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Kapitel

Vers

1 wird geladen ... Der HERR sagte dann weiter zu Mose und Aaron folgendes:

2 wird geladen ... „Dies ist die Gesetzesbestimmung, die der HERR erlassen hat durch die Verordnung: Sage den Israeliten, sie sollen dir eine fehlerlose, rötliche Kuh bringen, die kein Gebrechen an sich hat und auf die noch kein Joch gekommen ist.

3 wird geladen ... Die sollt ihr dem Priester Eleasar übergeben, und man soll sie dann vor das Lager hinausführen und sie vor seinen Augen schlachten.

4 wird geladen ... Hierauf nehme der Priester Eleasar mit seinem Finger etwas von ihrem Blut und sprenge siebenmal von ihrem Blut in der Richtung nach der Vorderseite des Offenbarungszeltes hin.

5 wird geladen ... Dann verbrenne man die Kuh vor seinen Augen: alles, ihre Haut, ihr Fleisch und ihr Blut samt dem Inhalt ihrer Eingeweide soll man verbrennen.

6 wird geladen ... Hierauf nehme der Priester Zedernholz, Ysop und Karmesinwolle und werfe es mitten in das Feuer, in welchem die Kuh verbrannt wird.

7 wird geladen ... Dann wasche der Priester seine Kleider und nehme ein Wasserbad; hierauf darf er wieder ins Lager kommen, bleibt jedoch bis zum Abend unrein.

8 wird geladen ... Auch derjenige, welcher die Kuh verbrannt hat, muss seine Kleider im Wasser waschen und ein Wasserbad nehmen und bleibt bis zum Abend unrein.

9 wird geladen ... Dann soll ein Mann, der rein ist, die Asche der Kuh sammeln und sie außerhalb des Lagers an einen reinen Platz hinschütten, damit sie dort für die Gemeinde der Israeliten zur Herstellung von Reinigungswasser aufbewahrt werde: es ist ein Entsündigungsmittel.

10 wird geladen ... Auch der Mann, welcher die Asche der Kuh gesammelt hat, muss seine Kleider waschen und ist dann noch bis zum Abend unrein. Es soll dann aber für die Israeliten und für die Fremdlinge, die sich als Gäste unter ihnen aufhalten, folgende Vorschrift ewige Geltung haben:

11 wird geladen ... Wer einen Toten, irgendeine Menschenleiche, berührt, soll sieben Tage lang unrein sein.

12 wird geladen ... Ein solcher Mensch soll sich damit (d.h. mit solchem Wasser) am dritten und am siebten Tage entsündigen, dann ist er wieder rein; wenn er sich aber am dritten und am siebten Tage nicht entsündigt, so wird er nicht rein.

13 wird geladen ... Wer einen Toten, die Leiche irgendeines gestorbenen Menschen, berührt und sich danach nicht entsündigt, der hat die Wohnung des HERRN verunreinigt, und ein solcher Mensch soll aus Israel ausgerottet werden. Weil er nicht mit Reinigungswasser besprengt worden ist, bleibt er unrein: seine Unreinheit bleibt an ihm haften.“

14 wird geladen ... „Folgende Bestimmung gilt, wenn jemand in einem Zelte stirbt: Jeder, der in das Zelt hineingeht, und jeder, der sich im Zelte befindet, ist sieben Tage lang unrein;

15 wird geladen ... auch jedes offene Gefäß, auf dem sich kein festschließender Deckel befindet, ist unrein.

16 wird geladen ... Ebenso soll jeder, der auf freiem Feld einen mit dem Schwert Erschlagenen oder sonst einen Toten oder menschliche Gebeine oder ein Grab anrührt, sieben Tage lang unrein sein.

17 wird geladen ... Für einen so unrein Gewordenen nehme man etwas von der Asche des zur Entsündigung verbrannten Opfertieres und gieße lebendiges Wasser (= Quell- oder Flusswasser) in ein Gefäß darüber.

18 wird geladen ... Dann nehme ein reiner Mann einen Ysopbüschel, tauche ihn in das Wasser und besprenge damit das Zelt samt allen Geräten und die darin befindlichen Personen sowie den, der mit Totengebeinen oder einem Erschlagenen oder einem Toten oder einem Grabe in Berührung gekommen ist.

19 wird geladen ... Und zwar soll der Reine den Unreinen am dritten und am siebten Tage besprengen und ihn so am siebten Tage entsündigen. Alsdann soll der Betreffende seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen, dann wird er am Abend wieder rein sein.

20 wird geladen ... Wenn aber jemand unrein wird und sich nicht entsündigt, so soll ein solcher Mensch aus der Gemeinde ausgerottet werden; denn er hat das Heiligtum des HERRN verunreinigt und ist nicht mit dem Reinigungswasser besprengt worden: er ist unrein.

21 wird geladen ... Diese Verordnung soll bei euch ewige Geltung haben. Und auch der, welcher die Besprengung mit dem Reinigungswasser vorgenommen hat, muss seine Kleider waschen, und wer das Reinigungswasser berührt, soll bis zum Abend unrein sein.

22 wird geladen ... Auch alles, was der Unreine anrührt, wird unrein, und ebenso wird jeder, der ihn berührt, bis zum Abend unrein.“

Querverweise zu 4. Mose 19,16 4Mo 19,16 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

4Mo 19,11 wird geladen ... Wer einen Toten, irgendeine Menschenleiche, berührt, soll sieben Tage lang unrein sein.

Hes 39,11 wird geladen ... „Und an jenem Tage werde ich dem Gog eine Grabstätte in Israel anweisen, nämlich das Tal der Wanderer auf der Ostseite des (Toten) Meeres: dies wird ihrem Wanderzuge ein Ende machen. Dort wird man Gog und seine gesamte Heeresmacht begraben und es das ‚Tal der Heeresmacht Gogs‘ nennen.

Hes 39,12 wird geladen ... Das Haus Israel wird dann sieben Monate lang mit ihrem Begräbnis zu tun haben, um das Land zu reinigen;

Hes 39,13 wird geladen ... und die gesamte Bevölkerung des Landes wird sich an dem Begräbnis beteiligen; und das wird ihnen zum Ruhm gereichen an dem Tage, wo ich mich verherrlichen werde“ – so lautet der Ausspruch Gottes des HERRN.

Hes 39,14 wird geladen ... „Dann wird man Männer bestellen, die das ständige Geschäft haben, im Lande umherzuziehen, um die von dem Wandervolk im Lande noch liegengebliebenen Toten zu begraben und so (das ganze Land) zu reinigen; nach Ablauf der sieben Monate sollen sie die Durchsuchung vornehmen.

Hes 39,15 wird geladen ... Wenn sie dann auf ihrer Wanderung das Land durchziehen und einer von ihnen ein Menschengerippe erblickt, so soll er ein Mal daneben errichten, bis die Totengräber es im Tal der Heeresmacht Gogs begraben haben.

Hes 39,16 wird geladen ... Auch wird es dort eine Stadt namens Hamona (d.h. Menge, Getümmel) geben. So sollen sie das Land reinigen.“

Mt 23,27 wird geladen ... Wehe euch, Schriftgelehrte und Pharisäer, ihr Heuchler! Denn ihr gleicht frischgetünchten Gräbern, die von außen schön aussehen, im Innern aber voll von Totengebeinen und lauter Verwesung sind.

4Mo 31,19 wird geladen ... Ihr selbst aber müsst sieben Tage lang außerhalb des Lagers bleiben: jeder, der einen Menschen getötet, und jeder, der einen Erschlagenen berührt hat, muss sich am dritten und am siebten Tage entsündigen, ihr selbst und eure Gefangenen (vgl. 19,17-19).

Lk 11,44 wird geladen ... Wehe euch! Ihr seid wie die unkenntlich gewordenen Gräber, über welche die Leute, ohne es zu wissen (= ahnungslos), hingehen.“

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