das (Morgen-) Brandopfer auf ihm zurechtlegen und über ihm die Fettstücke der Heilsopfer in Rauch aufgehen lassen.
Ein beständiges Feuer soll auf dem Altar unterhalten werden; es darf nie erlöschen!“
„Folgende Vorschriften aber gelten für das Speisopfer: Die Söhne Aarons sollen es vor den HERRN an die Vorderseite des Altars heranbringen.
Dann nehme er (d.h. einer von ihnen) eine Handvoll davon, nämlich von dem Feinmehl des Speisopfers und von dessen Öl, dazu den gesamten Weihrauch, der auf dem Speisopfer liegt, und lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen als ein Feueropfer lieblichen Geruchs, als den Duftteil davon für den HERRN.
Was dann (von dem Speisopfer) noch übrig ist, sollen Aaron und seine Söhne essen; ungesäuert soll es an heiliger Stätte verzehrt werden; im Vorhof des Offenbarungszeltes sollen sie es essen.
Es darf nicht mit Sauerteig gebacken werden; es ist ihr Anteil, den ich ihnen von meinen Feueropfern zugewiesen habe: hochheilig ist es wie das Sündopfer und wie das Schuldopfer.
Alle männlichen Personen unter den Nachkommen Aarons dürfen es genießen; eine für ewige Zeiten festgesetzte Gebühr von den Feueropfern des HERRN soll es von Geschlecht zu Geschlecht sein. Jeder (Unbefugte), der diese Dinge berührt, soll dem Heiligtum verfallen sein.“
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Rede mit Aaron und seinen Söhnen und gebiete ihnen: Folgende Vorschriften gelten für das Sündopfer: An dem Orte, wo das Brandopfer geschlachtet wird, soll auch das Sündopfer vor dem HERRN geschlachtet werden: es ist hochheilig.
Der Priester, der das Sündopfer darbringt, soll es verzehren; an heiliger Stätte soll es gegessen werden, nämlich im Vorhof des Offenbarungszeltes.
Jeder (Unbefugte), der sein Fleisch berührt, soll dem Heiligtum verfallen sein; und wenn etwas von seinem Blut an ein Kleid spritzt, so musst du das Kleidungsstück, an das es gespritzt ist, an heiliger Stätte waschen.
Ein irdenes Gefäß, in dem man es gekocht hat, muss zerbrochen werden; ist es aber in einem kupfernen Gefäß gekocht worden, so muss dieses gescheuert und mit Wasser ausgespült werden.
Alle männlichen Personen der Priesterschaft dürfen davon essen: es ist hochheilig.
Aber von allen Sündopfern, von deren Blut ein Teil in das Offenbarungszelt gebracht worden ist, (damit) im Heiligtum die Sühnung zu vollziehen, darf nichts gegessen werden, sondern sie sind im Feuer zu verbrennen.“
„Wenn jemand sich dadurch vergeht, dass er nach Anhörung der gerichtlichen Verfluchung (über einen Verbrecher), obgleich er als Zeuge auftreten könnte, weil er entweder die Tat gesehen oder die Sache sonst in Erfahrung gebracht hat, trotzdem keine Aussage (oder: Anzeige) macht und so in Verschuldung gerät; –
oder wenn jemand irgend etwas Unreines berührt, sei es das Aas eines unreinen wilden Tieres oder das Aas eines unreinen Haustieres oder das Aas eines unreinen Kriechtieres, ohne sich dessen (zunächst) bewusst zu sein, aber doch so, dass er unrein geworden ist und sich dessen bewusst wird; –
oder wenn er mit der Unreinigkeit eines Menschen in Berührung kommt, mit irgendeiner Unreinigkeit, durch die man sich verunreinigen kann, ohne dass er es (zunächst) weiß, nachher aber Kenntnis davon erhält und er sich schuldig fühlt; –
oder wenn jemand unbesonnen schwört, indem der Schwur seinen Lippen entfährt, dass er etwas Gutes oder Böses tun wolle, wie ja jemandem ein Schwur unbesonnenerweise entfahren mag, ohne dass er sich dessen (zunächst) bewusst ist, nachher aber zur Erkenntnis kommt und so in Bezug auf irgend etwas Derartiges sich schuldig fühlt:
so soll er, wenn er durch irgend etwas Derartiges eine Schuld auf sich geladen hat, das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, bekennen
und dann dem HERRN als Buße für das Vergehen, das er sich hat zu Schulden kommen lassen, ein weibliches Stück Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege, als Sündopfer darbringen; und der Priester soll ihm dadurch Sühne für sein Vergehen erwirken.“
„Behufs ihrer Weihe für den Priesterdienst, den sie mir zu verrichten haben, sollst du folgendermaßen verfahren: Nimm einen jungen Stier und zwei fehlerlose Widder,
„Soll aber seine Opfergabe ein Heilsopfer sein, so soll er, wenn er sie von den Rindern darbringen will, mag es ein männliches oder ein weibliches Tier sein, ein fehlerloses Tier vor den HERRN bringen.
Dann lege er seine Hand fest auf den Kopf seines Opfertieres, und man schlachte es am Eingang (= vor der Tür) des Offenbarungszeltes; die Söhne Aarons aber, die Priester, sollen das Blut ringsum an den Altar sprengen.
Hierauf soll er von dem Heilsopfer dem HERRN ein Feueropfer darbringen, nämlich das Fett, das die Eingeweide bedeckt, und alles Fett, das an den Eingeweiden sitzt,
ferner die beiden Nieren samt dem Fett, das an ihnen, an den Lendenmuskeln sitzt, und den Lappen an der Leber – bei den Nieren soll er (oder: man?) es ablösen.
Wenn die Söhne Aarons es dann auf dem Altar über dem Brandopfer, das auf dem Holz über dem Feuer liegt, in Rauch aufgehen lassen, so ist es ein Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN.“
„Wenn aber seine Opfergabe, die er dem HERRN als Heilsopfer darbringen will, dem Kleinvieh entnommen ist, so muss es ein fehlerloses männliches oder weibliches Tier sein, das er opfert.
Bringt er ein Schaf als seine Opfergabe dar, so bringe er es vor den HERRN,
lege seine Hand fest auf den Kopf seines Opfertieres, und man schlachte es dann vor dem Offenbarungszelt; die Söhne Aarons aber sollen sein Blut ringsum an den Altar sprengen.
Hierauf soll er dem HERRN von dem Heilsopfer ein Feueropfer darbringen, nämlich das Fett des Tieres: den ganzen Fettschwanz, den man dicht am Steißbein (oder: Schwanzwirbel) ablösen muss, ferner das Fett, das die Eingeweide bedeckt, und alles Fett, das an den Eingeweiden sitzt,
ferner die beiden Nieren samt dem Fett, das an ihnen, an den Lendenmuskeln sitzt, und den Lappen an der Leber – bei den Nieren soll man es ablösen.
Wenn der Priester es dann auf dem Altar in Rauch aufgehen lässt, so ist es eine Feueropferspeise für den HERRN.
Wenn aber seine Opfergabe in einer Ziege besteht, so soll er sie vor den HERRN bringen,
dann seine Hand fest auf ihren Kopf legen, und man schlachte sie dann vor dem Offenbarungszelt; die Söhne Aarons aber sollen ihr Blut ringsum an den Altar sprengen.
Hierauf soll er dem HERRN von ihr seine Gabe als Feueropfer darbringen, nämlich das Fett, das die Eingeweide bedeckt, und alles Fett, das an den Eingeweiden sitzt,
ferner die beiden Nieren samt dem Fett, das an ihnen, an den Lendenmuskeln sitzt, und den Lappen an der Leber – bei den Nieren soll man es ablösen.
Wenn der Priester es dann auf dem Altar in Rauch aufgehen lässt, so ist es eine Feueropferspeise zu lieblichem Geruch für den HERRN. Alles Fett gehört dem HERRN.
Das ist eine ewiggültige Satzung für eure Geschlechter, wo ihr auch wohnen mögt: keinerlei Fett und keinerlei Blut dürft ihr genießen!“
„Folgendes aber ist es, was du auf dem Altar opfern sollst: zwei einjährige Lämmer an jedem Tage ohne Ausnahme.
Das eine Lamm sollst du am Morgen opfern, das andere gegen Abend (vgl. 12,6),
und außerdem ein Zehntel Epha Feinmehl, das mit einem Viertel Hin Öl von zerstoßenen Oliven gemengt ist; und als Trankopfer soll ein Viertel Hin Wein zu dem einen (oder: ersten) Lamm kommen.
Das zweite Lamm aber sollst du gegen Abend opfern – mit dem Speisopfer und dem zugehörigen Trankopfer sollst du es dabei halten wie am Morgen – zu einem lieblichen Geruch, als ein Feueropfer für den HERRN:
ein regelmäßiges Brandopfer (soll es bei euch sein) für eure Geschlechter vor dem HERRN am Eingang zum Offenbarungszelt, wo ich mit euch in Verkehr treten werde, um dort mit dir zu reden.“