„Wenn jemand sich dadurch vergeht, dass er nach Anhörung der gerichtlichen Verfluchung (über einen Verbrecher), obgleich er als Zeuge auftreten könnte, weil er entweder die Tat gesehen oder die Sache sonst in Erfahrung gebracht hat, trotzdem keine Aussage (oder: Anzeige) macht und so in Verschuldung gerät; –
oder wenn jemand irgend etwas Unreines berührt, sei es das Aas eines unreinen wilden Tieres oder das Aas eines unreinen Haustieres oder das Aas eines unreinen Kriechtieres, ohne sich dessen (zunächst) bewusst zu sein, aber doch so, dass er unrein geworden ist und sich dessen bewusst wird; –
oder wenn er mit der Unreinigkeit eines Menschen in Berührung kommt, mit irgendeiner Unreinigkeit, durch die man sich verunreinigen kann, ohne dass er es (zunächst) weiß, nachher aber Kenntnis davon erhält und er sich schuldig fühlt; –
oder wenn jemand unbesonnen schwört, indem der Schwur seinen Lippen entfährt, dass er etwas Gutes oder Böses tun wolle, wie ja jemandem ein Schwur unbesonnenerweise entfahren mag, ohne dass er sich dessen (zunächst) bewusst ist, nachher aber zur Erkenntnis kommt und so in Bezug auf irgend etwas Derartiges sich schuldig fühlt:
so soll er, wenn er durch irgend etwas Derartiges eine Schuld auf sich geladen hat, das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, bekennen
und dann dem HERRN als Buße für das Vergehen, das er sich hat zu Schulden kommen lassen, ein weibliches Stück Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege, als Sündopfer darbringen; und der Priester soll ihm dadurch Sühne für sein Vergehen erwirken.“
„Wenn aber sein Vermögen zur Beschaffung eines Stückes Kleinvieh nicht ausreicht, so bringe er als seine Buße für das, wodurch er sich vergangen hat, dem HERRN zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben dar, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer.
Er bringe sie also zum Priester, und dieser soll die zum Sündopfer bestimmte zuerst darbringen, und zwar so, dass er ihr den Kopf dicht beim Genick abknickt, doch ohne ihn ganz abzutrennen.
Dann soll er etwas von dem Blut des Sündopfers an die Wand des Altars sprengen, das übrige Blut aber an den Fuß des Altars ausdrücken (= auslaufen lassen): so ist es ein Sündopfer.
Die andere Taube aber soll er in der vorgeschriebenen (oder: gehörigen) Weise zum Brandopfer herrichten. Wenn der Priester ihm so Sühne für das Vergehen, das er sich hat zu Schulden kommen lassen, erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteil werden. –
Wenn aber sein Vermögen nicht einmal zur Beschaffung zweier Turteltauben oder zweier jungen Tauben ausreicht, so bringe er als seine Opfergabe für das, wodurch er sich vergangen hat, ein Zehntel Epha Feinmehl als Sündopfer dar, ohne jedoch Öl daraufzugießen oder Weihrauch hinzuzufügen; denn es ist ein Sündopfer.
Er bringe es also zum Priester, und der Priester nehme eine Handvoll davon als den zum Duftopfer bestimmten Teil und lasse es auf dem Altar über den Feueropfern des HERRN in Rauch aufgehen: so ist es ein Sündopfer.
Wenn der Priester ihm so für sein Vergehen, das er sich in irgendeinem der ebengenannten Fälle hat zu Schulden kommen lassen, Sühne erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteil werden. (Was dann von dem Sündopfer noch übrig ist) soll dem Priester gehören wie das (gewöhnliche) Speisopfer.“
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Wenn jemand eine Veruntreuung begeht, dass er sich unvorsätzlich an Dingen vergreift, die dem HERRN geheiligt (oder: geweiht) sind, so soll er dem HERRN als sein Schuldopfer (= seine Buße) einen fehlerlosen Widder von seinem Kleinvieh, der nach deiner Schätzung mindestens zwei Schekel Silber nach dem Gewicht des Heiligtums (vgl. 2.Mose 30,13) wert ist, als Schuldopfer darbringen.
Außerdem soll er den Betrag, um den er das Heiligtum freventlich geschädigt hat, erstatten und noch ein Fünftel des Betrags dazulegen und es dem Priester übergeben. Wenn der Priester ihm dann durch den als Schuldopfer dargebrachten Widder Sühne erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteil werden.“
„Wenn sich aber jemand vergeht, indem er unwissentlich irgend etwas tut, was man nach den Geboten des HERRN nicht tun darf, und er unbewusst in Schuld geraten ist und ein Unrecht auf sich geladen hat,
so soll er einen fehlerlosen Widder von seinem Kleinvieh nach deiner Schätzung als Schuldopfer zum Priester bringen. Wenn der Priester ihm dann für sein Vergehen, das er unwissentlich begangen hat, Sühne erwirkt hat, so wird ihm Vergebung zuteil werden.
Es ist ein Schuldopfer; er hat sich ja doch gegen den HERRN verschuldet.“
Querverweise zu 3. Mose 5,2 3Mo 5,2
Wenn ferner jemand mit irgend etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, sei es mit einem unreinen Menschen oder mit einem unreinen Haustier oder mit irgendeinem unreinen Gewürm, und trotzdem von dem Fleisch eines Heilsopfers isst, das dem HERRN gehört, ein solcher Mensch (vgl. V.20) soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.“
oder wenn jemand unbesonnen schwört, indem der Schwur seinen Lippen entfährt, dass er etwas Gutes oder Böses tun wolle, wie ja jemandem ein Schwur unbesonnenerweise entfahren mag, ohne dass er sich dessen (zunächst) bewusst ist, nachher aber zur Erkenntnis kommt und so in Bezug auf irgend etwas Derartiges sich schuldig fühlt:
„Wenn sich aber jemand vergeht, indem er unwissentlich irgend etwas tut, was man nach den Geboten des HERRN nicht tun darf, und er unbewusst in Schuld geraten ist und ein Unrecht auf sich geladen hat,
„Durch folgende Tiere also verunreinigt ihr euch – jeder, der ihre toten Körper berührt, ist bis zum Abend unrein,
„Wenn sich aber jemand vergeht, indem er unwissentlich irgend etwas tut, was man nach den Geboten des HERRN nicht tun darf, und er unbewusst in Schuld geraten ist und ein Unrecht auf sich geladen hat,
„Wenn aber die ganze Gemeinde Israel sich unvorsätzlich verfehlt hat, ohne dass das Volk sich dessen bewusst gewesen ist, und sie gegen irgendein Verbot des HERRN verstoßen haben und dadurch in Verschuldung geraten sind,
und wer ihre toten Körper trägt, muss seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein; sie sollen euch als unrein gelten.
Verfehlungen – ach, wer nimmt sie wahr? Von den unbewussten Fehlern sprich mich los!
Diese sollen euch unter allen kleinen Tieren als unrein gelten; wer sie berührt, wenn sie tot sind, ist bis zum Abend unrein.
Wehe euch! Ihr seid wie die unkenntlich gewordenen Gräber, über welche die Leute, ohne es zu wissen (= ahnungslos), hingehen.“
Wenn ferner ein Stück von den Haustieren stirbt, deren Fleisch ihr essen dürft, so wird der, welcher das tote Tier berührt, bis zum Abend unrein;
Wer einen Toten, irgendeine Menschenleiche, berührt, soll sieben Tage lang unrein sein.
Ein solcher Mensch soll sich damit (d.h. mit solchem Wasser) am dritten und am siebten Tage entsündigen, dann ist er wieder rein; wenn er sich aber am dritten und am siebten Tage nicht entsündigt, so wird er nicht rein.
Wer einen Toten, die Leiche irgendeines gestorbenen Menschen, berührt und sich danach nicht entsündigt, der hat die Wohnung des HERRN verunreinigt, und ein solcher Mensch soll aus Israel ausgerottet werden. Weil er nicht mit Reinigungswasser besprengt worden ist, bleibt er unrein: seine Unreinheit bleibt an ihm haften.“
„Folgende Bestimmung gilt, wenn jemand in einem Zelte stirbt: Jeder, der in das Zelt hineingeht, und jeder, der sich im Zelte befindet, ist sieben Tage lang unrein;
auch jedes offene Gefäß, auf dem sich kein festschließender Deckel befindet, ist unrein.
Ebenso soll jeder, der auf freiem Feld einen mit dem Schwert Erschlagenen oder sonst einen Toten oder menschliche Gebeine oder ein Grab anrührt, sieben Tage lang unrein sein.
ferner das Schwein, denn es hat zwar gespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer: als unrein soll es euch gelten; vom Fleisch dieser Tiere dürft ihr nichts genießen und ihre toten Leiber nicht anrühren. –
Brecht auf, brecht auf, zieht aus von dort, rührt nichts Unreines an! Zieht weg aus ihrer (d.h. Babylons) Mitte! Reinigt euch, die ihr die Geräte des HERRN tragt!
Nun fragte Haggai weiter: „Wenn aber ein durch eine Leiche Verunreinigter irgendeins von derartigen Dingen berührt, wird es dadurch unrein?“ Da gaben die Priester zur Antwort: „Ja, es wird unrein!“
Darum (Jes 52,11): „Geht aus ihrer Mitte hinweg und sondert euch (von ihnen) ab“, gebietet der Herr, „und rührt nichts Unreines an, so will ich euch aufnehmen“ und (2.Sam 7,14):