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Neues Testament

Kapitel

Vers

1 wird geladen ... Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:

2 wird geladen ... „Wenn jemand sich versündigt und sich eine Veruntreuung gegen den HERRN zu Schulden kommen lässt, indem er seinem Volksgenossen gegenüber etwas Anvertrautes oder Hinterlegtes oder Entwendetes ableugnet oder seinen Volksgenossen um etwas übervorteilt

3 wird geladen ... oder etwas Verlorenes gefunden hat und es verhehlt, oder wenn er falsch schwört in Bezug auf irgendeine Handlung, durch die sich jemand versündigen kann –

4 wird geladen ... wenn er sich also auf solche Weise vergangen hat und in Verschuldung geraten ist, so soll er das Entwendete, das er an sich gebracht, oder das Erpresste, das er sich mit Unrecht angeeignet hat, oder das Anvertraute, das ihm in Verwahrung gegeben worden ist, oder das Verlorene, das er gefunden hat, zurückgeben

5 wird geladen ... oder alles, in Bezug worauf er falsch geschworen hat, zurückerstatten, und zwar soll er es nach seinem vollen Wert erstatten und noch ein Fünftel des Betrags dazulegen: wem es zukommt, dem soll er es erstatten am Tage, an dem er sein Schuldopfer darbringt.

6 wird geladen ... Als seine Buße für den HERRN aber soll er einen fehlerlosen Widder von seinem Kleinvieh nach deiner Schätzung als Schuldopfer zum Priester bringen.

7 wird geladen ... Wenn der Priester ihm dann Sühne vor dem HERRN erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteil werden für alle Handlungen, durch deren Begehung er sich eine Verschuldung zugezogen hat.“

8 wird geladen ... Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:

9 wird geladen ... „Gib Aaron und seinen Söhnen folgende Weisungen: Diese Vorschriften gelten für das Brandopfer: Dieses, das Brandopfer, soll auf dem Altar da, wo es angezündet worden ist, die ganze Nacht hindurch bis zum Morgen verbleiben, und das Altarfeuer soll dadurch brennend erhalten werden.

10 wird geladen ... Der Priester soll sein linnenes Gewand anziehen und sich die linnenen Beinkleider an den Leib legen und die Fettasche, in welche das Feuer das Brandopfer auf dem Altar verbrannt hat, wegräumen und sie neben den Altar schütten.

11 wird geladen ... Alsdann soll er seine (linnenen) Kleider ausziehen und andere (gewöhnliche) Kleider anlegen und die Asche an einen reinen Ort vor das Lager hinausschaffen.

12 wird geladen ... Das Feuer aber auf dem Altar soll dadurch (vgl. V.2) in Brand erhalten werden und darf nicht erlöschen: jeden Morgen soll der Priester Holzscheite auf dem Altar anzünden und das (Morgen-) Brandopfer auf ihm zurechtlegen und über ihm die Fettstücke der Heilsopfer in Rauch aufgehen lassen.

13 wird geladen ... Ein beständiges Feuer soll auf dem Altar unterhalten werden; es darf nie erlöschen!“

14 wird geladen ... „Folgende Vorschriften aber gelten für das Speisopfer: Die Söhne Aarons sollen es vor den HERRN an die Vorderseite des Altars heranbringen.

15 wird geladen ... Dann nehme er (d.h. einer von ihnen) eine Handvoll davon, nämlich von dem Feinmehl des Speisopfers und von dessen Öl, dazu den gesamten Weihrauch, der auf dem Speisopfer liegt, und lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen als ein Feueropfer lieblichen Geruchs, als den Duftteil davon für den HERRN.

16 wird geladen ... Was dann (von dem Speisopfer) noch übrig ist, sollen Aaron und seine Söhne essen; ungesäuert soll es an heiliger Stätte verzehrt werden; im Vorhof des Offenbarungszeltes sollen sie es essen.

17 wird geladen ... Es darf nicht mit Sauerteig gebacken werden; es ist ihr Anteil, den ich ihnen von meinen Feueropfern zugewiesen habe: hochheilig ist es wie das Sündopfer und wie das Schuldopfer.

18 wird geladen ... Alle männlichen Personen unter den Nachkommen Aarons dürfen es genießen; eine für ewige Zeiten festgesetzte Gebühr von den Feueropfern des HERRN soll es von Geschlecht zu Geschlecht sein. Jeder (Unbefugte), der diese Dinge berührt, soll dem Heiligtum verfallen sein.“

19 wird geladen ... Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:

20 wird geladen ... „Dies soll die Opfergabe Aarons und seiner Söhne sein, die sie dem HERRN darzubringen haben an dem Tage, an welchem er (d.h. einer von ihnen) gesalbt wird: ein Zehntel Epha Feinmehl als regelmäßiges Speisopfer, die eine Hälfte davon am Morgen, die andere Hälfte am Abend.

21 wird geladen ... Auf einer Platte (oder: in der Pfanne) soll es mit Öl zubereitet werden; zusammengerührt (oder: wohlvermengt) sollst du es darbringen; zerbröckelt zu einem Brockenspeisopfer sollst du es darbringen als einen lieblichen Geruch für den HERRN.

22 wird geladen ... Auch der Priester, der an Aarons Statt aus der Zahl seiner Söhne gesalbt ist (oder: wird), soll es als eine auf ewige Zeiten festgesetzte Gebühr für den HERRN herrichten: als Ganzopfer soll es verbrannt werden;

23 wird geladen ... denn jedes Speisopfer eines Priesters soll ein Ganzopfer sein: es darf nichts davon gegessen werden.“

24 wird geladen ... Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:

25 wird geladen ... „Rede mit Aaron und seinen Söhnen und gebiete ihnen: Folgende Vorschriften gelten für das Sündopfer: An dem Orte, wo das Brandopfer geschlachtet wird, soll auch das Sündopfer vor dem HERRN geschlachtet werden: es ist hochheilig.

26 wird geladen ... Der Priester, der das Sündopfer darbringt, soll es verzehren; an heiliger Stätte soll es gegessen werden, nämlich im Vorhof des Offenbarungszeltes.

27 wird geladen ... Jeder (Unbefugte), der sein Fleisch berührt, soll dem Heiligtum verfallen sein; und wenn etwas von seinem Blut an ein Kleid spritzt, so musst du das Kleidungsstück, an das es gespritzt ist, an heiliger Stätte waschen.

28 wird geladen ... Ein irdenes Gefäß, in dem man es gekocht hat, muss zerbrochen werden; ist es aber in einem kupfernen Gefäß gekocht worden, so muss dieses gescheuert und mit Wasser ausgespült werden.

29 wird geladen ... Alle männlichen Personen der Priesterschaft dürfen davon essen: es ist hochheilig.

30 wird geladen ... Aber von allen Sündopfern, von deren Blut ein Teil in das Offenbarungszelt gebracht worden ist, (damit) im Heiligtum die Sühnung zu vollziehen, darf nichts gegessen werden, sondern sie sind im Feuer zu verbrennen.“

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